BMW Drive Recorder

BMW X5 G05

Weiss jemand ob man das nachrüsten kann ?
https://youtu.be/6frQNzwRLNY

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@badix89 schrieb am 19. August 2019 um 13:51:24 Uhr:


Also im 3er kann man es bestellen für 200€, im X5 nicht. Sehr seltsam.

Doch kann man

[DE Preisliste] -> Sonderausstattungen -> Sicherheit -> BMW Drive Recorder 200,00€ im X5

Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem CE-Gerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (20 s vor und 20 s nach der Auslösung). Quelle:Online-Preisliste

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Hast Du ein Beispiel parat?

Sorry xashx,

ich hatte ja nichts anderes gepostet. Selbst der Link zum BGH Urteil ist auf der ADAC Seite enthalten.

Also noch einmal: Du kannst versuchen, jemanden mittels Deines persönlichen Videobeweises anzuzeigen. Wenn das das Gericht akzeptiert aufgrund des damit beweisbaren Vergehens - o.k. Glück gehabt.
Das hindert aber nicht den gegnerischen Anwalt daran, dich anschließend wegen eines Verstosses gegen den Datenschutz anzuzeigen. Diese Anzeige kann -unabhängig von der Verwertbarkeit deines Videobeweises vor Gericht- auch zum Erfolg führen, z.B. Weil Du permanent und ohne besonderen Grund Aufzeichnungen von Verkehrsteilnehmern gemacht machst.
Ich würde also nur riskieren jemanden anzuzeigen, wenn mein schützwürdiges Interesse eindeutig ist und ich entsprechend vorsichtig mit Aufzeichnungen umgegangen bin. Sonst wird es vielleicht ein Bumerang.
Ob eine Nötigung ohne Unfallschaden davon gedeckt ist - das weiss sicher nur das Gericht.

B.t.W: Mein Sohn ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unfallrekonstruktion von Verkehrsunfällen und teilt diese Meinung aufgrund Erfahrungswissens... Ich hatte da auch erst eine andere Auffassung. 😉

Habe DR nicht bestellt. Wollte es evtl. nachbuchen, aber nach etwas nachdenken werde ich es wohl lassen. Bin nun über 30 Jahre auch sehr gut ohne Dashcam klargekommen. Ich habe auch ehrlich gesagt besseres zu tun, als jeden Idioten, über den ich mich ärgere, anzuzeigen. Und wenn dann im Zweifelsfall die Aufnahmen nicht da sind, weil man ein bisschen zu spät gedrückt hat, ist es doppelt ärgerlich. 20sec ist nicht gerade viel.

Unser Tesla hat diesen Kram ja serienmässig, da werden glaub ich 10 Minuten vor dem Event abgespeichert. Außerdem kann man den so einstellen, dass er beim Hupen speichert.

Dazu noch das ganze Datenschutzgeraffel...

Zitat:

Weil Du permanent und ohne besonderen Grund Aufzeichnungen von Verkehrsteilnehmern gemacht machst.

Aber genau das ist ja der Punkt, ich zeichne doch nicht permanent auf, sondern Anlassbezogen. Und das ist der Juristische Knackpunkt.

Hatte vor drei Jahren einen Auffahrunfall. Mir ne Dame hinten rein. Ich bin am Stauende auf ner Bundesstraße gestanden. Die Dame hat steif und fest vor der Polizei behauptet ich wäre rückwärts gefahren und habe schuld. Somit erstmal Aussage gegen Aussage. Konnte durch nen Zeugenaufruf in der Zeitung gelöst werden. Hat sich tatsächlich jemand gemeldet. Aber riesen Hickhack erstmal mit der Versicherung Leihwagen etc.

Von daher will ich video nimmer missen....

