Autohändler will Gewährleistung nicht einhalten
Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?
Beste Antwort im Thema
Der Mangel war dir von Anfang an bekannt und ihr habt nichts vereinbart. Du hast das ja so akzeptiert und den Wagen trotzdem gekauft. Du hättest ja auch vorher beim ADAC o. ä. einen Gebrauchtwagencheck machen und den Fehler genau lokalisieren lassen können, um mit dem Händler etwas zu vereinbaren, wie Preisreduzierung oder Reparatur durch den Händler vor dem Kauf.
Ob das jetzt im nachhinein das Radio, die Druckplatte oder der Motor hin ist, ist dein Problem. Klar muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel vorher nicht war, aber dieser war ja euch beiden bereits vorher bekannt. Fazit: Vergiss es!
60 Antworten
Macht dich doch nicht verrückt. Trink doch ein Glas kaltes Wasser darüber und freu dich über dein Wagen, der jetzt wieder brav läuft.
Wenn du es nicht sein läßt, verlierst du nur noch mehr Zeit, Geld und vor allem Nerven!!! Das Leben ist hierfür viel zu kurz, glaube mir. Lass es einfach bei den 400,-? Schaden für das ZMS und fertig. Meine Meinung.
Gute Nacht.
Man sagt ja "Autokauf ist Vertrauenssache",ist es aber ned.
Wenn man sich einen Gebrauchten kauft und auf sowas keine Lust hat,geht man (wie schon erwähnt) VOR dem Kauf mit dem Wagen zu einer Prüfstelle,die den Wagen durchcheckt mittels einem Gebrauchtwagencheck.
Damit kann man gerade die groben Mängel,die man selbst aus irgendeinem unerfindlichen Grund vielleicht auch ned sehen mag,feststellen und kennt sie dann.
Ob man den Wagen dann immernoch haben will,bzw. ob der Händler dann entsprechend mit dem Preis runtergeht,wird man dann ja sehen.
Ach und selbst wenn das Ding 15t Euro gekostet hätte,bleibt es ein Gebrauchtwagen.
Wenn du ein Fahrzeug mit Garantie,aber ohne auftauchende Defekte haben willst,mußt du dir einen Neuwagen zulegen,bspw. von Toyota,die liegen in der Pannenstatistik immer noch ganz weit vorn.
Greetz
Cap
ich wäre mir nicht so sicher ob er keine Chance hat.
Meines Wissens endet seine Gewährleistung nicht nach 6 MOnaten, nur die Beweislastumkehr.
Wenn nichts davon im Kaufvertrag steht, kann der Händler dir nicht nachweisen, das du über die Vibration informiert wurdest. Welcher Richter kauft einem gewerbetreibenden ab, dich regulär Informiert zu haben, aber es dann im Kaufvertrag zu "vergessen" ?
Außerdem war es bei kauf ein Mangel im "Komfort" nur eine Art Geräusch/ Kupplung.
Der tatsächliche Mangel der jetzt da ist, wiegt schwerer. Es ist eine andere Art von Mangel.
Nur Recht zu haben, und es auch durchzusetzen, sind zwei paar Stiefel.
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-Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
Meines Wissens endet seine Gewährleistung nicht nach 6 MOnaten, nur die Beweislastumkehr.... das stimmt.
Nur Recht zu haben, und es auch durchzusetzen, sind zwei paar Stiefel.
... das stimmt leider auch.
Mal ne andere Frage: Wieso wurde der Defekt des ZMS nicht schon beim Kupplungswechsel festgestellt?
Zitat:
Original geschrieben von Tribute
Mal ne andere Frage: Wieso wurde der Defekt des ZMS nicht schon beim Kupplungswechsel festgestellt?
die frage stell ich mir auch aber der TE hat geschrieben hat es selbst gemacht
Zitat:
Original geschrieben von armin0664
Weil das alles beim kauf nicht da war ausser geräusch beim kupplen. Und da sagte er es ist der drucklager und ich sowieso kupplung wechsle wenn ich auto kaufe dachte ok egal das passt schon.
Somit fallen alle Mängel NICHT unter die Gewährleistung, da diese nur bei Übergabe vorhanden Mängel abdeckt.
Moniert man einen Mangel, muss der VK in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht da war. Danach muss es der Käufer nachweisen.
Wenn zwischenzeitlich 30tkm gefahren wurden, dürfte der Nachweis schwer fallen.
ja der Problem ist der Nachweis.
trotzdem hat der VK eine falsche Aussage über die Qualität des Wagens, oder über die Beschaffenheit getroffen - es war nicht nur die Kupplung. Nur bringt er das wohl so oder so nicht mehr durch, von daher, shit happends.
In Österreich gilt eventuell ein anderes Gesetz als in Deutschland.
Da das deutsche Gesetz sich 2001 an EU Recht angepasst hat, wird das in Ö nicht anders sein?
Entgegen der Meinung Anderer sehe ich durchaus gute Chancen hier Geld/Reparatur zu bekommen.
So wie schon geschrieben, wurde gilt ein Mangel als vorhanden und bekannt, wenn er im Vertrag steht. Was nicht geschrieben ist, gilt nicht.
Die Sachmängelhaftung gilt (zumindest in D) mindestens ein volles Jahr.
Davon gilt im ersten halben Jahr die Beweislastumkehr.
Der Gesetzgeber geht im ersten halben Jahr bei Defekten davon aus, dass er beim Verkauf in Anfängen bereits vorhanden war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen, was schwer ist.
