BMW 520d Touring (Fleet Edition) vs. Audi A6 Avant 2,0TDI
Hallo zusammen!
Ich darf mir in Kürze einen Dienstwagen aussuchen aus folgenden Modellen:
- BMW 520d Touring als Fleet Edition (163 PS)
- Audi A6 Avant 2,0TDI (140PS)
- VW Passat Variant Comfortline 2,0TDI (170PS)
- Audi A4 Avant 2,0 TDI (140PS)
- Ford Mondeo TDCI Titanium (140 oder 175PS)
Da ich derzeit schon einen Passat (allerdings als Highline) fahre und mir die vorgeschriebene Comfortline-Ausstattung zu bieder erscheint, der aktuelle Audi A4 Avant vor der Ablösung steht und der Mondeo mit dem starken Diesel noch nicht verfügbar ist (und mich irgendwie auch nicht so richtig vom Hocker reißt), blieben als Alternativen nur der Audi A6 und der BMW 520d.
Mein Herz schlägt eigentlich für den Audi A6, aber der 140PS-Diesel erscheint mir nach einer Probefahrt in diesem großen Auto doch recht grenzwertig zu sein. Die 163PS im BMW schienen mir da etwas mehr Reserven und vor allem auch Laufruhe zu haben. Vor allem hat der 5er nach dem Facelift doch beträchtlich aufgeolt, was die Anmutung anbelangt und den Rückstand auf den Audi dadurch verkürzt (bzw. egalisiert). Den 5er würde ich als "Fleet Edition" erhalten. Leider finde ich keine Informationen dazu, was zum Ausstattungsumfang dieser Variante gegenüber dem normalen 520d gehört. Kann mir hier einer weiterhelfen?
Wie seht ihr das Duell 520d vs. A6 2,0TDI? Was spricht für wen? Wer hat wo seine Stärken und Schwächen? Ich bin kein Autobahnraser (selten mehr als 200km/h), lege aber Wert darauf, auf Landstrassen zügig und entspannt überholen zu können.
Meint ihr, das Warten auf den neuen A4 Avant, der im 1. HJ 2008 kommt, bzw. den Mondeo mit dem 175PS-Diesel würde sich lohnen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Marty
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TinoB.
Arme Firma! Einen Angestellten vor so eine Wahl zu stellen. Für mich würde nur ein 6 Zylinder in Frage kommen. Aber diesen hast Du wohl nicht zur Auswahl.
Was für ein toller Kommentar! Die Armseligkeit in ihrem Lauf hält weder Dein 4F noch CDI auf... warum fährst Du dann nicht nen Q7 als Verlängerung?
Es ging hier um eine festgelegte Auswahl und nicht um ein Statement zu dieser armen Firma.
Vielleicht ist Dir auch schon mal in den Sinn gekommen, daß sich viele Firmen viel größere Dienstwägen leisten könnten, ja, sogar noch größere als evtl. Deiner. Das wäre im Sinne des Längenvergleiches natürlich sinnvoll.
Vielleicht wollen diese das aber einfach nicht, um Kostensätze niedriger zu halten, damit man den Kunden bessere Leistungen zukommen lassen kann. Einfach nur, damit man bei Vergleichen ganz vorne steht (nachhaltig vernünftiges kaufmännisches Denken).
Zurück zum Thema und an den Ersteller:
der 163 PS-BMW wird Dir bestimmt auf der Landstraße beim Überholen vollkommen ausreichen, ein weiterer Vorteil des BMW`s sind die RunFlat-Reifen, der Sicherheitsgewinn bei einer Panne ist gigantisch.
Allerdings ist er etwas enger geschnitten als die anderen Fahrzeuge.
Tja, wer die Wahl hat, hat die Qual.
Viele Grüße
Markus
Hallo,
ich fahre mittlerweile den zwoten 4F als 2.0tdi und bin mehr als zufrieden. Der Avant läuft bei mir nach GPS 217, allerdings brauchts da ein paar Kilometer Anlauf (aber nicht bergauf). Auf der Landstrasse habe ich auch keine Probleme zu überholen. Laut ist er auch nicht und letztlich empfehlenswert. Da ich jetzt wieder mit einem Dienstwagen dran bin, werde ich allerdings den 520er nehmen, damit ich auch mal in den Genuss eines BMW´s komme, mein letzter 5er ist schon 12 Jahre her.
Der einzige Nachteil beim 2.0er den ich deutlich gemerkt habe, ist das Kupplungsrupfen beim Anfahren und das bei meinen beiden Dicken die Scheibennwischer machen was sie wollen.
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
Gott nee, noch so ein Spezialist.
Pass auf, entscheidend ist §6 Abs. 4 EStG.