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genau das ist der Punkt,
ich denke, kaum jemand will die Aufzeichnung zur Anzeige von Stinkefingern und Dränglern zu nutzen.
Aber auch bei kleineren Blechschäden macht so ein Video schon Sinn, vor allem wenn es automatisch gespeichert wird.
Ich glaube nicht, dass ich nach einem Unfall gleich mal an das Knöpfchen denke, um das Video zu speichern.
Da überwiegen erst mal Emotionen.
Da stellt sich die Frage, wie der Wagen den Unfall erkennt - wenn nur über die Airbag Sensoren, fallen kleinere Blechschäden gleich mal weg - da müsste man wirklich so cool sein und den Knopf drücken...

Hatte sie gleich mit bestellt und eingerichtet - Was sehr easy war.

Zitat:

@xashx schrieb am 2. Februar 2020 um 21:41:29 Uhr:



Zitat:

Weil Du permanent und ohne besonderen Grund Aufzeichnungen von Verkehrsteilnehmern gemacht machst.

Aber genau das ist ja der Punkt, ich zeichne doch nicht permanent auf, sondern Anlassbezogen. Und das ist der Juristische Knackpunkt.

Das ist eine große Grauzone, in welcher der PKW-Fahrer wieder im Blickpunkt der Justiz steht, obwohl andere das ganz bewusst und stetig machen.

Ich kenne ein halbes Dutzend Fahradfahrer, welche permanent ihren Fahrweg und so auch alle Unbeteiligten mittels am Lenker montierter GoPro Cam aufnehmen. Diese Video werden gespeichert, rumgezeigt und auch bewusst auf Plattformen der Allgemeinheit zugänglich gemacht - Hier schaut keine Justiz hin. Hat aber ein PKW eine Dashcam drehen viele durch - Datenschutz.......

Schon vergessen? Radfahrer sind die Guten.

Ich denke die Grauzone wird sich nach und nach durch die Rechtsprechung verkleinern. Technologischer Fortschritt hat ein anderes Tempo als Justiz und Gesetzgebung. War ja schon immer so...
Ich habe das DR auch bestellt. Ich denke, dass die Nutzung von BMW weitgehend datenschutzkonform eingerichtet wird. Die Jungs wollen sich auch keinem Regress aussetzen.
Und das die da sehr sensibel sind, haben wir ja bei der stillschweigenden Deaktivierung des Spurwechselassistenten gesehen.

Falls der Spurwechselassistent im X5 genau wie im 7-er arbeitet, ist es besser so, dass er deaktiviert worden ist. Nicht mal eine Hausfliege kann so einen Knick hinlegen wie der Assistent 😁

Zwar OT, aber der SWA arbeitet recht ordentlich. Sinnfrei ist er trotzdem, höchstens um niemanden im Rückspiegel zu übersehen. Das macht er zuverlässiger als manche Autofahrer.

Zeichnet der DriveRecorder auch die aktuelle Uhrzeit und Geschwindigkeit auf und erscheinen diese auf dem Video? Danke für Eure Antwort

Zitat:

@Jochen77 schrieb am 28. Januar 2020 um 19:09:06 Uhr:


habe heute von 07/2019.553 auf 11/2019.41 bekommen. Der DR ist buchbar. BJ08/2018

Habe am Freitag von 07/2019 auf 11/2019 bekommen. Drive Recorder ist NICHT buchbar! WTF#}%**#{}^!!!!!
CH, BJ 04.2019

Hast du nach dem Update mal "Dienste aktualisieren" gemacht?
Idrive - Apps - nach links schieben - Optionen - hoch schieben - aktualisieren.
Danach im Idrive nochmal bei buchbare Dienste schauen und ggf. über den QR Code ins Netz....

Zitat:

@Zethii schrieb am 11. Februar 2020 um 07:05:49 Uhr:


Idrive - Apps - nach links schieben - Optionen - hoch schieben - aktualisieren.
Danach im Idrive nochmal bei buchbare Dienste schauen und ggf. über den QR Code ins Netz....

Ohhh mannomann wenn ich das lese, frage ich mich ob ich ein Auto, oder einen Server gekauft habe 😉
Ich bin zwar Systemadmin, wollte mir aber ein Auto kaufen, nicht eine rollende Cloud 😉

naja, wer ein update will, muss eben was tun.
Weiterfahren wie bisher sollte doch gehen.

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