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Bei Ebay betrogen

Themenstarteram 14. April 2004 um 20:41

Hallo,

hat jemand erfahrungen wie es mit der Rechtlage aussieht bei solchen Fällen:

Habe mir einen Laut Beschreibung voll Funktionsfähigen und fast neuen 10x Cd-Wechsler von Blaupunkt gekauft. Geld usw. schnell überwiesen und heute Kam das Gerät an. Ein Knopf war abgebrochen und das Gerät liest keine Cd´s ein. Also total defekt entgegen der Beschreibung. Als ich den Verkäufer zur Rede stellen wollte, ging ein Ausländer ran und wurde Pampig. Er hat es für seinen Freund versteigert. Man konnte schon raus hören, dass er wusste das das Gerät schon vorher kaputt war, da er sich in viele Widersprüche verrante!!

Wie sieht es bei sowas mit der Rechtlage aus??

Kann ich da mein Geld wieder bekommen??

mfg

Frederic

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24 Antworten

@Hans.bmw

guter Einwand, in dem Fall, muss wenn möglich sich der Verkäufer( mit der Paketnummer etc. ) bei der Post oder dem entsprechendem Transportunternehmen umgehend in Verbindung setzen und diesen Umstand/Defekt melden.

Sollte es, wie ich annehme ein versichertes Paket gewesen sein, wird die Post oder wer auch immer es geliefert hat, des Paket mit samt Verpackung und Inhalt abholen, überprüfen,Begutachten und anschließend mitteilen ob es sich um einen Transportschaden handelt und dieser ersetzt wird oder ob es kein Transportschaden ist. ( s kommt auch immer auf die Innen&Außenverpackung, sowie auf die Beschriftung auf dem Paket an)

MfG

Keyle

Ich glaube das ist nur mehr schwer nachzuweisen, Packet einmal runterwefen wahrscheinlich kein Schaden an Verpackung aber der Inhalt beschädigt. Der Versender kann auch leicht sagen es sei zuhause passiert, also das wird wahrscheinlich ein langes Spiel + viel Zeit nach sich ziehen.

Da klingt der Käuferschutz schon besser auch wenns was kostet, besser bevor man lange herumstreitet.

Gibts den nur bis 200Euros?? Was wäre den wenn nur Teil kaputt ist und man die Hälfte vom Geld zurück will?

mfg Hans

Themenstarteram 15. April 2004 um 17:11

Hallo,

ertmal danke für die vielen Tips!!

Aber springt der Verkäuferschutz auch ein, wenn man zwar Ware bekommt, die aber vom Zustand her absolut nicht der Ware entspricht bzw. Defekt nicht angegeben werden??

am 15. April 2004 um 21:53

Schau mal da, sind die Regelungen des Käuferschutz

... hab leider auch Ärger mit windigen Verkäufern!

Rückbuchungen sind nur bis zu 24 Stunden möglich, mach im bischen druck und drohe im das du ihn zivielrechtlich Anklagst und so, hat schon einige Steine weich gemacht ;)

Wie heisst den der gute ?

@ bmw-teile

SORRY, aber des mit dem Rückbuchen binnen 24Stunden stimmt leider nicht, eine selbst getätigte Überweisung ist nicht Rückbuch- bzw. Rückholbar. - leider -

@ BMW320ie46

nenn uns doch mal den Namen von diesem schwarzen Schaaf !

@ keyle

Stimmt so nicht ganz. Solange der Auftrag noch in der Warteschleife hängt, kann ich ihn stornieren. Zumindest ist das beim onlinebanking der PB so. Sicher keine 24 Stunden, aber je nach Zeitpunkt der Eingabe, ob vormittags oder nachmittags, schon einige Stunden. Was allerdings bei dem ebay-Problem auch nicht weitergeholfen hätte.

Und was die Haftung des Transportunternehmens, wie DHL, UPS usw. betrifft: die Sendung muß so verpackt sein, daß sie auf dem Transportweg nicht beschädigt werden kann. Also fast keine Chance, es sei denn, die Verpackung hat Reifenspuren, weil die mit dem LKW drüber gefahren sind :D :D

@ berni01

 

klar, stimmt da hast vollkommen Recht, solange der Auftrag nicht ausgeführt worden ist und sich s Geld noch auf dem Auftraggeber Konto befindet und noch nicht verbucht wurde kann man es stoppen.Eine Überweisung kommt ja wie ich oben geschrieben habe einer "Barzahlung gleich(und solange s Geld noch im Portemonaie ist, hast Glück)" und wenn die Überweisung noch nicht durchgeführt wurde und s Geld noch aufm Konto vorhanden ist, ist das was anderes.

Aber da BMW320ie46 die Ware schon bekommen hat, gehe ich davon aus, dass die Überweisung schon eine Weile bzw. definitiv länger wie 24h her ist, somit keine Rückbuchung möglich :-(

Stimmt, die Ware im Paket muss ausreichend geschützt, verpackt und außen ordentlich beschriftet worden sein, steht auch in den jeweiligen AGB`s, sonst Haftungsausschluss.

Moin,

Sicherlich kann eine Bank in BEGRÜNDETEN Fällen auch eine alte Überweisung zurückholen. Um diesen zu bekommen muss man aber vor Gericht ziehen.

Und die Kosten für die Rücküberweisung trägt man dann auch selbst.

Grundlegend geht es also.

Bei kleinen Beträgen, nutze den Käuferschutz von Ebay. Bei einem großen Betrag kann es natürlich sinnvoll sein, den Zivilrechtlichen Weg einzuschlagen um entweder auf Herausgabe der zugesicherten Ware zu klagen, oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Diesen Rücktritt mußt Du aber zuerst auf dem normalen Weg durchführen. Das heißt.

0.) Zur Verbraucherzentrale gehen, oder zu einem Anwalt gehen, sich beraten lassen.

1.) Den Verkäufer anschreiben, und Ihn von den Mängeln (entgegen der Beschreibung) in Kenntnis setzen, Ihm eine ordentliche Frist zur Reaktion und NACHBESSERUNG setzen (allg. 2 Wochen).

2.) Den Verkäufer per Einschreiben (mit Rückschein) davon in Kenntnis setzen, das du vom Kaufvertrag zurücktrittst und ihn darum bitten, das Geld zurückzuüberweisen (bei Privatgeschäften trägst Du die Versandkosten).

3.) Den Verkäufer per Einschreiben anmahnen.

4.) Per Anwalt einen Mahnbescheid inkl. der entstandenen Kosten verschicken lassen

5.) Dein Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen

Die Kosten für das Mahnverfahren, trägt der Angemahnte.

MFG Kester

@Keyle

Freut mich, daß wir uns einig sind. ;)

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