Chiptuning "verheimlichen" = Betrug?!
Wenn ich meinen Wagen chippen lasse, und nach meiner Behaltedauer wieder auf die Originalsoftware zurückrüste, muss ich das einem Käufer sagen, das der Wagen gechipt wurde?
83 Antworten
Ja natürlich.
Sonst ist es wie du schon festgestellt hast Betrug.
Emulex
Gibt es einen Grund dies zu verheimlichen?
Naja gut möglich das ein Käufer den Preis drücken will wegen erhöter Abnutzung / Belastung?
Ich frag nur, weil ein paar Threads tiefer
http://www.motor-talk.de/t1419362/f304/s/thread.html
gehts um den S3 von MTM der da verkauft wird. Wird behautet dieser war ebenfalls getunend? Davon steht da nämlich auch nichts mehr in der Anzeige bei denen.
Gernerell muss ein Chiptuning in die Papiere eingetragen werden.
Allein dadurch ist es nachvollziehbar.
Wer ein ehemals getuntes (Chip) Fahrzeug ohne Informationen über das Tuning verkauft, betrügt den gutgläubigen Käufer.
Der Verkäufer kann dafür belangt werden, da der Sache eine zugesicherte Eigenschaft (Motor entspricht der Serie) fehlt.
Wenn man böswillig sein will, plant jeder, der ein Chiptuning nicht eintragen läßt, einen Betrug.
Es gibt keinen Grund ein Chiptuning nicht einzutragen oder zu verheimlichen.
Gruß
Arapahoe
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Na sorry, seh ich anders
Zitat:
Der Verkäufer kann dafür belangt werden, da der Sache eine zugesicherte Eigenschaft (Motor entspricht der Serie) fehlt.
DAS wäre doch der Fall wenn NICHT die Originalsoftware drauf wär und das verschweige!
Denn der Motor entspricht doch nach Rückrüstung wieder genau der Serie und genau das ist meine Eigenschaft die ich zum Zeitpunkt des Verkaufs zusichere.
Je nach Gesetzeslage gibts da verschiedene Auffassungen. Was ich als Österreicher weiss: Theoretisch kann man mit dem Wagen solange er im eigenen Besitz ist machen was man will (vorausgesetzt es erlischt die BE nicht) Wenn der Wagen beim Verkauf wieder Serie ist, dann sollte eigentlich keiner jemandem was anhaben können...
Ist ja das gleiche wie Tachomanipulation. Diese wäre im eigentlichen erlaubt weils das eigene Auto ist. Nur wenn man dadurch beim Verkauf mehr rausschlagen will und die Manipulation verschweigt kanns schon gröbere Probleme geben. Ich hab mal einen Bericht gesehen wo man bei jedem 3ten Gebrauchtwagen von Tachomanipulation ausgeht 😰
Das ist mein Wissensstand bis jetzt. Wie weit sich der mit dem deutschen Recht deckt weiss ich nicht und ist eigentlich auch egal weil mans nicht machen sollte...
Gruss
Ja klar solang dir der Wagen gehört kannst mit machen was willst.
Bei der Tachogeschichte ist es halt so das gängigerweise anhand der Laufleistung der Fahrzeugwert ermittelt wird, und man durch Manipulation dieses Wertes sich vorteilhaft bereichern kann... Das es sich hierbei um die gesetzliche Defi. von Betrug handelt ist logisch.
Mich interessiert eben nun wo die Chiptuning Sache anzusiedeln ist. Ist das wie ein Gewindefahrwerk das ich vor dem Verkauf wieder raus mache ?! Muss ich dem Käufer sagen das es drin war? Oder ein KiloWatt Subwoofer drin war (der durch den Schalldruck Verschraubungen gelöst haben könnte), oder Distanzscheiben die den Hebelweg erweitern und somit nicht gut für die Aufhängung sind?!
Um was handelt es sich dabei konkret? Ist es ein "verschwiegener" Mängel oder was genau ist die Software Änderung?
Es geht nur darum ich liebäugle mit 215PS Tuning für den 170PS Diesel. Ich denke das ist schon rechtes Limit Tuning, wenn sich im nachhinein Fehler und Probleme ansiedeln, möchte ich das das Tuning wieder verschwindet und auch nicht gerade meinen Wiederverkaufwert kaput machen.
Versetz dich doch einfach mal in die Lage des Käufers.
Wenn du ein solches Auto kaufst, dass durchs Chiptuning evtl. "runtergeritten" wurde und er dir das verschweigt?!?
Wolltest du das? Und wenn du sagst nein, dann lass es eintragen und gebe es beim Wiederverkauf an.
Gruß, X
Zitat:
Original geschrieben von {OR}x-cite
Wolltest du das? Und wenn du sagst nein, dann lass es eintragen und gebe es beim Wiederverkauf an.
Gruß, X
So einfach könnte die Welt manchmal sein ;-) ..
