Autoüberführung, GOLF 5 variant, welches Transportunternehmen?
Hallo,
wie oben erwähnt möchte ich mein auto abschleppen lassen, nur finde ich keine firma die das macht wären 60 km hin und 60 zurück. Kennt jemand Firmen die das machen? ich möchte keine horrenden Gebühren über 300 € oder so zahlen.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
also das ist ja wirklich interessant.
Hier werden Tipps gegeben die nicht verboten sind. Viele scheinen anscheiend nicht das nötige Hintergrundwissen bezügl. Abschleppen, Schleppen und Anschleppen zu beistzen.
Das Ermutigen zu einer Straftat nur um einen eigenen Vorteil zu verschaffen gehört schon mal gar nicht ins Forum.
Wenn der Threadersteller findet dass 300 Euro für die "genehmigte" Variante zu bezahlen muss er jemand finden der einen gültigen Führerschein hat wenn einem selbst der benötigte Führerschein zu teuer ist.
Alternativ möglich wäre das Leck des Kühlers in Solingen reparieren zu lassen, dort gibt es auch gute und günstige Werkstätten.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
verboten hin oder her.. ich habe noch keinen gesehen der beim abschleppen angehalten wurde.
wer fragt denn wie weit abgeschleppt wurde? eher niemand. und wenn doch, naja dann ist die karre eben grade verreckt. beweise mir das gegenteil.
Sorry, ich kann dieser Mentalität heutzutage nichts abgewinnen. Was du da beschreibst ist VORSÄTZLICH! Das man dir dann auch noch das Gegenteil beweisen soll wenn du dabei erwischt wirst...
Es geht hier um den öffentlichen Straßenverkehr, nicht um deinen Privatweg.
Aber Gesetzte und Vorschriften scheinst du dir auch immer so zurecht zu legen wie es für DICH am besten ist.
Hattest du nicht damals deinen Golf 4 GTI von 150 auf 190 PS gechippt? Für 330 Euro? Ich denke da war die gesetzlich vorgeschriebene TÜV Abnahme zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis auch schon mit drin. 😉
Kann nicht begreifen wieseo man nicht einfach akzeptiert wenn etwas verboten ist.
Was hätten wir nur für eine Gesellschaft wenn JEDER so denken würde!?
Hallo zusammen,
hier mal ein Link was gemäß der StVO alles beim abschleppen per Seil/Stange zu beachten ist, und was genau erlaubt oder verboten ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Gruß Michael
MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von ausgeblendet
Sorry, ich kann dieser Mentalität heutzutage nichts abgewinnen. Was du da beschreibst ist VORSÄTZLICH! Das man dir dann auch noch das Gegenteil beweisen soll wenn du dabei erwischt wirst...Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
verboten hin oder her.. ich habe noch keinen gesehen der beim abschleppen angehalten wurde.
wer fragt denn wie weit abgeschleppt wurde? eher niemand. und wenn doch, naja dann ist die karre eben grade verreckt. beweise mir das gegenteil.Es geht hier um den öffentlichen Straßenverkehr, nicht um deinen Privatweg.
ich verstehe deine aufregung nicht. welchen unterschied macht es, ob ich nun ein auto abschleppe welches liegengeblieben ist, oder ob ich eins nach hause schleppe, wo der kühler oder was auch immer defekt ist?
angenommen ein kollege oder ein freund, angehöriger etc ruft mich an weil seine karre verreckt ist, dann fahre ich dahin und schleppe das auto dort ab. entweder zur werkstatt oder nach hause.
an den TE:
schlepp das ding in die werkstatt, lass ihn reparieren und fahr das teil dann nach hause.
andere möglichkeiten gibt es sonst nicht.
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
angenommen ein kollege oder ein freund, angehöriger etc ruft mich an weil seine karre verreckt ist, dann fahre ich dahin und schleppe das auto dort ab. entweder zur werkstatt oder nach hause.
Für solche Fälle habe ich zum Glück bei der Allianz den Schutzbrief Auto Plus. Wenn du z.b. eine Panne hast werden die Abschleppkosten übernommen. Das kostet mich im Jahr keine 12 Euro extra.
Ich hatte auch schonmal einen anderen Fall in der Familie wo sich der Abschluss eines "Schutzbriefes" als überaus nüztlich erwies.
