BMW Premiummarke keine hohen Rabatte mehr in D

BMW X3 E83

Hab ich Irgendwas nicht mitgekriegt oder was.
Hohe Rabatte auf BMW Neuwagen gab es hier in D doch noch nie.
Premiummarke-Premiumpreis Ja, aber Premiumqualität?
Alleine bei uns hier im Kreis der X ler.
Verteilergetriebe,Kupplungen samt Massenschwungrad,Versiffter Ansaugtrakt dank Agr Ventil,
ständig spinnende Pdc die niemand richtig in Gang bekommt usw.

Und jetzt geht das auch noch durch die Presse,
Keine hohen Rabatte mehr in Deutschland das passt nicht zu Premium.

Ich weiß andere Automarken haben auch Ihre Bauartbedingten Mängel aber auch eine andere Preispolitik.
Ich möchte hier gern mal eure Meinung dazu hören.

Gruß Christian

24 Antworten

Irgendwie kann ich dieser Diskussion nicht folgen!? 😕

Die 1% des Bruttolistenpreises (egal wieviel wirklich für den Wagen bezahlt wurde) werden auf das Gehalt gerechnet und sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. In den meisten Fällen bezahlt man also mehr für den Wagen als er wirklich gekostet hat.

Sicher darf der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen privat in den Urlaub fahren, dafür zahlt er ja schließlich. Das kommt natürlich auf die Vereinbarung in der Firma an, aber Finanzamt und Sozialversicherung geht das gar nichts an. Parkgebühren und andere "Nebenkosten", die der Arbeitgeber in Deutschland übernehmen kann, sind davon aber eher auszuschließen.

Warum das nur auf die mittleren und größeren Firmen zutreffen soll, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen!??? Ebenso sehe ich die Steuergeschenke nicht und dass der Rest der Steuer- und Sozialversicherungszahler die Zeche trägt! Vor allem "welche Zeche"???

Was heisst denn überhaupt "absetzen"? Die Firma kann die Mehrwertsteuer abziehen, die sie aber auch abführen muss, für Leistungen die sie selber in Rechnung stellt. In der Regel zahlt eine Firma also mehr Mehrwertsteuer als sie abziehen kann, da sie, um zu überleben, mehr leisten als ausgeben muss.
Das Fahrzeug ist eine Betriebsausgabe, die den Gewinn schmälert, also wird auf den Gewinn weniger Steuern gezahlt. Je nach Konstellation kann das Finanzamt hier ansetzen, wenn die Kosten des Fahrzeugs in keinem Verhältnis zum Umsatz oder Gewinn des Unternehmens stehen.

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Irgendwie kann ich dieser Diskussion nicht folgen!? 😕

Die 1% des Bruttolistenpreises (egal wieviel wirklich für den Wagen bezahlt wurde) werden auf das Gehalt gerechnet und sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. In den meisten Fällen bezahlt man also mehr für den Wagen als er wirklich gekostet hat.

In Ergänzung dazu: deswegen heißt es ja auch Versteuerung des geldwerten Vorteils. Martin hab absolut Recht. Hinzukommen noch 0.03% vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer vom Wohnort zum Dienstsitz, schon bei 30 km zahlt man dann i.d. Regel den gleichen Wert der 1% Versteuerung nochmals. Das sind bei Mittelklasse Fahrzeugen ganz schnell mehrere 100 Euro netto.

Natürlich meckert kein Dienstwagenfahrer wirklich über die Kosten, das liegt erstens an der (meistens) Übernahme von privaten Fahrten

(Benzin) und zweitens entfällt eben oft die Anschaffung und Haltung eines Privatwagens. Aber auch hier gibt es wohl meistens den Zweitwagen, einfach weil notwendig, man spart dann nur, wenn man an den Wochenenden den Firmenwagen dann privat nutzen kann.

In der Regel werden die Firmenfahrzeuge für Mitarbeiter im Gesamt-Gehaltspaket berücksichtigt, d.h. weniger Gehalt als bei vergleichbaren Stellen, dafür Firmenwagen. Ein Kostenvorteil für den DW Fahrer bleibt, aber bei weiten nicht so, wie hier in einigen Beiträgen dargestellt. Einfach erst mal nachrechnen - dann weiß man von was geredet wird.

Der Dienstwagen kostet 50000,-.

Somit ist 1 Prozent 500,-.

Diese sind zu versteuern und die Sozialversicherung zu bezahlen. Wenn ich davon ausgehe, dass dies in der Regel um die 50 % sind, bezahlt der Arbeitnehmer also mtl. 250,- für sein Fahrzeug.

Im Vergleich zu einem privat gekauften und genutzten PKW ist dies ein geradezu "lächerlicher" Betrag.

Man sehe sich die vom ADAC ermittelten Kosten eines PKW an!

Der Rest der Steuerzahler und Sozialversicherten zahlt also den Rest!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von alf100


Der Dienstwagen kostet 50000,-.

Somit ist 1 Prozent 500,-.

Diese sind zu versteuern und die Sozialversicherung zu bezahlen. Wenn ich davon ausgehe, dass dies in der Regel um die 50 % sind, bezahlt der Arbeitnehmer also mtl. 250,- für sein Fahrzeug.

Im Vergleich zu einem privat gekauften und genutzten PKW ist dies ein geradezu "lächerlicher" Betrag.

Man sehe sich die vom ADAC ermittelten Kosten eines PKW an!

