Chiptuning "verheimlichen" = Betrug?!
Wenn ich meinen Wagen chippen lasse, und nach meiner Behaltedauer wieder auf die Originalsoftware zurückrüste, muss ich das einem Käufer sagen, das der Wagen gechipt wurde?
83 Antworten
wirthmaster
Den 1.8ter bringste auf ordentlich merh. Der hat schon Serie 225 gehabt...
keinen_Benutzer
Schon wieder... ICH habe den VERDACHT das sich ein (zurückgenommenes) Chiptuning Wertmindernt auswirkt, aber hast du eine BEWEIS das es wirklich so ist??!
An alle die wo das immer so genau wissen, postet doch mal Links wo wirklich was (zum Thema) drin steht.
Wenn deinem Leasing-Partner das egal ist, dann ist das sein Ding.
Ist sein persönliches Ermessen und kann sicherlich nicht auf Gebrauchtwagenhändler und Privatkäufer pauschal übertragen werden. Wenn er das so macht, dann OK!
Ein Beispiel: der MediaMarkt nimmt auch jeden Scheiß zurück, einfach weil sie es sich bei der Masse erlauben können. Ein Einzelhändler ist da schon kritischer.
Aber, auch wenn deine Frage zu beiner persönlichen Befriedigung gelöst wurde: Glaubst du im ernst daran, dass andere Käufer nicht den Wert runterhandeln würden und wenn du das verschweigst, dich anzeigen werden (wenn ihr euch nicht einvernehmlich einigt)?
Darum gehts ja u.a. wohl in dieser Diskussion. Oder?
Lass uns mal Barbara Salesch anrufen... :-)
Oder, um es mal seriöser werden zu lassen: Wenn du im ADAC bist, dann ruf doch deren kostenlose Rechtsbereatung an!
Gruß, X
Nein sorry {OR}x-cite hier geths es nur um folgends:
Ist der Verkäufer GESETZLICH VERPFLICHTET einem Käufer zu sagen das der Wagen mit geänderter Software unterwegs WAR.
Und bitte hört doch jetzt mal auf mit dem Gewissens gepostet. Ist doch schön und gut, aber ich hätte lieber klare FAKTEN, § und Links wo wirklich das steht, und keine subjektiven Meinungen
Wenn du Fakten suchst, dann such doch mal mit Hilfe von Google z.B.... aiaiaia.
Hier zum Beispiel:
Gebrauchtwagen: Mangel nach Chip-Tuning
Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn nicht eingetragene Bauteile wieder entfernt werden
Nach dem Einbau eines leistungssteigernden Chips ("Chip-Tuning"😉 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Nach dem OLG Karlsruhe (NJW 2007,443) soll die Betriebserlaubnis auch nach dem Ausbau erloschen bleiben, wenn die Veränderung des Fahrzeuges nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen und der Einbau durch einen Sachverständigen überprüft worden war. Nach Ansicht der Richter bleibt die durch Einbau erloschene Betriebserlaubnis erloschen und lebt nicht wieder auf.
Haben Sie bei Gebrauchtwagenkauf einen Mangel erfolglos reklamiert, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch.
Quelle: http://www.rabergner.de/...twagen-3A-mangel-nach-chip-tuning-_137.html
ODER: (hier musst du aber Rückschlüsse ziehen)
DÜSSELDORF (DAV). Die vertragliche Zusicherung, ein Gebrauchtfahrzeug habe noch den Originalmotor, wird durch ein erlaubtes sogenanntes Chip-Tuning nicht unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
Das OLG stellte fest, ein zusätzliches elektronisches Steuergerät verändere zwar die Motorleistung. Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen sei, sei die vorhandene Betriebserlaubnis nicht erloschen oder es sei eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt. In jedem Fall aber handele es sich um einen vom Werk für diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotor. An dessen Eigenschaft sei nichts verändert worden, sondern lediglich an der Motorleistung. Im zu Grunde liegenden Fall musste der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Einwand des Käufers, es sei eine vertragliche Vereinbarung missachtet worden, nicht hinnehmen.
Die Richter wiesen zugleich das Vorbringen des Käufers zurück, der Verkäufer habe einen Unfallschaden verschwiegen. Sie kamen zu dem Ergebnis, es habe sich an dem Fahrzeug nach knapp 70.000 gefahrenen Kilometern lediglich um "Bagatellschäden" gehandelt, wie sie üblicherweise durch "Kleinst-Kollisionen" aufträten. Zwar hätten die Beseitigungskosten zum Teil über 500 Euro betragen. Aber, so die Richter: "Angesichts der schon beim Austausch von Stoßstangen anfallenden Lackierkosten kann eine Überschreitung der Bagatellgrenze nicht angenommen werden."