Dein werter Kollege hat also der Firma Geld gespart (weil niedrigere Leasingrate, die aber die Firma zahlt) und selbst draufgelegt (da der Touran den höheren Brutto-Listenpreis hat, den er persönlich versteuert).
Und jetzt: Wer keine Ahnung hat oder sonstiges Halbwissen loswerden will, sollte einfach mal die Klappe halten.
😠
Bevor Du hier in alle Richtungen losballerst solltest Du erstmal lesen was ich geschrieben habe.
Der steuerliche, Geldwertervorteil usw., Aspekt den Du beschrieben hast habe ich nicht gemeint und auch nicht geschrieben!
Die Nettoleasingrate setzt sich aus Netto-VK und Faktor X(u. a.Wiederverkauf) zusammen und dieser ist für den S-Max höher, also schlechter, als für den Touran.
Beispiel aus einem alten Angebot für meinen damaligen Dienstwagen:
VW Bora Var. Netto-VK 24.750,- x 2,067 = 511,58 Nettorate
VW Golf Var. Netto-VK 27.109,- x 1,865 = 505,59 Nettorate
Also das vermeintlich teurere Auto ist billiger weil der Golf sich besser nach der Leasingrückgabe vermarkten lässt als der Bora.
Ganz einfach eigentlich....ok für Dich wohl nicht....
So werter Steuerrechtsexperte.....*kopfschüttel*
"Thema verfehlt setzen, sechs!"
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
....
Falsch.zu versteuerndes Einkommen: 4250 EUR
Geldwerter Vorteil:
1%: 250,00
0.03% Regelung (einfache Fahrtstrecke): 225,00 EUR--> zu versteuerndes Einkommen: 4725,00 EUR
Nach Abzug aller Steuern werden dann wieder 475,00 EUR abgezogen.
Die Leasingrate und die Benzinkosten sind in diesem Falle unerheblich (falls es keine anderen Regelungen mit dem AG gibt).
Diese Vorgehensweise habe ich jetzt schon öfter gelesen. Bei meiner Frau aber wird das anders berechnet 😕
Beispiel. Fiktives Gehalt 5.000 EUR & fiktiver DW 50.000 Brutto-LP, Lohnsteuer-Klasse I, keine Kirchenstuer, keine Kinder, privat versichert. Steuer laut Rechner auf Spiegel-Online. (Weg zur Arbeit ausgelassen)
Gehalt: 5.000
DW (geldwerter Vorteil): 500
Steuer-Brutto: 5.500
Lohnstuer (aus 5.500): 1.503,00
Soli (aus 5.500): 82,67
RV (aus 5.500): 522,38
Alosvers. (aus 5.500): 110,25
Summe der Abzüge: 2.218,30
Gesetzliches Netto: 2.781,70 (5.000 - 2.218,30)
Laut deiner Rechnung müßte ich von den 2.781 nochmals 500 abziehen! Was ist nun richtig, oder stehe ich einfach nur auf der Leitung?
Ähnliche Themen
Bezogen auf dein Beispiel hat Single Malt nur folgendes gemeint:
auf das Gehalt von 5000 wird der geldwerte Vorteil draufgeschlagen (in deinem Beispiel 500, wobei hier die 0.03% Regelung sprich Kilometer unterschlagen wurden) so dass du zu einem Steuerbrutto von 5500 kommst. Davon wird (wie du vorgerechnet hast) dann die Steuer berechnet. Diese Steuer wird dann von dem Gehalt 5000 abgezogen und man erhält den Auszahlungsbetrag.
-> d.h. vom Steuerbrutto 5500 wurden erst wieder die 500 abgezogen und von den dann verbleibenden 5000 wurde dann die Steuer abgezogen.
Das ist gemeint und nicht, dass die 500 nochmal von den 5000 abgezogen werden. Das wäre dann wirklich etwas viel ;-)
Zitat:
Original geschrieben von naservus2000
Laut deiner Rechnung müßte ich von den 2.781 nochmals 500 abziehen! Was ist nun richtig, oder stehe ich einfach nur auf der Leitung?
