Autokauf - evtl. doch mit Unfallschaden

Audi A4 B8/8K

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Monaten einen Audi A4 direkt beim Audi (Autohaus Fleischhauer) in Mönchengladbach gekauft. Lt. Aussage des Verkaufsberaters sollte der Wagen unfallfrei sein. So steht es auch im Kaufvertrag. Heute habe jemanden beim einem anderen Audi-Händler kennengelernt. Der hat nach der Historie geschaut und festgestellt das Wagen drei mal unfallschaden hatte.

Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktrete und den Wagen zurückgebe, dann muss doch der wieder den Wagen zurück nehmen oder? Kann der Audi-Händler ggfs. eine Preisminderung machen, da ich schon 2200 km gefahren bin.

Es kann doch nicht sein ein direkter Audi-Händler seine Kunden veräp... Es ist doch klar dass es irgendwann auffällt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Was ist denn lt. Historie bei den drei "Unfallschäden" genau alles gemacht worden?

War er auf der Richtbank, sind Blechteile ausgebeult oder ersetzt worden?

Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von Biiibooo


Also wie das mit dem Recht auf die Einsicht in die History aussieht da wag ich mal zu bezweifeln, dass das so einfach ist, wie sich das einige hier vorstellen. Denn Recht oder Anspruch hat man nicht ao einfach, häufig sind es Gefälligkeiten.
Ob man das Recht hat oder auch nicht sollte in den AGB's nachgelesen werden. Diese kämen zumindest bei mir zum Tragen,da mein Händler sie erwähnte und mir Einblick anbot....hab ich aber abgelehnt.
Wenn in den AGB's nix zum Thema History, Datenschutz oder sonstige Informationen,die der Audi AG alleinig zustehen steht,dann sieht das nochmal schwieriger aus....denn die History hat der Hersteller/das Unternehmen erstellt. Nur weil man Besitzer und/oder Eigentümer eines Autos ist,heisst das noch lange nicht, dass man auch Recht auf die History hat,da man davon weder Besitzer noch Eigentümer ist. Und nur der Besitzer und Eigentümer hat das Recht mit der Sache zu tun und lassen was Er will.
Das wäre so,als hätte mir einer mein Modellauto abgekauft,weil ich finde es ist ein staubfänger geworden und der meinte dann meine schönen Zeichnngen die ich davon gemacht habe auch einfordern zu können.....drückt ein wenig der Schuh wa....????

Grüße

soso... die Audi-AG verkauft MIR ein Auto, will aber gleichzeitig das ALLEINIGE Recht haben, nachzuschaun, wo und wann etwas daran repariert wurde??

Das wäre wirklich mal ein Fall für einen Musterprozess.

Widerspricht diametral meinem Rechtsverständnis. Im Gegenteil, für mich bestände sogar eine Auskunftspflicht(!) des Händlers/Herstellers, was mit meinem Auto gemacht wurde. Davon bin ICH nämlich der Besitzer. Ich frage ja schließlich keine Firmengeheimnisse ab, sondern nur eine simple Reparatur-Historie. Welches Recht da vorrangig ist, müsste wirklich mal geklärt werden.

Selbst wenn es so sein sollte, den Vergleich am Schluss meinst du doch nicht wirklich ernst, oder??

Doch meine ich ziemlich ernst. Hast du dich schonmal mit unserem Recht vertraut gemacht? Das ist nämlich nicht so einfach wie viele denken, und das bauchgefühl ist im deutschen Recht kein sicheres "Medium"?...

Wie du sagst,du bist Besitzer und im besten Fall sogar Eigentümer....Aber du bist NICHT Besitzer und NICHT Eigentümer der History, es sei denn der Vertrag und/oder die AGB's sagen da erwas anderes. Bei der in Deutschland herrschenden Privatautonomie oder auch Vertragsfreiheit kann da nämlich so ziemlich alles drin stehen. Sicher gibt es einige Ausnahmen,aber die History eines Autos ist sicher nicht so etwas. Ich mein der Händler ist ja nicht verpflichtet so was zu machen. Er macht eine History für SICH....sicherlich um dir bei Reparaturen schneller zu helfen,weil sie wissen welche Macken der Wagen vllt hat und eine fremde, aber zur Audi AG gehörende Werkstatt muss nicht wieder bei null anfangen und suchen, was halt zur Ablaufoptimierung gedacht ist und für SIE wenn sie mal ein Auto ankaufen und Leute ihnen nicht Dinge vorenthalten können und um ihre outgesourctes Entwicklungszeit an die Kunden nachhaltig zu machen, in der Art dass gesehen werden kann wo Schwachpunkte liegen,die bei einem Facelift bspw. überarbeitet werden.....

