Autokauf - evtl. doch mit Unfallschaden

Audi A4 B8/8K

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Monaten einen Audi A4 direkt beim Audi (Autohaus Fleischhauer) in Mönchengladbach gekauft. Lt. Aussage des Verkaufsberaters sollte der Wagen unfallfrei sein. So steht es auch im Kaufvertrag. Heute habe jemanden beim einem anderen Audi-Händler kennengelernt. Der hat nach der Historie geschaut und festgestellt das Wagen drei mal unfallschaden hatte.

Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktrete und den Wagen zurückgebe, dann muss doch der wieder den Wagen zurück nehmen oder? Kann der Audi-Händler ggfs. eine Preisminderung machen, da ich schon 2200 km gefahren bin.

Es kann doch nicht sein ein direkter Audi-Händler seine Kunden veräp... Es ist doch klar dass es irgendwann auffällt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Was ist denn lt. Historie bei den drei "Unfallschäden" genau alles gemacht worden?

War er auf der Richtbank, sind Blechteile ausgebeult oder ersetzt worden?

Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von news86


Ich höre auf euch :-)

Hab gerade den anwalt angerufen und ihn gebeten zu warten. Ich werde heute mittag erst mit der verkaufsleitung sprechen.

Wir sind gespannt!

Zitat:

Original geschrieben von AJ_83


Angenommen du hast 20000 Euro bezahlt, willst ihn zurückgeben was der anwalt erreicht hat, sagen die aktueller Marktwert des KFZ wird ermittelt 15000 euro. Wir nehmen ihn für 15 000 zurück!

Wenn das Fahrzeug wirklich einen Unfall hatte und es im Kaufvertrag als Unfallfrei ausgewiesen ist, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt auch unter Wandlung bekannt. In diesem Fall wird der Käufer so gestellt als wenn er den Kauf nie getätigt hätte, allerdings wird ihm die Nutzung des Fahrzeug in Rechnung gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von news86



Zitat:

Original geschrieben von Spike S-Line


Nichts für Ungut, aber ganz ehrlich: Wenn die immer unfreundlich waren, dann wundere ich mich warum du den Wagen da gekauft hast...

Beim verkauf sind die immer freundlich, nur leider danach nicht.

Mein Händler ist auch nach dem Verkauf super freundlich...der möchte ja schließlich, dass mein nächster Wagen wieder da gekauft wird.

Drumm prüfe, wer sich ewig bindet ;-) . Viel Glück bei den Nachverhandlungen.

ich danke euch vielmals für eure Hilfe und Tipps, ihr wart wirklich sehr hilfreich. Ich war gerade beim Autohändler, der Geschäftsleiter hat die Daten geprüft und es direkt eingesehen. Er wird es wieder zurück nehmen ohne jeglichen Abzug (Nutzung KM). Nächste Woche ist die Übergabe und dann werde ich in paar Tagen den Kompletten Preis überwiesen bekommen.

Vielen Dank nochmal

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Schön dass die Sache für dich gut ausgegangen ist.
Alles Gute

Wollte auch grad schreiben. Schön das es ein gutes Ende für Dich nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von avant2012


Schön dass die Sache für dich gut ausgegangen ist.

ich glaube den Verkäufern nur soweit ich Sie vor mir stehen sehe 😉 ( frei nach : wer einmal lügt dem glaubt man nicht - und wenn er auch die Wahrheit spricht )....gut ausgegangen ist es dann, wenn das Geld wieder am Konto des TE ist und zwar vollständig.

viel Glück und halte uns bitte am laufenden...danke

Zitat:

Original geschrieben von news86


Ich war gerade beim Autohändler, der Geschäftsleiter hat die Daten geprüft und es direkt eingesehen. Er wird es wieder zurück nehmen ohne jeglichen Abzug (Nutzung KM). Nächste Woche ist die Übergabe und dann werde ich in paar Tagen den Kompletten Preis überwiesen bekommen.

Und das Ganze so schnell und ganz ohne Rechtsanwalt. Na sowas 🙂

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


soso... die Audi-AG verkauft MIR ein Auto, will aber gleichzeitig das ALLEINIGE Recht haben, nachzuschaun, wo und wann etwas daran repariert wurde??
Das wäre wirklich mal ein Fall für einen Musterprozess.
Widerspricht diametral meinem Rechtsverständnis. Im Gegenteil, für mich bestände sogar eine Auskunftspflicht(!) des Händlers/Herstellers, was mit meinem Auto gemacht wurde. Davon bin ICH nämlich der Besitzer. Ich frage ja schließlich keine Firmengeheimnisse ab, sondern nur eine simple Reparatur-Historie. Welches Recht da vorrangig ist, müsste wirklich mal geklärt werden.

