Autohaus Betrug Totalschaden

VW Golf 4 (1J)

Liebes VW Forum!

Ich habe mir vor vier Monaten einen Golf 4 R32 gekauft welche mir drei Wochen später vor meiner Haustüre gestohlen wurde.

Die Versicherung hat den Betrag innerhalb eines Monats auf mein Konto überwiesen jedoch viel weniger als ich dafür bezahlt habe, da sich durch die Versicherung herausgestellt hat, dass bei der Abfrage der Fahrgestellnummer eine Meldung mit Totalschaden aufgeschienen ist.

Der Händler, bei welchem ich das Fahrzeug erworben habe, hat mir dies natürlich nicht mitgeteilt.

Was würdet Ihr in meinem Fall unternehmen, soll ich mal beim Konsumentenschutz anrufen, der Händler wird nicht auf eine Ausgleichszahlungs einsteigen, wie kann hier etwas erwirken oder werde ich einfach auf das Geld verzichten müssen ?

Danke im Voraus!
MFG

48 Antworten

wie schon vier stunden online und noch keiner widersprochen???

;-)

komisch komisch....

..

So ich habe mal bei österreichs größten Automobilclub ÖAMTC in der Rechtsabteilung nachgefragt, um mir einen kurzen Überblick zu verschaffen.

Die nette Juristin hat mir mitgeteilt, dass es extrem schwierig etwas herauzuholen da das Fahrzeug anscheinend wieder perfekt in Stand gesetzt wurde. Leider ist ein schwerer Mangel oder Totalschaden nicht mehr beweisbar da das Fahrzeug keiner Besichtigung mehr unterzogen werden kann = Diebstahl

sie meinte man könnte streiten nur durch das nicht vorhandene Fahrzeug kann niemand etwas beweißen. eigentlich lohnt sich die Sache nicht, mehr Zeit und Mühe als dabei herausspringt

Ich werde mich weiter erkundigen vielleicht gibt es ja doch eine Lösung.

MFG

PS: Verflucht mich nicht wenn ich nicht genau wiedergeben konnte was mri die freundliche Dame am Tel mitgeteilt hat!

Ich denke, wenn das Einzige was in Deinem Kaufvertrag drin steht "umkarossiert" ist, dann wird sich vor Gericht alles um die Definition dieses Begriffes drehen.

Wenn das bedeutet, dass eine komplett neue Karosse mit Teilen aus dem Totalschaden zusammengebaut wurde, dann war der KV korrekt. Allerdings wäre dann zu prüfen ob der Wagen danach den Zeitwert hat wie der eines nicht Unfallers.

Wenn nicht, dann hat der Händler ein schönes Geschäft gemacht und Dich abgezogen.
Sollte allerdings der WErt ca. dem eines Fahrzeugs ohne Unfall entsprechen, dann muss die Vers. auch voll bezahlen.

Ich würde auf alle Fälle beim RA vorbeischauen und mal abchecken was der so meint.

Ich hoffe Du berichtest weiter.

Gruß M

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