BMW 520d Touring (Fleet Edition) vs. Audi A6 Avant 2,0TDI

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen!

Ich darf mir in Kürze einen Dienstwagen aussuchen aus folgenden Modellen:

- BMW 520d Touring als Fleet Edition (163 PS)
- Audi A6 Avant 2,0TDI (140PS)
- VW Passat Variant Comfortline 2,0TDI (170PS)
- Audi A4 Avant 2,0 TDI (140PS)
- Ford Mondeo TDCI Titanium (140 oder 175PS)

Da ich derzeit schon einen Passat (allerdings als Highline) fahre und mir die vorgeschriebene Comfortline-Ausstattung zu bieder erscheint, der aktuelle Audi A4 Avant vor der Ablösung steht und der Mondeo mit dem starken Diesel noch nicht verfügbar ist (und mich irgendwie auch nicht so richtig vom Hocker reißt), blieben als Alternativen nur der Audi A6 und der BMW 520d.

Mein Herz schlägt eigentlich für den Audi A6, aber der 140PS-Diesel erscheint mir nach einer Probefahrt in diesem großen Auto doch recht grenzwertig zu sein. Die 163PS im BMW schienen mir da etwas mehr Reserven und vor allem auch Laufruhe zu haben. Vor allem hat der 5er nach dem Facelift doch beträchtlich aufgeolt, was die Anmutung anbelangt und den Rückstand auf den Audi dadurch verkürzt (bzw. egalisiert). Den 5er würde ich als "Fleet Edition" erhalten. Leider finde ich keine Informationen dazu, was zum Ausstattungsumfang dieser Variante gegenüber dem normalen 520d gehört. Kann mir hier einer weiterhelfen?

Wie seht ihr das Duell 520d vs. A6 2,0TDI? Was spricht für wen? Wer hat wo seine Stärken und Schwächen? Ich bin kein Autobahnraser (selten mehr als 200km/h), lege aber Wert darauf, auf Landstrassen zügig und entspannt überholen zu können.

Meint ihr, das Warten auf den neuen A4 Avant, der im 1. HJ 2008 kommt, bzw. den Mondeo mit dem 175PS-Diesel würde sich lohnen?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Marty

93 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Falsch. Für den Dienstwagen NUTZER ist sogar einzig und allein der Bruttolistenpreis entscheidend, denn nur den versteuert er. Und hier fragt ein Angestellter, nicht der Fuhrparkmanager...😉

 Dann hast Du aber viel Erfahrung mit den Dienstwagenregelungen und den steuerlichen Konsequenzen wie man liest. Bei einer BLP Differenz von 8.000 € (525d/A6 2,7) ist der Nettounterschied im Jahr unter 400 €, es sei denn, du musst jeden Tag wahnisinngig viele Kilometer zur Arbeitsstätte unterwegs sein (dann rechnet sich der Dienstwagen als geldwerter Vorteil oft nicht wirklich!).
 
Besten Gruß
 
Stefan

Wie berechnest Du denn den Nettounterschied ohne die Einkommenssituation des Threaderstellers zu kennen? Sein Jahreseinkommen, wieviel Kinder, Sozialversicherung etc.? Sicher, Du hast Recht dass der Unterschied den Bock nicht fett machen sollte, aber für den NUTZER ist er tatsächlich das einzig entscheidende, denn die Vollkosten interessieren den Arbeitgeber, NICHT den Arbeitnehmer (er hat nicht gesagt dass die Wahl seines Autos irgendeinen Unterschied auf sein sonstiges Gehalts-Package hätte!). Und nur das habe ich oben geschrieben, nachdem Du auf die (unternehmerisch sicher entscheidenden) Vollkosten hingewiesen hast...😉

Zitat:

Original geschrieben von Flodder


Kann da nicht ganz folgen. Der Fred Ersteller hat GEFRAGT und ich habe meine ANTWORT gegeben.
Um hier jedem Arsch... gerecht zu werden soll ich also schreiben das der 2,o tdi ein toller Motor ist, der Mondeo
schön, der Passat sowieso der beste usw.
Ich wollte Ihm sagen: NIMM DEN BMW !!

