Chiptuning "verheimlichen" = Betrug?!

Audi A3 8P

Wenn ich meinen Wagen chippen lasse, und nach meiner Behaltedauer wieder auf die Originalsoftware zurückrüste, muss ich das einem Käufer sagen, das der Wagen gechipt wurde?

83 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ducsepp


Das ich es bei einem Verkauf agebe ist aber selbstverständlich, sonst hätt ich ein Problem mit meinem Gewissen.

So ist's brav 😉

Und die andere Thematik... das sollen andere klären. Ich bin der Meinung, dass man gechippte Leistung eben ganz schwer nur "ab und zu" abrufen kann. Bei dieser Diskussion mag ich aber nicht teilnehmen. 🙂

Gruß, X

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE


Warum versteht mich eigentlich niemand?!
Es geht doch nur darum, ich verkauf den Wagen und der Käufer wird mich fragen oder mich im Vertrag drauf festnageln ob der Wagen Unfallfrei ist.
Das heisst ich muss expezit darauf hinweisen ob er einen Unfall hatte oder nicht.
Ich wollte nur wissen wie es sich bei der Software verhält. Ob, wenn ich niergends im KV darauf hinweise, es aber eingetragen ist (weil ich das ja muss), er nachher mäckern kann?

Versteht ihr denn nicht was ich meine? Preisverhandlungen werden nicht geführt nachdem der Käufer den Brief in der Hand hat sondern VROHER. Muss ich ihm also VORHER schon sagen das der Wagen gechipt war?!

Auch wird er in der Regel ZUERST den KV unterschreiben bevor Geld und Breif den Besitzer wechselt.
Die Unfallfreiheit wird ja im KV garantiert zb.

Versteht mich endlich mal jemand??!? ;-)

Das ist doch das Dilemma: es gibt doch keinen Praragraphen der das regelt. Aber dafür greifen in diesem Fall andere Gesetze!

Das wurde doch vorher schon alles gesagt, was du dir dann von nem Richter anhören darfst! Wenn du nichts sagst (Chip steht im Schein drin), dann hat der Käufer Pech! Wenn du nichts sagst (Chip steht/stand nicht drin), hast du Pech, wenn dir der Käufer den Chip nachweisen kann (wie und ob ist mal dahingestellt).. Verstanden? :-)

Doppel-Kuss

P.S.: Das kriegen wir schon hin! Im schlimmsten Fall bei nem Kristall im Biergarten!

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE


Auch wird er in der Regel ZUERST den KV unterschreiben bevor Geld und Breif den Besitzer wechselt.
Die Unfallfreiheit wird ja im KV garantiert zb.

Versteht mich endlich mal jemand??!? ;-)

Hallo,

alles, was relevant für die Qualität der Fahrzeuges sein kann oder ist, muss dem Käufer mitgeteilt werden. Das betrifft nicht nur einen Unfall. Das betrifft auch z.B. größere Motorreparaturen oder -Austausch, und vieles mehr.

Ich verstehe aber nicht, was so problematisch daran ist, dem Käufer mitzuteilen, daß man mal einen Chip ausprobiert hat, und begründet, warum er wieder auf "normal" gestellt wurde.

Natürlich kann das auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Unter Anderem auch darauf, daß die Original-Leistung nicht befriedigend, oder sogar am unteren Rand der Streuung ist.

Im Originalzustand hat der Käufer keinen Anspruch auf Kenntnis oder Beurteilung der Leistung.

Aber stelle dir doch mal die Frage, ob du unter den selben Umständen einen gebrauchten kaufen würdest. Nur die Tatsache, daß jemand mal für 2 Wochen nen Chip drin hatte, würde mich nicht davon abhalten. Aber Verschweigen, daß er über einen Zeitraum gechipt war, würde ich auf jeden Fall zur Anzeige bringen, da ich mich betrogen fühle.

Ich weiss nicht, ob ich den Kern deines Problems getroffen habe, Aber wenn du ein "schönreden" des Problems erwartest, kann auch ich dir leider nicht weiterhelfen.

