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Autohändler will Gewährleistung nicht einhalten

BMW 3er E46
Themenstarteram 7. Februar 2013 um 19:15

Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?

Beste Antwort im Thema

Der Mangel war dir von Anfang an bekannt und ihr habt nichts vereinbart. Du hast das ja so akzeptiert und den Wagen trotzdem gekauft. Du hättest ja auch vorher beim ADAC o. ä. einen Gebrauchtwagencheck machen und den Fehler genau lokalisieren lassen können, um mit dem Händler etwas zu vereinbaren, wie Preisreduzierung oder Reparatur durch den Händler vor dem Kauf.

 

Ob das jetzt im nachhinein das Radio, die Druckplatte oder der Motor hin ist, ist dein Problem. Klar muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel vorher nicht war, aber dieser war ja euch beiden bereits vorher bekannt. Fazit: Vergiss es!

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Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?

Weiss ich net, aber denke mal schlechte Karten für Dich

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 19:52

Und warum für mich?

Du sagst, das Auto hatte diese Probleme von Anfang an. WANN hast du den Händler über den Mangel informiert? Ist dir das schon bei der Probefahrt aufgefallen?

gibts was schriftliches über das vibrieren, wurde es als mangel vermerkt oder schon in den 6 monaten festgestellt und dem verkäufer gemeldet? wenn nicht dann wird es wohl vor gericht gehen!

Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Und warum für mich?

Zitat:

Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist.

Deshalb nix mit Gewährleistung und bei gefahrenen 30.000km?? ich denk, auf gar keinen Fall

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 20:17

Ja es war von anfang an und ich machte den händler drauf aufmerksam. Er sagte dan das wäre der drucklager. Später mal wechselte ich die kupplung und den drucklager mit aber, der fehler ist ja noch immer da. Nein über vibrieren steht nix aber habe gerade email von bmw bekommen wo es schriftlich drinnen steht das der zweimassenschwung KEIN verschleisteil ist. Ich habe den händler vor ablauf von 6 monate informiert und ihn die möglichkeit gegeben es zu reparieren. Er weigerte sich und sagte er geht bis gericht. Ich ging zu arbeiterkammer von dort aus wurde ein brief verschickt an den händler mit frist von 14 tage. In der zeit hätte er es reparieren müssen. In der zeit bekamm arbeiterkammer den brief von sein anwalt und der wurde dan zu mir weitergeleitet.

Wenn dir das schon bei der Probefahrt auffiel und ihr nicht vereinbart habt, sass der Haendler das abstellt, dann war das ein bekannter Mangel und der faellt nicht unter die Gewaehrleistung.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 20:21

Er sagte ja es ist der drucklager und es müsse gewechselt werden aber, er würde das nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Er sagte ja es ist der drucklager und es müsse gewechselt werden aber, er würde das nicht machen.

Wenn er das vor Unterzeichnung des Kaufvertrages gesagt hat, ist er nicht zur Gewaehrleistung verpflichtet. Auch wenn es am Ende nicht das Drucklager, sondern das Schwungrad war. Meine bescheidene, rechtsunverbinliche Meinung.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 20:39

Also kommt raus das jeder bescheissen kann wie er will und wird dafür nicht bestrafft verstehe ich das richtig?

Der Mangel war dir von Anfang an bekannt und ihr habt nichts vereinbart. Du hast das ja so akzeptiert und den Wagen trotzdem gekauft. Du hättest ja auch vorher beim ADAC o. ä. einen Gebrauchtwagencheck machen und den Fehler genau lokalisieren lassen können, um mit dem Händler etwas zu vereinbaren, wie Preisreduzierung oder Reparatur durch den Händler vor dem Kauf.

 

Ob das jetzt im nachhinein das Radio, die Druckplatte oder der Motor hin ist, ist dein Problem. Klar muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel vorher nicht war, aber dieser war ja euch beiden bereits vorher bekannt. Fazit: Vergiss es!

Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Also kommt raus das jeder bescheissen kann wie er will und wird dafür nicht bestrafft verstehe ich das richtig?

Wenn dir der Mangel bekannt war und du das Auto dennoch gekauft hat, ist das kein Beschiss, sondern du hast das Auto so gekauft. Das ist ganz klar im BGB geregelt. Gewaehrleistung heisst, dass Maengel, die beim Kauf nicht vorhanden oder bekannt waren, beseitigt werden. Nichts anderes. Leider vergessen das viele und meinen, das Auto wird einmal durchrepariert. Dem ist aber nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Also kommt raus das jeder bescheissen kann wie er will und wird dafür nicht bestrafft verstehe ich das richtig?

Er hat dich ja nicht beschissen oder es verleugnet. Das Geräusch hat er ja bestätigt und seine Vermutung dazu geäußert. Das er nicht in die Kupplung hinein schauen kann, ist klar. Deshalb hätte man ja im Vorfeld dieses regeln können. Aber da du das ja so hingenommen hast, liegt das Risiko jetzt auf deiner Seite.

Zitat:

Original geschrieben von armin0664

Also kommt raus das jeder bescheissen kann wie er will und wird dafür nicht bestrafft verstehe ich das richtig?

Wenn das Problem vor dem Kauf bekannt war und als solches sogar thematisiert wurde, hast Du das Auto doch wissentlich mit diesem Mangel gekauft.

Wo ist da irgendein Beschiss???

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