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Beifahrer Sonnenblende tauschen/Aufkleber entfernen

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 9. Dezember 2017 um 13:19

Da mich der Aufkleber auf der Sonnenblende immer nervt und ma ihn nicht ohne weiteres entfernen kann, habe ich wie immer mir einen neue Sonnenblende ohne Aufkleber besorgt.

Die Sonnenblende kommt von einem Linkslenker.

Für die, die Interesse haben oder auch ihre Blende tauschen wollen, hier die Teilenummer.

Die Teilenummer ist 8W0 857 552

(schwarz)

Der Preis liegt bei 90€

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Dezember 2017 um 13:19

Da mich der Aufkleber auf der Sonnenblende immer nervt und ma ihn nicht ohne weiteres entfernen kann, habe ich wie immer mir einen neue Sonnenblende ohne Aufkleber besorgt.

Die Sonnenblende kommt von einem Linkslenker.

Für die, die Interesse haben oder auch ihre Blende tauschen wollen, hier die Teilenummer.

Die Teilenummer ist 8W0 857 552

(schwarz)

Der Preis liegt bei 90€

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@steel234

 

Der letzte Satz ist relevant.

 

Wenn man sich den richtigen Aufkleber besorgt und den wie früher in die Tür klebt, reicht die vorhandene Beschriftung oberhalb des Handschuhfaches. Dieser eingeprägte AIRBAG-Schriftzug.

ajo. Als ob es einer macht :)

Da hast du natürlich recht. Ich habe den Aufkleber rumliegen, damit ich ihn beim nächsten TÜV-Besuch zumindest mitnehmen kann...

 

Wollte damit auch nur sagen, das rein rechtlich eine etwas weniger auffällige Möglichkeit gegeben ist.

Nicht direkt zum Thema, aber....

Lohnt sich die verschiebbare Sonnenblende?

Oder braucht man das nicht? Ich habe sie noch nie live gesehen oder getestet.

Danke, Gruß Olli

Themenstarteram 8. Februar 2019 um 20:19

Ich habe sie und nutze sie nie.

Danke, klare Ansage.

Gruß Olli

Ich hatte sie im B8 und habe sie auf Garantie gegen die normale tauschen lassen. Die Achse hatte so wenig Reibung, dass die Blende immer wieder von alleine runter gekommen ist.

Ok, dank euch.

Gruß Olli

Zitat:

@coastspy schrieb am 5. Februar 2019 um 06:34:59 Uhr:

Da hast du natürlich recht. Ich habe den Aufkleber rumliegen, damit ich ihn beim nächsten TÜV-Besuch zumindest mitnehmen kann...

Wollte damit auch nur sagen, das rein rechtlich eine etwas weniger auffällige Möglichkeit gegeben ist.

Nicht im Ernst jetzt, der TÜV schaut bei euch auf irgendwelche Aufkleber, sagenhaft! Interessiert bei uns keine Sau, es geht bei der Überprüfung um die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs und nicht um Pickerl die wo draufkleben oder eben nicht, Deutschland quo vadis?

Zitat:

@911chris schrieb am 9. Februar 2019 um 11:13:38 Uhr:

 

Nicht im Ernst jetzt, der TÜV schaut bei euch auf irgendwelche Aufkleber, sagenhaft! Interessiert bei uns keine Sau, es geht bei der Überprüfung um die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs und nicht um Pickerl die wo draufkleben oder eben nicht, Deutschland quo vadis?

Da brauchst du jetzt nicht nationalistisches Bashing und künstliche Empörung aus der Schublade rauskramen.

Sonst kommen gleich welche und weisen dich auf den Tempolimit 130 km/h - quo vadis - Geschichte hin.

Es ist nun mal gem. deutscher Gesetzregelung vorgeschrieben. Ich meine dunkel zu erinnern sogar dass es in UN ECE R94 in ganz Europa und unterzeichnetet Staaten vorgeschrieben ist (ein Hinweis - Österreich gehört da dazu ;) ).

Der Punkt 6 des Dokumentes regelt das ganze.

Mit Sicherheit gibt es also in der nationalen Gesetzgebung der Republik Österreich ein dementsprechender Paragraph, der die nationale Umsetzung der unterzeichneten ECE-Richtlinie regelt.

 

Dass keiner danach in der Regel schaut und es in der heutigen Zeit eigentlich überholt ist, ist jedem klar.

Nicht desto trotz darf man nicht die Verkehrssicherheitsangelegenheiten mit Betriebserlaubnisangelegenheiten vermischen.

Wenn z.B. am Fahrzeug die Rad/Reifen-Kombination, die mit dem §19.3 Gutachten ausgeliefert wird, montiert wird und die Auflagen vom Halter eingehalten werden- ist das Auto verkehrssicher? Ja.