Hallo,

es geht um den Datenschutz des Vorbesitzers. Grundsätzlich hat jeder ein Recht auf informelle Selbstbestimmung, das bedeutet dass ohne Deine Zustimmung oder hier die des Vorbesitzers, nichts, aber auch gar nichts, an andere mitgeteilt werden darf was mit Deiner Person in Verbindung steht. Beim Gebrauchtwagenkauf erhältst Du alle Rechte an der Sache, aber nicht am Vorbesitzer. Also auch keine Auskunftsrechte 😉

Zum Thema möchte ich noch anmerken das Reden oft hilft, weil der Verkäufer ggf. den Unfallwagen an seine Bezugsquelle zurück gibt, Kosten an seinen "Verkäufer" vom Auktionshaus/Werk weiterleitet/nachbelastet usw. Also keine Angst vor Diskussionen, in den seltensten Fällen bleibt der Ansprechpartner auf der Karre und den Kosten sitzen. Negativ ist natürlich an der Sache, dass sich niemand mehr die Autos richtig ansieht und checkt, weil die Abwicklung im worst case billiger ist als die Überprüfung jedes einzelnen Autos.

Ein HOCH auf das Forum!

kannst mal sehen wenn du nen anwalt genommen hättest wärst, wäre es vielleicht anders gekommen und du hättest trotz das du recht hast ewig auf dein Geld gewartet. Die Sache selber in die Hand nehmen bist ja auch schon ein großer Junge! 🙂

viel Papierkram und Stress gespart
und das beste KOSTENLOS eine zeit lang Audi A4 gefahren! was willst du mehr 🙂🙂🙂

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


soso... die Audi-AG verkauft MIR ein Auto, will aber gleichzeitig das ALLEINIGE Recht haben, nachzuschaun, wo und wann etwas daran repariert wurde??
Das wäre wirklich mal ein Fall für einen Musterprozess.
Widerspricht diametral meinem Rechtsverständnis. Im Gegenteil, für mich bestände sogar eine Auskunftspflicht(!) des Händlers/Herstellers, was mit meinem Auto gemacht wurde. Davon bin ICH nämlich der Besitzer. Ich frage ja schließlich keine Firmengeheimnisse ab, sondern nur eine simple Reparatur-Historie. Welches Recht da vorrangig ist, müsste wirklich mal geklärt werden.
Hallo,

es geht um den Datenschutz des Vorbesitzers. Grundsätzlich hat jeder ein Recht auf informelle Selbstbestimmung, das bedeutet dass ohne Deine Zustimmung oder hier die des Vorbesitzers, nichts, aber auch gar nichts, an andere mitgeteilt werden darf was mit Deiner Person in Verbindung steht. Beim Gebrauchtwagenkauf erhältst Du alle Rechte an der Sache, aber nicht am Vorbesitzer. Also auch keine Auskunftsrechte 😉

Überzeugt mich nicht und zwar nach wie vor aus einem furchtbar einfachem Grund, den bisher niemand überzeugend erklären konnte: warum darf es ungefragt dann die Werkstatt, die nicht einmal Besitzer des Fahrzeugs ist??? Genießen die irgendwelche Sonderrechte???

Wenn ja, wo steht das?

Logischerweise müssten die sich dann das Einverständnis des Vorbesitzers einholen, bevor sie in die History reinschauen dürfen.

Entweder oder!

Datenschutz gilt bekanntlich für alle, außerdem, nochmal, mich interessiert der Vorbesitzer nicht die Bohne, sondern das Fahrzeug und was daran "geschraubt" wurde - sonst nichts.

Was heißt Sonderrechte, die dürfen Daten speichern um sie betrieblich zu nutzen, dürfen sie Dir aber nicht geben, was ist daran so schwer zu verstehen? Ist genauso wie bei Post, Telekom, Versicherung, Handyladen, Schufa, Versandhaus usw. Ohne die Einwilligung zur Speicherung von Daten machen die keinen Handschlag.

Daten über andere werden Dir nicht mitgeteilt, Du kannst das nicht auf das Fahrzeug reduzieren. Es geht niemanden etwas an, ob Vorbesitzer X am Tag Y zur Inspektion war. Wenn er Dir das Serviceheft gibt ist er damit einverstanden das Du es weißt, wenn nicht dann erst mal nicht. Und zwar solange nicht, bis er es ausdrücklich erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Was heißt Sonderrechte, die dürfen Daten speichern um sie betrieblich zu nutzen, dürfen sie Dir aber nicht geben, was ist daran so schwer zu verstehen?

Thread genau lesen, ich rede nicht von

demselben

Händler, sondern von

verschiedenen!

Also, warum darf irgendein Audi-Schrauber, was nicht einmal der rechtmäßige Besitzer darf?

Wo ist da der Datenschutz??

Gewöhne Dir erst mal einen vernünftigen Ton an, ist kein Wunder wenn diverse Infos an Dir vorbeigehen.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Gewöhne Dir erst mal einen vernünftigen Ton an, ist kein Wunder wenn diverse Infos an Dir vorbeigehen.

was für Infos soll ich denn übersehen haben?

Verschiedene Händler, verschiedene Besitzer. Für alle gilt wohl das Gleiche in punkto Datenschutz, oder nicht?

Dann dürfte die jetzige Werkstatt auch nur bestimmte Daten lesen.

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