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Bitte Hilfe um Rückgabe nach Gebrauchtwagenkauf bei VW/Audi

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 19:59

Hallo liebe Gemeinde,

 

ich habe am Di einen Jahreswagen beim VW/Audi-Händler gekauft!

Ich habe es seit 3Tagen und komme damit überhaupt nicht zurecht.

 

Ich möchte das Auto zurückgeben,habe aber keine Ahnung was auf mich zukommt,da es auf mich zugelassen ist.

lt. HP von VW/Audi habe ich ein 14tägiges Rückgaberecht nach Auslieferung,aber was kostet mich mein voreiliger Kauf.

 

Bitte um Rat

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2008 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von samyou

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum denn die Rückgabe !?

weil ich total unglücklich mit dem Fahrzeug bin!

Zur Info: bin von Golf V auf A4 1.6 umgestiegen,aber das Auto ist vom Handling/Fahren

so schwer und träge.

Ich weiss das es das falsche Forum ist,aber ich will morgen zum Händler und weiss nicht wie ich es abläuft.

Nach 3jahren Golf V(glücklich) bin ich jetzt total verzweifelt.

Selber Schuld wer so eine schwache Motorisierung kauft. Vorwärts gehts erst ab 150Ps aufwärts. Lustig wirds ab >300 Ps.

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25 Antworten

Warum denn die Rückgabe !?

am 28. Februar 2008 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von samyou

Hallo liebe Gemeinde,

 

ich habe am Di einen Jahreswagen beim VW/Audi-Händler gekauft!

Ich habe es seit 3Tagen und komme damit überhaupt nicht zurecht.

 

Ich möchte das Auto zurückgeben,habe aber keine Ahnung was auf mich zukommt,da es auf mich zugelassen ist.

lt. HP von VW/Audi habe ich ein 14tägiges Rückgaberecht nach Auslieferung,aber was kostet mich mein voreiliger Kauf.

 

Bitte um Rat

hallo

wie du kommst nicht zurecht damit

mfg oliver

am 28. Februar 2008 um 20:04

Wie ich habe 14-tägiges Rückgaberecht ? :confused:

Macht man nicht erst einen Probefahrt bevor man ein Auto kauft, da merkt man dann obs passt oder nicht.

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum denn die Rückgabe !?

weil ich total unglücklich mit dem Fahrzeug bin!

Zur Info: bin von Golf V auf A4 1.6 umgestiegen,aber das Auto ist vom Handling/Fahren

so schwer und träge.

Ich weiss das es das falsche Forum ist,aber ich will morgen zum Händler und weiss nicht wie ich es abläuft.

Nach 3jahren Golf V(glücklich) bin ich jetzt total verzweifelt.

Gibt es hier überhaupt ein Rückgaberecht bei "nicht gefallen" !?!?

am 28. Februar 2008 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von samyou

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum denn die Rückgabe !?

weil ich total unglücklich mit dem Fahrzeug bin!

Zur Info: bin von Golf V auf A4 1.6 umgestiegen,aber das Auto ist vom Handling/Fahren

so schwer und träge.

Ich weiss das es das falsche Forum ist,aber ich will morgen zum Händler und weiss nicht wie ich es abläuft.

Nach 3jahren Golf V(glücklich) bin ich jetzt total verzweifelt.

Selber Schuld wer so eine schwache Motorisierung kauft. Vorwärts gehts erst ab 150Ps aufwärts. Lustig wirds ab >300 Ps.

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 20:22

Ich bin jetzt total verzweifelt, was auf zukommt!

Ich weiss das der 1.6 keine Rennmaschine ist,war mein 75PS Golf auch nicht,aber er lief wie Butter und war in der Stadt richtig spritzig.

Ich wäre euch sehr dankbar,wenn Ihr mit irgendwie helfen könnt,

da ich morgen zum Hänlder.

am 28. Februar 2008 um 20:28

Es gibt kein Rückgaberecht für Autos. Was soll das für ein Quatsch sein. Dein Händler kann ihn dir mit Verlust wieder abkaufen und du kauft einen anderen, da wird man sich einigen können. Aber Verlust machst du so oder so.

am 28. Februar 2008 um 20:32

Du verwechselst da was.

Es gibt kein Rückgaberecht des Fahrzeuges.

Es gibt ein 14-Tägiges Rücktrittrecht vom Kaufvertrag.