Ist das Auto betriebserlaubnistechnisch legal unterwegs?

Nein, dazu muss der Einbau vom AAS/AAP bestätigt werden.

Sagenhaft, was hier bei völlig läppischen Dingen diskutiert wird :D In 9/10 der Welt kurven Autos (und v.a. Kleinlaster) rum, die angesichts technischen Zustands mit der Restwelt russisches Roulette spielen (und ja, die fahren auch durch die DACH-Region) und hier werden ausschweifende Abhandlungen zu einem überdimensionierten Airbagaufkleber abgeführt. Ich habe absolut Verständnis, wenn es um inadäquates "Tuning" an Bremsen, Fahrwerk & Co geht, ebenso wenn Abgasanlagen so laut sind, wie ein Jetstart. Aber das :confused:

Auch dank EU feiern Regulationswut und Armeen an Bürokraten und Juristen fröhlich Einstand und die allgemeine Entmündigung führt zu Generationen bar jeglichen Hausverstands... wozu auch. Was bin ich dankbar, die 70er und 80er "erlebt" zu haben. In diesem Sinne Prost und hoffentlich ein entspanntes Wochenende allerseits!

Prost!

@cyberpaddy: du weißt aber schon, dass du nach den zwei Bier gemäß STVO zumindest grenzwertig unterwegs bist? Das kann bei einer Kontrolle Stress geben :)

@cyberpaddy

deine Ausführungen zeigen doch eindeutig, dass der Ottonormalverbraucher mit der Gesetzgebung etwas überfordert ist. Ich versuche es in der verständlicher Sprache darzustellen.

Hinterher wundert der betroffene Fahrer - aber warum ist dann des so wie es ist? Skandal, ich wusste ja nichts davon!

Der Verweis auf die im ausland zugelassene, aber im Inland verkehrende Kraftfahrzeuge hinkt ebenfalls. Ja, es ist ein Problem. Man kann aber nicht sagen beim TÜV Besuch - ajo, meine Reifen haben zwar nur 1mm Profil, aber haben Sie diese bösen Ausländer auf den Straßen gesehen - die sind viel schlimmer.

Es sind einfach nationale Bestimmungen einzuhalten, und fertig. Ob es einer macht oder nicht, oder der Prüfer Wert darauf legt oder nicht ist ja auch egal, aber es ist erstmal bindend und zumindest theoretisch verpflichtend. Sonst sind wir auf dem besten Wege Richtung Bananenrepublik (sind wir eher schon, aber das ist anderes Thema).

Die ECE Bestimmungen sind keine EU-Bestimmungen. Die UN sind sogar auf der UN Ebene beschlossen und sind für Großteil der Welt bindend, sonst hätte ein Auto aus Japan Lila Blinker, Auto aus Südkorea womöglich 100 Watt Abblendlicht usw. Die stellen den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, damit die Kraftfahrzeuge (und viele andere Waren) in der Welt genutzt werden können.

Diese Bestimmungen werden in nationales Recht umgesetzt, in dem Fall wurde die ECE R94 Punkt 6 in die deutsche

StVZO §35a Absatz 8 umgesetzt. Die deutsche Hersteller müssen für die Neuerlangung der EG-Betriebserlaubnis den Punkt erfüllen. Punkt.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Und das hat nichts mit der sehr vereinfachter und polemischer Darstellung mit "EU-Bürokraten" und "Wracks auf der Straße" zu tun. Das ist reiner Populismus und geht am Thema vorbei.

Und ja, ob jetzt der Papperl auf der Sonnenblende ist oder nicht, wäre mir auch egal. Nur man soll schon wissen, dass es eigentlich dahin gehört und wenn der Prüfer doch darauf hinweist, nicht die bildzeitungsangehauchte Polemik a-lá "mimimi, aber die Polen-LKWs haben alle schlechte Bremsen" oder "die spinnen in Deutschland, in Österreich ist alles toll" aus der Schublade rausholt.

Zusammengefasst kann man sagen: der Aigbag-Warnaufkleber ist gesetzlich verpflichtend, wird aber de-facto nicht kontrolliert und ist in der heutigen Zeit überholt.

Guten Abend,

 

ich habe eine nahezu neuwertige Beifahrer-Sonnenblende ohne Warnhinweise im Angebot.

 

Bei Interesse gern PN.

Zitat:

@Audi_Freundchen schrieb am 11. Februar 2021 um 22:23:22 Uhr:

Guten Abend,

ich habe eine nahezu neuwertige Beifahrer-Sonnenblende ohne Warnhinweise im Angebot.

Bei Interesse gern PN.

EDIT: Verkauft!

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