BMW ausgebrannt 520d BJ 2009
Hallo Leute,
ich brauche eure Unterstützung und Erfahrungen.
Ich habe mir vor 3 Monaten einen BMW 520d 177PS BJ 2009 aus Deutschland von einem Autohändler gekauft.
Ich habe 6 Monate Garantie bekommen (Motor u. Getriebe)
Vor einem Monat ist mein BMW am Parkplatz komplett ausgebrannt.
Ich hatte den Wagen Sonntag ca 23 Uhr abgestellt und laut Zeugen ist er um ca 05 Uhr abgebrannt.
Der Brand ist hinten rechts wo sich die Batterie befindet entstanden.
Ich habe im Netz schon öfters gelesen das diese Serie ein Problem mit der Batterie hat und es eine Rückrufaktion gab. Laut BMW ist mein Wagen vor 2 Jahren bei der Rückrufaktion dabei gewesen und es wurde auch dementsprechend repariert bzw. behoben der Fehler.
Nun habe ich das Problem das meine Vollkasko nicht einspringt da laut meiner Versicherung habe ich nur Haftpflicht die Vollkasko war vorübergehend meinen die. Das Auto ist 20 Tage nach Abschluss der Versicherung abgebrannt. Ich streite noch immer mit de Versicherung aber so wie es aussieht werden die es nicht übernehmen.
Was kann ich in diesem Fall machen..?
Mit BMW habe ich schon Kontakt aufgenommen ob die was machen können...? BMW möchte unbedingt das Brandgutachten haben warum der Wagen abgebrannt ist.
Das Kriminalamt hat den Wagen ca 1 Stunde von einem Gutachter kontrollieren lassen und anschließend das Auto freigegeben. Einen Bericht habe ich noch nicht bekommen aber es wurde mir am Telefon gesagt, dass das Auto so stark abgebrannt wurde das man weder Brandstiftung noch techn. Defekt ausschließen kann. Brandbeschleuniger wurden aber keine gefunden laut denen.
Was kann man da noch tun bitte um eure Unterstützung.?????????
Lg.
Beste Antwort im Thema
Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.
"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht ...egal was du vorher "gesagt" hast.
40 Antworten
@ Themenstarter
trotzdem kannst du uns doch mal nun verraten was in der Versicherungs Police steht . ich denk mal bevor die Versicherung zahlen wird ... da werden die das schon so EDV mäßig ändern das sie schön raus sind ...
das worauf ich mal eher den Schritt gehen würde ist ... wer die Rückrufaktion bei deinem BMW damals gemacht hat .
Einfach zu nem BMW Händler gehen ... Fahrgestellnummer angeben und die können es anhand der Historie raus finden ... und fals nichts aufgelistet ist ... dann wurde sie nie gemacht .
Ich weiß ja net, ob manche net richtig lesen können. Die Aussage vom TE ist recht eindeutig: "wurde in Italien gemacht." Ob man bei BMW vorstellig werden kann, wage ich zu bezweifeln, denn selbst das Kriminalamt, bzw. der bestellte Gutachter konnte die genaue Ursache für den Brand nicht mehr feststellen. Da wird BWM ganz sicher (weil BMW ja so großzügig ist, was Kolanzanträge usw. betrifft) sagen: "Klar, das Auto ist auf Grund einer fehlerhaften Klemme an der Batterie abgebrannt". Manchmal, also manchmal.....da könnte ich....aber lassen wir das.
Nun habe ich zwei Policen die eine mit und die andere ohne Kasko.
Nachdem ich am Unglückstag erfahren habe das mein Betreuer mein vorübergehendes Versicherungsvertrag ohne Kasko also nur mit Haftpflicht angemeldet und selbst unterschrieben hat, da er meint ich habe ich am telefon gesagt ich wolle nur haftpflich was nicht stimmt wurde es mir angeboten sofort einen neuen Vollkasko Vertrag abzuschließen der 20 Tage rückwirkend ist.
Das ganze wurde gemacht weil ich der versicherung mit meinem Anwalt gedroht habe das ich eine Anzeige erstellen werde da dies nicht meine Unterschrift im Vertrag ist.
Der nachträglich gemachte Aantrag wurde aber abgelehnt da es schon einen Vertrag mit Haftpflich besteht und die Deckung es nicht übernimmt weil es nachträglich gemacht ist.
Nun hat die Versicherung den Berater zur Stellungnahme gefordert.
Und heute habe ich einen anruf bekommen von einem Gutachter der Vollkasko er hat sich den Wagen angeschaut..?
