Zitat:
@Handschweiß schrieb am 9. Juni 2025 um 08:40:46 Uhr:
Ist der Verkäufer denn rechtlich noch "Halter" nachdem der Verkauf abgewickelt wurde?
der Halter ist Halter bis um- oder abgemeldet wurde.
auch ein Kaufvertrag alleine reicht nicht bei angemeldeter Übergabe…hierzu bedarf es eines Übergabeprotokolls wo Datum/Uhrzeit festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben wurde.
offizieller Begriff: Veräusserungsanzeige
https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/