Autohaus Betrug Totalschaden
Liebes VW Forum!
Ich habe mir vor vier Monaten einen Golf 4 R32 gekauft welche mir drei Wochen später vor meiner Haustüre gestohlen wurde.
Die Versicherung hat den Betrag innerhalb eines Monats auf mein Konto überwiesen jedoch viel weniger als ich dafür bezahlt habe, da sich durch die Versicherung herausgestellt hat, dass bei der Abfrage der Fahrgestellnummer eine Meldung mit Totalschaden aufgeschienen ist.
Der Händler, bei welchem ich das Fahrzeug erworben habe, hat mir dies natürlich nicht mitgeteilt.
Was würdet Ihr in meinem Fall unternehmen, soll ich mal beim Konsumentenschutz anrufen, der Händler wird nicht auf eine Ausgleichszahlungs einsteigen, wie kann hier etwas erwirken oder werde ich einfach auf das Geld verzichten müssen ?
Danke im Voraus!
MFG
48 Antworten
Wenn er "umkarossiert" ist, also eine neue Karosse hat, ist es kein Totalschaden mehr im eigentlichen Sinne, sondern ein neu aufgebautes Fahrzeug für das die Versicherung den Zeitwert bezahlen sollte. Setzt allerdings voraus, dass der Schaden offiziell und in einer Karosserie (=Fach) Werkstatt repariert wurde. Wenn er das nachweisen kann, sollte die Versicherung auch den vollen Schaden ersetzen. Meine Spekulation zum Thema ...
Zitat:
Wenn er "umkarossiert" ist, also eine neue Karosse hat, ist es kein Totalschaden mehr im eigentlichen Sinne, sondern ein neu aufgebautes Fahrzeug
Was aber nichts daran ändert, daß eine erhebliche Wertminderung eingetreten ist. Wer will denn schon so eine zusammengeschusterte Karre?
Demnach wird die Versicherung natürlich einen bestimmten Betrag vom "normalen" Zeitwert abziehen.
Durch manche Reparaturen erzielt man sogar eine Wertsteigerung. 😉
Verschweigen darf das ein Verkäufer ganz klar nicht !!!
Wenn er jedoch nicht davon gewußt hat, konnte er dir auch nichts darüber sagen.
Einen professionell reparierten Unfall erkennt manch ein Fachmann nicht. Der Verkäufer wird kaum die Seitenverkleidungen demontieren und nach Schweißnähten suchen. 🙄
Ein Totalschaden MUSS als totalschaden deklariert werden. Zudem muss jeder erhebliche schaden aufgeführt werden.
schaut euch doch mal die aktuellen KV für privateleute an, selbst auf denen muss man das angeben!
mfg
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Re: Autohaus Betrug Totalschaden
Zitat:
Original geschrieben von gtihatza
da sich durch die Versicherung herausgestellt hat, dass bei der Abfrage der Fahrgestellnummer eine Meldung mit Totalschaden aufgeschienen ist.
Das werden die dir doch auch Schriftlich zukommen lassen.
Und mit diesem schreiben würde ich dann mal beim Autohaus auftauchen.
Mal dort anklopfen und freundlichst nachfragen, wie es denn mit der differenz aussieht.
Garnicht lange fackeln, wenn die irgendwie blöd kommen, ab zum Anwalt deines Vertrauens.
Und dein Anwalt kann dann auch mal auf deine Kaufvertrag blicken.
Wer weis was da alles noch drinsteht.
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Ein Totalschaden MUSS als totalschaden deklariert werden. Zudem muss jeder erhebliche schaden aufgeführt werden.
schaut euch doch mal die aktuellen KV für privateleute an, selbst auf denen muss man das angeben!
mfg
Da ist garantiert was bei der Versicherung schief gelaufen.
Wenn ein Auto laut Gutachten Wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann hat der Kunde mehrere Möglichkeiten.
Entweder er wickelt den Schaden als Totalschaden ab, dann ist das Auto Schrott und darf nicht mehr repariert werden.
Er kann sich auch den Wiederbeschaffungswert (natürlich mit sämtlichen Abzügen) auszahlen lassen und den Wagen selbst reparieren. Er kann den Wagen auch reparieren lassen und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert aus eigener Tasche zahlen.
