Bei Abholung andere Felgen als bei Kauf

BMW 3er E46

Hallo liebes Motor-Talk,

ich hab da mal ne Frage...

Wir haben vor 2 Wochen ein 316ti gekauft. Bei nem Freien BMW und Mini Händler in optisch und technischem Top Zustand bis auf die hinteren Achsmanschetten die gemacht werden müssen.

Als wir das Auto probegefahren sind waren 17''er mit 225er Reifen drauf die wie neu aussahen (ziemlich viel Profil drauf keine risse kein gar nix) damit ist der Händler dann zum Tüv und hat das auto Tüven lassen.

Als wir das Auto abgeholt haben waren 15''er montiert da er für die 17''er wie im Onlineinserat 400€ mehr wollte die ich nicht hatte... (Azubi und erstes auto...)

Jetzt ist mir allerdings im Nachhinein aufgefallen das die 15''er noch ca. 2-3mm Profil haben und leichte Risse im Gummi, verständlicher weise macht sich hier bisschen die Panik breit. Erstens hab ich keine sonderliche lust mir für 600-900€ neue Schlappen zu kaufen bei nem Auto was grade frisch Getüvt wurde wohl auch verständlich, und zweitens war der Typ sowieso iwie komisch.

Also der Laden war sehr seriös aber dann hies es erst er hätte keinen Termin die Achsmanschetten noch vor Abholung zu fixen und dann die Sache mit den Reifen...

Im kaufvertrag stand allerdings nur Aluminiumräder und nicht welche... Ist das jetzt gekauft wie gesehn? Zum Zeitpunkt der Unterschrift waren die 17er draf oder ist es rechtens das er die Online erwähnten 15er drauf hat, mit denen er warscheinlich nicht mal mehr durch den Tüv gekommen wäre?

Ehrlich gesagt isses mir relativ mulmig mit dem 15ern rumzufahren...

lg

Ich freu mich über jede ernst gemeinte Antwort =)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von n3squ1ck


Und anschaun konnte ich die reifen nicht, da wäre mann gar nicht hochgekommen.

dann hätte man die reifen eben runterholen müssen zum anschauen, herrschaftzeiten!

jetzt fahr entweder dahin und hau´auf den tisch, oder hör auf rumzujammern, ist ja schlimm! 😠

sorry, musste mal gesagt werden!

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Zitat:

Original geschrieben von n3squ1ck


Naja der Freundliche war damals schon relativ unkooperativ... z.B. 200€ für die Achsmanschetten zu machen, 400€ extra für die Felgen kein Entgegenkommen und nix...

Deshalb ja die Frage was hab ich da für Rechte oder gar nix..

nene, der war nicht unkooperativ! Der wusste lediglich wie man Autos erfolgreich verkauft! Ein anderer hätte eventuell die 17 Zöller incl. nem Satz Winterreifen auch noch rausgehandelt!

So ist das Leben, hak es ab und lern aus Deinen Fehlern! Ich sehe in dem Verhalten des Verkäufers wie die meisten anderen auch, keinen Fehler!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von n3squ1ck


Zu der Gewährleistung oder Sachmangelhaftung, die gilt bei einem Gebrauchtwagen nur für Differenzial, Getriebe und Motor.
Für Verschleisteile wird nie haftung übernommen.

Wer hat dir das erzählt, der Händler ? Is totaler quatsch.

Die Gewährleitung gilt auf alles !

Auch auf Verschleißteile, denn auch bei solchen Teilen kann ein nicht durch Verschleiß aufgetretener Defekt vorkommen

Im ersten 1/2 Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war. Was praktisch unmöglich ist.

Danach gilt die Beweislastumkehr

na ja jetzt wo du ja genau weißt das die reifen unter der mindesprofilgrenze liegen ist dir ja klar das du es nicht mehr im öffentlichen straßenverkehr benutzen darfst bis andere reifen drauf sind.

Also ich sehe das so: Wenn der Händler dir ein Auto verkauft, dann muß es verkehrstüchtig sein, und das ist der mit diesen Reifen nicht. Ein Freund von mir ist freier Händler und er mußte einem Kunden, bei dem die Reifen an/unter der Verschleißgrenze waren auf einer Achse, kostenlos ersetzten.

