BMW 520d Touring (Fleet Edition) vs. Audi A6 Avant 2,0TDI

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen!

Ich darf mir in Kürze einen Dienstwagen aussuchen aus folgenden Modellen:

- BMW 520d Touring als Fleet Edition (163 PS)
- Audi A6 Avant 2,0TDI (140PS)
- VW Passat Variant Comfortline 2,0TDI (170PS)
- Audi A4 Avant 2,0 TDI (140PS)
- Ford Mondeo TDCI Titanium (140 oder 175PS)

Da ich derzeit schon einen Passat (allerdings als Highline) fahre und mir die vorgeschriebene Comfortline-Ausstattung zu bieder erscheint, der aktuelle Audi A4 Avant vor der Ablösung steht und der Mondeo mit dem starken Diesel noch nicht verfügbar ist (und mich irgendwie auch nicht so richtig vom Hocker reißt), blieben als Alternativen nur der Audi A6 und der BMW 520d.

Mein Herz schlägt eigentlich für den Audi A6, aber der 140PS-Diesel erscheint mir nach einer Probefahrt in diesem großen Auto doch recht grenzwertig zu sein. Die 163PS im BMW schienen mir da etwas mehr Reserven und vor allem auch Laufruhe zu haben. Vor allem hat der 5er nach dem Facelift doch beträchtlich aufgeolt, was die Anmutung anbelangt und den Rückstand auf den Audi dadurch verkürzt (bzw. egalisiert). Den 5er würde ich als "Fleet Edition" erhalten. Leider finde ich keine Informationen dazu, was zum Ausstattungsumfang dieser Variante gegenüber dem normalen 520d gehört. Kann mir hier einer weiterhelfen?

Wie seht ihr das Duell 520d vs. A6 2,0TDI? Was spricht für wen? Wer hat wo seine Stärken und Schwächen? Ich bin kein Autobahnraser (selten mehr als 200km/h), lege aber Wert darauf, auf Landstrassen zügig und entspannt überholen zu können.

Meint ihr, das Warten auf den neuen A4 Avant, der im 1. HJ 2008 kommt, bzw. den Mondeo mit dem 175PS-Diesel würde sich lohnen?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Marty

93 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dennie



Zitat:

Original geschrieben von ap11

Kaum dienstliche Kilometer - dafür hab ich ne Bahncard. Daher 1-Prozent-Versteuerung. und das Fahrtenbuch hab ich letztes Jahr hinter mich bringen müssen...😁

Naja dann taugt die Regelung ja wenigstens dazu, einen Wagen den man nicht dienstlich nutzt dem FA als Dienstwagen unterzujubeln ! Zuerst gibst du vor, wie klasse du dich mit der Regelung aus dem EStG auskennst und dann ignoriest du die 50% Vorgabe als betriebliche Nutzung für deinen Q7. Wirklich eine sehr stolze und clevere Einstellung.

BTT: Ich glaube der 5er mit dem neuen kleinen Diesel ist eine gute Wahl.

Grüsse Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Dennie



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Manche Leute sprechen aus Erfahrung, und manche aus Erfahrung nicht.
Curt Goetz
 
Hast Du denn wenigstens jetzt verstanden, wie man den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Dienstwagennutzung nach der 1-Prozent-Regel berechnet?

Dann kannst Du ja auch aus Erfahrung den Mund halten. Denn offensichtlich hattest Du bisher keine Ahnung davon wie Dienstwagen versteuert werden, gelle?

Sich jetzt hinzustellen und schlaue Sprüche abzusondern anstatt einfach einzusehen dass Du falsch gelegen hast zeugt von einer ziemlich abstrusen Geisteshaltung.

Hallo,

nein, so ganz verstanden habe ich das noch nicht. Deswegen würde ich das jetzt gerne mal an einem praktischen Beispiel rechnen:

Ein Arbeitnehmer hat ein Jahresbrutto von 51.000€ und möchte über die Firma einen Wagen im Gesamtlistenbruttowert von 25.000€ leasen. Dazu hat er einen täglichen Anfahrtsweg von 30km pro Strecke, also 60km täglich insgesamt.

