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Chiptuning eintragen lassen ??

Audi TT RS 8S

Hallo TT-Freunde,

habe meinen TTC 180 PS heute um 35 PS hochchippen lassen... Rüddel-Motorsport Duisburg (siehe auch homepage). Der Wagen ist jetzt merklich "bissiger". dass Turbogeräusch hat sich verändert. Kurzum es ist geil, den Power zu spüren...

1.) Überlege noch, ob ich die paar PS eintragen lasse oder nicht?? Hat jemand Erfahrungen damit? Soll 116 € bei Rüddel kosten.

2.) Habe meine Long-Life-Inspektion bei A.T.U machen lassen. Mit allen Garantien. 250 €... Audi verlangt 400 €... spar ich da am falschen Ende oder muss es unbedingt eine Inspektion bei Audi sein??

3.) Kennt jemand in der Umgebung Duisburg / Ruhrgebiet eine empfehlenswerte Werkstatt, die mir einen wohlklingenden Endtopf druntersetzt?? D&W zu teuer?? Welches Modell (einrohrig) empfehlt ihr mir?? Mein Ziel ist ein geiler Sound... :-)

Ich bin hier Neuling und kein Schrauber, darum verzeiht bitte meine naive Frageweise. Dankeschön :-)

44 Antworten

Leider ist es doch je länger je mehr so, dass die Versicherungen in jedem Fall versuchen nicht bezahlen zu müssen.

Also kann man davon ausgehen, dass sie solange suchen bis sie einen Grund gefunden haben um nicht zu bezahlen.
Ist ein sch.... Spiel aber wir können nichts dagegen tun. Wir dürfen nur die Beiträge pünktlich zahlen und sonst gar nichts.

Also eintragen und der Versicherung melden, dann bist du auf der Sicheren Seite zumindest bei der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von alaska67


Leider ist es doch je länger je mehr so, dass die Versicherungen in jedem Fall versuchen nicht bezahlen zu müssen.

Also kann man davon ausgehen, dass sie solange suchen bis sie einen Grund gefunden haben um nicht zu bezahlen.
Ist ein sch.... Spiel aber wir können nichts dagegen tun. Wir dürfen nur die Beiträge pünktlich zahlen und sonst gar nichts.

Also eintragen und der Versicherung melden, dann bist du auf der Sicheren Seite zumindest bei der Versicherung.

Gut, dass bei deiner Signatur noch Platz ist für ein wenig Text 😁

Ich hab meinen Chip son seit 5 Jahren vom Vorgänger dirn und nicht eingetragen !!!
Ich überlege die ganze Zeit schon ob und wo ich es machen lasse. kann ich zur Dekra fahren und ohne weiteres das eintragen lassen, oder gibt es da Probleme ? Nicht das die mir die Karre stilllegen oder so was .

Zitat:

Original geschrieben von eindoe


Ich hab meinen Chip son seit 5 Jahren vom Vorgänger dirn und nicht eingetragen !!!
Ich überlege die ganze Zeit schon ob und wo ich es machen lasse. kann ich zur Dekra fahren und ohne weiteres das eintragen lassen, oder gibt es da Probleme ? Nicht das die mir die Karre stilllegen oder so was .

Na du brauchst schon ein Gutachten über die Leistungssteigerung. Sonst haben die ja nichts für eine Eintragung. Anders als bei Rad-/Reifenkombinationen kann der Tüv oder die Dekra (Ohne Gutachten darf die Dekra es ohnehin nicht!) meiner Kenntnis nach eine Leistungssteigerung und seinen regelkonformen Einbau nicht überprüfen...

Gruß, Lox

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Ich kann Flo_BS nur recht geben, weil ich bei einem Bekannten sowas schon mal erlebt habe.

