Autokauf - evtl. doch mit Unfallschaden
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Monaten einen Audi A4 direkt beim Audi (Autohaus Fleischhauer) in Mönchengladbach gekauft. Lt. Aussage des Verkaufsberaters sollte der Wagen unfallfrei sein. So steht es auch im Kaufvertrag. Heute habe jemanden beim einem anderen Audi-Händler kennengelernt. Der hat nach der Historie geschaut und festgestellt das Wagen drei mal unfallschaden hatte.
Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktrete und den Wagen zurückgebe, dann muss doch der wieder den Wagen zurück nehmen oder? Kann der Audi-Händler ggfs. eine Preisminderung machen, da ich schon 2200 km gefahren bin.
Es kann doch nicht sein ein direkter Audi-Händler seine Kunden veräp... Es ist doch klar dass es irgendwann auffällt.
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Was ist denn lt. Historie bei den drei "Unfallschäden" genau alles gemacht worden?
War er auf der Richtbank, sind Blechteile ausgebeult oder ersetzt worden?
Wenn aber z.B. nur dreimal irgendein Teil wegen Kratzern oder Parkremplern (Bagatellschäden) lackiert wurde, hätte das noch lange nichts mit "Unfällen" zu tun.
74 Antworten
Fahre zum händler rede mit ihnen und versuch die sache vernümpftig sachlich zu klären. wenn sie abblocken nicht lange streiten sondern zum anwalt. mache keine sprüche die du nicht halten kannst und keine drohung!
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
VAG hat sich dabei schon was gedacht.
WAS kann man sich ja nun denken 😁
Sollte zwar nicht so sein, kommt aber öfter vor, als man denkt.
Hatte letztens einen ähnlichen Fall bei einem B6, allerdings keinen Unfallschaden, sondern ein abgerechneter Zylinderkopfschaden.
Dieser wurde vom Autohaus an Audi koplett abgerechnet (als Motorschaden, also neuer Zylinderkopf, Ventile, Nockenwelle usw.) und das Fahrzeug nur instandgesetzt, quasi Altteile aufgearbeitet.
Die Marge will ich mal haben! tztztz
ich habe Heute meinen Anwalt angerufen und für Mittwoch einen Termin bekommen. Ich werde mich zumindest informieren was ich machen kann und welche Rechte ich habe.
Ich bin grundsätzlich mit dem Service des AH nicht zufrieden gewesen, dementsprechend werde ich mich nicht direkt bei denen melden.
Wie o.g. falls ich kein Beleg von AUDI bekomme, wie kann ich den sonst beweisen das der Wagen einen Unfall hatte. Kann ein Gutachter feststellen ob ein Rahmenschaden entstand. Muss ich dann indem Fall die Kosten übernehmen?
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Zitat:
Original geschrieben von news86
Kann ein Gutachter feststellen ob ein Rahmenschaden entstand. Muss ich dann indem Fall die Kosten übernehmen?
natürlich kann der das.
Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, die Gegenseite muss die Gutachterkosten übernehmen - spätestens wenn sie als Beklagte vor Gericht unterliegen.
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
natürlich kann der das.Zitat:
Original geschrieben von news86
Kann ein Gutachter feststellen ob ein Rahmenschaden entstand. Muss ich dann indem Fall die Kosten übernehmen?
Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, die Gegenseite muss die Gutachterkosten übernehmen - spätestens wenn sie als Beklagte vor Gericht unterliegen.
Vielleicht sagt auch Dein Händler: Entschuldigung , wir haben einen Fehler gemacht und nehmen den Wagen zurück.
Somit bleibst Du auf den Kosten für deinen Anwalt sitzen.
Sprich doch erst einmal mit dem Autohaus. Rechtsbeistand und Gutachten kannst Du dir immer noch holen.
Wer sagt den das die Historie von deinem Wagen richtig ist. Sind da schon Fehler gemacht wurden?
Sicher kann ein Gutachter heute jeden Unfallschaden feststellen (Lachdickenmessung, Spaltmaße, Versiegelung,.....)
Ich kann deinen Unmut verstehen. Aber.... Nur sprechenden Leuten kann geholfen werden.
mfg
Hast Du denn selber Anzeichen für einen Unfallschaden an deinem Wagen gefunden?
Rede erstmal mit den autohaus das fühlt sich sonst übergangen! und wenn es ablehnt bleibt dir immer noch der schritt mit den anwalt. nicht immer gleich mit der tür ins haus fallen! die sagen dann das hätten wir auch anders lösen können und dann bist du der dumme! ich würde es nicht anders machen!
Fahr zum autohaus dann zum anwalt! das is der richtige weg
PS hab groß und kleinschreibung mutwillig ignoriert! 🙂
Ich würde es genau so machen, am besten mit dem GL des Autohauses sprechen, wenn der
Verkäufer nicht einlenkt. Schliesslich sollte man erst mal reden und wenn die nicht einlenken
den Schritt zum Anwalt wagen.
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Es wird Dir KEIN Audi bzw. VW Händer so einfach die Historie Deines Wagen in die Hand
drücken, das dürfen sie nicht. Sie können Dir sogar die Einsicht verweigern. Das hat was
mit dem internen Datenschutz zu tun.