Also ich denke meine Sicht auf die Sache ist bei weitem nicht so abwäig wie du sie versuchst darzustellen......

Grüße

Steht in Deinem Fahrzeugbrief (oder wie das Ding jetzt auch immer heißt) nicht der Vorbesitzer drin ? Einfacher geht es doch nicht und bei der Audi AG würde ich den Händler sowieso anschwärtzen.

Zitat:

Original geschrieben von news86


Hallo nochmal,

hier ein paar Arbeitsleistungen:

Karosserie Lackierung vorbereitet
Karosserie konserviert
Verb-l radhaus vorn li. gerichtet
Abschnitt-längsträger vorn links
Stütze r. radhaus vorn li. ers.
Längsträger lackiert
Kotflügel vorn Neuteil lackiert
Fahrzeug unfallbedingt lackiert
Verkleidung Säule D aus und eingebaut
Verkleidung Säule C aus und eingebaut
Dachteil montiert
Hohlraum montiert
Tür hinten aus und eingebaut
Türgrundkörper ersetzt

meint ihr dass es sich hier um ein Unfallwagen handelt?

Einblick in die Historie des Fahrzeugs gibt dir jede Audiwerkstatt.

Wenn der Fall so klar ist und so viel repariert wurde: alle Teile haben ein Produktionsdatum, stimmt das nicht mit dem Baumonat des Fahrzeugs überein, sondern mit dem Monat der Reparatur, dann hat man doch schon selbst den Beweis, dass da was nicht stimmen kann (nimm mal ein Plastikteil ab, so klein es auch ist, da ist immer ein Datum drauf).

Dann geh erst zum Händler, so wie hier einige schon angegeben haben, und danach erst zum Anwalt.

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Zitat:

Original geschrieben von Quattro-Kapitän


Steht in Deinem Fahrzeugbrief (oder wie das Ding jetzt auch immer heißt) nicht der Vorbesitzer drin ?

nein, mit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen vor paar Jahren steht nur noch die Anzahl der Vorbesitzer drin - ohne Namen.

Zitat:

Original geschrieben von traction7c


Einblick in die Historie des Fahrzeugs gibt dir jede Audiwerkstatt.

Na also,

"Einblick" sollte ja auch wohl auch das Mindeste sein 😉

Hallo zusammen,

ich war heute beim einem anderen AUDI-Händler, der hat mir gesagt, dass er aus datenschutzlichen Gründen keine Information raus geben darf. Nur die Posten ab meinem Kaufdatum darf er mir zeigen. Für die bisherigen Information müsste ich zu dem anderen Händer (Verkäufer) gehen. Ich werde mal morgen mit denen mal sprechen, mal sehen was dabei raus kommt. Aber krass das die mir keine Information geben dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von news86


Hallo zusammen,

ich war heute beim einem anderen AUDI-Händler, der hat mir gesagt, dass er aus datenschutzlichen Gründen keine Information raus geben darf. Nur die Posten ab meinem Kaufdatum darf er mir zeigen. Für die bisherigen Information müsste ich zu dem anderen Händer (Verkäufer) gehen. Ich werde mal morgen mit denen mal sprechen, mal sehen was dabei raus kommt. Aber krass das die mir keine Information geben dürfen.

Du gehst einfach zu noch einem anderern, erzählst denen dann aber nicht deine Geschichte, fragst einfach ob denn alle Rückrufaktionen gemacht seien und was denn so alles an deinem "Neuen" gemacht worden ist.... Dass du daran denkst, das Fahrzeug von denen warten zu lassen, weil du schlechte Erfahrungen mit dem Kollegen hast und dass du gehört hast, dass gerade diese Werkstatt gut sei und und.

Krass, dass der Mitarbeiter sich da querstellt.

Ich kenne hier in Holland keinen Vertragshändler der die Info nicht rausrücken würde. Mir wurde bisher von allen meinen Gebrauchten gezeigt, was gemacht wurde. Ohne wenn und aber und unbürokratisch

Zitat:

Original geschrieben von traction7c



Zitat:

Original geschrieben von news86


Hallo zusammen,

ich war heute beim einem anderen AUDI-Händler, der hat mir gesagt, dass er aus datenschutzlichen Gründen keine Information raus geben darf. Nur die Posten ab meinem Kaufdatum darf er mir zeigen. Für die bisherigen Information müsste ich zu dem anderen Händer (Verkäufer) gehen. Ich werde mal morgen mit denen mal sprechen, mal sehen was dabei raus kommt. Aber krass das die mir keine Information geben dürfen.