Also rechnen wir:
Gesamtsteuer - Brutto 4250€ monatlich
Geldwerter Vorteil pro Monat 250€
60km täglicher Arbeitsweg 450€
Leasingrate mit Sprit und allem drum und dran (aus der Luft gegriffen) 500€

also wird sein monatliches Brutto: Gehalt um 1200€ vermindert, d.h. statt 4250€ brutto bekommt er dann 3050€ brutto, die er dann noch versteuern muss?

Bitte die Rechnung entsprechend korrigieren sofern falsch (wovon ich ausgehe)

gruß & vielen Dank
cSharp

na ja-50 % dienstlich fahren schaffe ich nie,also ist mir auch das Fahrtenbuch erspart geblieben.Beim nächsten rein privaten Auto wird dann aber richtig gespart:ich werde das für mich nutzlose Adaptive light weglassen. 😁

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von cSharp


Hallo,

nein, so ganz verstanden habe ich das noch nicht. Deswegen würde ich das jetzt gerne mal an einem praktischen Beispiel rechnen:

Ein Arbeitnehmer hat ein Jahresbrutto von 51.000€ und möchte über die Firma einen Wagen im Gesamtlistenbruttowert von 25.000€ leasen. Dazu hat er einen täglichen Anfahrtsweg von 30km pro Strecke, also 60km täglich insgesamt.

Also rechnen wir:
Gesamtsteuer - Brutto 4250€ monatlich
Geldwerter Vorteil pro Monat 250€
60km täglicher Arbeitsweg 450€
Leasingrate mit Sprit und allem drum und dran (aus der Luft gegriffen) 500€

also wird sein monatliches Brutto: Gehalt um 1200€ vermindert, d.h. statt 4250€ brutto bekommt er dann 3050€ brutto, die er dann noch versteuern muss?

Bitte die Rechnung entsprechend korrigieren sofern falsch (wovon ich ausgehe)

gruß & vielen Dank
cSharp

Falsch.

zu versteuerndes Einkommen: 4250 EUR
Geldwerter Vorteil:
1%: 250,00
0.03% Regelung (einfache Fahrtstrecke): 225,00 EUR

--> zu versteuerndes Einkommen: 4725,00 EUR

Nach Abzug aller Steuern werden dann wieder 475,00 EUR abgezogen.

Die Leasingrate und die Benzinkosten sind in diesem Falle unerheblich (falls es keine anderen Regelungen mit dem AG gibt).

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Zitat:

Original geschrieben von cSharp



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Hast Du denn wenigstens jetzt verstanden, wie man den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Dienstwagennutzung nach der 1-Prozent-Regel berechnet?

Dann kannst Du ja auch aus Erfahrung den Mund halten. Denn offensichtlich hattest Du bisher keine Ahnung davon wie Dienstwagen versteuert werden, gelle?

Sich jetzt hinzustellen und schlaue Sprüche abzusondern anstatt einfach einzusehen dass Du falsch gelegen hast zeugt von einer ziemlich abstrusen Geisteshaltung.

Hallo,

nein, so ganz verstanden habe ich das noch nicht. Deswegen würde ich das jetzt gerne mal an einem praktischen Beispiel rechnen:

Ein Arbeitnehmer hat ein Jahresbrutto von 51.000€ und möchte über die Firma einen Wagen im Gesamtlistenbruttowert von 25.000€ leasen. Dazu hat er einen täglichen Anfahrtsweg von 30km pro Strecke, also 60km täglich insgesamt.

Also rechnen wir:
Gesamtsteuer - Brutto 4250€ monatlich
Geldwerter Vorteil pro Monat 250€
60km täglicher Arbeitsweg 450€
Leasingrate mit Sprit und allem drum und dran (aus der Luft gegriffen) 500€

also wird sein monatliches Brutto: Gehalt um 1200€ vermindert, d.h. statt 4250€ brutto bekommt er dann 3050€ brutto, die er dann noch versteuern muss?