Diese Frist beginnt mit Unterschrift des Kaufvertrages, nicht mit Übergabe des Fahrzeuges.

Und um extakt solche Rückgaben von Fahrzeugen zu vermeiden, warten die meisten Gebrauchtwagenverkäufer diese 14 Tage ab, bevor sie das Auto an den Kunden übergeben.

 

Wenn du deinen Kaufvertrag also schon vor mehr als 14 Tagen unterschrieben hast, kannst du nicht mehr vom Kauf zurücktreten.

Du kannst das Auto nur wieder verkaufen.

Was sehr wahrscheinlich mit einen erheblichen finanziellen Verlust einher gehen wird.

Sorry.

Ich wünsch' dir trotzdem viel Glück, dass du dieses Problem einigermassen zufriedenstellend lösen kannst.

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Du verwechselst da was.

Es gibt kein Rückgaberecht des Fahrzeuges.

Es gibt ein 14-Tägiges Rücktrittrecht vom Kaufvertrag.

Diese Frist beginnt mit Unterschrift des Kaufvertrages, nicht mit Übergabe des Fahrzeuges.

Und um extakt solche Rückgaben von Fahrzeugen zu vermeiden, warten die meisten Gebrauchtwagenverkäufer diese 14 Tage ab, bevor sie das Auto an den Kunden übergeben.

 

Wenn du deinen Kaufvertrag also schon vor mehr als 14 Tagen unterschrieben hast, kannst du nicht mehr vom Kauf zurücktreten.

Du kannst das Auto nur wieder verkaufen.

Was sehr wahrscheinlich mit einen erheblichen finanziellen Verlust einher gehen wird.

Sorry.

Ich wünsch' dir trotzdem viel Glück, dass du dieses Problem einigermassen zufriedenstellend lösen kannst.

Ich habe das Fahrzeug am 22.02. verbindlich Bestellt.Auslieferung war der 26.02.

Mir ist bewusst das es mich einiges Kosten wird.

Mir ist auch sowas in meinen 15 jahren Autofahren noch nie passiert.

Habe das Auto nur kurz Probe gefahren.

Ich hoffe es wird nicht so extrem viel Ärger geben,da ich schon seit einigen Jahren meine Auto´s bei dem Händler warten lasse.

Zitat:

Ich habe das Fahrzeug am 22.02. verbindlich Bestellt.Auslieferung war der 26.02.

Ja, also dann bist Du doch noch innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist. Sollte also wohl kein Problem sein, den Wagen wieder zurück zu geben. Tritt einfach freundlich und selbstbewusst bei Deinem Verkäufer mit Deinem Wunsch auf - sag ihm einfach wie es ist - und dann wird es auch kein Problem geben - mal ganz davon abgesehen, dass Du ja schon langjähriger Kunde bist. Berichte uns danach einfach mal, wie es dann morgen bei Dir verlaufen ist...

 

Es gibt kein generelles 14-tägiges Rückgaberecht vom Kaufvertrag! Weder bei Autos noch bei sonst irgendetwas! Verstehe gar nicht, wieso die Hälfte der User hier diese Mär glaubt... ;) Anders sieht es natürlich bei geleasten Fahrzeugen aus!

Natürlich kann dir dein Verkäufer vertraglich ein Rückgaberecht welcher Art auch immer eingeräumt haben, dafür solltest du dann mal genau in den von dir unterschriebenen Kaufvertrag gucken. Aber noch mal: Generell und normalerweise gibt es ein solches Recht nicht!

sobald das Auto finanziert wurde gibt es ein 14 tätiges Rücktrittsrecht aufgrund der Finanzierung, damit ist der Kaufvertrag auch dann hinfällig. 

Auch ich habe vor einer Woche einen Golf V 1.4 TSI bei meinem lokalen VW-Dealer erworben und über die VW-Bank teilfinanziert. Ja, auch ich wurde vom Händler auf die Möglichkeit hingewiesen dass ich den Wagen innerhalb der nächsten 14 Tage wieder zurückgeben kann.

Ich würde also an deiner Stelle einfach mal zum Händler hin und ihn fragen was dich das kosten wird (wenn es überhaupt etwas kostet) wenn Du den Wagen wieder zurückgibst. Er sollte es ja wissen.

Grüße,

James Fast

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