Autohaus Betrug Totalschaden
Liebes VW Forum!
Ich habe mir vor vier Monaten einen Golf 4 R32 gekauft welche mir drei Wochen später vor meiner Haustüre gestohlen wurde.
Die Versicherung hat den Betrag innerhalb eines Monats auf mein Konto überwiesen jedoch viel weniger als ich dafür bezahlt habe, da sich durch die Versicherung herausgestellt hat, dass bei der Abfrage der Fahrgestellnummer eine Meldung mit Totalschaden aufgeschienen ist.
Der Händler, bei welchem ich das Fahrzeug erworben habe, hat mir dies natürlich nicht mitgeteilt.
Was würdet Ihr in meinem Fall unternehmen, soll ich mal beim Konsumentenschutz anrufen, der Händler wird nicht auf eine Ausgleichszahlungs einsteigen, wie kann hier etwas erwirken oder werde ich einfach auf das Geld verzichten müssen ?
Danke im Voraus!
MFG
48 Antworten
eine rechtsberatung ist leider immer sehr schwierig, am besten gehst du mal zu anwalt und lässt dich von dem beraten...
SOFORT Rechtsberatung einholen sowas ist ja schon mittelprächtig kriminell
wen der händler dir den unfall verschwiegen hat, dan ist das fahrlässig... und du hast doch ein kaufvertrag, wenn da unfallfrei drrinsteht, und es stellt sich raus das der wagen docheinen unfall hatte... dann bekommst 100% dein geld raus...
das geht sogar bei einem privatmann, und beim händler sowieso...
Zitat:
Original geschrieben von chaoskrieger
wen der händler dir den unfall verschwiegen hat, dan ist das fahrlässig... und du hast doch ein kaufvertrag, wenn da unfallfrei drrinsteht, und es stellt sich raus das der wagen docheinen unfall hatte... dann bekommst 100% dein geld raus...
das geht sogar bei einem privatmann, und beim händler sowieso...
nur wenn du beweisen kannst dass der Händler es auch schon wusste und das wird schwer...Wieviele Vorbesitzer hatte der Wagen denn?
Schau doch mal bei VW in der Reparaturhistory nach, vielleicht wurde ja der Unfall bei VW repariert. Dann hast du ein Datum und weißt bei welchem Vorbesitzer es war und dann kannst den anrufen und fragen ob der das dem Händler mitgeteilt hat. Mfg
Ähnliche Themen
War es nicht so das man nur bei einem Privatverkäufer beweisen muss das er von dem Vorschaden wusste? Ein Händler der sowas nicht sieht... sorry aber ein Händler der einen Totalschaden übersieht glaube nicht das er damit vor Gericht durch kommt
Hmm ich weiß da von keiner ausnahmeregelung von Händlern. Und ich denke es gibt auch Händler die sowas übersehen ;-) Sog. Hinterhofhändler ;-)...
EDIT: Ah ich les gerade dass es ein Autohaus war...hmm also kein Hinterhofhändler...naja trotzdem wie gesagt ich weiß von keiner Ausnahme
Hi
üble Sache die dir da passiert ist. Habe ich es richtig verstanden dass du überhaupt net wusstest dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist?
oder hat mann dir "nur" nicht mitgeteilt dass es sich um einen "wirtschaftlichen Totalschaden" handelt?
Im letzteren Fall stehen deine Karten eher schlecht weil der Händler nicht verpflichtet ist das mitzuteilen.
Beim Thema Unfallwagen sieht es hingegen ganz anders aus. Verschwiegt der Händler diesen Umstand obwohl er "davon wusste oder es vermuten müsste" liegt eine "arglistige Täuschung" vor. Es ist nicht mal erforderlich das du beim Kauf danach gefragt hast (Ausnahme: Bagatellschäden, liegt hier ja nicht vor) da du als Käufer in dem Fall ein erweitertes Informationsrecht und für den Verkäufer somit eine Aufklärungs-/Offenbarungspflicht besteht.
Vielleicht kannst du das noch etwas ausführen dann kann man mehr dazu sagen.
Also mein Händler hat mich letztes Jahr explizit auf einen Heckschaden hingewiesen obwohl er es normal nicht gemusst hätte (nur Stoßstange wurde getauscht), weil er lt. seiner Aussage Ärger bekommen hat weil er auf einen ähnlich kleinen Unfall nicht hingewiesen hat. Gerade bei so kleinen Sachen könnte sich ja dann jeder Händler darauf berufen das er es nicht gemerkt hat...
Wenn ein Händler einen Schaden nicht bemerkt wer dann?
@gtihatza
netter Fuhrpark den Du da hast, da ist der ein oder andere Tausender doch verschmerzbar.
Quatsch😁
sofort zu Anwalt, wenn das Autohaus die Differenz nicht bezahlt.
Wenn die VErsicherung in der Lage ist die Vorschäden herauszubekommen, dann kann ein seriöses Autohaus das auch.
Oder wie stadi schreibt Hinterhofhändler, dann wird es schwer einen Vorsatz des Händlers zu beweisen.
Gruß M
Beim Händler braucht man meines Wissens nach nicht zu beweisen, daß er gewusst hat, daß dies ein Unfallwagen war. Da wird von einem gewissen Sachverstand ausgegangen (auch wenn das oft nicht zutreffend ist 😉) und davon, daß er die Möglichkeit hatte, den Wagen eingehend zu überprüfen.
