Corsa F, Bestellthread

Opel Corsa

So, dann fangt mal an...

Beste Antwort im Thema

Ich nehme Park and go premium, weil ich nicht einparken kann.
Automatik, weil ich nicht Schalten kann. Vergesse immer wieder die Kupplung zu drücken. Dumm von mir.
ACC nehme ich, weil ich grundsätzlich hinten in andere Autos fahre. Bremsen halt andere für mich.
Da die Feuerwehr mich sehr häufig aus den Leitplanken holen musste, nehme ich auch den Spurhalteassistenten.

Safety first!

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Ok, seltsam ist es aber schon, dazu packen kann man den Assist im immer noch, ohne Bemerkung das es länger dauert o. Ä. aber es fehlt mir irgendwie die Vorstellungskraft, dass der dann 8 Monate nicht lieferbar sein soll.... nicht falsch verstehen ich glaub dir natürlich nur die Aussage vom Verkäufer kommt mir persönlich komisch vor, da sie irgendwie unlogisch erscheint. Aber vielleicht bekomme ich so nen Anruf auch irgendwann dann. Mal schauen.

Es geht um den Full Park Assist für das EAT8. Und der ist nicht mehr konfigurierbar. Weder bei Opel Corsa oder beim Peugeot 208. @Nappi16

Genau, wie @HappA1988 korrekt beschreibt. Also das "richtige vollautomatische Parken". Der war kurzzeitig im Konfigurator und ist dann wieder verschwunden.

??? Genau das hatte ich doch geschrieben, dass es wohl an der Kombination liegt die du Konfiguriert hast, Dennis_Iz, darauf hin hattest du geschrieben, dass es der Full Park Assist ist der bis Ende des Jahres nicht Lieferbar ist ?!

Glaube du hattest irgendwo missverstanden was ich geschrieben hatte, denn genau was du und HappA1988 jetzt schreiben hatte ich auch schon geschrieben 😉.

Der Park Assist an sich scheint Lieferbar, nur irgendwelche Teile die in Kombination mit dem Automatik Getriebe sind gibt es nicht oder vielleicht noch nicht.

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Nein, der Park Assist lenkt nur. Der Full Park Assist übernimmt auch Gas und Bremse. Daher anderes Teil und hat nichts mit Kombinationen zu tun.

@Nappi16

Du hattest geschrieben, dass sich der Park Assist weiterhin konfigurieren lässt, obwohl er nicht lieferbar ist. Und das stimmt nicht 😉
Es lässt sich in der Full Park Assist (welcher nicht lieferbar ist) nicht konfigurieren.

Weiß einer wann man den Händler in Verzug setzen kann? Im Vertrag steht bei höherer Gewalt nach 4 Monaten. Ich habe im Kaufvertrag April unverbindlich stehen. In der Bestätigung sogar März. 4M also ab März oder April? Bevor Infos kommen zu unverbindlich. Im Vertrag steht, dass auch die 4M bei unverbindlichen Terminen gelten. Ich werde sicherlich für den alten Wagen kein TÜV machen lassen im Mai. Zumal kämen vielleicht neue Reifen, Bremsen, Öl, Fluide dazu. Der Händler sollte spätestens den alten Wagen im April/Mai nehmen und mir den neuen Corsa geben. In der aktuellen Lage wird das immer unwahrscheinlicher. Das beste ist ja, dass die alle Verkäufer in Kurzarbeit geschickt haben und da nur einer da ist für alle. Ich kann nicht Mal meinen Verkäufer per Mail erreichen.

Zitat:

@Dennis_Iz schrieb am 13. April 2020 um 21:16:44 Uhr:


Nein, der Park Assist lenkt nur. Der Full Park Assist übernimmt auch Gas und Bremse. Daher anderes Teil und hat nichts mit Kombinationen zu tun.

Das ist mir auch klar 😉 Aber gegenfrage, gibts den bei Schalt Getriebe ? Denke eher nicht, deswegen die aussage von mir mit der Konfiguration 🙂. Hatte natürlich ein Auto mit Schaltgetriebe Konfiguriert so wie ich es bei meinem bestellten auch gemacht hatte. Ging mir darum ob der Prark Assist an sich nicht Lieferbar sein soll und sich deswegen das ganze bei mir noch weiter Verzögern sollte.... ich meine wg, Corona ist ja quasi alles un-planbar.

