BMW ausgebrannt 520d BJ 2009

BMW 5er E61

Hallo Leute,

ich brauche eure Unterstützung und Erfahrungen.

Ich habe mir vor 3 Monaten einen BMW 520d 177PS BJ 2009 aus Deutschland von einem Autohändler gekauft.
Ich habe 6 Monate Garantie bekommen (Motor u. Getriebe)

Vor einem Monat ist mein BMW am Parkplatz komplett ausgebrannt.
Ich hatte den Wagen Sonntag ca 23 Uhr abgestellt und laut Zeugen ist er um ca 05 Uhr abgebrannt.
Der Brand ist hinten rechts wo sich die Batterie befindet entstanden.

Ich habe im Netz schon öfters gelesen das diese Serie ein Problem mit der Batterie hat und es eine Rückrufaktion gab. Laut BMW ist mein Wagen vor 2 Jahren bei der Rückrufaktion dabei gewesen und es wurde auch dementsprechend repariert bzw. behoben der Fehler.

Nun habe ich das Problem das meine Vollkasko nicht einspringt da laut meiner Versicherung habe ich nur Haftpflicht die Vollkasko war vorübergehend meinen die. Das Auto ist 20 Tage nach Abschluss der Versicherung abgebrannt. Ich streite noch immer mit de Versicherung aber so wie es aussieht werden die es nicht übernehmen.

Was kann ich in diesem Fall machen..?
Mit BMW habe ich schon Kontakt aufgenommen ob die was machen können...? BMW möchte unbedingt das Brandgutachten haben warum der Wagen abgebrannt ist.

Das Kriminalamt hat den Wagen ca 1 Stunde von einem Gutachter kontrollieren lassen und anschließend das Auto freigegeben. Einen Bericht habe ich noch nicht bekommen aber es wurde mir am Telefon gesagt, dass das Auto so stark abgebrannt wurde das man weder Brandstiftung noch techn. Defekt ausschließen kann. Brandbeschleuniger wurden aber keine gefunden laut denen.

Was kann man da noch tun bitte um eure Unterstützung.?????????

Lg.

Beste Antwort im Thema

Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.

"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht ...egal was du vorher "gesagt" hast.

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Nun habe ich das Problem das meine Vollkasko nicht einspringt da laut meiner Versicherung habe ich nur Haftpflicht die Vollkasko war vorübergehend meinen die. repariert bzw. behoben der Fehler.

Nun habe ich das Problem das meine Vollkasko nicht einspringt da laut meiner Versicherung habe ich nur Haftpflicht die Vollkasko war vorübergehend meinen die. Das Auto ist 20 Tage nach Abschluss der Versicherung abgebrannt.

Vor drei Monaten gekauft. Versicherung bestand erst drei Wochen!!!!!!
Soviel dazu.

Gruß

Auch wenns dir gerade nicht hilft, ich wollte Dir trotzdem mein Beileid bekunden, zum Verlust eines so tollen Autos.

Was du jetzt noch machen kannst ist ehrlich gesagt nur eines: Das Gutachten zu BMW schicken.
Und dann hoffen, dass die den Schaden übernehmen.

Du könntest natürlich auch versuchen, den zweiten Versicherungsantrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem dir alle Unterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Widerrufsbelehrung) zugegangen sind. Dass dir diese Unterlagen zugegangen sind, muss die Versicherung belegen können. Und gerade bei telefonischer Antragsstellung dürfte ihnen das schwer fallen.
Wenn diese Unterlagen nie bei dir angekommen sind, kannst du den Vertrag also noch widerrufen.
Damit sollte dann der vorherige Vertrag (inkl. Kasko-Deckung) wieder aktiv sein.