Jetzt kommen wieder die Robin Hood's der I- Foren

Du musst Dich schon entscheiden ob Du mich Robin Hood oder Arsch... titulieren willst. In beiden Fällen liegst Du weit daneben...😁

Du hast nicht ganz verstanden auf was ich hinaus wollte. Hier stellt jemand vor, welche Auswahlmöglichkeiten er hat und Du sagst ihm dass diese Autos sch... sind. 1. Kannst Du den 2.0 TDI im A6 nicht mit dem im Sharan vergleichen (Einbaulage ist völlig anders, ebenso die Dämmung des Motors, und das ist ziemlich entscheidend!!). 2. ist der 520D auch kein "Flüsterdiesel" 😉 3. kommt es immer auf den persönlichen Bezugspunkt an - und das hatte ich oben geschrieben. Wer normalerweise einen V6 CR Diesel fährt empfindet den 4-Zylinder PD im A6 als "laut". Wer von einem 2.0TDI Passat kommt, definitiv nicht...😉

Was Deinen Rat betrifft (NIMM DEN BMW) sind wir ja wieder auf einer Wellenlänge...😁

Wollte Dich nicht beleidigen, ist nicht meine Art,
ich habe jedoch nur geschrieben wie ich den 2,0tdi im
Sharan empfunden habe und habe gefragt ob der der selbe ist
wie im A6 2,0.
Ob der dann quer, hochkannt oder wie auch immer eingebaut ist/wird,
darum ging es nicht.

Und JA, ich habe den MOTOR als SCHEIßE empfunden.

Wenn ich den mit einem Gogo oder was auch immer vergleiche dann ist er
wahrscheinlich nicht so schlimm, da gebe ich Dir recht, der Fred ersteller hatte jedoch andere Fahrzeuge zur Auswahl
gestellt.

Friede 😁 Flodder

 

Zitat:

 
Original geschrieben von Flodder
ich habe jedoch nur geschrieben wie ich den 2,0tdi im
Sharan empfunden habe und habe gefragt ob der der selbe ist
wie im A6 2,0.
 

NEIN, die Motoren unterscheiden sich hier (z.B. Drehmoment). Ausserdem ist die Karosse und das Fahrwerk vollkommen anders. Ein Bekannter von mir hat einen Touran und der ist vom 2.0TDI im VW auch nicht begeistert. Allein schon der Verbrauch ist hier bis zu 25% höher gegenüber dem A6.

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Zitat:

Original geschrieben von Lord of Rings

Zitat:

Original geschrieben von Lord of Rings



Zitat:

Original geschrieben von Flodder


ich habe jedoch nur geschrieben wie ich den 2,0tdi im
Sharan empfunden habe und habe gefragt ob der der selbe ist
wie im A6 2,0.
NEIN, die Motoren unterscheiden sich hier (z.B. Drehmoment). Ausserdem ist die Karosse und das Fahrwerk vollkommen anders. Ein Bekannter von mir hat einen Touran und der ist vom 2.0TDI im VW auch nicht begeistert. Allein schon der Verbrauch ist hier bis zu 25% höher gegenüber dem A6.

Danke für die Info!