Oberlandesgericht Düsseldorf , Urteil vom 3. Dezember 2004, Aktenzeichen: 14 U 33/04
Quelle: http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/31721/
Bei der letzten Quelle ist vor allem das "Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen sei, sei die vorhandene Betriebserlaubnis nicht erloschen oder es sei eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt. " interessant!
Gruß, X
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Zitat:
Original geschrieben von IridiumFLARE
Nein sorry {OR}x-cite hier geths es nur um folgends:
Ist der Verkäufer GESETZLICH VERPFLICHTET einem Käufer zu sagen das der Wagen mit geänderter Software unterwegs WAR.
Und bitte hört doch jetzt mal auf mit dem Gewissens gepostet. Ist doch schön und gut, aber ich hätte lieber klare FAKTEN, § und Links wo wirklich das steht, und keine subjektiven Meinungen
Es gibt keinen Chiptuning-Paragraphen 😉
Das unterliegt der Einschätzung des Gerichts und auf die Schnelle konnte ich keine bisherigen Urteile finden.
Aber überleg mal wie deine Chancen stehen würden:
- Chiptuning nicht eingetragen gewesen -> Verfall der BE
- Chiptuning KANN zu einem erhöhten Fahrzeugverschleiss führen, somit ist ein Rückschluss über Kilometerleistung nichtmehr möglich -> Nachteil für den Käufer
- Rückrüstung offensichtlich mit der Absicht eine Wertminderung zu umgehen -> persönliche Bereicherung
Wenn da ein Richter nicht gegen dich entscheidet hat er von seinem Job keine Ahnung...
Emulex
Einspruch
Zitat:
- Rückrüstung offensichtlich mit der Absicht eine Wertminderung zu umgehen -> persönliche Bereicherung
Hab ich nie gesagt. Rückrüstung nur wenn ich nciht zufrieden bin oder das Tuning Probleme macht.
Zitat:
Original geschrieben von IridiumFLARE
Einspruch
Hab ich nie gesagt. Rückrüstung nur wenn ich nciht zufrieden bin oder das Tuning Probleme macht.
... was du aber beweisen müsstest und dir never ever gelingen wird!
Und, was sagste zu den Quellen?
Gruß, X
Edit: Also, wenn du das nur 2-3 Tage drinn hast, ok. Dann sagt wohl niemand was. Abe wenn du das ein halbes Jahr testes... no way.
Ach... und noch einer:
München (dpa/gms) - Autofahrer müssen einen Chip-Tuning-Eingriff umgehend von Kfz-Sachverständigen oder der Zulassungsstelle abnehmen lassen. Andernfalls entfalle die Betriebserlaubnis für das Auto, teilt der ADAC in München mit.
Der Club beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 1 U 181/06). Das gelte selbst dann, wenn Fahrer ein technisches Gutachten für den Chip besitzen. Herstellern zufolge kann sich der Einbau negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch und die Abgaswerte eines Wagens auswirken.
Auch der Kfz-Haftpflichtversicherung müsse eine Leistungssteigerung des Motors laut ADAC gemeldet werden. Unter Umständen könne der Eingriff dazu führen, dass Versicherte eine höhere Prämie zahlen müssen. Unterbleibt die Mitteilung, könnten Leistungen im Schadensfall verweigert werden.
Quelle: http://www.nordclick.de/magazin/auto/verkehrsrecht/2118171
{OR}x-cite
Deine Quellen, was sagen die?! Das man Chiptuning eintragen muss?
Soweit waren wir schon...
Formulieren wir es anderes.
Nehmen wir an das Tuning wurde im Brief eingetragen und ich habe es wieder entfernt, das Tuning.
Der Käufer wird diesen Eintrag im Brief bestimmt net lesen, wer liesst schon den ganzen Brief wirklich durch? (Jaja IHR hier sicher alle).
So jetzt haben wir die Maus nämlich. Ist der Käufer nun allein schuld weil er hätte am Brief lesen können das der Wagen mal getuned war???!
Oder darf ich nach Eintragung des Chips gar nicht mehr zurückrüsten? Oder darf das Fzg dann mit beiden Spezifikationen betrieben werden?
