Autohaus Betrug Totalschaden
Liebes VW Forum!
Ich habe mir vor vier Monaten einen Golf 4 R32 gekauft welche mir drei Wochen später vor meiner Haustüre gestohlen wurde.
Die Versicherung hat den Betrag innerhalb eines Monats auf mein Konto überwiesen jedoch viel weniger als ich dafür bezahlt habe, da sich durch die Versicherung herausgestellt hat, dass bei der Abfrage der Fahrgestellnummer eine Meldung mit Totalschaden aufgeschienen ist.
Der Händler, bei welchem ich das Fahrzeug erworben habe, hat mir dies natürlich nicht mitgeteilt.
Was würdet Ihr in meinem Fall unternehmen, soll ich mal beim Konsumentenschutz anrufen, der Händler wird nicht auf eine Ausgleichszahlungs einsteigen, wie kann hier etwas erwirken oder werde ich einfach auf das Geld verzichten müssen ?
Danke im Voraus!
MFG
48 Antworten
was genau war denn jetzt falsch @wing? ;-)
wir wissen ja beide net was im KV eingetragen ist oder?
Nichts? Unfallwagen mit durchgeführten Karosseriearbeiten?
Ist ja auch immer die Frage in weit der Händler das Ausmaß des Schadens beurteilen konnte (wenn das FZ vorab durch einen dritten repariert wurde).
Finde unsere beiden Ausführungen sind korrekt und widersprechen sich auch net. Ergänzen sich eher ;-)
Also ein reparierter Totalschaden muss definitiv im KV aufgenommen sein.
Und von einem AH sollte man soviel SAchverstand erwarten können, dass die sowas erkennen.
Desweiteren gibt es eine Reparaturhistorie.
Gruß m
danke für die hilfe! werde meinen rechtsschutz einschalten, im KV ist nichts von einem Totalschaden vermerkt, wie gesagt es wurde nur kurz über Karosseriearbeiten geredet ich bin mir sicher der Händler wusste von einem Vorschaden!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von GolfChecker
was genau war denn jetzt falsch @wing? ;-)
mein gesunder menschenverstand sagt mir, er hat nen KV unterschrieben. wenn man nen KV unterschriebt liest man diesen!
Zudem gehe ich davon beim TH aus, weil das erste, was er nach der Kundgabe seiner Versicherung gemacht haben wird....ist den KV zu checken...
steht da nix drin von dem ehemaligen Totalschaden oder "Fahrzeug wurde im Wert von 1XXXX Instandgesetzt", haftet der Verkäufer....
mfg
Ähnliche Themen
bin ja echt gespannt ob man was rausholen kann 😉 kann ich dann viell. gleich für nen neuen R32 ausgeben *gg* muss aber fix wieder ein 4er sein ;D
oder gleich teile für den bmw oder eine runde auf mich für die nette hilfe der kollegen hier im forum *ggg*
mfg =)
hoffe man sieht sich am gti treffen 2oo7 =D
Zitat:
Original geschrieben von gtihatza
danke für die hilfe! werde meinen rechtsschutz einschalten, im KV ist nichts von einem Totalschaden vermerkt, wie gesagt es wurde nur kurz über Karosseriearbeiten geredet ich bin mir sicher der Händler wusste von einem Vorschaden!
mfg
ob er davon wusste oder net, kann dir egal sein. er muss es nachweisen können, das er von den schaden keine ahnung gehabt haben kann.
dies ist bei nem totalschaden aber so gut wie nicht möglich. du sagst ja selber battariehalter verbogen etc. da muss und wird jedes autohaus drauf achten.
würde ja fast wetten, das der wagen von dem Autohaus persönlich instandgesetzt wurde, dann ist es arglistige täuschung. ich glaub dein anwalt wird so oder so das grinsen kriegen...da ist schön was zu holen 😉
kenne selber so nen fall...ex-jubi meines bruders, totalschaden seitencrash und 6 monate später will ihn mir der VK anpreisen und ich frag als erstes: "Unfallfrei" er: "ähm da müste ich nachsehen..." sein kollege: "das ist der bruder des vorbesitzers...."! den sein gesicht hat bände gesprochen und der 🙂 sieht mich nur noch, wenn ich abends auf die schnelle unbedingt noch ein ersatzteil brauche...
mfg & wird schon schiefgehen
Interessant wäre eben was genau im KV steht. Er schreibt ja immer das nichts von einem Totalschaden drin steht. Aber steht eventuell was anderes drin?
Zitat:
wen der händler dir den unfall verschwiegen hat, dan ist das fahrlässig...
Wohl eher vorsätzlich!! Also absichtlich verschwiegen!
Mit der Fahrlässigkeit "unterstellst" Du dem Händler ja, daß er von dem Schaden nichts gewußt hätte und "aus Versehen" einen Totalschaden verkauft hat.
Davon kann man aber bei einem Händler nicht ausgehen! Er hat die Pflicht, das Auto vor Verkauf auf Unfallschäden zu untersuchen.
Wenn nicht, darf er ihn auch nicht als unfallfrei verkaufen. Der Händler kann sich also nicht auf die Angaben des Vorbesitzers berufen.
im KV steht das an der Karosserie gearbeitet wurde aber nichts von einem Vorschaden oder Totalschaden! ich glaube so auf die Art Fahrzeug wurde umkarosiert, weiß nicht wie man das auslegen kann....
MFG
Jetzt bräuchten wir nen Händler hier der uns mal diesen Satz entschlüsselt. Und wenn du mal zu nem anderen AH gehst und lässt dir mal diesen Satz erläutern? Obwohl, dein Anwalt bekommt das auch raus. Wie ich gelesen habe hast du ja eh ne Rechtschutz.
Zitat:
ich glaube so auf die Art Fahrzeug wurde umkarosiert
Bis zu ner neuen Rohkarosse könnte das ja alles bedeuten.
Und das hast Du beim Kauf einfach so hingenommen, ohne nachzufragen???
Sorry, aber selbst schuld!
Was soll umkarosiert auch anderers heißen außer neue Karosserie? Denke da wird wohl nicht viel zu holen sein wenn das im Vertrag steht.
Zitat:
Original geschrieben von Blackdiamond
Was soll umkarosiert auch anderers heißen außer neue Karosserie?
Weis man sowas?