ForumF30, F31, F34 & F80
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. BMW F31 320d Bremsscheiben runter trotz PS...

BMW F31 320d Bremsscheiben runter trotz PS...

BMW 3er F31
Themenstarteram 17. Juni 2019 um 17:13

Hallo Gemeinde,

folgende Faktenlage liegt zu Grunde:

  • Kauf F31 320d als "Premium Selection" Fahrzeug vor 4 Wochen
  • Fahrzeug seit Erwerb etwa 1,5k km gelaufen
  • Am Wochenende vorsorglich einen Bremsscheiben-Messschieber (Hazet) angeschafft, ohne böse Vorahnung gleich mal ausprobiert und die Verschleißmaße online recherchiert (leider mindestens 4 Wochen zu spät)
  • VA gemessen --> 21mm (Nennmaß -3mm); Beläge laut BC noch gut für >30k km
  • HA gemessen --> 18mm (Nennmaß -2mm); Beläge laut BC noch gut für >40k km

Beurteilung: Die Bremsscheiben an der VA müssen umgehend erneuert werden, da bereits 0,6 mm unter absolutem Mindestmaß. Die Scheiben an der HA sind bei gemäßigter Fahrweise wohl noch gut für 20k km, das sollte also soweit in Ordnung sein. Liege ich damit richtig? Wenn ja, wie würdet ihr euch nun verhalten? Gibt es vielleicht sogar jemanden, dem Ähnliches passiert ist?

P.S.: Ich weiß, eigentlich prüft man solche Dinge vor dem Kauf. Ich dachte eben, da ich ein Fahrzeug mit Premium Selection Garantie bei einem BMW-Händler kaufe, kann ich mich auf einen einwandfreien Zustand verlassen. Das passiert mir garantiert kein zweites Mal!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

51 weitere Antworten
Ähnliche Themen
51 Antworten

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

Ist schon klar , das man nicht wegen jeden kleinen Scheiss , zum Anwalt rennt . Soll ja auch nur als kleines Druckmittel darhalten . Natürlich ohne ernsthaft die Absicht zu haben ... ;)

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 11:01

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 11. Juli 2019 um 01:28:38 Uhr:

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

Grundsätzlich richtig, wobei es hier um 600-700€ geht, auf denen ich letztendlich sitzen bleibe, wenn sich der Händler nicht doch noch einsichtig/kooperativ zeigt. Nochmal: Es wurde mir beim Kauf ausdrücklich zugesichert, dass an den Bremsen in den nächsten 10.000km keine Wartung durchgeführt werden muss. Das trifft aber nachweislich nicht zu (siehe https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT).

Ich bin wirklich der Letzte, der sofort wegen jedem Mist zum Anwalt rennt, aber hier ziehe ich die Möglichkeit als letzten Weg wirklich in Betracht. Was bleibt mir schlussendlich auch anderes übrig? Einfach einsehen und akzeptieren, dass man mich, ob wissentlich oder nicht sei jetzt mal dahingestellt, auf den Arm genommen hat, nur um ein paar Hundert € mehr Umsatz zu machen? Bestimmt nicht!

Zitat:

@chris77899 schrieb am 11. Juli 2019 um 13:01:04 Uhr:

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 11. Juli 2019 um 01:28:38 Uhr:

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

Grundsätzlich richtig, wobei es hier um 600-700€ geht, auf denen ich letztendlich sitzen bleibe, wenn sich der Händler nicht doch noch einsichtig/kooperativ zeigt. Nochmal: Es wurde mir beim Kauf ausdrücklich zugesichert, dass an den Bremsen in den nächsten 10.000km keine Wartung durchgeführt werden muss. Das trifft aber nachweislich nicht zu (siehe https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT).

Verständnisfrage: Im BC wird angezeigt, dass die Bremsen innerhalb der nächsten 10000 km gewechselt werden müssen, bzw. was steht da genau drin?

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 11:56

Zitat:

@mbanck schrieb am 11. Juli 2019 um 13:27:12 Uhr:

Zitat:

@chris77899 schrieb am 11. Juli 2019 um 13:01:04 Uhr:

 

Grundsätzlich richtig, wobei es hier um 600-700€ geht, auf denen ich letztendlich sitzen bleibe, wenn sich der Händler nicht doch noch einsichtig/kooperativ zeigt. Nochmal: Es wurde mir beim Kauf ausdrücklich zugesichert, dass an den Bremsen in den nächsten 10.000km keine Wartung durchgeführt werden muss. Das trifft aber nachweislich nicht zu (siehe https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT).

Verständnisfrage: Im BC wird angezeigt, dass die Bremsen innerhalb der nächsten 10000 km gewechselt werden müssen, bzw. was steht da genau drin?