{OR}x-cite hast du meinen Post überhaupt gelesen?! :-)
Ob das moralisch in Ordnung ist oder net is mir egal. Mir gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Den wir hier Aufgrund -keiner Rechtsberatung- natürlich nur theortisch erörtern (könnten).
Und "runtergeritten" is ja nicht die Frage. Wenn das ein Jahr oder ein halbes gut läuft bleibt es auch drin und wird eingetragen etc. Aber wenns mucken macht kommts raus.
Wenn das gut geht hab ich ja mehr davon weil ich den Wagen evtl noch ein paar hunderter teuer verkaufen kann weil er mehr Leistung hat. Ich will nur prophylaktisch alles über den Worst Case wissen.
Chiptuning
ohne TÜV: Betriebserlaubnis erlischt,
ohne Meldung bei der Versicherung: das Auto verfügt über keinen Versicherungsschutz,
Weiterverkauf nach Rückchippen bei zeitgleichen Verheimlichen des Chiptunings: Betrug, Kaufvertrag hinfällig, Zurückerstattung des Kaufbetrages und Anzeige. Das gibt eine Bewährungsstrafe und jede Menge Gerichts- und Anwaltskosten.
Im übrigen läßt sich Chiptuning am Turbo, dem Kat/DPF und eventuell am Steuergerät nachweisen.
Zitat:
ohne TÜV: Betriebserlaubnis erlischt,
Okay, stimmt.
Zitat:
ohne Meldung bei der Versicherung: das Auto verfügt über keinen Versicherungsschutz,
Stimmt auch.
Zitat:
Das gibt eine Bewährungsstrafe und jede Menge Gerichts- und Anwaltskosten.
Uhhhh... Hier denke ich das ist sehr weit her und auch völlig übertrieben. Anzeige gibts wegen sowas sicher nicht genau so wenig wie ne Bewährungsstrafe. Zudem fehlt immer noch die Grundlage dazu, die hast nicht erwähnt. Woher hast du deine Quellen, das es sich bei einem solchen Vorgang um eine Straftat/Ordungswidrigkeit handelt?
Zitat:
Im übrigen läßt sich Chiptuning am Turbo, dem Kat/DPF und eventuell am Steuergerät nachweisen.
Jein, aber sicher net nach nem halben Jahr?! Naja am Steuergerät ist der Nachweis eher ganz sicher statt eventuell, die anderen aufgezählten Einheiten leiden an Mehrbelastung ja, aber ob das wirklcih nach nem halben Jahr am Trubo oder PDF zu sehen ist möcht ich bezweifeln.
Zitat:
Original geschrieben von IridiumFLARE
{OR}x-cite hast du meinen Post überhaupt gelesen?! :-)
Ob das moralisch in Ordnung ist oder net is mir egal. Mir gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Den wir hier Aufgrund -keiner Rechtsberatung- natürlich nur theortisch erörtern (könnten).
Und "runtergeritten" is ja nicht die Frage. Wenn das ein Jahr oder ein halbes gut läuft bleibt es auch drin und wird eingetragen etc. Aber wenns mucken macht kommts raus.
Wenn das gut geht hab ich ja mehr davon weil ich den Wagen evtl noch ein paar hunderter teuer verkaufen kann weil er mehr Leistung hat. Ich will nur prophylaktisch alles über den Worst Case wissen.
Ich habe deine posts gelesen. Da ich mich mit Rechtsfragen nicht auskenne, möchte ich hier auch keine Vermutungen in den Raum stellen. Ich kann mich nur wiederholen: Würdest DU so ein Auto haben wollen? Manchmal sollte das Gewissen/der Anstand npch vor dem Eingreifen der Gesetze kommen.
Beste Grüße, X
Bei Änderungen im Steuergerät (Software) muß man vorsichtig sein, denn es wird bei mangelnder Vorsicht die Firmakennung der Firma eingetragen, die Änderungen vorgenommen hat.
Die Temperatur im Turbo und Kat/DPF steigt über die Herstellergrenzen. Der Toleranzbereich ist ziemlich schmal. An der Art und Farbe der Partikelanhaftungen und Materialveränderungen (Schaufeln im Turbo) ist der Nachweis schnell geführt. Turbo und Kat/DPF rausbauen und zerlegen.
Welcher Käufer zeigt einen Verkäufer nicht an, wenn nach einem Schaden sich herausstellt, dass ein Chiptuning verheimlicht wurde? Betrug wird in Deutschland sehr viel härter bestraft als Körperverletzung.
Hab mal ein bischen gelesen in kommentierten Gerichtsurteilen. Bewährungsstrafe nein. Desweiteren kommt es auf den Kaufvertrag an. Für alle zugänglich ist folgender Link
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_04.php
Zum TÜV und Versicherung folgender Link:
http://www.autogazette.de/artikel_612431_13.htm