Obwohl Stand jetzt dürften wieder Autos Produziert werden in Spanien, nun hängt es von Opel ab wann man wieder startet.... ich hoffe bald, vorausgesetzt die Gesundheit wird nicht gefährdet,

@Nappi16
Dann hatten wir uns zu dritt etwas missverstanden, aber letztendlich vom gleichen gesprochen. Immerhin haben wir uns jetzt verstanden 😉

Das Thema von @corsianer86 interessiert mich ebenso. Weiß da jemand genaueres?

weiß gar nicht was hier habt, der beste Assistent ist immer noch der (!):

https://www.youtube.com/watch?v=LvQjC6Mi7HE

Zitat:

@corsianer86 schrieb am 13. April 2020 um 22:39:10 Uhr:


Weiß einer wann man den Händler in Verzug setzen kann?

Was soll der Händler denn machen bzw. woher soll er deinen Corsa bekommen, wenn die Fertigung stillsteht? 😕

Zitat:

@corsianer86 schrieb am 13. April 2020 um 22:39:10 Uhr:


...Ich habe im Kaufvertrag April unverbindlich stehen. ...

na dann "mal locker durch die hose atmen" (! 😉

Zitat:

@corsianer86 schrieb am 13. April 2020 um 22:39:10 Uhr:


Weiß einer wann man den Händler in Verzug setzen kann? Im Vertrag steht bei höherer Gewalt nach 4 Monaten. Ich habe im Kaufvertrag April unverbindlich stehen. In der Bestätigung sogar März. 4M also ab März oder April? Bevor Infos kommen zu unverbindlich. Im Vertrag steht, dass auch die 4M bei unverbindlichen Terminen gelten. Ich werde sicherlich für den alten Wagen kein TÜV machen lassen im Mai. Zumal kämen vielleicht neue Reifen, Bremsen, Öl, Fluide dazu. Der Händler sollte spätestens den alten Wagen im April/Mai nehmen und mir den neuen Corsa geben. In der aktuellen Lage wird das immer unwahrscheinlicher. Das beste ist ja, dass die alle Verkäufer in Kurzarbeit geschickt haben und da nur einer da ist für alle. Ich kann nicht Mal meinen Verkäufer per Mail erreichen.

Unverbindlicher Liefertermin heißt: Du musst dem Händler noch mindestens sechs Wochen zu dem im Vertrag stehenden Termin geben. Also hier April 2020 + sechs Wochen = spätestens 15. Juli 2020, wenn man von Ende April 2020 laut Vertrag ausgeht.

Sollte der Händler bis 15.7.20 nicht liefern können, kannst Du ihn auffordern innerhalb einer angemessenen Nachfrist endgültig zu liefern. Verpasst er auch diese Frist, ist er im Verzug, und man kann vom Vertrag zurücktreten. Hier können auch Schadenersatzkosten auflaufen.

https://www.rokpartner.de/.../

Zählt also nur der unverbindliche Termin im Kaufvertrag oder in der schriftlichen Bestätigung? Warum ist das Datum nicht in beiden gleich?

Dazu kommt noch, dass sicherlich wegen Corona auf höhere Gewalt kommen könnte. Also dann +4 Monate

Zitat:

@corsianer86 schrieb am 14. April 2020 um 15:41:00 Uhr:


Zählt also nur der unverbindliche Termin im Kaufvertrag oder in der schriftlichen Bestätigung? Warum ist das Datum nicht in beiden gleich?

Dazu kommt noch, dass sicherlich wegen Corona auf höhere Gewalt kommen könnte. Also dann +4 Monate

Meiner Ansicht nach zählt alleine der unverbindliche Termin im Kaufvertrag. Der Termin in der schriftlichen Bestätigung ging von März 2020 aus, nach seinerzeitiger Produktionslage.

Bei meinem Opel-Autohaus gibt es überhaupt keine schriftlichen Bestätigungen. Es zählt einzig der unverbindliche Liefertermin im Vertrag.

Ob Corona höhere Gewalt ist, werden wohl erst die Gerichte entscheiden. Selbst wenn: Vier Monate dazugerechnet, wäre dann August 2020, ausgehend vom Kaufvertrag.

Wegen dem TÜV-Termin vom Altauto würde ich mehr jetzt mal keine Sorgen machen. Laut Bundesverkehrsminister kann der Termin wegen Corona um vier Monate überzogen werden, ohne Strafe zu befürchten. Wäre hier dann wohl Juli 2020, wenn der Mai schon der zweimonatige Überzug war. Wenn der Mai der regulär fällige Termin ist, kannst Du sogar bis September 2020 mit dem TÜV warten.

Dann könnte es mit dem Neuwagen zum letzt möglichen Termin ja doch noch klappen. Ich drücke jedenfalls die Daumen.

https://www.finanznachrichten.de/.../...ten-werden-verlaengert-003.htm

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