Ich kenne den 520dA nur als VFL, den A6 nur als 2.7/3.0TDI, den 2.0 TDI aber zu Genüge (A3, A4, Passat). Begeistern kann ich mich für den A6, kann mir aber vorstellen, daß der sich etwas untermotorisiert anfühlt. Ein ähnliches Empfinden hatte ich allerdings auch mit dem 520d, wobei ich allerdings zügig die A9 hoch-und runtergefetzt bin. Über 180km/h hat der Schub ordentlich nachgelassen. Insofern kann ich mir denken, daß 23PS weniger im A6 nicht unbedingt mehr Fahrfreude bereiten. Wenn du kein Raser bist mag die Leistung aber ausreichen. Bzgl. der Laufkultur hat sich einiges getan, die letzten von mir gefahrenen Miet-A4 (BJ 2007) waren deutlich leiser als frühere Exemplare und unsere eigenen A3 und Passat (3C). Wenn Leistung für dich entscheidend ist, dann bringt auch die Wartezeit auf den neuen A4 Avant wenig, wenn du nicht auf den 170/177 PS-CR-TDI gehen darfst. Sonst wäre das für mich der beste Kompromiß. So aber lautet meine Empfehlung: 520d.

@ hard2drive

Auf der BMW-Homepage gibt es den Link "Direktabnehmer" danach auf "Großkunden" klicken dort verbirgt sich der "Großkundenkonfigurator" in dem Du alle Modelle auch mit "Fleetpaket" rauf und runter konfigurieren kannst.

@ Geldwertervorteildiskutierer 😉

Übrigens sind viele Geschäftsleasingmodelle Restwertleasing.
Das heisst das ein günstiger Bruttopreis nicht unbedingt auch eine günstige Leasingrate bedeutet. Weil der Restwert in der Regel bei Ford nicht so gut ist wie bei VW, BMW, Audi usw.
Vor kurzem hat sich deshalb noch ein Kollege für den Touran entschieden obwohl der S-Max günstiger im Brutto-VK war.
Bei vergleichbarer Ausstattung versteht sich.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von gengolf


@ hard2drive
 
@ Geldwertervorteildiskutierer 😉
 
Übrigens sind viele Geschäftsleasingmodelle Restwertleasing.
Das heisst das ein günstiger Bruttopreis nicht unbedingt auch eine günstige Leasingrate bedeutet. Weil der Restwert in der Regel bei Ford nicht so gut ist wie bei VW, BMW, Audi usw.
Vor kurzem hat sich deshalb noch ein Kollege für den Touran entschieden obwohl der S-Max günstiger im Brutto-VK war.
Bei vergleichbarer Ausstattung versteht sich.
 

Jepp! Danke nochmal für die Klarstellung aus dem rheinischen Munde!

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von gengolf


@ hard2drive

Auf der BMW-Homepage gibt es den Link "Direktabnehmer" danach auf "Großkunden" klicken dort verbirgt sich der "Großkundenkonfigurator" in dem Du alle Modelle auch mit "Fleetpaket" rauf und runter konfigurieren kannst.

@ Geldwertervorteildiskutierer 😉

Übrigens sind viele Geschäftsleasingmodelle Restwertleasing.
Das heisst das ein günstiger Bruttopreis nicht unbedingt auch eine günstige Leasingrate bedeutet. Weil der Restwert in der Regel bei Ford nicht so gut ist wie bei VW, BMW, Audi usw.
Vor kurzem hat sich deshalb noch ein Kollege für den Touran entschieden obwohl der S-Max günstiger im Brutto-VK war.
Bei vergleichbarer Ausstattung versteht sich.

Grüße

Gott nee, noch so ein Spezialist.

Pass auf, entscheidend ist §6 Abs. 4 EStG.

Zitat:
" 4. Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; in den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 3 ist die Entnahme mit dem gemeinen Wert anzusetzen.Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.3Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung.4Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.5Wird ein Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 1 unentgeltlich überlassen, so kann die Entnahme mit dem Buchwert angesetzt werden.6Dies gilt für Zuwendungen im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 3 entsprechend.7Die Sätze 5 und 6 gelten nicht für die Entnahme von Nutzungen und Leistungen." Zitat Ende.

Die Höhe der Leasingrate oder des Restwerts oder des Rabatts sind wie schon erwähnt für den Nutzer völlig unerheblich aus steuerlicher Sicht. Es kann sein, dass die Höhe der Leasingrate im Gehaltspaket des Unternehmens berücksichtigt wird (zum Beispiel: Bruttogehalt = 5000 € - Leasingrate). Das sind jedoch einzelvertraglich geregelte Absprachen im Unternehmen und steuerlich nicht von Belang. Dort gilt nur der zitierte §6 Abs. 4 EStG.

