Bei Abholung andere Felgen als bei Kauf
Hallo liebes Motor-Talk,
ich hab da mal ne Frage...
Wir haben vor 2 Wochen ein 316ti gekauft. Bei nem Freien BMW und Mini Händler in optisch und technischem Top Zustand bis auf die hinteren Achsmanschetten die gemacht werden müssen.
Als wir das Auto probegefahren sind waren 17''er mit 225er Reifen drauf die wie neu aussahen (ziemlich viel Profil drauf keine risse kein gar nix) damit ist der Händler dann zum Tüv und hat das auto Tüven lassen.
Als wir das Auto abgeholt haben waren 15''er montiert da er für die 17''er wie im Onlineinserat 400€ mehr wollte die ich nicht hatte... (Azubi und erstes auto...)
Jetzt ist mir allerdings im Nachhinein aufgefallen das die 15''er noch ca. 2-3mm Profil haben und leichte Risse im Gummi, verständlicher weise macht sich hier bisschen die Panik breit. Erstens hab ich keine sonderliche lust mir für 600-900€ neue Schlappen zu kaufen bei nem Auto was grade frisch Getüvt wurde wohl auch verständlich, und zweitens war der Typ sowieso iwie komisch.
Also der Laden war sehr seriös aber dann hies es erst er hätte keinen Termin die Achsmanschetten noch vor Abholung zu fixen und dann die Sache mit den Reifen...
Im kaufvertrag stand allerdings nur Aluminiumräder und nicht welche... Ist das jetzt gekauft wie gesehn? Zum Zeitpunkt der Unterschrift waren die 17er draf oder ist es rechtens das er die Online erwähnten 15er drauf hat, mit denen er warscheinlich nicht mal mehr durch den Tüv gekommen wäre?
Ehrlich gesagt isses mir relativ mulmig mit dem 15ern rumzufahren...
lg
Ich freu mich über jede ernst gemeinte Antwort =)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von n3squ1ck
Und anschaun konnte ich die reifen nicht, da wäre mann gar nicht hochgekommen.
dann hätte man die reifen eben runterholen müssen zum anschauen, herrschaftzeiten!
jetzt fahr entweder dahin und hau´auf den tisch, oder hör auf rumzujammern, ist ja schlimm! 😠
sorry, musste mal gesagt werden!
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von n3squ1ck
Ich hab mich vorhin mit jemanden vom Tüv rückgesprochen und der meinte auch das die definitiv unterschritten sind und der wagen so wohl kein Tüv mehr bekommen hätte...
War doch klar, dafür musst net beim TÜV anrufen 😉 Ich will nicht wieviele irgendwelche Umbauten "rückbauen" wenns zum TÜV geht und am Tag danach ist wieder alles dran. Bringt aber nix, der Wagen muss eben aus TÜV-Sicht nur an dem einen Tag die Vorschriften erfüllen. Für weiteres wäre die Ortspolizeibehörde zuständig.
Zitat:
Original geschrieben von n3squ1ck
@ Emre wie meinen?Ich hab mich vorhin mit jemanden vom Tüv rückgesprochen und der meinte auch das die definitiv unterschritten sind und der wagen so wohl kein Tüv mehr bekommen hätte...
Ich meine ob du bei einem Händler mit Migrantionshintergrund gekauft hast. Das sage ich deswegen, weil ich keinen deutschen Händler kenne der einen Containerbüro hat. Nicht falsch verstehen.
Achso war das gemeint 😁
Nein war ein deutscher Deutscher BMW und MINI Händler (Das find ich ja so strange)
Zum Auto:
316ti
BJ 2002
97000km
Tüv Asu neu
Gewährleistung auf Motor, Getriebe und Diff
Bremsen Neu
Youngline Ausstattung
M Sportlederlenkrad
Lackierte Interieurleisten
Alcantara Innenausstattung
CD Business Radio
Von aussen super zustand bis auf ein kleinen parkrempler und eine kleine delle (und ein "jemand haut mir am tag nach dem kauf die tür in die tür) am ersten tag an dem ich den wagen gefahren ab -.-)
für 6 kilo
Mmn ohne 8fachbereifung bisschen teuer aber meim Dad hat er gefallen. Mir gefällt er auch keine frage. Motor läuft rund, unfallfrei ist er soweit ich beurteilen kann, fahrwerk schön straff, lenkung direkt und die schaltung noch schön knackig.
Zitat:
Original geschrieben von emre26x
10Jahre alte Reifen sind mit 2-3mm Profil NIEMALS Verkerssicher.
ich habe gestern einen anhänger
(!!!bauj. 1961!!!)gezogen, der noch seine erstbereifung mit satten 6mm draufhatte...habs auch überlebt ^^ 😁
Zitat:
So ist es.
natürlich darf ein händler ein fahrzeug mit abgefahrenen reifen veräußern! die reifen waren ja auch quasi der "wunsch" des te...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
natürlich darf ein händler ein fahrzeug mit abgefahrenen reifen veräußern! die reifen waren ja auch quasi der "wunsch" des te...
....mal ne ganz blöde Frage: auch, wenn der Händler natürlich erst mal alles verkaufen darf, muss er immer noch Gewährleistung geben und wenn die Reifen nicht iO sind und dass nicht im KV vermerkt ist, ist er imo drin in der Sachmängelhaftung!
beweis dem verkäufer mal, nachdem du vom hof geritten bist, dass genau DIESE räder drauf waren! 😕
kannst ja nach hause fahren und alte räder draufziehen.
dann fährst du wieder und sagt: "beschiss, betrug - schiiiiebung"!