Andersherum: Wenn es ein BMW-Händler ist, dann weiß der bestimmt, was er tut und Du hast warscheinlich keine Chance bzw. es wird sich nicht lohnen, dagegen vorzugehen. Versuche einfach mal, mit dem Händler zu reden. Wenn er nicht drauf eingeht, sag ihm, das Du Dich über ihn und seine Unseriösität (vorausgesetzt Du bleibst bei der Wahrheit) in München beschweren wirst. Vielleicht lenkt er ja ein. Das hat bei manch einem Wunder bewirkt.😉

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Hallo zusammen,

ich habe die Diskusiion mal mitverfolgt und die verschiedenen Minungen sind schon sehr interessant ;-)

Also dass der TE sich darauf eingelassen hat war schon recht "dumm" - jedoch sollte man sich nicht allzu sicher sein ob der Händler da im Recht ist. Wenn es tatsächslich so ist, dass die Reifen 10 Jahre alt sind und das Profil zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr das nötige minimum hatte, dann wir der Händler vermutlich andere Reifen draufbauen müssen. Seit einigen Jahren gibt es ja die Sachmangelhaftung - hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes Mängel (auch an Verschleissteilen) so haftet der Händler dafür und muß die beheben.

Haben die Reifen noch eine ausreichende Profiltiefe so ist das hinfällig...

@ TE:
Nimms wie ein Mann. Der Händler hat dir schicke Alus gegen einen Aufpreis angeboten - du wolltest die nicht. Er hat dir andere Räder draufgeschraubt, du hast die bei der Abholung gesehen - hast die nicht reklamiert! Was Soll der Beitrag jetzt?

Gruß
AL

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


verschleißteile (deren umfang gesetzlich nicht klar definiert ist) sind NICHT über die gewährleistung/garantie abgedeckt...
bei reifen, bremsen sowie halogenglühlampen kannst du dir allerdings sicher sein, das es sich zu 101% um verschleißteile handelt, bei denen auch die sachmängelhaftung folglich nicht greift...

....ich kann mir fast nicht vorstellen, dass ich als Händler sehenden Auges einen Gegenstand als funktionstüchtig verkaufen darf und der Gegenstand ist nicht funktionstüchtig! Verschleissteil hin oder her!

In meinem Fall war die Gewährleistungspflicht bei Weitem nicht so umfangreich, wie nach der Gesetzesänderung (ich glaube, das war 2002 oder 2003)! Der Händler musste den Mangel (Winterreifen unter Mindestprofil) beheben, weil er die WR im Kaufvertrag als Sonderausstattung angegeben hatte.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das bei TE ähnlich sein wird, da der Verkäufer ein funktionsfähiges Fahrzeug verkauft hat.... Und ohne Reifen ist das Fahrzeug nicht funktionsfähig!

Zitat:

Original geschrieben von altonno


Hallo zusammen,

ich habe die Diskusiion mal mitverfolgt und die verschiedenen Minungen sind schon sehr interessant ;-)

Also dass der TE sich darauf eingelassen hat war schon recht "dumm" - jedoch sollte man sich nicht allzu sicher sein ob der Händler da im Recht ist. Wenn es tatsächslich so ist, dass die Reifen 10 Jahre alt sind und das Profil zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr das nötige minimum hatte, dann wir der Händler vermutlich andere Reifen draufbauen müssen. Seit einigen Jahren gibt es ja die Sachmangelhaftung - hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes Mängel (auch an Verschleissteilen) so haftet der Händler dafür und muß die beheben.

Haben die Reifen noch eine ausreichende Profiltiefe so ist das hinfällig...

@ TE:
Nimms wie ein Mann. Der Händler hat dir schicke Alus gegen einen Aufpreis angeboten - du wolltest die nicht. Er hat dir andere Räder draufgeschraubt, du hast die bei der Abholung gesehen - hast die nicht reklamiert! Was Soll der Beitrag jetzt?

Gruß
AL

das hatten wir doch nun alles schon! 🙄

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