C180 S205 Frontscheibenwechsel weil der Regensensor nicht funktioniert ?
Hallo,
Typ: C180, S205
Baujahr: 2017
Garantie Verlängerung: ja
Teilkasko:300,00 €, Werkstattbindung
Problem: Der Regensensor funktioniert nicht mehr.
Freie Werkstatt:
1. Besuch: Fehleranalyse, Regensensor wurde als defekt gemeldet
2. Besuch: Fehleranalyse war falsch, die Befestigung des Regensensor von Frontscheibe ist lose
3. Besuch: Die Freie Werkstatt hat versucht die Befestigung anzukleben, weil im Garantiepaket keine Frontscheibe mit drin ist und das über Garantie anzuwickeln
4. Besuch : Wechsel Frontscheibe, (Es war eine signierte drin, jetzt 0815 ???)
Meine Fragen:
1. Wie kann man erkennen, welche Qualität von Frontscheibe drin war und wieder rein gekommen ist (Es wurde mir versichert, das nur die gleiche wieder rein passt und denn noch jetzt eine andere drin ist (nicht Signiert)
2. Ist das wirklich so, das die ganze Scheibe gewechselt werden muss?
3. Ist so eine Frontscheibe (wechsel) so teuer (1.100€) ?
Problem ist, das der Gute Mann die Werkstattbindung übersehen hat und ich jetzt 1.100 € löhnen muss.
Vereinbart war 150,00€ Bar! Zu_Zahlung (von mir an die Freie Werkstatt) und keine weitere Kosten!
Für brauchbare Infos wäre ich dankbar.
Liebe Grüße Andreas
45 Antworten
Was tun ?
Aus seinem Fehler lernen und bezahlen, die Leistung wurde ja erbracht
Bei mir ist die Bindung an Mercedes Werkstat und somit ohne Selbstbehalt. Carglass wollte eine nicht original Scheibe für bisschen teurer als Mercedes einbauen 🙂
Leistung würde erbracht finde ich etwas zu kurz gesagt.
In meinen Augen liegt es durchaus im Zuständigkeitsbereich der Werkstatt die Versicherungsleistung im Vorfeld mit der Versicherung zu klären. Entweder durch entsprechende, bestehende Verträge wie sie die "Partner" haben werden oder eben im Einzelfall direkt mit der Versicherung.
Ich würde ja sogar in Frage stellen wollen, dass der Tausch überhaupt ein Kaskofall ist - die Scheibe war ja anscheinend in Ordnung.
Das sehe ich insbesondere dann, wenn die Werkstatt selbst die Scheibe tauschen will. Auf den dann gemachten KVA sollte man sich als Verbraucher verlassen dürfen.
Hier haben sicherlich beide Seiten gepennt, entsprechend sollten beide Seiten eine gemeinsame Lösung finden.
... ja gepennt, verlassen habe ich mich drauf.
Die Original Scheibe sollte diese sein: A 205 670 93 00. Kann man das auf der Scheibe sehen, diese Nummer ?
Zu den Kosten: Ich habe noch eine Gutschrift in Höhe von 150,00 € auf dem Papier bekommen. Das nenne ich so richtig verarscht. Ich überlege ob ich nicht doch einen RA einschalte, weil das Vertrauen ist eh weg.
Ähnliche Themen
nein an der scheibe selber kannst du diese nummer nicht sehen die scheibe mit der orginalteilenummer ist
Grün+Antenne+Regen/Lichtsensor+KAMERA
Zitat:
@legan710 schrieb am 27. September 2021 um 15:45:57 Uhr:
Leistung würde erbracht finde ich etwas zu kurz gesagt.In meinen Augen liegt es durchaus im Zuständigkeitsbereich der Werkstatt die Versicherungsleistung im Vorfeld mit der Versicherung zu klären. Entweder durch entsprechende, bestehende Verträge wie sie die "Partner" haben werden oder eben im Einzelfall direkt mit der Versicherung.
Ich würde ja sogar in Frage stellen wollen, dass der Tausch überhaupt ein Kaskofall ist - die Scheibe war ja anscheinend in Ordnung.Das sehe ich insbesondere dann, wenn die Werkstatt selbst die Scheibe tauschen will. Auf den dann gemachten KVA sollte man sich als Verbraucher verlassen dürfen.