Der Rest der Steuerzahler und Sozialversicherten zahlt also den Rest!!!!!!

Milchmädchen durch Pi mal Daumen minus Adam Riese...

Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Und was bitte zahlt denn der Rest der Steuerzahler?

...und bei den 250,- Euro handelt es sich ja nur um den Steuer- und Sozialversicherungsanteil. Der Dienstwagen ist in den meisten Fällen ja Gehaltsbestandteil.

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Moin,
tja da spielt - wie so oft - auch der Neidfaktor mit. Ich kann nur sagen, mein Einkommen wäre ohne Dienstwagen deutlich höher.
Der Dienstwagen wurde auch überwiegend geschäftlich genutzt. Der geldwerte Vorteil ist sicherlich gegeben (insbesondere bei den heutigen Spritpreisen).
ABER: ich kann nicht erkennen, wo andere Steuerzahler oder Sozialversicherungszahler für meinen Dienstwagen einstehen müssen.
Die Steuer zahle ich selbst (kein Anderer) und die Sozialversicherungsbeiträge zahle ich - ob mit oder ohne Firmenwagen - auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze - da zahlt Niemand etwas für mich 🙄

also bleibt gelassen und weiter gute Fahrt

Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern es sind einfach Tatsachen.

Wertverlust eines Durchschnittaautos/Jahr = 3500,- = 291,- mtl.

Privat habe ich den Verlust tatsächlich. Als Dienstwagenfahrer habe ich den Verlust nicht. Er wird nicht versteuert.

Da bin ich noch keinen Kilometer gefahren.

Alleine beim Wertverlust zeigt sich die Ungleichbehandlung , da brauche ich gar nicht auf die Kfz-Steuer, Versicherung , Kilometerleistung, private Fahrten etc. einzugehen.

Neid ist was anderes als steuerliche Gleichbehandlung. Nachzulesen in unserem Grundgesetz!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von alf100


Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern es sind einfach Tatsachen.

Wertverlust eines Durchschnittaautos/Jahr = 3500,- = 291,- mtl.

Privat habe ich den Verlust tatsächlich. Als Dienstwagenfahrer habe ich den Verlust nicht. Er wird nicht versteuert.

Da bin ich noch keinen Kilometer gefahren.

Alleine beim Wertverlust zeigt sich die Ungleichbehandlung , da brauche ich gar nicht auf die Kfz-Steuer, Versicherung , Kilometerleistung, private Fahrten etc. einzugehen.

Neid ist was anderes als steuerliche Gleichbehandlung. Nachzulesen in unserem Grundgesetz!!!!!

Den Wertverlust trägt in diesem Fall die Firma.

Ich sehe da weder eine steuerliche Ungleichbehandlung noch das irgendjemand da die Kosten mitdecken muss. Ich lasse mich aber gerne aufklären!

Wie du richtig sagtest - den Wertverlust trägt die Firma und

du

fährst damit - auch privat.

D.h. du hast einen geldwerten Vorteil, denn ohne diese Zuwendung vom Arbeitgeber (kostenlose Nutzung und damit Ersparnis des privaten Wertverlustes) hättest du die kosten.

Nachdem durch die Gewährung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung in der Regel weniger Gehalt gezahlt wird, erspart sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Steueranteil sowie den Sozialversicherungsanteil.

Man kann übrigens auch die private Nutzung des Geschäftswagens ablehen,

dann braucht man keine 1 % Pauschalversteuerung.

Weshalb macht das keiner ????????????????

Zitat:

Original geschrieben von alf100


Wie du richtig sagtest - den Wertverlust trägt die Firma und

du

fährst damit - auch privat.

D.h. du hast einen geldwerten Vorteil, denn ohne diese Zuwendung vom Arbeitgeber (kostenlose Nutzung und damit Ersparnis des privaten Wertverlustes) hättest du die kosten.

Nachdem durch die Gewährung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung in der Regel weniger Gehalt gezahlt wird, erspart sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Steueranteil sowie den Sozialversicherungsanteil.

Man kann übrigens auch die private Nutzung des Geschäftswagens ablehen,

dann braucht man keine 1 % Pauschalversteuerung.

Weshalb macht das keiner ????????????????

Die Nutzung ist eben nicht kostenlos, man trägt ja die 1%!!!

Ein Prozent für die private Nutzung, also nur den Anteil der Privatfahrten. In der Regel überwiegen die Dienstfahrten den Privatnutzungsanteil erheblich.

Gehen wir mal von 50:50-Nutzung aus. PKW für 53.000,-€, monatliche Kosten lt. ADAC 854,-€, würde für jeden Beteiligten 427,-€/Monat ausmachen. Nach 1%-Regelung sind 530,-€ zu versteuern... (ungefähre Kosten für meinen X1)

Und die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden ja trotzdem durch die 1%-Regelung gezahlt. Ob ich 530,-€ mehr verdiene oder einen Dienstwagen für 53.000,-€ bekomme macht da keinen Unterschied.

Theoretisch kann man die private Nutzung ablehnen, in der Praxis macht einem meist das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung. Zudem ist es für Außendienstler meist sinnvoller und praktischer, wenn man direkt zum Kunden fahren kann und sich nicht erst den Firmenwagen am Dienstsitz abholen muss. Und selbst wenn man es so macht, muss man trotzdem die Fahrten zur Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer versteuern.

ja wenn das so ist .................................

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