Ich gehe davon aus das der Vertrag jetzt in Vollkasko übernommen wird denn wozu kommt jemand noch nach 1 Monat das Auto anschauen und bewerten.???
Hmm, also so richtig schlau werde ich aus dem Text immer noch nicht.
"Der Versicherung mit MEINEM Anwalt GEDROHT" ...huiuiui, da haben die bestimmt mächtig Schiss bekommen 😁
Was ist denn ein "Gutachter der Vollkasko"?
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Keine ahnung ob sie schiss bekommen haben dem Versicherungsverband habe ich es auch schon gemeldet.
Das ist einer der sich das Auto nach einem Schaden anschaut der ist gestern also 1 Monat nachdem schaden gekommen.
Für solche Fragen sollte sich ein Anwalt zuständig fühlen.
Lieber die Zeit sinnvoll nutzen und sich nach einem Neuen umsehen.
Zitat:
@BMW-Power-MAN schrieb am 26. November 2014 um 14:46:23 Uhr:
Für solche Fragen sollte sich ein Anwalt zuständig fühlen.
Lieber die Zeit sinnvoll nutzen und sich nach einem Neuen umsehen.
... wobei doch nun offenbar ein Gutachter der Versicherung den Schaden aufgenommen hat ... bevor ich jetzt einen Anwalt bemühe, würde ich doch erst mal das Schadengutachcten abwarten, was die Versicherung erstatten möchte ...
Die Versicherung würde wohl kaum einen Gutachter entsenden, wenn der Schaden nicht versichert wäre ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Vaterx25xe schrieb am 23. November 2014 um 08:23:28 Uhr:
Na so kann ich das nicht stehen lassen.Zitat:
Die vorläufige Deckung (was du durch die EVB-Nummer bekommst, die du zur Anmeldung brauchst) gibt dir nur Haftpflicht-Deckung.
Wenn ich die EVB Nummer von meiner Versicherung bekomme ist das Auto sofort so versichert wie ich es wünsche.
Hatte dazu mal extra meinen Versicherungsfuzzi gefragt, was wäre wenn.
Und er sagte mir ganz klar, das mit der EVB Nummer und dem anmelden des Fahrzeugs sofortiger Versicherungsschutz in allen Sparten besteht.
Da hat er dich leider falsch informiert. Oder er nimmt immer direkt den Antrag inkl. Kasko-Deckung mit auf.
Rein über die EVB-Nummer hast du auch bei der DEVK nur Deckung in der Haftpflicht. Es sei denn, dein Vertreter nimmt wie gesagt auch direkt den entsprechenden Antrag mit auf.
Ruf ruhig mal in der Schadenabteilung an, die bestätigen dir das.
Die DEVK macht es aber i.d.R. schon so, dass auch ein Kasko-Schaden reguliert wird, wenn das vorhergehende Auto Kasko hatte und das neue Auto auch eine kriegen soll(te). Erst recht bei Bestandskunden wird da sehr kulant gehandelt.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 26. November 2014 um 18:53:27 Uhr:
... wobei doch nun offenbar ein Gutachter der Versicherung den Schaden aufgenommen hat ... bevor ich jetzt einen Anwalt bemühe, würde ich doch erst mal das Schadengutachcten abwarten, was die Versicherung erstatten möchte ...Zitat:
@BMW-Power-MAN schrieb am 26. November 2014 um 14:46:23 Uhr:
Für solche Fragen sollte sich ein Anwalt zuständig fühlen.
Lieber die Zeit sinnvoll nutzen und sich nach einem Neuen umsehen.Die Versicherung würde wohl kaum einen Gutachter entsenden, wenn der Schaden nicht versichert wäre ...
Gruß
Der Chaosmanager
Sehe ich genauso.
Nur halt das Problem, dass man solange ohne Auto dasteht.
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 27. November 2014 um 09:07:14 Uhr:
Sehe ich genauso.
Nur halt das Problem, dass man solange ohne Auto dasteht.
Ich kenne ja die finanziellen Verhältnisse des TE nicht - aber rein technisch hindert ihn ja niemand, sofort ein Auto zu kaufen. Man muss ja nicht warten, bis die Versicherung bezahlt hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Da träumt man schon seit Kindheit einen BMW zu haben und dann hat man den, aber nach 3 Wochen brennt es ab. Wie soll ich mir jetzt noch nen BMW kaufen. Jetzt brauche ich zwar nicht dringend ein Auto aber irgendwann muss ich mir nen neuen zulegen.