(Sau komplexex Thema merk ich grad 😉)
Ja also... die Erkenntmis hast du ja jetzt schon mal, dass zumindest DU, wenn man jetzt mal von deinem Leasingpartner absieht, dein Tuning eintragen musst und somit der Rest sich doch erübrigt. Und sorry, den Rest solltest du schon alleine verstehen beziehungsweise herausfinden! Das eine resultiert doch aus dem anderen! Kausalitätsdingsbums.
Wie Emulex schon gesagt hat: es gibt keinen "Chiptuning-Paragraphen". Such halt nach Präzidensfällen, bei denen genau diese Problematik angesprochen wird. Oder ruf einen Anwalt an, der dir deine Frage beantwortet. Das du hier bei M-T eine Analyse des deutschen Gesetzes erwartest... das wird nicht klappen!
Gruß und Kuss, X
Zitat:
Original geschrieben von IridiumFLARE
Formulieren wir es anderes.
Nehmen wir an das Tuning wurde im Brief eingetragen und ich habe es wieder entfernt, das Tuning.
Der Käufer wird diesen Eintrag im Brief bestimmt net lesen, wer liesst schon den ganzen Brief wirklich durch? (Jaja IHR hier sicher alle).
So jetzt haben wir die Maus nämlich. Ist der Käufer nun allein schuld weil er hätte am Brief lesen können das der Wagen mal getuned war???!
Oder darf ich nach Eintragung des Chips gar nicht mehr zurückrüsten? Oder darf das Fzg dann mit beiden Spezifikationen betrieben werden?
(Sau komplexex Thema merk ich grad 😉)
GENAU DAS steht doch in einer der Quellen drin!!! Dann hat der Käufer PECH!
Noch nen Kuss :-)
Na dann frage ich dich warum du unbedingt das Chiptuning verschweigen willst, auch wenn es nur ein halbes Jahr mit dem Auto lief? Du willst, wie du schon in deinen anderen posts geschrieben hast, nicht das der Verkaufspreis dadurch gemindert wird, daraus ergibt sich eine Betrugsabsicht, und da du das auch weißt und hinnimmst, kann mann schon fast von vorsätzlichen bzw schweren Betrugsversuch Reden der nicht nur mit ein klaps auf dem Hintern sondern mit Bewährungsstrafen geahntet werden kann.
Wie die Wertminderung zustande kommt willst du wissen. Geh ins Gericht las dir dort ne Liste von Gutachtern geben und klappere sie ab, du wirst kaum bis keinen finden der das Chiptuning nicht als Wertmindernd einstuft, in welcher Höhe sei mal dahingestellt. Warum glaubst du schreiben Tuning Firmen, das Chiptuning „Verschleisfördernt“ sein kann?
Zitat:
Original geschrieben von Diesel-Wiesl
naja also mir wäre ein gechippter lieber, als einer der über den Nürburgring geprügelt wurde...
@IridiumFLARE
sehe ich auch so
das sehe ich auch so !!
Bei dem am Ring ist das ganze FW, Motor und vorallem Bremsen x-fach so belastet wie beim rumgondeln auf der Straße.
Wer sagt auserdem das der Verschleiss mit chip höher ist ?
Bin der meinung das hirnloses behandeln (warmfahren, Service . . . ) eines Autos wesentlich schlechter und man mehr kaputt machen kann als wenn ich einen Chip hab und ab und zu die Mehrleistung nutze.
Das ich es bei einem Verkauf agebe ist aber selbstverständlich, sonst hätt ich ein Problem mit meinem Gewissen.
Warum versteht mich eigentlich niemand?!
Es geht doch nur darum, ich verkauf den Wagen und der Käufer wird mich fragen oder mich im Vertrag drauf festnageln ob der Wagen Unfallfrei ist.
Das heisst ich muss expezit darauf hinweisen ob er einen Unfall hatte oder nicht.
Ich wollte nur wissen wie es sich bei der Software verhält. Ob, wenn ich niergends im KV darauf hinweise, es aber eingetragen ist (weil ich das ja muss), er nachher mäckern kann?
Versteht ihr denn nicht was ich meine? Preisverhandlungen werden nicht geführt nachdem der Käufer den Brief in der Hand hat sondern VROHER. Muss ich ihm also VORHER schon sagen das der Wagen gechipt war?!
Auch wird er in der Regel ZUERST den KV unterschreiben bevor Geld und Breif den Besitzer wechselt.
Die Unfallfreiheit wird ja im KV garantiert zb., von Tuning steht da nichts, bzw ist die Frage ob das geanu an dieser Stelle erwähnt werden MUSS.
Versteht mich endlich mal jemand??!? ;-)