Autokauf - evtl. doch mit Unfallschaden
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Monaten einen Audi A4 direkt beim Audi (Autohaus Fleischhauer) in Mönchengladbach gekauft. Lt. Aussage des Verkaufsberaters sollte der Wagen unfallfrei sein. So steht es auch im Kaufvertrag. Heute habe jemanden beim einem anderen Audi-Händler kennengelernt. Der hat nach der Historie geschaut und festgestellt das Wagen drei mal unfallschaden hatte.
Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktrete und den Wagen zurückgebe, dann muss doch der wieder den Wagen zurück nehmen oder? Kann der Audi-Händler ggfs. eine Preisminderung machen, da ich schon 2200 km gefahren bin.
Es kann doch nicht sein ein direkter Audi-Händler seine Kunden veräp... Es ist doch klar dass es irgendwann auffällt.
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Was ist denn lt. Historie bei den drei "Unfallschäden" genau alles gemacht worden?
War er auf der Richtbank, sind Blechteile ausgebeult oder ersetzt worden?
Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von news86
....Es kann doch nicht sein ein direkter Audi-Händler seine Kunden veräp...
Das hat mit veräppeln nichts zu tun...das wäre ( wenn es so ist ) glatter Betrug, welcher zur Anzeige gebracht gehört. Und nach dem Motto...das konnte ich ja nicht wissen...das zählt nicht, da speziell für den Audi Händler die Historie ganz leicht einsehbar ist. Zudem im Kaufvertrag als unfallfrei deklariert -> jeder Anwalt hat hier leichtestes Spiel -> ab zum Anwalt.
Was ist denn lt. Historie bei den drei "Unfallschäden" genau alles gemacht worden?
War er auf der Richtbank, sind Blechteile ausgebeult oder ersetzt worden?
Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von CAHA_B8
Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.
davon muss man eigentlich ausgehen, das ein A4 8K - Fahrer den Begriff "Unfall" auch richtig definieren kann 😉
Hallo nochmal,
hier ein paar Arbeitsleistungen:
Karosserie Lackierung vorbereitet
Karosserie konserviert
Verb-l radhaus vorn li. gerichtet
Abschnitt-längsträger vorn links
Stütze r. radhaus vorn li. ers.
Längsträger lackiert
Kotflügel vorn Neuteil lackiert
Fahrzeug unfallbedingt lackiert
Verkleidung Säule D aus und eingebaut
Verkleidung Säule C aus und eingebaut
Dachteil montiert
Hohlraum montiert
Tür hinten aus und eingebaut
Türgrundkörper ersetzt
meint ihr dass es sich hier um ein Unfallwagen handelt?
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Zitat:
Original geschrieben von news86
meint ihr dass es sich hier um ein Unfallwagen handelt?
Ja! Das ist dann schon eindeutig Unfälle. Vorne hatte er wohl einen richtigen "Treffer". Dadurch ist der Wert des Fahrzeugs auch eindeutig gemindert.
Ich würde versuchen ihn zurückzugeben und falls der Händler Ärger macht Tüv Gutachten und Anwalt hinzu ziehen. Eine Wertminderung vom Händler währe auch möglich, aber das musst Du selbst entscheiden. Desweiteren würde ich die Audi Ag über das Verhalten ihres Händlers informieren.
ja das ist kein bagatell schaden ich bin lackierer und kenne mich damit aus.
man sagt Bagatellschäden ~ bis ca. 1000 € sind auch bagatellschäden
(parkrempler irgendwo angeeckt )
so wie sich der schade anhört hat hat der ein zwischen tür und kotflügel ein gekriegt.
nee, ich will den Wagen nicht mehr haben, d.h. es ist definitiv ein Unfallwagen und ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich werde mal morgen mit einem Anwalt sprechen. Würde ich dann in jedem Fall das ganze Geld zurückbekommen oder werden die gefahrenen KM abgezogen?
Zitat:
Original geschrieben von news86
Würde ich dann in jedem Fall das ganze Geld zurückbekommen oder werden die gefahrenen KM abgezogen?
Die gefahrenen Kilometer werden abgezogen.
Wer zahlt eigentlich die Anwaltskosten, wenn der TE zum Anwalt geht und keine Rechtschutz hat?
Der Händler könnte ja mit Unverhältnismäßigkeit argumentieren, wenn der Händler den Wagen anstandslos zurück nimmt.
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
...wenn der Händler den Wagen anstandslos zurück nimmt.
In diesem Fall würde man als Kunde ja sinnvollerweise
keinenAnwalt hinzuziehen.
Ich würde mir wohl den Ausdruck aus der Historie geben lassen, dann zum Händler und ihn damit konfrontieren und ihm gleichzeitig sagen, dass man von Kaufvertrag zurücktritt. Nicht auf lange Diskussionen einlassen, ggfs. den Leiter der Gebrauchtwagenabteilung bzw. dessen Vertretung kommen lassen, wenn die nicht zucken.... dann zum Anwalt.
Wenn du noch jemanden hast, nimm ihn mit als Zeugen...
Gruß
Es wird Dir KEIN Audi bzw. VW Händer so einfach die Historie Deines Wagen in die Hand
drücken, das dürfen sie nicht. Sie können Dir sogar die Einsicht verweigern. Das hat was
mit dem internen Datenschutz zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Es wird Dir KEIN Audi bzw. VW Händer so einfach die Historie Deines Wagen in die Hand
drücken, das dürfen sie nicht. Sie können Dir sogar die Einsicht verweigern. Das hat was
mit dem internen Datenschutz zu tun.
wenn dem so ist: toller Datenschutz!
Wenn man nur so einen Betrug aufdecken kann, würde ich das "Strafvereitelung" nennen.