Bitte die Rechnung entsprechend korrigieren sofern falsch (wovon ich ausgehe)

gruß & vielen Dank
cSharp

Du versteuerst 1% vom deutschen Listenpreis (sinnigerweise auch bei Gebrauchtwagen ) ;die Leasingrate kann und muß dein Arbeitgeber steuerlich geltend machen.Selbst wenn dein Chef einen wirtschaftlich idiotischen Leasingvertrag/Finanz.vertrag abschließt,ist dir das im Normalfall egal,da der Listenpreis bleibt.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von focus3333



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Kaum dienstliche Kilometer - dafür hab ich ne Bahncard. Daher 1-Prozent-Versteuerung. und das Fahrtenbuch hab ich letztes Jahr hinter mich bringen müssen...😁

Naja dann taugt die Regelung ja wenigstens dazu, einen Wagen den man nicht dienstlich nutzt dem FA als Dienstwagen unterzujubeln ! Zuerst gibst du vor, wie klasse du dich mit der Regelung aus dem EStG auskennst und dann ignoriest du die 50% Vorgabe als betriebliche Nutzung für deinen Q7. Wirklich eine sehr stolze und clevere Einstellung.
BTT: Ich glaube der 5er mit dem neuen kleinen Diesel ist eine gute Wahl.
Grüsse Thomas

50 % schaffe ich immer. SChließlich muss ich auch ins Büro fahren und Kunden hier in der Nähe besuche ich mit dem Auto (wenn es nicht mit der Straßenbahn geht). Die Hälfte von 25.000 Jahreskilometern hat man schnell beruflich zusammen...😉

Ich kenne einen Architekten, der fährt einen Mercedes 280SE Cabrio aus den Sechzigern. Top-Zustand, Wert an die 100.000 Euro. Der Wagen läuft als Firmenwagen und wird mit dem damaligen Brutto-Listenpreis versteuert, der war irgendwas um die 20.000 D-Mark oder so. Man kann diese Schwachsinns-Regelung also auch zum eigenen Vorteil nutzen... 😁

Zitat:

50 % schaffe ich immer. SChließlich muss ich auch ins Büro fahren und Kunden hier in der Nähe besuche ich mit dem Auto (wenn es nicht mit der Straßenbahn geht). Die Hälfte von 25.000 Jahreskilometern hat man schnell beruflich zusammen...😉

Das meine ich aber auch, muss ja gehen 😁 😁 😁 Ich kann mich dir nur anschließen.

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt



Zitat:

Original geschrieben von cSharp


Hallo,

nein, so ganz verstanden habe ich das noch nicht. Deswegen würde ich das jetzt gerne mal an einem praktischen Beispiel rechnen:

Ein Arbeitnehmer hat ein Jahresbrutto von 51.000€ und möchte über die Firma einen Wagen im Gesamtlistenbruttowert von 25.000€ leasen. Dazu hat er einen täglichen Anfahrtsweg von 30km pro Strecke, also 60km täglich insgesamt.

Also rechnen wir:
Gesamtsteuer - Brutto 4250€ monatlich
Geldwerter Vorteil pro Monat 250€
60km täglicher Arbeitsweg 450€
Leasingrate mit Sprit und allem drum und dran (aus der Luft gegriffen) 500€

also wird sein monatliches Brutto: Gehalt um 1200€ vermindert, d.h. statt 4250€ brutto bekommt er dann 3050€ brutto, die er dann noch versteuern muss?

Bitte die Rechnung entsprechend korrigieren sofern falsch (wovon ich ausgehe)

gruß & vielen Dank
cSharp

Falsch.

zu versteuerndes Einkommen: 4250 EUR
Geldwerter Vorteil:
1%: 250,00
0.03% Regelung (einfache Fahrtstrecke): 225,00 EUR

--> zu versteuerndes Einkommen: 4725,00 EUR

Nach Abzug aller Steuern werden dann wieder 475,00 EUR abgezogen.

Die Leasingrate und die Benzinkosten sind in diesem Falle unerheblich (falls es keine anderen Regelungen mit dem AG gibt).

Moment, man zahlt NUR den geldwerten Vorteil und hat mit der Leasingrate etc. nichts am Hut? Das kann ich mir nicht vorstellen. Stimmt das?

gruß
cSharp

Zitat:

Moment, man zahlt NUR den geldwerten Vorteil und hat mit der Leasingrate etc. nichts am Hut? Das kann ich mir nicht vorstellen. Stimmt das?

gruß
cSharp

richtig! Die Lesingrate ist Sache des AG, der Geldwertevorteil Sache des AN!

Ich würde aber auch den 520d nehmen, macht einfach mehr Spaß beim fahren.