....die Beweislast liegt im ersten halben Jahr beim Verkäufer!
wie soll das gehen und wo steht das?
Ist so bei der Gewährleistung ist das erste halbe Jahr der Händler in der Beweispflicht, danach der Käufer. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das ein Händler defekte Reifen aufziehen kann, privat denke ich kein Problem, würde es auf jeden Fall veruschen.
Zitat:
Original geschrieben von pumpiniron27
Ist so bei der Gewährleistung ist das erste halbe Jahr der Händler in der Beweispflicht, danach der Käufer. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das ein Händler defekte Reifen aufziehen kann, privat denke ich kein Problem, würde es auf jeden Fall veruschen.
frage nochmal:
wie soll das bewiesen werden? klärt mich bitte auf.
.....das ist ja der Witz bei der Sachmängelhaftung, dass in den ersten sechs Monaten der Verkäufer die Beweislast trägt und danach eine Beweislastumkehr eintritt, d.h. die Gewährleistung greift defakto für ein halbes Jahr, da der Verkäufer idR nicht beweisen kann, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war und der Käufer natürlich auch nicht, dass er beim Kauf vorhanden war....
Wenn man also nicht so "schlau" war und beispielsweise ein Gebrauchtwagengutachten erstellen hat lassen (von dem der Verkäufer weiss) und dieses Gutachten bestätigt die Mängelfreiheit des betroffenen Bauteils (in diesem Fall die Reifen) wird der Verkäufer schlechte Karten haben, um aus der Gewährleistung rauszukommen.... Es würde imo reichen, wenn der Verkäufer einfach (gebrauchte) funktionsfähige Reifen auf die 15''-Felgen aufzieht....
Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall: Als ich mir in 2001 meinen Alfa Spider (im Winter) bei einem Honda-Vertragshändler kaufte, stand das Auto mit Sommerreifen im Showroom, die Probefahrt wurden dann mit den ebenfalls im Kaufpreis enthaltenen Winterreifen gemacht..... Als ich das Auto gekauft habe, habe ich es mit WR abgeholt und die SR in Tüten von meinem Vater zu mir nach Hause fahren lassen. Als ich im Sommer die SR montieren lassen wollte, teilte mir der Reifenservice mit, dass die SR kein Profil mehr hätten und ich Neue brauche. Die hat mir dann nach mehreren Gesprächen der Händler bezahlt (allerdings erst mit einem Schreiben meines RA und zzgl. der entsprechenden Kostennote), da sowohl (funktionsfähige) SR und WR im KV vermerkt waren.....
dann habe ich gerade ne marktlücke entdeckt!
ich kaufe mir dinge, die ich dann innerhalb der ersten 6 monate beim verkäufer bemängele. habe mir innerhalb dieser zeit den entsprechenden schrott bei eb... gekauft, den ich dann dort vorzeigen kann.
und hopp - gibts wieder alles neu vom händler. 🙂
daruf muss man auch erstmal gebracht werden! danke für die tips! 😎
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
dann habe ich gerade ne marktlücke entdeckt!
ich kaufe mir dinge, die ich dann innerhalb der ersten 6 monate beim verkäufer bemängele. habe mir innerhalb dieser zeit den entsprechenden schrott bei eb... gekauft, den ich dann dort vorzeigen kann.
und hopp - gibts wieder alles neu vom händler. 🙂daruf muss man auch erstmal gebracht werden! danke für die tips! 😎
....gute Idee, aber ein bisschen viel kriminelle Energie für den zu erwartenden "Ertrag" 😉!
Um bei dem Beispiel mit den Reifen zu bleiben, müsste Dir der Händler ja nur gebrauchte Reifen wieder aufziehen, also im besten Fall die kaufen, die auf dem Auto waren und die Du dann ins Netz eingestellt hast.... Die Differenz wird denke ich überschaubar bleiben auch wenn es um teurere Sachen geht.....
Zu der Gewährleistung oder Sachmangelhaftung, die gilt bei einem Gebrauchtwagen nur für Differenzial, Getriebe und Motor.
Für Verschleisteile wird nie haftung übernommen.
Im Übrigen ist eine Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf immer sinnvoll, Garantie ist nämlich nur eine Garantieversicherung (Bei so alten) und regelt oft nur die hälfte bzw. weniger des Reperaturbetrages abhängig von der Kilometerzahl.
Aber die Gewährleistung dürfte bei den Reifen nicht greifen, lediglich die Tatsache das beim Tüv und bei der Probefahrt 17''er drauf waren in gutem zustand und im Kaufvertrag die 15''er nicht vermerkt sind...
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....mal ne ganz blöde Frage: auch, wenn der Händler natürlich erst mal alles verkaufen darf, muss er immer noch Gewährleistung geben und wenn die Reifen nicht iO sind und dass nicht im KV vermerkt ist, ist er imo drin in der Sachmängelhaftung!
verschleißteile
(deren umfang gesetzlich nicht klar definiert ist)sind NICHT über die gewährleistung/garantie abgedeckt...
bei reifen, bremsen sowie halogenglühlampen kannst du dir allerdings sicher sein, das es sich zu 101% um verschleißteile handelt, bei denen auch die sachmängelhaftung folglich nicht greift...
Zitat:
Original geschrieben von n3squ1ck
Zu der Gewährleistung oder Sachmangelhaftung, die gilt bei einem Gebrauchtwagen nur für Differenzial, Getriebe und Motor.
nö...
die gillt eigentlich für alles, was kein verschleißteil ist...