Beim Kauf von VW betrogen
Habe mir am 20.11.2006 einen Gebrauchten Golf 4 GTI für 11.174,99 Euro gekauft. Auf dem Verkaufsschild stand nur die Erstzulassung die war 05.01.2000 im kaufvertrag steht als Baujahr auch das Jahr 2000, das fahrzeug ist aber wie es sich herausgestellt hat BJ. 11.07.1998.
Habe es nur durch einen zufall herausgefunden, weil ich einen Ölwechselmachen wollte, und nicht wusste ob ich schon Longlife habe oder nicht.
Was kann ich da jetzt machen wie soll ich da jetzt vorgehen was kann ich vom VW Händler verlangen?
Bitte um hilfe
41 Antworten
Baujahr ist nicht gleich Erstzulassung, es kann ja auch sein, dass es ein Lagerfahrzeug von einem VW-Händler gewesen ist. Sicher das im Kaufvertrag auch "Erstzulassung" und nicht "Baujahr" stand?
Zitat:
Original geschrieben von Feinstaubschlucker
Baujahr ist nicht gleich Erstzulassung, es kann ja auch sein, dass es ein Lagerfahrzeug von einem VW-Händler gewesen ist. Sicher das im Kaufvertrag auch "Erstzulassung" und nicht "Baujahr" stand?
Er schreibt doch das BJ 2000 auch im Kaufvertrag stand, also doch betrug?
Ich würde doch erst mal kontakt zum Verkaüfer aufnehmen und ihn über dein Problem informieren. Was dieses soll
Wenn er sich im irgendeiner weise rausreden und dich vertrösten will dann mit Anwalt drohen.
mfg
Ja das ist mir auch klar da steht Bj. 2000 im Kaufvertrag und es ist auch erstzulassung 2000 aber das Fahrzeug selbst ist Bj. 98 und das wurde mir beim kauf nicht gesagt.
Und ich hatte schon viele Golf 4 und immer über Bj. 2000 weil ich mit den Kinderkrankheiten von den ersten nichts zutun haben wollte.
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Zitat:
Original geschrieben von buster099
Er schreibt doch das BJ 2000 auch im Kaufvertrag stand,
Ließ dir meinen Satz bis zu Ende durch. Ich frage extra nach weil manche Leute immer meinen die Erstzulassung sei auch gleich das Baujahr.
Zitat:
Original geschrieben von lukluk
Ja das ist mir auch klar da steht Bj. 2000 im Kaufvertrag und es ist auch erstzulassung 2000 aber das Fahrzeug selbst ist Bj. 98 und das wurde mir beim kauf nicht gesagt.
Na dann, red mal mit den Leuten bei deinem Händler und versuche was vernünftiges zu vereinbaren. Wenn nichts zustande kommt, dann Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von export-power
Ganz einfach: Verklagen!
Anwalt suchen und den Scheiß-Laden aufmöbeln...
Erst reden, dann Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Feinstaubschlucker
Ließ dir meinen Satz bis zu Ende durch. Ich frage extra nach weil manche Leute immer meinen die Erstzulassung sei auch gleich das Baujahr.
Nichts für ungut, hast recht sorry 😉
Sollt keine Kritik werden
Zitat:
Original geschrieben von buster099
Nichts für ungut, hast recht sorry 😉
Sollt keine Kritik werden
Na dann 🙂
Ich verdrück mich jetzt mal in mein verlängertes Wochenende
Servus
Im Fahrzeugschein wird nur die Erstzulassung drin stehen.
Ich denke mal dass das Autohaus da was verbockt hat. Normalerweise schreiben die doch nie das Baujahr in den Kaufvertrag rein.
Wie bist du denn da drauf gekommen, das deiner von 7.98 ist? An den Scheiben oder an den Gurten kann man das grob sehen.
man kann es auch im brief sehen. jedenfalls im alten. beim neuen weiß ich es nicht.
ab zu dem händler und entweder kaufrückabwicklung verlangen, oder kaufpreisminderung.
wenn du rückabwicklung machen willst, vergesse nicht, deine gesamten auslagen mit geltend zu machen.(zusätzliche anbauteile, fahrten zum händler usw)
aber dafür wird dir auch für jeden gefahrenen km geld abgezogen.
ne sauerrei ist das.
kannst das modelljahr auch aus der fahrgestellnr. ablesen: so
und die steht ja zb. auch im schein und im brief.
Zitat:
Original geschrieben von maxoqcb
kannst das modelljahr auch aus der fahrgestellnr. ablesen: so
und die steht ja zb. auch im schein und im brief.
Ja bei mir ist ein W also Bj. 1998
Es steht aber auch im Fahrzeugschein es Bj. und die Erstzulassung.
Da habe ich aber am anfang nicht drauf geachtet.
Muss ja sowieso hin da schon die ersten mängel aufgetreten sind. bin mal geschpannt was dabei rauskommt.
Du solltest dich wirklich mal bei einem Anwalt beraten lassen.denn nach deinen Angaben müsste das Fahrzeug ca. 17 Monate auf Halde gestanden haben..und ich meine schon mal gehört zu haben das es somit auch in denn sinne nicht mehr als Neuwagen angesehen werden darf.Somit müsste ja schon der Erstbesitzer geleimt worden sein..