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BMW F31 320d Bremsscheiben runter trotz PS...

BMW 3er F31
Themenstarteram 17. Juni 2019 um 17:13

Hallo Gemeinde,

folgende Faktenlage liegt zu Grunde:

  • Kauf F31 320d als "Premium Selection" Fahrzeug vor 4 Wochen
  • Fahrzeug seit Erwerb etwa 1,5k km gelaufen
  • Am Wochenende vorsorglich einen Bremsscheiben-Messschieber (Hazet) angeschafft, ohne böse Vorahnung gleich mal ausprobiert und die Verschleißmaße online recherchiert (leider mindestens 4 Wochen zu spät)
  • VA gemessen --> 21mm (Nennmaß -3mm); Beläge laut BC noch gut für >30k km
  • HA gemessen --> 18mm (Nennmaß -2mm); Beläge laut BC noch gut für >40k km

Beurteilung: Die Bremsscheiben an der VA müssen umgehend erneuert werden, da bereits 0,6 mm unter absolutem Mindestmaß. Die Scheiben an der HA sind bei gemäßigter Fahrweise wohl noch gut für 20k km, das sollte also soweit in Ordnung sein. Liege ich damit richtig? Wenn ja, wie würdet ihr euch nun verhalten? Gibt es vielleicht sogar jemanden, dem Ähnliches passiert ist?

P.S.: Ich weiß, eigentlich prüft man solche Dinge vor dem Kauf. Ich dachte eben, da ich ein Fahrzeug mit Premium Selection Garantie bei einem BMW-Händler kaufe, kann ich mich auf einen einwandfreien Zustand verlassen. Das passiert mir garantiert kein zweites Mal!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

51 weitere Antworten
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51 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2019 um 10:00

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 12. Juli 2019 um 10:30:12 Uhr:

Die Frage ist hier, waren die Bremsscheiben beim Verkauf unter dem vorgeschriebenen Verschleißmaß, dann liegt ein Sachmangel vor. Waren sie beim Verkauf darüber, dann kann man allenfalls nur über die Premium Selection Garantien argumentieren.

Was im Nachhinein wohl leider nicht mehr festzustellen ist. Da das Verschleißmaß rund 2000km nach Kauf allerdings schon um 0,6 mm unterschritten war, liegt die Vermutung schon sehr nahe. Beweisen lässt sich das jetzt natürlich nicht mehr.

Danke bis hierhin für alle konstruktiven Beiträge! Ich werde jetzt zunächst noch einmal die kommende Woche abwarten und hoffen, dass doch noch eine Rückmeldung seitens des Service-Partners erfolgt und wir doch noch irgendwie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. In Abhängigkeit davon werde ich dann schauen, wie ich weiter vorgehe.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 12. Juli 2019 um 10:30:12 Uhr:

Die Frage ist hier, waren die Bremsscheiben beim Verkauf unter dem vorgeschriebenen Verschleißmaß, dann liegt ein Sachmangel vor.

Ist das so? Das Verschleißmaß der Bremsscheiben ist m.M. nur beim Bremsbelagwechsel relevant, heißt wenn die Scheibe beim Belagwechsel minimal über der Mindeststärke liegt muss sie nicht mit gewechselt werden.

Wobei da auch die Laufleistung nach Kauf eine Rolle spielt. Die Scheiben nehmen nicht so schnell ab. Hier heißt es schnell handeln und einmal die genauen Maße festhalten lassen, z.B. Bei der Dekra.

Zitat:

@Beatnikk schrieb am 12. Juli 2019 um 12:12:41 Uhr:

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 12. Juli 2019 um 10:30:12 Uhr:

Die Frage ist hier, waren die Bremsscheiben beim Verkauf unter dem vorgeschriebenen Verschleißmaß, dann liegt ein Sachmangel vor.

Ist das so? Das Verschleißmaß der Bremsscheiben ist m.M. nur beim Bremsbelagwechsel relevant, heißt wenn die Scheibe beim Belagwechsel minimal über der Mindeststärke liegt muss sie nicht mit gewechselt werden.