Nur bei der 1. Möglichkeit wird das Auto als Totalschaden deklariert. Dann bekommt man es aber auch nicht mehr zugelassen. ???????????
Ein Auto, welches man verschrottet, darf der Schrotthändler auch nicht mehr verkaufen.
Frag also lieber bei der Versicherung nach, ob sie Dir genauere Daten geben können.
Die Schadensumme setzt sich immer aus Ersatzteilpreisen und Arbeitszeit zusammen.
Mal ne blöde Rechnung:
Wiederbeschaffungswert: 20000€
Schadensumme laut Gutachten: 22000€
setzt sich zusammen aus 10000€ Ersatzteilen und 12000€ Arbeitszeit
Ist also ein Totalschaden.
Wenn ich ne billigere Werkstatt finde, die für die gleiche Arbeit auch 10000€ für Ersatzteile nimmt, für die Arbeit jedoch nur 8000€ möchte, dann ist es kein Totalschaden mehr. 😉
Und der Gutachter rechnet ja mit den Verrechnungssätzen der Werkstatt, wo das Auto steht.
Vieleicht ist da was schief gelaufen ???
Zitat:
Wenn er jedoch nicht davon gewußt hat, konnte er dir auch nichts darüber sagen.
Er muß ja von der Reparatur gewußt haben, sonst würde es ja nicht im KV stehen!
Zitat:
Einen professionell reparierten Unfall erkennt manch ein Fachmann nicht. Der Verkäufer wird kaum die Seitenverkleidungen demontieren und nach Schweißnähten suchen.
Das ist dann halt das Pech des Händlers, wenn dieser zu blöd ist, sowas zu erkennen!
Wie bereits ober erwähnt, kann sich ein Händler nicht auf die Aussage des Vorbesitzers berufen und wenn er ein Fahrzeug als unfallfrei weiterverkauft, muß er es vorher auf Unfallschäden untersuchen.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Das ist dann halt das Pech des Händlers, wenn dieser zu blöd ist, sowas zu erkennen!
Wie bereits ober erwähnt, kann sich ein Händler nicht auf die Aussage des Vorbesitzers berufen und wenn er ein Fahrzeug als unfallfrei weiterverkauft, muß er es vorher auf Unfallschäden untersuchen.
Ganz klar! 😉
Wenn es nach Herstellervorgabe korrekt instandgesetzt wurde, erkennt das weder ein Händler, noch ein Kunde.
Vieleicht merkt es ein Lackierer oder ein Karosseriebauer, sonst sicher keiner.
Und selbst wenn der Lackierer einen Unterschied im Lack erkennt, heißt das noch lange nicht daß es ein Unfallwagen ist. Manchmal werden auch Teile/Autos lackiert weil sie viele Kratzer haben. Und deshalb ist es definitiv kein Unfallwagen!!!
Zitat:
Wenn es nach Herstellervorgabe korrekt instandgesetzt wurde, erkennt das weder ein Händler, noch ein Kunde.
Und deshalb braucht man es jetzt auch nicht mehr beim Verkauf angeben, weil`s ja eh keiner merkt, oder wie??
Einen größeren Vorschaden sollte jeder Fachmann erkennen.
Wenn des Fahrezug bei einem Markenhändler zur Reparatur war, wird dies ja auch in der Fahrzeughistorie vermerkt. Also ein Blick in den Computer reicht und man sieht, was bisher mit dem Auto war.
also,
bei meinem bruder war es folgendermaßen.
Wagen für 18000euro erworben. 8Tage später mit 600km mehr Seitencrash im mit einem schaden von 13000euro.
davon vielen 2500euro auf material, der rest auf arbeitskosten 😉.
wagen wurde als totalschaden deklariert und sollte versteigert werden. der wagen wurde daraufhin von unserem 🙂 zum restwert von 18000 - 13000 - 500euro wertverlust (geiler wertverlust für 500km fahrt) erworben und mit seinen "eh-da" kosten instandgesetzt.
Zum VK stand der Wagen 2 monate später wieder für 17499euro...
schaden war in etwa wie der im bild, den hatte mein bruder ab 20 tage vor dem anderen 😁...
lt. meinem anwalt, den hatte ich da mal privat zu befragt, muss ein solcher schaden als ehemaliger totalschaden ausgewiesen werden. rein rechtlich besteht sogar ne grauzone bei nem schild in fahrzeug, gibt richter die würde sogar schon auf dem verkaufsschild ne deklaration fordern...