Und zum Vorbesitzer: Der steht im Fahrzeugbrief - jedenfalls in dem alten. Wie das bei den neuen Papieren aussieht, weiß ich jetzt nicht. Den würde ich auf jeden Fall anrufen und nachfragen.
Ich hatte auch einmal so eine Geschichte:
- Auto privat gekauft. Verkäufer gibt an, daß Wagen gut gewartet, da Sohn als Automechaniker arbeitet. Hatte eigene Grube in der Garage. Im Kaufvertrag wurden keine Vorschäden eingetragen!
- Werkstatt stellt fast: Unfallwagen wegen Knick in Batteriehalterung und Tunnel sowie Schweißstelle im Längsträger, wo sie nicht sein darf.
- Verkäufer sagt: Weiß von nichts. Habe selbst Wagen mit roten Kennzeichen von Ausländern gekauft.
- Vorbesitzer (also vor Verkäufer; Adresse aus Fahrzeugbrief) sagt: Wagen mit großem Frontschaden (Auffahrunfall) für wenig Geld an Autoverwerter verkauft.
- Autoverwerter kann sich an nichts erinnern, erst recht nicht daran, an wen er den Wagen weiterverkauft hat.
Rechtsanwalt (zum Glück rechtsschutzversichert!) genommen, Klage gegen Verkäufer auf Rücknahme des Fzg. (gegen Rückzahlung des Kaufpreises) und Erstattung der bisherigen Reparaturkosten eingereicht.
Ende vom Lied: Vergleich vor Gericht. Verkäufer muss Wagen zurücknehmen, da ihm der Vorschaden bekannt sein musste, ich einen Anteil (Wertverlust) tragen, da ich den Wagen 1 Jahr lang genutzt hatte (dabei stand der in den letzten beiden Monaten nur herum, da ich keinen müden Cent mehr in eigentlich notwendige Reparaturen stecken wollte).
Am Gesicht des Verkäufers bei der Rückgabe des Fahrzeugs ergötze ich mich heute noch. 😉
Schönen Gruß
danke für die raschen antworten, echt nett wenn soviele leute so schnell helfen, ist ja echt ärgerlich!
@ windelexpress danke fürs kompli ja ohne auto kann ich einfach nicht leben, der 335i ist echt top, wollte eigentlich nur vw fahren nur war ich dann so begeistert und durch den vorfall naja musst mich ja irgendwie trösten
r32 war echt einer meiner traumwagen *ggg*
ist ein größeres autohaus also garantie (gewährleistung) wurde vom händler gegeben, kein hinterhof autohändler
er hat nur mal kurz anklingen lassen das etwas an der karosserie gemacht wurde, auf einen totalschaden wurde ich aber nicht hingewissen ok ich hätte vielleicht etwas ableiten können nur waren seine aussagen nicht aussagekräftig
ich will es einfach versuchen noch etwas rauszuholen, will es nicht unversucht lassen, der hat sich sicher die hände gerieben und das ärgert mich ein wenig
kaufvertrag ist selbstverständlich vorhanden, werde mal meinen rechtsschutz einschalten
freue mich trotzdem über weitere infos
@ unbrakeable das gesicht hätte ich gern gesehen, mal schauen ob es mir auch so ergeht ! :-)
mfg
ok so ganz eindeutig ist deine aussage ja jetzt auch net ;-)
also war dir schon klar dass es ein unfallwagen ist?
totalschaden oder nicht ist ne andere sache.
Fakt ist er muss von sich aus hinreichend aufklären.
Wenn er das net getan hat "arglistige Täschung" und ein Rechtsanspruch deinerseits gegenüber dem Händler.
Wenn er es aber eigentlich doch hat..naja dann ist es ein Fall von dumm gelaufen....finde ja immer alle Beteiligten sollten fair bleiben - die Mehrkosten die dem Händler ansonsten entstehen zahlt schließlich der nächste Kunde mit seiner reparaturrechnung....
Also geh mal in Dich ,-)
VG der Golfchecker
ok so ganz eindeutig ist deine aussage ja jetzt auch net ;-)
also war dir schon klar dass es ein unfallwagen ist?
totalschaden oder nicht ist ne andere sache.
Fakt ist er muss von sich aus hinreichend aufklären.
Wenn er das net getan hat "arglistige Täschung" und ein Rechtsanspruch deinerseits gegenüber dem Händler.
Wenn er es aber eigentlich doch hat..naja dann ist es ein Fall von dumm gelaufen....finde ja immer alle Beteiligten sollten fair bleiben - die Mehrkosten die dem Händler ansonsten entstehen zahlt schließlich der nächste Kunde mit seiner reparaturrechnung....
Also geh mal in Dich ,-)
VG der Golfchecker
Zitat:
Original geschrieben von GolfChecker
.
Fakt ist er muss von sich aus hinreichend aufklären.
Wenn er das net getan hat "arglistige Täschung" und ein Rechtsanspruch deinerseits gegenüber dem Händler.
falsch,
ein unfallschaden muss bei bekanntsein sowohl bei händler, als auch bei privat zu privat im KV in Form von Art, Stärke etc. angegeben werden.
Weis der Händler von einer Karosseriearbeit, so weis er auch von dem schaden, steht dieser nicht im KV, "weis" der Käufer davon nix und der Händler kann in vollen regress gezogen werden, abzügl. Wertminderung...
mfg
PS: ich freu mich aber, das da jemand nen Totalschaden geklaut hat, geschiet ihm recht 😁