Dann schau mal ins TIS rein. Wurde ja schon mehrfach verlinkt.

https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT

Bei nennmaß minus 1,6mm dürfen noch neue Beläge drauf.

Unabhängig davon gilt: Nennmaßstärke minus 2,4mm heißt = sofort tauschen. Das ist das absolute Minimum.

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 12. Juli 2019 um 12:18:32 Uhr:

Dann schau mal ins TIS rein. Wurde ja schon mehrfach verlinkt.

https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT

Bei nennmaß minus 1,6mm dürfen noch neue Beläge drauf.

Unabhängig davon gilt: Nennmaßstärke minus 2,4mm heißt = sofort tauschen. Das ist das absolute Minimum.

Dann ist ja alles geklärt, um was geht es dann hier noch :p

Naja, wenn wir das Ganze jetzt mal losgelöst von jeglichen Ansprüchen sehen, können wir dennoch erstmal feststellen, dass während eines Fahrzeuglebens kein Zustand vorgesehen ist, wo das Fahrzeug Bremsbeläge mit einer Restreichweite von 30 bzw. 40.000km hat, aber Bremsscheiben die sich bereits jenseits der Verschleißgrenze befinden.

D.h. das Fahrzeug befindet sich aktuell per se in einem unsicheren Zustand - der TE kann noch mindestens 30.000km mit den verschlissenen Bremsscheiben fahren, bevor irgendeine Warnung bzgl. der Bremsen erscheinen wird.

Diesen Zustand ansich könnte man bereits als Mangel auslegen und der wäre dann auch nicht verschleißbezogen, sondern der Tatsache geschuldet, dass höchstwahrscheinlich irgendwann mal die Bremsbeläge getauscht wurden, als MINTH schon unterschritten war (nicht notwendigerweise die Verschleißgrenze). Auf dieser Tatsache würde ich beim Händler herumreiten, nicht rein auf dem jetzigen Zustand der Bremsscheiben.

Sofern nicht die Scheiben das Minimum erreicht haben, so lange können neu Klötze drauf. Mache ich immer so und lebe noch. Kein TÜV wird so etwas beanstanden. Wieso auch ...

 

Höchstwahrscheinlich war das auch hier so. Ich sehe hier auch keinen Mangel, ist ja kein Neuwagen.

Zitat:

@chris77899 schrieb am 12. Juli 2019 um 08:23:40 Uhr:

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 12. Juli 2019 um 01:43:28 Uhr:

 

Erbringe doch Du erst mal den Nachweis. Du hast doch bis heute nichts gemessen und beziehst dich auf eine Aussage eines Kumpels, der ebenfalls nicht nachgemessen hat. Heulst seit Wochen jetzt hier herum, kommst aber selbst nicht in die Puschen. Aber klar da soll jetzt die Werkstatt nachmessen und das glaubst Du dann was die dir erzählen. Was will den dein Anwalt machen? Du bist mit dem Auto sicherlich schon mehrere Tausend KM gefahren und wirst nie mehr den Beweis erbringen können das die Bremsen bei Kauf zu arg verschlissen waren. Der Zug ist längst abgefahren. Messen anstatt rumlamentieren wäre von Anfang an angesagt gewesen. Die TIS hat man dir ja gleich gezeigt, aber nö lieber einfach weiternölen. Ich bin jetzt raus hier, bringt eh nichts.

Ich weiß zwar nicht, was dich hier geritten hat, aber vielleicht hättest du vor diesem durchdachten Wutpost mal meinen Ausgangspost lesen sollen.

Sorry, hast recht. Ich hatte den Threadverlauf falsch in Erinnerung und dachte es seihen nur die Aussagen deines Kumpels als Ausgangslage vorhanden.

Zitat:

@Hackology schrieb am 13. Juli 2019 um 10:45:04 Uhr:

Sofern nicht die Scheiben das Minimum erreicht haben, so lange können neu Klötze drauf. Mache ich immer so und lebe noch. Kein TÜV wird so etwas beanstanden. Wieso auch ...