Wenn die 500 € nicht wieder von 5.500 € abgezogen werden, wie du es hier beschrieben hast, wird aus dem geldwerten Vorteil ein geldhafter Vorteil. Das ist sicher ein Fehler in der Abrechnung, denn so bekommt sie ja 1% von den Anschaffungskosten ausgezahlt. (Ist aber ein nettes Zubrot)😎
Zitat:
Original geschrieben von naservus2000
Diese Vorgehensweise habe ich jetzt schon öfter gelesen. Bei meiner Frau aber wird das anders berechnet 😕
Beispiel. Fiktives Gehalt 5.000 EUR & fiktiver DW 50.000 Brutto-LP, Lohnsteuer-Klasse I, keine Kirchenstuer, keine Kinder, privat versichert. Steuer laut Rechner auf Spiegel-Online. (Weg zur Arbeit ausgelassen)Gehalt: 5.000
DW (geldwerter Vorteil): 500
Steuer-Brutto: 5.500
Lohnstuer (aus 5.500): 1.503,00
Soli (aus 5.500): 82,67
RV (aus 5.500): 522,38
Alosvers. (aus 5.500): 110,25
Summe der Abzüge: 2.218,30
Gesetzliches Netto: 2.781,70 (5.000 - 2.218,30)Laut deiner Rechnung müßte ich von den 2.781 nochmals 500 abziehen! Was ist nun richtig, oder stehe ich einfach nur auf der Leitung?
Ganz richtig: Von den 2781,70 werden anschliessend die 500 EUR wieder abgezogen.
Im übrigen hat nico691 Recht:
Im o.g. Beispiel müsste man noch zusätzlich die 0.03%-Regelung berücksichtigen, so dass noch weniger Netto herauskommt.
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Ganz richtig: Von den 2781,70 werden anschliessend die 500 EUR wieder abgezogen.Zitat:
Original geschrieben von naservus2000
Diese Vorgehensweise habe ich jetzt schon öfter gelesen. Bei meiner Frau aber wird das anders berechnet 😕
Beispiel. Fiktives Gehalt 5.000 EUR & fiktiver DW 50.000 Brutto-LP, Lohnsteuer-Klasse I, keine Kirchenstuer, keine Kinder, privat versichert. Steuer laut Rechner auf Spiegel-Online. (Weg zur Arbeit ausgelassen)Gehalt: 5.000
DW (geldwerter Vorteil): 500
Steuer-Brutto: 5.500
Lohnstuer (aus 5.500): 1.503,00
Soli (aus 5.500): 82,67
RV (aus 5.500): 522,38
Alosvers. (aus 5.500): 110,25
Summe der Abzüge: 2.218,30
Gesetzliches Netto: 2.781,70 (5.000 - 2.218,30)Laut deiner Rechnung müßte ich von den 2.781 nochmals 500 abziehen! Was ist nun richtig, oder stehe ich einfach nur auf der Leitung?
Verzeihung-aber das halte ich für Quatsch. Er hat für fiktive 500 Euro zusätzlich Steuern bezahlt und damit 2781 Netto.Da wird doch dann nicht nochmal 500 Euro abgezogen-von wem denn?
Da hieße ja,daß ,mal ca. den Spitzensteuersatz vorausgesetzt, für 500 Euro Dienstwagen 750 Euro Steuern und "Abzug" fällig werden.Das gibts nichtmal in Deutschland.
Alex.
Ihr macht es aber sehr kompliziert.
wenn er/sie 5000brutto verdient
kommt da vor der Steuer noch das 1% des Listenpreises sowie
0.03% einer täglichen Wegstrecke oben drauf. sagen wir mal das sind dann zusammen noch mal 500€.
Dann gehen 5500 durch die Steuer und dann werden von dem Netto Betrag 500€ abgezogen.
Also stimmt was ap11 schreibt.
Klar wird das nacher noch mal Netto abgezogen, er versteuert ja 5.500
und nicht 5000! Ist doch ganz einfach und sehr logisch....wenn auch nicht immer sinnvoll
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Verzeihung-aber das halte ich für Quatsch. Er hat für fiktive 500 Euro zusätzlich Steuern bezahlt und damit 2781 Netto.Da wird doch dann nicht nochmal 500 Euro abgezogen-von wem denn?Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Ganz richtig: Von den 2781,70 werden anschliessend die 500 EUR wieder abgezogen.
Da hieße ja,daß ,mal ca. den Spitzensteuersatz vorausgesetzt, für 500 Euro Dienstwagen 750 Euro Steuern und "Abzug" fällig werden.Das gibts nichtmal in Deutschland.Alex.
Abgezogen bedeutet, dass es der AN nicht ausbezahlt bekommt.
Von den 500€ geldwerten Vorteil gehen ja nur ca. 50% ab.
Würden die 500€ zum Schluss im Netto nicht abgezogen werden, dann hätte er ja mehr Lohn zur Verfügung also ohne Dienstwagen!
Glaube mir - ich hatte erste letzte Woche eine Lohnsteuerprüfung!
Zitat:
Original geschrieben von Flodder
Also stimmt was ap11 schreibt.
Klar wird das nacher noch mal Netto abgezogen, er versteuert ja 5.500
und nicht 5000! Ist doch ganz einfach und sehr logisch....wenn auch nicht immer sinnvoll
Eben nicht!
ap11 zieht die 500 eben nicht mehr vom Netto ab (findet er quatsch)