Im BC wird eine Restreichweite für VA und HA angezeigt. Der im BC angezeigte Wert bezieht sich lediglich auf die Bremsklötze und ist erstmal nur ein theoretischer Wert, der wohl im Hintergrund je nach Fahrweise kontinuierlich angepasst wird (CBS). Dieser Wert lässt sich durch die Werkstatt beliebig oft auf einen Ausgangswert zurücksetzen. Eine verlässliche Angabe der Restreichweite erhält man somit erst, wenn der Verschleißsensor tatsächlich anschlägt, was glaube ich einige Tausend Kilometer vor „Exitus“ passieren soll. Meiner zeigt im BC aktuell noch 34.000km an, wobei die Klötze laut einem bekannten KFZ-Mechaniker maximal noch für 10.000km gut sind. Leider habe ich mich erst nach dem Kauf detaillierter mit der ganzen Sache beschäftigt, so dass ich mich beim Kauf auf die hohen Angaben im BC und auf die Aussagen des Verkäufers verlassen habe. Das passiert mir nicht noch einmal.

Gut, verstehe.

Trotzdem noch ein Hinweis: Zumindest die Euro+-Garantie, die in der Premium Selection beinhaltet ist, hat keine Werkstattbindung, bzw. ist nicht auf den Verkäufer limitiert.

Ich bin da kein Spezialist, aber vielleicht könntest Du auch einfach zu einem anderen Freundlichen gehen, mit der Premium Selection wedeln, die Sache erklären (nicht unbedingt den Umstand, dass der Verkäufer sich bockig stellt) und Dir von dem dann die Bremsen austauschen lassen; der würde das finanzielle dann mit dem Verkäufer klären.

Aber da sollte man wohl lieber die Vertragsdetails bzgl. Wartungsfreiheit nochmal genau durchlesen.

Zitat:

@chris77899 schrieb am 11. Juli 2019 um 13:01:04 Uhr:

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 11. Juli 2019 um 01:28:38 Uhr:

Was willst da drohen? Soll der Anwalt den GF zwingen ein Telefonat zu führen? Ich glaube Du weißt gar nicht um was es hier geht. Auch wenn es nicht gerade kundenorientiert ist was der Laden macht, aber zwingen kannst die zu gar nichts in dem Fall. Aber hauptsache Anwalt und dann wundern warum man sich mittlerweile bald keine RS-Versicherung mehr leisten kann ohne hohe SB.

Grundsätzlich richtig, wobei es hier um 600-700€ geht, auf denen ich letztendlich sitzen bleibe, wenn sich der Händler nicht doch noch einsichtig/kooperativ zeigt. Nochmal: Es wurde mir beim Kauf ausdrücklich zugesichert, dass an den Bremsen in den nächsten 10.000km keine Wartung durchgeführt werden muss. Das trifft aber nachweislich nicht zu (siehe https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT).

Ich bin wirklich der Letzte, der sofort wegen jedem Mist zum Anwalt rennt, aber hier ziehe ich die Möglichkeit als letzten Weg wirklich in Betracht. Was bleibt mir schlussendlich auch anderes übrig? Einfach einsehen und akzeptieren, dass man mich, ob wissentlich oder nicht sei jetzt mal dahingestellt, auf den Arm genommen hat, nur um ein paar Hundert € mehr Umsatz zu machen? Bestimmt nicht!

Erbringe doch Du erst mal den Nachweis. Du hast doch bis heute nichts gemessen und beziehst dich auf eine Aussage eines Kumpels, der ebenfalls nicht nachgemessen hat. Heulst seit Wochen jetzt hier herum, kommst aber selbst nicht in die Puschen. Aber klar da soll jetzt die Werkstatt nachmessen und das glaubst Du dann was die dir erzählen. Was will den dein Anwalt machen? Du bist mit dem Auto sicherlich schon mehrere Tausend KM gefahren und wirst nie mehr den Beweis erbringen können das die Bremsen bei Kauf zu arg verschlissen waren. Der Zug ist längst abgefahren. Messen anstatt rumlamentieren wäre von Anfang an angesagt gewesen. Die TIS hat man dir ja gleich gezeigt, aber nö lieber einfach weiternölen. Ich bin jetzt raus hier, bringt eh nichts.

Die Wartungsfreiheit bezieht sich auf 10000 km oder 6 Monate glaube ich, also solange beides noch im Rahmen ist kann er ja weiterhin den Beweis erbringen.