Dein werter Kollege hat also der Firma Geld gespart (weil niedrigere Leasingrate, die aber die Firma zahlt) und selbst draufgelegt (da der Touran den höheren Brutto-Listenpreis hat, den er persönlich versteuert).

Und jetzt: Wer keine Ahnung hat oder sonstiges Halbwissen loswerden will, sollte einfach mal die Klappe halten.

😠

Manche Leute sprechen aus Erfahrung, und manche aus Erfahrung nicht.
Curt Goetz
 

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Manche Leute sprechen aus Erfahrung, und manche aus Erfahrung nicht.
Curt Goetz
 

Hast Du denn wenigstens jetzt verstanden, wie man den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Dienstwagennutzung nach der 1-Prozent-Regel berechnet?

Dann kannst Du ja auch aus Erfahrung den Mund halten. Denn offensichtlich hattest Du bisher keine Ahnung davon wie Dienstwagen versteuert werden, gelle?

Sich jetzt hinzustellen und schlaue Sprüche abzusondern anstatt einfach einzusehen dass Du falsch gelegen hast zeugt von einer ziemlich abstrusen Geisteshaltung.

Gott sei Dank kaufe/lease/finanziere ich mir mein Auto alleine und dafür nehme ich einfach dieses Zeug was Geld heißt und zähle ,ob es am Ende für ein schönes Auto reicht.
Schöne einfache Welt. 😁

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Gott sei Dank kaufe/lease/finanziere ich mir mein Auto alleine und dafür nehme ich einfach dieses Zeug was Geld heißt und zähle ,ob es am Ende für ein schönes Auto reicht.
Schöne einfache Welt. 😁

Alex.

Die Variante ist auch cool. In meiner beruflichen Situation würde das aber wesentlich teurer sein als die Variante "Q7 als Firmenwagen geleast, Caddy Life als Zweitwagen bar bezahlt". Übrigens, ich versteuere den Q mit der 1-Prozent-Regel...😁

Und jetzt überlassen wir diesen Thread mal wieder hard2drive, der sich glaub ich (hab mal im E60-Forum gelinst) langsam für den Fünfer begeistert...😁

mein Auto als Dienstwagen hat mir außer Ärger mit dem F.-Amt und viel viel Schreibarbeit nicht sehr viel gebracht (bin kein Vielfahrer).Seit mein Dicker privat ist, schmiere ich alle Dienstfahrten auf einen Zettel und fertig ist. Die ganze Dienstwagenbesteuerungskatastrophe hat meiner Meinung nach nur den Sinn ,daß es möglichst wenige verstehen und deshalb Fehler machen und um ab und zu eine Neiddiskussion unterm Volk auszulösen.Selbständige/Freiberufler sind ja deshalb jetzt auch schlechter dran , als der angestellte Dienstwagennutzer.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11


mein Auto als Dienstwagen hat mir außer Ärger mit dem F.-Amt und viel viel Schreibarbeit nicht sehr viel gebracht (bin kein Vielfahrer).Seit mein Dicker privat ist, schmiere ich alle Dienstfahrten auf einen Zettel und fertig ist. Die ganze Dienstwagenbesteuerungskatastrophe hat meiner Meinung nach nur den Sinn ,daß es möglichst wenige verstehen und deshalb Fehler machen und um ab und zu eine Neiddiskussion unterm Volk auszulösen.Selbständige/Freiberufler sind ja deshalb jetzt auch schlechter dran , als der angestellte Dienstwagennutzer.

Alex.

Kaum dienstliche Kilometer - dafür hab ich ne Bahncard. Daher 1-Prozent-Versteuerung. und das Fahrtenbuch hab ich letztes Jahr hinter mich bringen müssen...😁

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