Ein Teil der genannten, durchgeführten Arbeiten wären ebenfalls darunter gefallen (z.B. LMM).
Das Zweimassenschwungrad ist wirklich kein Verschleißartikel.
Der Defekt wurde nach Kenntniserlang des Käufers (TE) sofort an den Verkäufer gemeldet. Das auch noch innerhalb der ersten 6Monate. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Teil bei Verkauf in Ordnung war.
Die gefahrenen km spielen nach Gesetz keine Rolle.
Der erste Schritt war mal richtig: Verkäufer informieren und ihn zur Reparatur auffordern.
Dieser hat das abgelehnt. Jetzt kann der nächste Schritt folgen. Den würde ich mit einem Anwalt tätigen.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Was nicht geschrieben ist, gilt nicht.
Ist das wirklich so? Speziell wenn der Vertrag Nebenabreden nicht explizit ausschließen sollte.
Wenn es anders wäre, würde doch jeder das behaupten, was zu seinem Vorteil ist.
Der Verkäufer: habe ich haarklein alles erzählt...,
der Käufer: er hat gesagt, das Auto ist 100% mängelfrei und der Verkäufer würde für alle Mängel sofort aufkommen mit Leihauto u.ä. .
Wer schreibt, bleibt. Das ist auch eine Regel im Berufsleben.
Wie will man sonst beweisen, was abgesprochen war?
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
In Österreich gilt eventuell ein anderes Gesetz als in Deutschland.
Da das deutsche Gesetz sich 2001 an EU Recht angepasst hat, wird das in Ö nicht anders sein?Entgegen der Meinung Anderer sehe ich durchaus gute Chancen hier Geld/Reparatur zu bekommen.
So wie schon geschrieben, wurde gilt ein Mangel als vorhanden und bekannt, wenn er im Vertrag steht. Was nicht geschrieben ist, gilt nicht.
Das ist schon mal definitiv falsch! Natürlich kann auch gesprochenes Wort Vertragsbestandteil werden - das dürfte in Österreich so gelten wie in Deutschland. Problematisch ist diesbezüglich halt nur die Beweisführung...
Wenn du der Richter bist, was nimmst du als Grundlage? Das Geschriebene.
Von demher kann doch der Händler behaupten was er will, er wird schlechte Karten haben, weil er es nicht beweisen kann.
Hier stellt sich die Rechtssprechung in der Regel auf die Seite des Schwachen (dem Kunden).
Siehe es doch mal anders: Ich "Anton" habe einen Gebrauchtwagenhandel. Ich kaufe einen BMW mit ZMS Schaden für 5000€ und repariere ihn nicht.
Ich mache ihn schön und stelle ihn für 9500€ auf den Hof. Dann warte ich bis ein Unwissender kommt und das Fahrzeug kauft. Wenn er mich auf das Ruckeln anspricht sage ich: Kein Problem, ist nur das Ausrücklager. Der Kunde verhandelt nach und kauft ihn für 9000€.
Das mit dem ZMS bzw dem Ausrücklager schreibe ich natürlich nicht in den Vertrag.
Jetzt kommt der Kunde irgendwann und sagt: Das ZMS ist kaputt, nicht das Ausrücklager. Dann speise ich ihn ab mit den Worten: Ich habe doch auf das Ruckeln hingewiesen. Dass es jetzt das ZMS ist, ist zwar schlimm aber dein Problem.
Und dann bekomme ich auch noch vor Gericht recht? Cool, so verdient man Geld. Ich werde Autoverkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Wenn du der Richter bist, was nimmst du als Grundlage? Das Geschriebene.Von demher kann doch der Händler behaupten was er will, er wird schlechte Karten haben, weil er es nicht beweisen kann.
Hier stellt sich die Rechtssprechung in der Regel auf die Seite des Schwachen (dem Kunden).
Siehe es doch mal anders: Ich "Anton" habe einen Gebrauchtwagenhandel. Ich kaufe einen BMW mit ZMS Schaden für 5000€ und repariere ihn nicht.
Ich mache ihn schön und stelle ihn für 9500€ auf den Hof. Dann warte ich bis ein Unwissender kommt und das Fahrzeug kauft. Wenn er mich auf das Ruckeln anspricht sage ich: Kein Problem, ist nur das Ausrücklager. Der Kunde verhandelt nach und kauft ihn für 9000€.
Das mit dem ZMS bzw dem Ausrücklager schreibe ich natürlich nicht in den Vertrag.Jetzt kommt der Kunde irgendwann und sagt: Das ZMS ist kaputt, nicht das Ausrücklager. Dann speise ich ihn ab mit den Worten: Ich habe doch auf das Ruckeln hingewiesen. Dass es jetzt das ZMS ist, ist zwar schlimm aber dein Problem.
Und dann bekomme ich auch noch vor Gericht recht? Cool, so verdient man Geld. Ich werde Autoverkäufer.
Dass der Sachverhalt sich wie von Dir beschrieben abgespielt hat, wird der Käufer vor Gericht eben so wenig beweisen können wie es der Verkäufer beweisen können wird, dass gesprochenes Wort zum Vertragsbestandteil wurde. Ergo: Ein etwaiges Verfahren wird ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen...
Und gegen jede Gewinnchance auf Seiten des Käufers steht auf jeden Fall schon mal der Umstand, dass er inzwischen satte 30.000km mit dem Auto gefahren ist. Kein seriöser Gutachter wird beim aktuellen Schaden ernsthaft belegen können oder belegen wollen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs - also beim Kauf des Fahrzeugs - tatsächlich schon bestanden hat.