Aber ja, was konkretes wäre schon sinnvoll.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 6:23

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 12. Juli 2019 um 01:43:28 Uhr:

Zitat:

@chris77899 schrieb am 11. Juli 2019 um 13:01:04 Uhr:

 

Grundsätzlich richtig, wobei es hier um 600-700€ geht, auf denen ich letztendlich sitzen bleibe, wenn sich der Händler nicht doch noch einsichtig/kooperativ zeigt. Nochmal: Es wurde mir beim Kauf ausdrücklich zugesichert, dass an den Bremsen in den nächsten 10.000km keine Wartung durchgeführt werden muss. Das trifft aber nachweislich nicht zu (siehe https://www.newtis.info/.../1VnXAiUxCT).

Ich bin wirklich der Letzte, der sofort wegen jedem Mist zum Anwalt rennt, aber hier ziehe ich die Möglichkeit als letzten Weg wirklich in Betracht. Was bleibt mir schlussendlich auch anderes übrig? Einfach einsehen und akzeptieren, dass man mich, ob wissentlich oder nicht sei jetzt mal dahingestellt, auf den Arm genommen hat, nur um ein paar Hundert € mehr Umsatz zu machen? Bestimmt nicht!

Erbringe doch Du erst mal den Nachweis. Du hast doch bis heute nichts gemessen und beziehst dich auf eine Aussage eines Kumpels, der ebenfalls nicht nachgemessen hat. Heulst seit Wochen jetzt hier herum, kommst aber selbst nicht in die Puschen. Aber klar da soll jetzt die Werkstatt nachmessen und das glaubst Du dann was die dir erzählen. Was will den dein Anwalt machen? Du bist mit dem Auto sicherlich schon mehrere Tausend KM gefahren und wirst nie mehr den Beweis erbringen können das die Bremsen bei Kauf zu arg verschlissen waren. Der Zug ist längst abgefahren. Messen anstatt rumlamentieren wäre von Anfang an angesagt gewesen. Die TIS hat man dir ja gleich gezeigt, aber nö lieber einfach weiternölen. Ich bin jetzt raus hier, bringt eh nichts.

Ich weiß zwar nicht, was dich hier geritten hat, aber vielleicht hättest du vor diesem durchdachten Wutpost mal meinen Ausgangspost lesen sollen.

Das Problem hier ist meines Erachtens, dass der Händler wohl nur nachweisen können muss, dass die Bremsbeläge über MINTH gewechselt wurden. Bzw. Du ihm nachweisen musst, dass dies nicht der Fall war. Für den Verschleiß danach sagt Premium Selection nach meinem Verständnis nichts aus. Ich beziehe mich auf diese Bedingungen. Hast Du andere?

https://www.bmw-mannheim.de/.../...HECK.pdf.resource.1480130380948.pdf

@Chris77899: Das ist so nicht ganz richtig, Bremsen sind zwar Verschleißteile aber sind sie schon beim Kauf abgenutzt, so handelt es sich um einen Mangel. Hier gilt die Beweislastumkehr.

Ebenso garantiert der Händler die Wartungsfreiheit für 10000km oder sechs Monate.

Da ich die Verschleißgrenzen nicht kenne, würde ich damit bei einem Sachverständigen vorstellig werden. Diese haben auch die Angaben des Herstellers. Womöglich hilft auch ein ADAC Gebrauchtwagencheck.

Zitat:

...Da ich die Verschleißgrenzen nicht kenne...

...die diesbezügliche BMW-Wartungsvorschrift ist auf der Eingangsseite zitiert - einmaliges Zurückblättern ist allerdings unumgänglich...

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 12. Juli 2019 um 08:41:11 Uhr:

@Chris77899: Das ist so nicht ganz richtig, Bremsen sind zwar Verschleißteile aber sind sie schon beim Kauf abgenutzt, so handelt es sich um einen Mangel. Hier gilt die Beweislastumkehr.

Ich denke nicht, dass dies bezogen auf Verschleißteile aus dem Gesetz hervorgeht. Der Anspruch ergibt sich hier meines Erachtens rein aus aus den Premium Selection-Bedingungen und auf diese sind Dinge wie Beweislastumkehr, etc. nicht so ohne weiteres anwendbar.

Die Frage ist hier, waren die Bremsscheiben beim Verkauf unter dem vorgeschriebenen Verschleißmaß, dann liegt ein Sachmangel vor. Waren sie beim Verkauf darüber, dann kann man allenfalls nur über die Premium Selection Garantien argumentieren.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 12. Juli 2019 um 10:30:12 Uhr:

Die Frage ist hier, waren die Bremsscheiben beim Verkauf unter dem vorgeschriebenen Verschleißmaß, dann liegt ein Sachmangel vor. Waren sie beim Verkauf darüber, dann kann man allenfalls nur über die Premium Selection Garantien argumentieren.

Richtig. Aber Beweislastumkehr in Bezug auf Verschleißteile ist trotzdem schwierig, wenn inzwischen ein erwarteter Verschleiß stattgefunden hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. BMW F31 320d Bremsscheiben runter trotz PS...