Hier haben sicherlich beide Seiten gepennt, entsprechend sollten beide Seiten eine gemeinsame Lösung finden.
Zu allererst kann man davon ausgehen dass es gar nicht als Kasko-Fall vorgesehen war, warum gehe ich dann an die Garantiegebende Partei ran...
Da hat man sich nen Korb geholt...da nicht abgedeckt.
Dann versucht über die Teilkasko...da hat man dann einfach die Werkstattbindung übersehen...und das ist Versicherungsnehmer-Aufgabe.
Möchte darauf wetten dass zuerst der Tausch erfolgte...ja, kein Thema ist ja Garantie! Dann wurde der Korb eingefahren....und da kam die nächste Überraschung wegen der Werkstattbindung.
Die Werke will ihr Geld...und das ist auch gut so...da Leistungen erbracht.
... im Anhang ein Foto mit der Frontscheibe die eingebaut wurde.
Laut Rechnung ist eine Originale von Mercedes drin, jedoch kann ich hier keinen Zusammenhang finden ?
Hat jemand einen Tip ?
Zitat:
@AndreasBergner schrieb am 27. September 2021 um 16:50:13 Uhr:
... im Anhang ein Foto mit der Frontscheibe die eingebaut wurde.Laut Rechnung ist eine Originale von Mercedes drin, jedoch kann ich hier keinen Zusammenhang finden ?
Hat jemand einen Tip ?
Ist über dem Stempel ein Mercedes Logo?
Ist keine Orig. denn MB macht auf seinen Scheiben keine Reklame für SAINT-G. Gruß Bw typisch Car-Gl. die lass ich sowieso nicht an mein Auto.
Zitat:
@Guybrush2005 schrieb am 27. September 2021 um 16:50:58 Uhr:
Zitat:
@AndreasBergner schrieb am 27. September 2021 um 16:50:13 Uhr:
... im Anhang ein Foto mit der Frontscheibe die eingebaut wurde.Laut Rechnung ist eine Originale von Mercedes drin, jedoch kann ich hier keinen Zusammenhang finden ?
Hat jemand einen Tip ?
Ist über dem Stempel ein Mercedes Logo?
Es ist kein Mercedes Stempel drauf.
Dann würde ich mal sagen ist keine orginale
Zitat:
@Ratbo schrieb am 27. September 2021 um 16:18:06 Uhr:
Zitat:
@legan710 schrieb am 27. September 2021 um 15:45:57 Uhr:
Leistung würde erbracht finde ich etwas zu kurz gesagt.In meinen Augen liegt es durchaus im Zuständigkeitsbereich der Werkstatt die Versicherungsleistung im Vorfeld mit der Versicherung zu klären. Entweder durch entsprechende, bestehende Verträge wie sie die "Partner" haben werden oder eben im Einzelfall direkt mit der Versicherung.
Ich würde ja sogar in Frage stellen wollen, dass der Tausch überhaupt ein Kaskofall ist - die Scheibe war ja anscheinend in Ordnung.Das sehe ich insbesondere dann, wenn die Werkstatt selbst die Scheibe tauschen will. Auf den dann gemachten KVA sollte man sich als Verbraucher verlassen dürfen.
Hier haben sicherlich beide Seiten gepennt, entsprechend sollten beide Seiten eine gemeinsame Lösung finden.
Zu allererst kann man davon ausgehen dass es gar nicht als Kasko-Fall vorgesehen war, warum gehe ich dann an die Garantiegebende Partei ran...
Da hat man sich nen Korb geholt...da nicht abgedeckt.
Dann versucht über die Teilkasko...da hat man dann einfach die Werkstattbindung übersehen...und das ist Versicherungsnehmer-Aufgabe.
Möchte darauf wetten dass zuerst der Tausch erfolgte...ja, kein Thema ist ja Garantie! Dann wurde der Korb eingefahren....und da kam die nächste Überraschung wegen der Werkstattbindung.Die Werke will ihr Geld...und das ist auch gut so...da Leistungen erbracht.