Es gibt ja zwei Maße:

-das Maß, bis zu dem Bremsklötze getauscht werden dürfen ohne die Scheiben zu erneuern

-das Maß, bei dem die Scheiben umgehend ersetzt werden *müssen*

Beim TE ist letzteres unterschritten und dieser Zustand sollte eigentlich nicht herbeigeführt werden können, wenn die Klötze wie von Dir beschrieben getauscht wurden.

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 11:42

Zitat:

@Hackology schrieb am 13. Juli 2019 um 10:45:04 Uhr:

Sofern nicht die Scheiben das Minimum erreicht haben, so lange können neu Klötze drauf. Mache ich immer so und lebe noch. Kein TÜV wird so etwas beanstanden. Wieso auch ...

Höchstwahrscheinlich war das auch hier so. Ich sehe hier auch keinen Mangel, ist ja kein Neuwagen.

TÜV hatte er ja neu bekommen. Werden die Bremsscheiben da überhaupt ernsthaft geprüft? Wahrscheinlich nur optisch auf Beschädigungen, nehme ich mal an. Und dass ich bei einem 3,5 Jahre alten Fahrzeug keinen Neuwagen erwarten kann, ist mir natürlich völlig klar. Ich kann aber doch schon erwarten, dass BMW sich bei der Wartung des Fahrzeugs an seine eigenen Wartungsvorgaben hält. Deren Ingenieure müssen den Wert (Nennmaß - 2,4mm) ja irgendwann mal ermittelt haben, sonst gäbe es die Vorgabe nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass sie ihn gewürfelt haben, von daher wird er schon irgendwo seine Daseinsberechtigung haben.

@HD-Moos: Passiert, alles gut, war nur etwas verwundert. :)

Wie gesagt, lass den aktuellen Wert festhalten, z.B. von der einem Sachverständigen. Ich hatte auch schon die Erfahrung gemacht, dass bei einem Premium Selection Fahrzeug wohl nur eine grobe Sichtprüfung, wohl sogar mit geschlossenen Augen, gemacht wurde.

Welche Laufleistung hat denn das Fahrzeug eigentlich, wieviele Vorbesitzer und wann (Datum + Kilometerstand) war der Wechsel der Bremsbeläge (müsste im iDrive ersichtlich sein)?

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 13. Juli 2019 um 14:21:50 Uhr:

Wie gesagt, lass den aktuellen Wert festhalten, z.B. von der einem Sachverständigen. Ich hatte auch schon die Erfahrung gemacht, dass bei einem Premium Selection Fahrzeug wohl nur eine grobe Sichtprüfung, wohl sogar mit geschlossenen Augen, gemacht wurde.

Ist ja auch klar aus Händlersicht. Abrechnen über die Versicherung kann man erst, wenn ein Schaden eintritt. Vorher geht es aufs Autohaus. Da wird man nicht so genau hinschauen.

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 16:38

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juli 2019 um 15:18:59 Uhr:

Welche Laufleistung hat denn das Fahrzeug eigentlich, wieviele Vorbesitzer und wann (Datum + Kilometerstand) war der Wechsel der Bremsbeläge (müsste im iDrive ersichtlich sein)?

KM-Stand: aktuell ca. 85.000, gekauft bei etwas unter 82.000

Vorbesitzer: 1 (wohl Firmenfahrzeug)

Wechsel vorne: 08/17 bei rund 50.000

Wechsel hinten: 05/18 bei rund 67.000

Da hast du doch die Antwort. Bei 50.000 km wurde das Mindestmaß nicht unterschritten, somit wurden nur Klötze getauscht.

Jetzt ist das Mindestmaß unterschritten, aber who cares. Beim nächsten Wechsel müssen somit Scheiben und Klötze neu. Die gängige Praxis.

Sehe hier keine Gefährdung für dich, oder einen Mangel.

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