Oha! Ich wusste ja, das Autos im Allgemeinen in Deutschland einen hohen Stand genießen...aber das dieser mit Personen gleichgesetzt wird? Seit wann unterliegt ein Fahrzeug dem Datenschutz? Das kann ich mir nicht vorstellen...Als Besitzer eines Fahrzeugs muss ich doch die Möglichkeit haben, ganz legal in die Historie meines Fahrzeuges Einblick zu bekommen. Das hierbei ggf. sensible Daten von Vorbesitzern geschwärzt sind, sollte sich dabei von selbst verstehen. Ich kann hier nicht nachvollziehen, inwiefern hierbei Datenschutz verletzt werden würde.
Hallo zusammen,
zur Einsichtnahme in die Reparaturhistorie möchte ich anmerken, dass ich bisher bei keinem Fahrzeugkauf das Problem hatte, einen Blick auf die Reparaturhistorie zu werfen. Jeder Händler (BMW, Audi, VW) hat mir bereitwillig die Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Ohne Einsichtnahme in die Reparaturhistorie kaufe ich auch kein Fahrzeug. Mein Sohn hat kürzlich seinen Golf V GTI gut verkaufen können, er war aber auch der Einzige, der dem Käufer Einsicht in die Reparaturhistorie gewährt hat, alle anderen haben sich geweigert, warum wohl?
Joachim
Wenn man hier so einige Beiträge liest, dann meint man....das Autohaus bzw. der Verkäufer ist das Opfer. Sind hier doch so viel Verkäufer bei Motor-Talk angesiedelt ?
Um es mal ganz klar zu sagen......das was hier passiert ist , das ist keine Lapalie - das ist im Sinne des Gesetzes eines Straftat - fakt und ohne wenn und aber. Hier wurde der Kunde wissentlich betrogen und da gibt es mit dem Autohaus keine Toleranzgrenze oder Nachsicht - null davon.
Ich würde das Autohaus heute früh anrufen ( und da bestimmt nicht den Verkäufer ), Ihnen den Sachverhalt in aller Sachlichkeit und wenn möglich - Emotionen weglassen - ( auch wenn es schwer fällt ) - erläutern und bis nachmittag Zeit für eine Entscheidung geben. Bei Rückruf keine Drohungen oder sonst was aussprechen, sagen...ich nehme es zur Kenntnis, bin damit einverstanden oder nicht. Keine Auskunft über weitere Schritte Richtung Anwalt oder so. Kommt keine oder eine nicht zufriedenstellende Anwtwort - Mittwoch den Anwalttermin wahrnehmen. Und der kriegt Einsicht in die Historie des Fahrzeuges - definitiv.
Datenschutz ? was für ein krampf ist das den.
Man hat immer das recht, beim Betrugsfall, die historie zu sehen.
ich hatte auch noch nie probleme die Historie zu bekommen.
und was hier einige schreiben das der händler sich übergangen fühlt.
wer hat hier bitte wen verarscht ? da muss der Händler eher froh sein wenn man das aussergerichtlich klären kann.
selbst wenn der TE nicht rechtsschutz versicht ist, werden alle kosten vom gegner getragen wenn der TE vor Gericht gewinnt.
hoffen wir mal das es nicht so weit kommt.
Auf jeden Fall bitte auf dem laufenden halten..Sehr interessante wenn auch leidige Angelegenheit
Zitat:
Original geschrieben von news86
Kotflügel vorn Neuteil lackiert
Türgrundkörper ersetzt
Das sind die untrüglichen Punkte eines Unfalls, es wurde Teile ersetzt.
Meine gelesen zu haben das reines lackieren nicht zwingend als Unfall gilt.
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Es wird Dir KEIN Audi bzw. VW Händer so einfach die Historie Deines Wagen in die Hand
drücken, das dürfen sie nicht. Sie können Dir sogar die Einsicht verweigern. Das hat was
mit dem internen Datenschutz zu tun.
Drucken schon garnicht, meistens darf man nur mal einen Blick auf den Bildschirm werfen. Ein Bmw Händler meinte zu mir, er darf nur die Reparaturen zeigen bzw drucken die während meines Besitzes passiert sind.
Also wie das mit dem Recht auf die Einsicht in die History aussieht da wag ich mal zu bezweifeln, dass das so einfach ist, wie sich das einige hier vorstellen. Denn Recht oder Anspruch hat man nicht ao einfach, häufig sind es Gefälligkeiten.
Ob man das Recht hat oder auch nicht sollte in den AGB's nachgelesen werden. Diese kämen zumindest bei mir zum Tragen,da mein Händler sie erwähnte und mir Einblick anbot....hab ich aber abgelehnt.
Wenn in den AGB's nix zum Thema History, Datenschutz oder sonstige Informationen,die der Audi AG alleinig zustehen steht,dann sieht das nochmal schwieriger aus....denn die History hat der Hersteller/das Unternehmen erstellt. Nur weil man Besitzer und/oder Eigentümer eines Autos ist,heisst das noch lange nicht, dass man auch Recht auf die History hat,da man davon weder Besitzer noch Eigentümer ist. Und nur der Besitzer und Eigentümer hat das Recht mit der Sache zu tun und lassen was Er will.
Das wäre so,als hätte mir einer mein Modellauto abgekauft,weil ich finde es ist ein staubfänger geworden und der meinte dann meine schönen Zeichnngen die ich davon gemacht habe auch einfordern zu können.....drückt ein wenig der Schuh wa....????
Grüße
Historie hin oder her. Sinnvoll könnte es auch sein, den Vorbesitzer ausfindig zu machen und den mal ein bisschen auszufragen. Vielleicht bekommt man von ihm sogar Rechnungskopien von den Unfallreparaturen...