Ich kann auch nur raten eintragen lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Außerdem:
Man braucht gar keinen Personenschaden verursachen.
Wenn der Unfallgegner clever ist und ein wenig Ahnung von Turbomotoren hat sollte er auf alle Fälle wissen, dass viele mit einem Chip rumfahren.
Ich würde auf alle Fälle darauf bestehen den Ladedruck zu ermitteln, nichts ist leichter als das festzustellen, außerdem sind Steuergeräte auch versiegelt da läßt sich meist schon sehen ob da einer rumgefummelt hat..
Wenn dann über 1 Bar rauskommen, ist wohl alles klar.

Gruß
TT-Eifel

Zitat:

Original geschrieben von eindoe


Ich hab meinen Chip son seit 5 Jahren vom Vorgänger dirn und nicht eingetragen !!!
Ich überlege die ganze Zeit schon ob und wo ich es machen lasse. kann ich zur Dekra fahren und ohne weiteres das eintragen lassen, oder gibt es da Probleme ? Nicht das die mir die Karre stilllegen oder so was .

Ohne Gutachten wird es teuer! Einzelabnahme gibt es zwar kostet aber mehrere tausend Euro! Am besten du wendest dich an den Vorbesitzer oder wenn du schon weisst wer den gechippt an den Tuner. Der sollte eigentlich ein Gutachten haben. Eine nachträgliche Eintragung ist kein Problem. Es weiss ja keiner wann das Auto gechippt wurde.

Nehmen wir mal an du wusstest nichts von der Leistungssteigerung und du baust einen Unfall und die Versicherung zerpflückt deinen Wagen fachgerecht und stellt die Tuningmaßnahme fest, auch dann bist du der Dumme. Denn Unwissenheit schützt vor Schuld ...NICHT!

😉

Wer ist irgendwann eigentlich einmal auf den Blödsinn gekommen, zu erzählen, dass der Versicherungsschutz erlischt, bzw. dass die Versicherung gar nicht zahlt und man alles selber zahlen muss????

Hmmm. Die Leute, die die ABG´s der Versicherung erfunden haben?

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


Wer ist irgendwann eigentlich einmal auf den Blödsinn gekommen, zu erzählen, dass der Versicherungsschutz erlischt, bzw. dass die Versicherung gar nicht zahlt und man alles selber zahlen muss????

Keiner bisher!!! Das hatten wir schonmal in einem anderen Thread!

😉

Chiptuning eintragen lassen

Hey, habe ein Chiptuning von ABT in meinem 180 PS TT Bj.2003 und jetzt 210 PS.
Die Versicherung berechnet sich nach Schlüsselnummer, bzw. Hubraum und angegebenen Extras, die z.B. bei der Provinzial 2.500 Eurasier nicht übersteigen darf. Dann bleibt die Versicherungsprämie gleich.

Kommen neue Bremsen oder Umbauten hinzu, ...also z.B. Spoiler etc und übersteigen diese den 2.500 Eurasier Spielraum, wird zu relativ geringem Preis aufgerechnet.

ICH KANN NUR RATEN: UNBEDINGT EINTRAGEN LASSEN. Es geht 1000x gut und einmal nicht. Es kostet doch in der Regel nur die einmaligen Eintragungsgebühren...

Gruss, Steffix

Wolln mal langsam anfangen...

Man muss schon unterscheiden zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden der Unfallgegner aufkommt, und der Vollkaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Bezüglich der Haftpflichtversicherung....

Regressforderungen (im fachlichen: Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers im Schadenfall bei Obliegenheitsverletzung) sind ausschließlich durch das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz) und das AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ) geregelt. Regress kann aus vielen Gründen genommen werden, z.B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Führerschein u.ä.
Bisher war der Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherten bei einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, bzw. im Schadenfall zwischen 5.000 (2512 €) und 10.000 DM (5025€) begrenzt.
Der Punkt, der hier angesprochen wird , bezieht sich auf "Gefahrerhöhende Umstände"....also z.B. der Einbau eines stärkeren Motors, Chiptuning, oder anderer (nicht erlaubter ) Felgen etc.
Wichtig ist hierbei aber, dass bei einem Schaden ein kausaler (direkter) Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Ein- oder Umbau und dem Unfall als solchem besteht.
"Bildliches Beispiel": Felge aus Pakistan unerlaubter Weise eingebaut, ABE erloschen, Felge bricht, Unfall passiert.....kausaler Zusammenhang; dem gegenüber steht dann ein Unfall, der nicht durch den Einbau als solchen entstanden ist, wie z.B. ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit, wobei ein anderer Auspuff eingebaut war, der ja zuvor auch die ABE erlöschen ließ.
Im ersten Beispiel wird es einen Regressanspruch geben, im letzteren Beispiel gibt es dann keinen Regress.