Und bitte, versteh das richtig, was ich hier von mir gebe, es ist nicht böse gemeint.

Gruß Helmut

@Daxzentrale

Nachfrage bei meiner Versicherung ergab:
Chiptuning mit Eintrag KFZ Papiere (TÜV) muss bei Versicherung angezeigt werden. Ob dadurch die Versicherungsbeiträge sich ändern, ist vorab nicht zu klären. Einzelfallentscheidung.

Mir einem Chiptunning während der Werksgarantie erlischt diese und ebenso Kulanzansprüche.

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Zitat:

Mir einem Chiptunning während der Werksgarantie erlischt diese und ebenso Kulanzansprüche.

Nur was den Antriebsstrang betrifft...

Kurier44 kannst du mir zeigen wo ich das finde?! Es gibt doch mit sicherheit ein How to was ich dem Käufer alles mitteilen muss.

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE



Kurier44 kannst du mir zeigen wo ich das finde?! Es gibt doch mit sicherheit ein How to was ich dem Käufer alles mitteilen muss.

Hallo IF,

Vor einigen Jahren gab es mal in einer ADAC-Zeitschrift eine große Abhandlung darüber.

Ein Freund hatte bis vor kurzem eine Werkstatt mit Gebrauchtwagen-Handel. Da gibt es Prozessakten, aus denen das hervorgeht (Urteislbegründung).

Ein Gutachter hatte damals festgestellt, daß der ursprüngliche Besitzer lange getunt gefahren ist, und kurz vor Verkauf zurückgebaut und es verschwiegen hatte. Der Neu-Besitzer hat geklagt, und der ursprüngliche Besitzer musste das Fahrzeug zurücknehmen.

Nach meinem Wissen gibt es von irgend einem Verband einen Leitfaden für Gebrauchtwagenhändler. Hatte den auch mal in der Hand, Weiss aber leider nicht mehr, wie der hieß.

Gruß Helmut

Auf Seite vier steht etwas, was dich evtl. "befriedigen" könnte.

http://www.carweb24.net/pages/d/leitfaden.pdf

Da heißt es bei:
Haben Sie Ihr Auto von einer Privatperson gekauft?
Die neue Regelung betrifft nicht den Verkauf eines
Gebrauchtwagens zwischen Privatpersonen. Hier gelten die Regeln der „alten Garantie“ (Art. 1490 und ff. des
Zivilgesetzbuchs): Das Auto darf keine versteckten Mängel haben bzw. dürfen Ihnen keine besonderen Umstände
verschwiegen werden (z.B. dass es sich um einen Unfallwagen handelt).

Das ein Chiptuning ein besonderer Umstand ist, wirst du wohl akzeptieren, oder? Ebenso findest du den Artikel des Strafgesetzbuches.

Gruß, X

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE



Nur was den Antriebsstrang betrifft...

und Motor und wenn sich die AG quer stellt sogar Bremsen! Alles schon erlebt.

Kurier44 hat eigentlich alles gesagt, alles was den Wert des Fahrzeugs abträglich ist muss im KV angegeben werden. Ab welchen Wert, weiss ich nicht.

Naja also der Antriebsstrang is ja logischerweise auch der Motor 😉
Was können Bremsen gross auf Garantie haben?!

Wenn zb. ein ABS Sensor den Geist aufgibt wird dieser innerhalb der Garantiezeit natürlich trotzdem von Audi gewechselt weil das nichts mit Chiptuning zu tun hat.

Gutgut, werde mal nächsten Wochen bei SKN vorfahren und meine 170er TDI Backe auf 214PS/450NM updaten lassen. Mal sehe ob dann die Luzzi geht... Für den gemeinen 2.0 TFSI sollte es jedenfalls allemal reichen 😉

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE


Gutgut, werde mal nächsten Wochen bei SKN vorfahren und meine 170er TDI Backe auf 214PS/450NM updaten lassen. Mal sehe ob dann die Luzzi geht... Für den gemeinen 2.0 TFSI sollte es jedenfalls allemal reichen 😉

Darauf würde ich nicht wetten.