Da bin ich einfach nicht bei dir. Gerade arbeiten die eine Garantieversicherung übernehmen soll müssen immer vorher abgeklärt und freigegeben werden - das steht so in jeder Garantiebedingung, auch in unserer heiligen mb100 ist das nicht anders.
Genau so wie Arbeiten die eine Versicherung zahlen soll vorher von der Versicherung oder einer von ihr dazu befugten Stelle abgenickt werden müssen.
Das sollte heute jede Werkstatt wissen, genau so wie Werkstattbindung wahrlich nichts neues ist.
Wir wissen nicht was beauftragt wurde, was besprochen und vom Halter freigegeben wurde.
Eine Leistung als Versicherungsleistung darzustellen und auszuführen ohne das nachzuprüfen ist in meinen Augen kein korrektes, sondern ein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt ausser sie wurde explizit damit beauftragt. Aber auch dann bleibt sie für den katastrophal falschen Kostenvoranschlag verantwortlich.
An den TE, falls die Scheibe tatsächlich ein Kasko Fall war solltest du mit deiner Versichung Kontakt aufnehmen. Die Werkstattbindung ist nicht in Stein gemeißelt. Die sollten eine berechtigte Forderung zumindest bis zur Höhe ihrer Partner übernehmen (also z. B. 800€ von 1150€) und du zahlst die Differenz. Ggfs kannst du die Werkstattbindung auch nachträglich aus der police "rauskaufen".
Der Werkstatt kann man nur was anhängen, wenn sie etwas versäumt hat. Wie sieht denn der unterschriebene Werkstattauftrag aus?
Zitat:
Da bin ich einfach nicht bei dir......................
Wir wissen nicht was beauftragt wurde, was besprochen und vom Halter freigegeben wurde.
................................................
Aber auch dann bleibt sie für den katastrophal falschen Kostenvoranschlag verantwortlich.
.....................................
Ok,
@legan710, kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Eine größere Werkstatt oder gar MB-Werkstatt
hätte so agiert wie du denkst und wie die meisten es kennen.
Da der TE sich hierzu wenig auslässt was er beauftragt hat oder wo genau er bei Ali im Hinterhof hat werkeln lassen...
Fakt ist:
- Wenn ich Garantie habe bin ICH als Halter verantwortlich, ebenso mit Werkstattbindung, da nur ICH als Halter das weiss.
- Da es sich hier nicht um Glasbruch handelt...ist der Versuch des Abwickelns über Kasko schon äußerst fraglich, mein Opa hätte gesagt: Der bescheisst!
- Die Höhe der Kosten mit 1100 sind mit den vorherigen Versuchen, Art der Scheibe usw. nicht übermässig hoch. Von KV wurde bislang vom TE gar nicht gesprochen.
Aber solange dieser sich nicht explizit zum Verlauf auslässt ist alles Spekulatius.
Bleibt aber festzuhalten: Weder eine Garantie noch eine Versicherung hätte hier zahlen können/müssen...wer soll es sonst sein ausser dem Halter?
Guten Morgen,
Versicherer = freie Werkstatt !
Ich glaube die Lösung gefunden zu haben.
Fraglich war, warum ich die 300,00€ Selbstbeteiligung nicht zu bezahlen habe. Dann lieber 150,00€, oder ? Hätte doch fast jeder so gemacht. Und nochmals, da war Vertrauen da.
Ich habe nun geprüft, es ist keine Original Scheibe drin, die Rechnung aber als Original Art.Nr. zur Versicherung abgerechnet.
Nun rechne einfach mal den Betrag der hohen Rechnung abzüglich 300,00€ SB, da wäre Ihm noch genug Gewinn geblieben. Somit hat er das einkalkuliert, jedoch übersehen das es Werkstattbindung gab. Weil die Gier so groß war, habe ich der Werkstatt es prüfen lassen, was alles geht und da kam ein vollgrünes OK und für mich nur 150,00€ "Selbstbeteiligung" was in schwarzes Gold überging.
Das einzige was ich noch nicht weiß, ist ob die Frontscheibe eine Originale oder eine "preiswerte" ist.
Noch Fragen, Kienzle & Hauser ?