Somit spielt es letztendlich versicherungstechnisch keine Rolle, ob ich mit einem gechippten Wagen ohne TÜV-Eintragung des Chip-Tunings mit 120 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften in eine Menschenmenge rase oder mit einem originalen. Denn die 120 Km/h hätte ich auch mit dem original belassenen Fahrzeug erreicht.

Ganz anders sieht es mit mit seinem eigenen Gewissen aus - damit muss jeder selbst klar kommen. Aber in dem eben genannten Beispiel war dann nicht die fehlende TÜV-Eintragung, oder genauer das Erlöschen der Bertriebserlaubnis ausschlaggebend, sonder eher der eigene menschliche, in diesem Moment nicht vorhandene, Verstand.

Die Vollkaskoversicherung hat da dann doch schon eher besssere Karten um leistungsfrei zu bleiben.

Also ich kann mit einem Fahrzeug ohne ABE einfach mal drauflos fahren und die Versicherung darf treudoof alles bezahlen? Oder wie? Das ist doch alles Asulegungssache, oder?
Wird das dann nicht im Zweifelsfall ein Richter entscheiden?

Zitat:

Also ich kann mit einem Fahrzeug ohne ABE einfach mal drauflos fahren und die Versicherung darf treudoof alles bezahlen?

Solange kein direkter Zusammenhang zwischen dem "illegalem" und der Unfallursache besteht, würde ich einfach sagen: Ja.

"Einfach drauflos fahren" hört sich aber auch hart an😁

Ohne ABE bedeutet schon z.B. die Montage eines zu lauten Endschalldämpfers an einem Fahrzeug, und der ist mit Sicherheit nichts unfallursächlich, wenn Du Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in einen anderen reinfährst.
Oder die "harmlose Variante": Du hast z.B. einen großen auffälligen Heckflügel montiert, und somit ist die BE erloschen" und verursachst einen Auffahrunfall. Deine Versicherung zahlt, und die "Grünen" geben Dir drei Punkte in Flensburg gegen 75€, plus 35€ für den Unfall (z.B. Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes)

Punkte und Bussgeld gibt es noch als kleine Beigabe gratis dazu 😁

Wie gesagt, wichtig ist immer der direkte (kausale) Zusammenhang.

Zitat:

Original geschrieben von Flo_BS


Denn Unwissenheit schützt vor Schuld ...NICHT!

😉

Wenn schon: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

😁

Zitat:

Original geschrieben von StudenTT


Also ich kann mit einem Fahrzeug ohne ABE einfach mal drauflos fahren und die Versicherung darf treudoof alles bezahlen? Oder wie? Das ist doch alles Asulegungssache, oder?
Wird das dann nicht im Zweifelsfall ein Richter entscheiden?

Besser als Brezelpaul hätte man das nicht erklären können.

Allerdings, und das sollte man sich vor Augen führen, wird im Falle z.B. eines Unfalls mit Todesfolge zu Ungunsten des Versicherungsnehmers ein Verschulden angenommen. Um bei dem Bspl. mit der Menschenmenge zu bleiben, der Chip wäre kausal für den Tod des einen Menschen. Dem Versicherungsnehmer obliegt dann der Entlastungsbeweis. In unserem Bspl. mit dem Chip verhältnismäßig leicht zu führen. Aber wie sieht es z.B. bei Bremsbelägen aus dem rennsport ohne ABE aus!?

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