Vmax sowieso nicht (Übersetzung), der noch größer werdende Ladedruck killt dir den Antritt völlig und ob da wirklich 214PS rauskommen wage ich stark zu bezweifeln - zumindest nicht ohne dass dein DPF sich permanent reinigen will 😉

Emulex

Emulex
Also bisher hat er bei so 4100 umin 230 geschafft, bis zum roten gehen noch 300 u/min.
Laut skn ist die vmax dann 242 und das liegt über den 235 (?) kmh von tfsi.

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE


Emulex
Also bisher hat er bei so 4100 umin 230 geschafft, bis zum roten gehen noch 300 u/min.
Laut skn ist die vmax dann 242 und das liegt über den 235 (?) kmh von tfsi.

Gehts schon los...242 halte ich für völlig unrealistisch.

Rechnerisch kommt er mit 214PS auf 239km/h und das auch nur dann wenn er diese Leistung entsprechend spät anliegen hat.

Sind die 230 nach Tacho oder nach GPS ?
Ich hab hier leider nur die Übersetzung des Golf GT TDI DSG und der hat bei 4100rpm gerade mal 213km/h und bei 4200 (wo auch Pmax anliegt), dann die angegebenen 218km/h Vmax.

So ähnlich dürfte es auch mit dem A3 aussehen - 4200rpm entsprächen dann den angegebenen 222km/h.
Für 239 bräuchte er dann 4520rpm und bei der Drehzahl noch seine 214PS -> völlig unmöglich für einen PD-Diesel (und brutal schädlich).

Realistisch betrachtet dürften kaum mehr als echte 230km/h drin sein.

MTM gibt seinen 204PS starken übrigens mit 226km/h an.
ABT mit 190PS gar nur 2km/h mehr als Serie.

Das kommt meiner Einschätzung auch ziemlich nahe.

Zweifelsohne wird er gut gehen (untenrum), aber ob du dir das nicht mit erheblichen DPF-Problemen (gerade bei einem Tuner der dir m.W. keine Garantie gibt) bezahlst, bleibt abzuwarten.
Ich würd's nicht tun.

Emulex

Noch ein kleiner Nachtrag:
Bei 445nm kann ich dir praktisch Brief und Siegel geben dass es dir die Kupplung zerlegt.

Ich hab die Erfahrung mit meinem A4 B6 schon gemacht, der hatte "nur" 355nm bei einer auf 350 ausgelegten Kupplung und nach 70.000km war die futsch.

Meines Wissens ist die Kupplung des 170PS TDIs auch nicht stärker ausgelegt als 350nm.

Ich lege dir dringend nahe maximal Stufe1 zu wählen, die scheint mit 410nm deutlich "erträglicher".

Emulex

das mit der Kupplung geht meiner Meinung nach immer in die Hose mit Chip/OBD. Ich habe die Erfahrung mit 150PS/PD auf 180PS gemacht. Also wenn ihr die mehr-PS wollt, Sportkupplung auf keinen Fall vergessen...

Eine gewisse Mehrbelastung vertragen die Teile meistens schon. Wies jetzt genau beim 170PS TDI mit der Kupplung aussieht weiss ich nicht, aber der grösste Verschleissfaktor is meist der Fahrer selbst. Wer ein Chiptuning durchführt wird es auch spüren wollen und deshalb gehts nun mal etwas aufs Material. Man muss aber schon einen Unterschied machen wie und wo man unterwegs ist. Ein reines Stadt- bzw. Stadt- und Überlandfahrzeug wird von der Kupplung her immer eher die Patschen strecken als wenn ich viel auf der AB unterwegs bin. Bei meinem A4 B6 TDI hatte ich über 400NM laut Tuner und die Kupplung hat die gut 100tkm mit meiner Fahrweise überlebt. Es hätte natürlich auch in die Hose gehen können was mit SerienSW aber natürlich auch passieren hätte können unter verschiedenen Umständen.

Gruss

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