BMW Drive Recorder
Weiss jemand ob man das nachrüsten kann ?
https://youtu.be/6frQNzwRLNY
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@badix89 schrieb am 19. August 2019 um 13:51:24 Uhr:
Also im 3er kann man es bestellen für 200€, im X5 nicht. Sehr seltsam.
Doch kann man
[DE Preisliste] -> Sonderausstattungen -> Sicherheit -> BMW Drive Recorder 200,00€ im X5
Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem CE-Gerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (20 s vor und 20 s nach der Auslösung). Quelle:Online-Preisliste
176 Antworten
Hallo!
Ich habe heute die Meldung bekommen, dass meiner in der Woche vom 24.02. produziert wird natürlich mit DR und für AT zugelassen.
LG
Hatt neulich einen beinhae Unfall war recht knapp. trotz der Vollbremsung hat der Driverecorder nicht selbstständig die Situation aufgezeichnet. Müsste er doch aber oder ? Macht der nur ein Video wenn wirklich ein Unfall passiert ?
lt. Beschreibung im Handbuch (Driver’s Guide) wird die automatische Aufnahme wohl nur gestartet, wenn ein Unfall passiert ist. Man müsste halt im Falle eines beinahe Unfalls - wenn man dran denkt - die Taste drücken: dann sind ja noch 20 Sekunden davor auch auf der Aufnahme (oder eben die Zeit, die eingestellt ist). Andrerseits: so lange nichts passiert, braucht man ja, außer das eigene Interesse zu befriedigen, kein „Beweismittel“.
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ich dachte, es wird immer ein gewisser Zeitraum aufgezeichnet (30sec?) und danach wieder überschrieben.
Im Fall des Falles muss man die Aufnahme dann speichern?
Oder wird automatisch gespeichert...
Dh. Vandalen Akte werden natürlich nicht gespeichert weil kaum erkannt.
Richtig so?
Die Aufnahme wird gespeichert, wenn ein Event auftritt
a) Unfall (automatisch)
b) manuelle Auslösung (Taste Panorama)
Man kann einstellen, wie lange vor und nach dem Event gespeichert wird (jeweils max 20 Sekunden) und welche Kameras verwendet werden (bei Unfall lt. Handbuch: es werden alle Kameras automatisch ausgewählt)
Und richtig: Vandalenakte werden dadurch nicht erkannt.
Ok interessant. Wäre natürlich nice wenn man die eine oder andere kritische Situation aus forensischer Sicht auch drauf hätte. Beispielsweise dichtes Auffahren bei Lichthupe (Nötigung). So bin ich in solchen Situationen immer so perplex dass ich gar nimmer dran denk auf den Knopf zu drücken und schnell schaue, dass ich die Spur frei mache. Will keinen Unfall Riskieren wegen so nem mist. Und bis ich dann drann denke ist meistens die 20 sec Zeitfenster vorbei.
Zitat:
@xashx schrieb am 2. Februar 2020 um 14:04:14 Uhr:
Ok interessant. Wäre natürlich nice wenn man die eine oder andere kritische Situation aus forensischer Sicht auch drauf hätte. Beispielsweise dichtes Auffahren bei Lichthupe (Nötigung). So bin ich in solchen Situationen immer so perplex dass ich gar nimmer dran denk auf den Knopf zu drücken und schnell schaue, dass ich die Spur frei mache. Will keinen Unfall Riskieren wegen so nem mist. Und bis ich dann drann denke ist meistens die 20 sec Zeitfenster vorbei.
Ich glaube der DR ist nicht da, um als Hobby-Polizist aktiv zu werden.
Unabhängig von der "Zielführung" was man mit der Aufzeichnung vorhat... für Lichthupe, Spurwechsel und Taste benötigt man keine 20sec... dann hat man noch ein anderes Problem. Mal im Strassenverkehr bis 20 gezählt?
...solche Aufnahmen sind ohnehin nicht gerichtsverwertbar, da unzulässig im Sinne des Datenschutzes. Bußgelder drohen! So kann die Anzeige mit Videobeweis zum finanziellen Bumerang werden. Der gegnerische Anwalt wird dafür schon sorgen!.