Wobei ich zugeben muss, dass die ganze Geschichte für mich ziemlich merkwürdig klingt.
Vor 90 Tagen das Auto gekauft, vor 50 Tagen versichert und vor 30 Tagen ist es abgebrannt. Also warst du über einen Monat komplett ohne Versicherung unterwegs.
Da stimmt für mich die Zeitleiste schon nicht.
Und die ganze Geschichte mit den unterschiedlichen Versicherungen klingt für mich auch eher nach:
"Ich hab gemerkt, dass mir die Kasko zu teuer ist, also hab ich auf Haftpflicht reduziert. Jetzt ist die Kiste abgebrannt, also will ich doch lieber die Kasko wiederhaben."
Oder aber: Die Versicherung hat gemerkt, dass du dich nicht um die Versicherung kümmerst (wie gesagt über einen Monat ohne Antrag unterwegs) und hat dir die Deckung auf gesetzl. Mindestdeckung runtergekürzt.

Vielleicht kannst du dich auch mal bisschen konzentrieren beim Formulieren der Sätze.

Das kann man fast nicht verstehen was du da von dir gibst...

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Das Auto wurde im am 19.07 von meinem Schwager gekauft. Mein Schwager hat es mir am 01.10 mir verkauft und ich habe es sofort versichert. Die Polizze kam am Freitag und am Montag ist der wagen abgebrannt.
Die Versicherung hat ihre Mitarbeiter zur Stellungnahme gerufen wie es passiert ist. Ich bin bis zum Unglückstag davon ausgegangem das es eine Vollkasko hat wie es auch im System gespeichert ist. Die Versicherung sagt aber das war ne vorläufige Deckung der Vertrag ist nur Haftpflicht....
Bei einem Anwalt war ich schon der hat gemeint wir haben chancen um eine Klage aber wenn wir den Prozess verlieren sind das min 5000 euro....

Na wenn die Police am Freitag kam, dann steht alles drinnen.
Und das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Abbrennens (am Montag danach) die Police gültig war.
Da muss man also nur reingucken, was da drinnen steht.

Heiligs Blechle, nun gib doch endlich mal brauchbare Infos von Dir.
Offenbar hast Du ja in die Police nicht reingeguckt, sonst wäre Dir das wohl aufgefallen.
Was steht denn nun da drinnen, Vollkasko oder nicht?

Oder sind das nur Vertragsunterlagen gewesen, die zur Unterschrift zu Dir kamen?
Wenn ja, dann steht da auf alle Fälle DAS drinnen, was im Moment des Abbrennens gültig war, denn das ist eine telefon-mündliche Absprache gewesen, die dann schriftlich bestätigt wurde.

Meine persönliche Meinung:
Wenn Du Dich gegenüber dem Versicherungs-Muckel am Telefon ähnlich "eindeutig" ausgedrückt hast wie hier, dann ist das Missverständnis leicht erklärbar.
Und wenn das Ergebnis nur Haftpflicht war, dann wirst Du einen schweren Stand bekommen, nachzuweisen, dass Du Vollkasko wolltest.

k-hm

(((-: heiligs blechle. Hör ich da ein Schwabe raus?

@ TE Mach halt mal ein Foto von deiner Police, wenn du es nicht raus lesen kannst.

@MartinSTGT
Stimmt.
Aber Schwabe... ähm..., nee... nicht wirklich.
Bin erst seit 2008 in (Nord-)Schwaben.
Klar, man nimmt natürlich den einen oder anderen Ausdruck mit... 😁

(-: Super Sache. Integration ist alles! (-;

Zitat:

@BMW_89 schrieb am 21. November 2014 um 19:11:02 Uhr:


Das Auto wurde im am 19.07 von meinem Schwager gekauft. Mein Schwager hat es mir am 01.10 mir verkauft und ich habe es sofort versichert. Die Polizze kam am Freitag und am Montag ist der wagen abgebrannt.
Die Versicherung hat ihre Mitarbeiter zur Stellungnahme gerufen wie es passiert ist. Ich bin bis zum Unglückstag davon ausgegangem das es eine Vollkasko hat wie es auch im System gespeichert ist. Die Versicherung sagt aber das war ne vorläufige Deckung der Vertrag ist nur Haftpflicht....
Bei einem Anwalt war ich schon der hat gemeint wir haben chancen um eine Klage aber wenn wir den Prozess verlieren sind das min 5000 euro....

Also so schwer isses doch nun wirklich nicht...