Zum Thema Schleppen/Abschleppen wurde meiner Meinung nach alles gesagt. Es ist unzulässig den Wagen so wie er da steht ohne gültigen Führerschein 60 km zu schleppen. Abschleppen ist es ja nicht, Abschleppen wäre ja wie oben geschrieben die Beihilfe in einer Notsituation, und dann nur in die nächste Werkstatt und die nächste Ausfahrt runter von der Autobahn.
gruß
der damien
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auf der autobahn ist der fall für mich auch vollkommen klar. nächste abfahrt runter, logisch.
etwas anders sehe ich das wenn man landstraße oder stadt fährt.
auch wenn es nicht erlaubt ist, glaube ich nicht das da ein hahn nach krähen wird.
Ich verstehe den TE so dass ihm die rechtliche Sachlage bewusst ist und er den Wagen auf legale Weise die 60km transportiert bekommt.
Ich persönlich würde ein solches Risiko nicht eingehen, zumal ich selber weiß das es nicht vorschriftsmäßig ist.
Ich denke viele kennen sich auf dem Gebiet auch nicht wirlich gut genug aus und sind überrascht wenn sie dann von der Polizei angehalten werden.
Auf dem ersten Blick wird so mancher Laie zw. Schleppen und Abschleppen kein Unterschied sehen und unwissentlich etwas falsch machen.
Was mich aber auch mal interessiern würde. Was ist denn an dem Golf defekt? Kann man ihn nicht provisorisch für die 60 km instand setzten oder ist in 60 km die Werksattt wo der Golf instand gesetzt werden soll?
mfg
der damien
Der Golf hat einen Unfallschaden wobei der Kühler leider was abbekommen hat, ich habe das fahrzeug übernommen. Expiremente möchte ich nicht eingehen, mir ist das Wohl anderer Leute bzw die Sicherheit wichtiger. Nur ich habe mal gehört das das Fahrzeug angemeldet sein muss um es abzuschleppen, ein abschleppen eines abgemeldetes Fahrzeuges ist doch unzulässig oder ? sonst würde ich ja gerne durch die landstraßen fahren bzw. abschleppen.. Bis jetzt habe ich keinen unternehmen gefunden die halbwegs gute Preise anbieten. Reparieren lassen möchte ich es bei VW bei mir vor ort da ich da Kunde bin. Der Schaden ist auch nicht soo groß fahren kann man wunderbar, aber der Kühler hat irgwendwo ein Leck. Wenn ich die Zündung einschalte erklingt ein Piepen im mfa plus und das Kühlerzeichen blinkt halt...
Also kurz und knapp....
Steht das Auto auf der Autobahn... abschleppen..nächste Ausfahrt raus. Dann über land weiter.
Steht das Auto auf der Landstrasse, kannst du solange und soweit abschleppen wie du willst.
Das Auto MUSS angemeldet sein. Macht ja auch keinen Sinn, wie sollte es auch sonst abgemeldet ne panne auf der Straße haben.
Ansonsten eigentor geschossen.
Und das weiss ich woher?? persönlich von der Polizei ;-)))
eigentlich möchte ich preise von verschiedenen unternehmen wissen auch privatpersonen die autos liefern können... google spuckt nichts aus außer diese blöden seiten wie uship oder sonstwas
http://www.fahrzeugtransporte-solingen.de/
Das schon gesehen?
Zitat:
Original geschrieben von Hummerman
http://www.fahrzeugtransporte-solingen.de/Das schon gesehen?
da geht keiner dran . 🙁
schlepp das ding da selbst weg und gut. anmelden musst du den doch sowieso. also anmelden, schilder dran und nach hause geschleppt. fertig aus. da kümmert sich kein mensch drum.
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
schlepp das ding da selbst weg und gut. anmelden musst du den doch sowieso. also anmelden, schilder dran und nach hause geschleppt. fertig aus. da kümmert sich kein mensch drum.
Wieso hörst du nicht endlich mal damit auf den Threadersteller zu etwas unzulässigen zu drängen? Was soll das? Er darf es nicht und fertig!
Überquerst du auch Nachts die Rote Ampel an einer Kreuzung nur weil zu diesem Zeitpunkt kein Streifenwagen in der Nähe ist?
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
toller vergleich. ich greife auch in die fremde kasse wenn keiner hinsieht 🙄
Na klar, das kannst du sogar 1:1 vergleichen.
Wenn du das Auto unter den bekannten Umständen schleppst, dann ist es Fahren ohne Führerschein.
Rein aus Bequemlichkeit ist es mir auch nicht gestattet meinen 13 jährigen Bruder mit meinem Fahrzeug fahren zu lassen.
Du argementierst in die Richtung das man bei "nur" einmal schon nicht erwischt wird. Sorry, das geht nicht und gehört nicht hier hin.