@marco31
Senk mal deinen Ton ein bisschen !!!
Du sprichst hier nicht mit deiner Mutti ! 😉
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Und deshalb braucht man es jetzt auch nicht mehr beim Verkauf angeben, weil`s ja eh keiner merkt, oder wie??
Hat das jemand behauptet ? Ich kann die Stelle nirgendwo finden!
Habe lediglich geschrieben daß es manchmal sogar einem Fachmann nicht auffallen würde. Selbst wenn ein neues Dach oder ein neues Seitenteil verbaut werden, fällt es bei gescheiter Reparatur nicht auf. Und was man nicht weis, kann man nicht in den Vertrag schreiben.
EDIT: Trotzdem kann man den Hänlden haftbar machen. Soviel ist klar! Würde ich selbst auch tun.
Da bitte ich aber vielmals um Entschuldigung, liebes Tief-Flieger-Baby!
Zitat:
Senk mal deinen Ton ein bisschen !!!
Zitat:
Du sprichst hier nicht mit deiner Mutti !
Und so kannst Du vielleicht mit Deinen Kumpels von der Tanke reden!
Einen gewissen Ton muß man hier schon ertragen können. Anders kapieren`s manche nicht. Vor allem aber sollte man einsehen, daß die eigene Meinung nicht immer die Richtige ist und auch andere Recht haben können.
Zitat:
Original geschrieben von GolfChecker
ok so ganz eindeutig ist deine aussage ja jetzt auch net ;-)
also war dir schon klar dass es ein unfallwagen ist?totalschaden oder nicht ist ne andere sache.
Fakt ist er muss von sich aus hinreichend aufklären.
Wenn er das net getan hat "arglistige Täschung" und ein Rechtsanspruch deinerseits gegenüber dem Händler.Wenn er es aber eigentlich doch hat..naja dann ist es ein Fall von dumm gelaufen....finde ja immer alle Beteiligten sollten fair bleiben - die Mehrkosten die dem Händler ansonsten entstehen zahlt schließlich der nächste Kunde mit seiner reparaturrechnung....
Also geh mal in Dich ,-)
VG der Golfchecker
Wenn der Händler ihn nicht über den Totalschaden informiert hat ist es ein arglistig verschwiegener Mangel und der Kaufvertrag ist nichtig. Da spielt es dann keine Rolle, ob er was von einem anderen Schaden gesagt hat. Fakt ist, dass der Händler den Mangel des Totalschadens verschwiegen hat. Man hätte dann evtl. sogar Anspruch auf Schadenersatz. Ich würde in jeden Fall meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und meinen Anwalt einschalten. In dem hier geschilderten Fall erst recht. Das stinkt nämlich zum Himmel... Viele Grüße Mertie
@mertie
die Kausalität von wirtschaftlichem Totalschaden und Nichtigkeit des KV aufgrund arglistiger Täuschung ist aufgrund der bisherigen Rechtssprechung net haltbar.
Kannste auch hier nochmal nachlesen:
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=318
Um es nochmal in aller Kürze zu verdeutlichen:
Unfallschäden müssen offenbart werden, so genau wie dies dem VK möglich ist oder sein müsste (Ausnahme: Bagatellschäden - die müssen nicht offenbart sondern lediglich auf Nachfrage des Käufers bestätigt werden).
Ob ein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht ist unerheblich, solange der VK von umfangreichen Instandsetzungsarbeiten infolge eines erheblichen Unfallsschadens berichtet hat.
Ansonsten muss man die Störungen des Kaufvertrages mit sämtlichen Rechtsfolgen vom "Kaufvertrag" trennen der hier gerne angeführt wird. Der KV kommt über zwei übereinstimmende Willenserklärungen -auch ohne eine schriftliche Grundlage- zustande - mit allen Rechtsfolgen.
Der schriftliche KV dient lediglich der Beweissicherung und hat sich in der Praxis aus diesem Grunde bewährt. Aber sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe die hier ständig durcheinander geworfen werden....
VG Golfchecker