Zitat:

Original geschrieben von cSharp



Zitat:

Original geschrieben von Single Malt


Falsch.

zu versteuerndes Einkommen: 4250 EUR
Geldwerter Vorteil:
1%: 250,00
0.03% Regelung (einfache Fahrtstrecke): 225,00 EUR

--> zu versteuerndes Einkommen: 4725,00 EUR

Nach Abzug aller Steuern werden dann wieder 475,00 EUR abgezogen.

Die Leasingrate und die Benzinkosten sind in diesem Falle unerheblich (falls es keine anderen Regelungen mit dem AG gibt).

Moment, man zahlt NUR den geldwerten Vorteil und hat mit der Leasingrate etc. nichts am Hut? Das kann ich mir nicht vorstellen. Stimmt das?

gruß
cSharp

Natürlich!

Was der AG an Leasingraten etc. zahlt ist für den geldwerten Vorteil völlig irrelevant.

Mit den 1% sind sämtliche Kosten für den Dienstwagen abgegolten.

Was BTW gar nicht so "günstig" für den AN ist.

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt



Natürlich!
Was der AG an Leasingraten etc. zahlt ist für den geldwerten Vorteil völlig irrelevant.
Mit den 1% sind sämtliche Kosten für den Dienstwagen abgegolten.
Was BTW gar nicht so "günstig" für den AN ist.

Kann man pauschal so nicht sagen.

Beispiel:

AN wohnt 500m vom Arbeitsplatz entfernt und darf das Auto privat Nutzen. Er fährt privat 30-35.000km im Jahr, somit ist die 1% Regelung mehr als "günstig" für den AN, vorallem wenn er alle 2-3 Jahre ein neues Fahrzeug bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot



Zitat:

Original geschrieben von Single Malt



Natürlich!
Was der AG an Leasingraten etc. zahlt ist für den geldwerten Vorteil völlig irrelevant.
Mit den 1% sind sämtliche Kosten für den Dienstwagen abgegolten.
Was BTW gar nicht so "günstig" für den AN ist.
Kann man pauschal so nicht sagen.
Beispiel:
AN wohnt 500m vom Arbeitsplatz entfernt und darf das Auto privat Nutzen. Er fährt privat 30-35.000km im Jahr, somit ist die 1% Regelung mehr als "günstig" für den AN, vorallem wenn er alle 2-3 Jahre ein neues Fahrzeug bekommt.

Richtig.

Ist zwar immer noch teuer genug, aber durchaus günstig.

Nimm aber nun einen AN (wie meinen Arbeitskollegen, der deswegen einen Dienstwagen ablehnte), der 70km weit von der Arbeit wohnt und nicht so viel privat fährt... der würde deutliches Minus machen.

Er kommt mit einem privaten Jahreswagen oder Gebrauchten wesentlich besser weg.

Da hast du recht, deswegen muss man im Einzelfall immer abwägen und nachrechnen. In dem von mir beschriebenen Fall kommt das ganze einige hundert € günstiger pro Monat als wenn man das gleiche privat macht.
Nun aber mal BTT: Für welchen der zu Verfügunstehenden Hobel hast du dich entschieden?

Es kommt immer darauf an, wie die Bedingungen sind. Auf der einen Seite die steuerlichen Faktoren wie Weg zur Arbeitsstätte und steuerliche Verhältnisse, sowie den Grad der privaten Nutzung. Auf der anderen Seite ist es bei Angestellten in der Regel so, daß der Dienstwagen einen Entgeltbestandteil darstellt (Sachbezug), also auch bei Wegfall/Verzicht ein anderes Bruttoentgelt gezahlt würde. Dazu ist dann noch zu berücksichtigen, was man sich als "Privater" für ein Auto leisten wollte, also ob es dann ein A6 mit 6-Zylindern und Vollausstattung wäre oder lieber ein ein Octavia 2,0 tdi. Aber das ist alles persönliche Betrachtung und muß (!) individuell gerechnet werden.
 
Und zu Oldtimern und überzogenen Dienstwagen, die keinem Drittvergleich standhalten würde ("at arms length-Prinzip"😉 hat bzw. wird die Steuerbehörde entsprechende Grundsatzurteile aussprechen, die steuerliche Anerkennung verwehren. Da muß man jetzt nicht neidisch sein.
 
Gruss Stefan

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