Du gehst einfach zu noch einem anderern, erzählst denen dann aber nicht deine Geschichte, fragst einfach ob denn alle Rückrufaktionen gemacht seien und was denn so alles an deinem "Neuen" gemacht worden ist.... Dass du daran denkst, das Fahrzeug von denen warten zu lassen, weil du schlechte Erfahrungen mit dem Kollegen hast und dass du gehört hast, dass gerade diese Werkstatt gut sei und und.
Krass, dass der Mitarbeiter sich da querstellt.
Ich kenne hier in Holland keinen Vertragshändler der die Info nicht rausrücken würde. Mir wurde bisher von allen meinen Gebrauchten gezeigt, was gemacht wurde. Ohne wenn und aber und unbürokratisch

dass Problem ist dass das Autohaus an den anderen eine Freigabe erteilen muss, damit der z.B. die weiteren Reparturen macht. Jedoch gibt mein Händler keine freigabe von daher muss ich immer zudem hin. Diesbezüglich hatte ich mich auch bei AUDI Service-Hotline beschwert, leider ohne Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von news86


Hallo zusammen,

ich war heute beim einem anderen AUDI-Händler, der hat mir gesagt, dass er aus datenschutzlichen Gründen keine Information raus geben darf. Nur die Posten ab meinem Kaufdatum darf er mir zeigen. Für die bisherigen Information müsste ich zu dem anderen Händer (Verkäufer) gehen. Ich werde mal morgen mit denen mal sprechen, mal sehen was dabei raus kommt. Aber krass das die mir keine Information geben dürfen.

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus...ist so!!!

Zitat:

Original geschrieben von news86


Hallo zusammen,

ich war heute beim einem anderen AUDI-Händler, der hat mir gesagt, dass er aus datenschutzlichen Gründen keine Information raus geben darf. Nur die Posten ab meinem Kaufdatum darf er mir zeigen. Für die bisherigen Information müsste ich zu dem anderen Händer (Verkäufer) gehen. Ich werde mal morgen mit denen mal sprechen, mal sehen was dabei raus kommt. Aber krass das die mir keine Information geben dürfen.

das zeigt doch, wie absurd das Ganze ist.

Jede Audi-Schrauberbude darf von A-Z alles lesen (woher nehmen

die

eigentlich das "Recht"???), aber der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs muss "Bitte-Bitte" machen und kriegt dann gerade mal ab Kaufdatum Einsicht - von Ausdruck ganz zu schweigen.

Das verstehe wer will...🙄

Zitat:

Original geschrieben von traction7c



Wenn der Fall so klar ist und so viel repariert wurde: alle Teile haben ein Produktionsdatum, stimmt das nicht mit dem Baumonat des Fahrzeugs überein, sondern mit dem Monat der Reparatur, dann hat man doch schon selbst den Beweis, dass da was nicht stimmen kann (nimm mal ein Plastikteil ab, so klein es auch ist, da ist immer ein Datum drauf).

Die Idee ist zwar nicht schlecht, aber es ist sicher nicht so, dass man dann nagelneue Teile am Auto hat. Die wurden vermutlich schon zig Monate früher produziert und lagen beim Hersteller, in irgendeinem Logistikzentrum oder beim Händler schon lange im Regal.

Daraus kann man leider keine sicheren Schlüsse ziehen.

Grüße

Jan

Hallo zusammen,

ich bin heute morgen zu einem anderen AUDI-Händler gegangen. Der hat mir definitiv bestätigt das der Wagen mindestens einen Unfallschaden hatte, jedoch hat er mir kein Ausdruck gegeben (das heißt jeder Händler macht es anders!). Somit bin direkt zu Anwalt gegangen. Ich habe keine Lust mich mit dem Händler auseinander zusetzen. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe würden die Kosten übernehmen, dadurch mindere zu mindestens meinen Stress.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Du warst bei einem anderen Autohaus und nicht da wo du ihn gekauft hast? Die wissen also noch gar nichts?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von avant2012


Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Du warst bei einem anderen Autohaus und nicht da wo du ihn gekauft hast? Die wissen also noch gar nichts?

mfg

Richtig, die waren immer unfreundlich zu mir dementsprachend mochte ich nicht mit den sprechen.

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