Nur unter bestimmten situativen Umständen -Unfall- kann das Interesse des Geschädigten überwiegen.
Daher ist kein permanentes Aufzeichnen möglich/statthaft und auch Vandalismus dürfte das Datenschutzinteresse nicht überlagern.
Zitat:
@Mirra schrieb am 2. Februar 2020 um 15:15:51 Uhr:
Auf gut deutsch also: der Drive Recorder ist sinnlos!?
Nein!
Zitat:
Nur unter bestimmten situativen Umständen -Unfall- kann das Interesse des Geschädigten überwiegen.
Zitat:
@Theolsen schrieb am 2. Februar 2020 um 14:44:33 Uhr:
Zitat:
@xashx schrieb am 2. Februar 2020 um 14:04:14 Uhr:
Ok interessant. Wäre natürlich nice wenn man die eine oder andere kritische Situation aus forensischer Sicht auch drauf hätte. Beispielsweise dichtes Auffahren bei Lichthupe (Nötigung). So bin ich in solchen Situationen immer so perplex dass ich gar nimmer dran denk auf den Knopf zu drücken und schnell schaue, dass ich die Spur frei mache. Will keinen Unfall Riskieren wegen so nem mist. Und bis ich dann drann denke ist meistens die 20 sec Zeitfenster vorbei.Ich glaube der DR ist nicht da, um als Hobby-Polizist aktiv zu werden.
Will ich doch auch gar nicht. Aber Nötigung im Strassenverkeh ist eine Straftat und kommt mittlerweile gar nicht so selten vor. Wenn nur ich im Auto sitze und der der Nötigt auch alleine ist stehen immer Aussage gegen Aussage -> passiert gar nix da Verfahren eingestellt wird. Mit Videobeweis sieht die Sache ganz anders aus.
Zitat:
@psdv2 schrieb am 2. Februar 2020 um 14:58:23 Uhr:
...solche Aufnahmen sind ohnehin nicht gerichtsverwertbar, da unzulässig im Sinne des Datenschutzes. Bußgelder drohen! So kann die Anzeige mit Videobeweis zum finanziellen Bumerang werden. Der gegnerische Anwalt wird dafür schon sorgen!.
Nur unter bestimmten situativen Umständen -Unfall- kann das Interesse des Geschädigten überwiegen.Daher ist kein permanentes Aufzeichnen möglich/statthaft und auch Vandalismus dürfte das Datenschutzinteresse nicht überlagern.
Das ist leider Falsch was du da sagst. Meine Frau ist Anwalt und solche Aufnahmen werden vor Gericht gerne angenommen. Du hast lediglich ein Problem, wenn du dauernd aufzeichnest und nicht nur bei einem anlassbezogenen Ereignis. Vielleicht informierst du dich da nochmals bevor du falsche Infos postest.
Siehe hierzu auch:
BGH vom 15.5.2018: Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018, Az.VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit u.a. damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da dieses durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt wird und die Datenschutzgesetze selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken. Ein Beweisverwertungsverbot sah der BGH auch nicht deshalb, weil die Aufzeichnung im Streitfall permanent erfolgte. Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.
Zitat:
@xashx schrieb am 2. Februar 2020 um 15:40:21 Uhr:
Zitat:
Will ich doch auch gar nicht. Aber Nötigung im Strassenverkeh ist eine Straftat und kommt mittlerweile gar nicht so selten vor. Wenn nur ich im Auto sitze und der der Nötigt auch alleine ist stehen immer Aussage gegen Aussage -> passiert gar nix da Verfahren eingestellt wird. Mit Videobeweis sieht die Sache ganz anders aus.
Du willst also allen ernstes jemanden Anzeigen der dich mal, aus welchem Grund auch immer, im Straßenverkehr „freundlich“ gegrüßt hat?
Zitat:
@Mirra schrieb am 2. Februar 2020 um 16:42:17 Uhr:
Zitat:
@xashx schrieb am 2. Februar 2020 um 15:40:21 Uhr:
Du willst also allen ernstes jemanden Anzeigen der dich mal, aus welchem Grund auch immer, im Straßenverkehr „freundlich“ gegrüßt hat?
Ich rede von Nötigung und nicht von freundlichem Grüßen ... ist ein großer Unterschied.