Die vorläufige Deckung (was du durch die EVB-Nummer bekommst, die du zur Anmeldung brauchst) gibt dir nur Haftpflicht-Deckung.

Kasko-Schutz bekommst du erst, wenn bereits ein Antrag aufgenommen wurde.

Soweit, so gut.

Da du bereits eine Police hast, ist davon auszugehen, dass du auch einen Antrag gestellt hast.

Und welchen Versicherungsschutz du hast (hattest) kannst du dort einfach ablesen.

Wenn du jetzt nichts gemacht hast, was den Versicherungsschutz gefährdet (nicht gezahlt; Auto selbst angezündet; etc.), dann kann sich die Versicherung da auch nicht großartig herausreden.
Bei einer Umdeckung von KH+TK/VK auf nur KH nimmst du eine Teilkündigung des Vertrages vor. Die meisten Versicherer lassen so etwas nur zum Vertragsablauf zu. Und selbst wenn sie es unterjährig zulassen muss dafür ein Änderungsantrag gestellt werden, bzw. ein Änderungswunsch in Textform vorliegen.
Hast du so einen Antrag unterschrieben?
Nein? -> Dem Anwalt die Sache übergeben und gut ist.
Ja? -> Widerrufsfrist bereits abgelaufen?
Ja? -> Pech gehabt, den Schaden musst selbst zahlen.
Nein? -> Änderungsantrag widerrufen und Versicherung muss zahlen.

Zitat:

Die vorläufige Deckung (was du durch die EVB-Nummer bekommst, die du zur Anmeldung brauchst) gibt dir nur Haftpflicht-Deckung.

Na so kann ich das nicht stehen lassen.

Wenn ich die EVB Nummer von meiner Versicherung bekomme ist das Auto sofort so versichert wie ich es wünsche.

Hatte dazu mal extra meinen Versicherungsfuzzi gefragt, was wäre wenn.
Und er sagte mir ganz klar, das mit der EVB Nummer und dem anmelden des Fahrzeugs sofortiger Versicherungsschutz in allen Sparten besteht.

Leutz, nur die Ruhe.
Was in der Police drinnen steht, hat Gültigkeit. Was das ist, wissen wir nicht. Und stochern nur im Nebel...
Und der TE hat ja nun auch nicht gerade zur Klärung beigetragen...

k-hm

Wo hast du das Auto versichert?

Bei der Huk Coburg wo ich versichert bin muss ich immer mitteilen, dass ich direkt Vollkasko haben will sonst wird das Auto mit Haftpflicht angemeldet, bis die Rechnung für das Vierteljahr kommt!!

Vorläufige Versicherung nennt sich das.

Beim nochmaligen Durchlesen des Eröffnungsthreads ist mir aufgefallen, dass der TE aus Österreich sein könnte. Zum einen schreibt er vom "Kriminalamt", zum anderen weist er darauf hin, dass er das Fahrzeug aus Deutschland gekauft hat.

Ich denke, dass die meisten von uns ihre Beiträge auf deutsche Verhältnisse bezogen haben - ich inklusive. Mit den Versicherungsgepflogenheiten der Alpenrepublik kenne ich mich aber leider nicht aus.

@TE:
Wie die Endung ".de" zeigt, handelt es sich hier um ein deutsches Forum. Die deutliche Mehrheit der User dürften Deutsche sein. Da sich gerade das KFZ-Versicherungswesen in Deutschland und Österreich gewaltig unterscheidet, wäre ein entsprechender Hinweis von Dir hilfreich gewesen. Vor allem hilft es Dir ja wenig, wenn Du von uns Ratschläge erhältst, mit denen Du wenig anfangen kannst, weil sie für Dich nicht zutreffend sind.

Gruß
Der Chaosmanager

Danke für eure Kommentare. Ja ich bin aus Österreich.
Ich war in der Hoffnung hier Ratschläge bzw Unterstützung zu bekommen. Vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt da ich wegen dem Fall unter Stress bin und jedesmal wenn ich online bin habe ich sehr viele Nachrichten antworten müssen .

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