Autohändler will Gewährleistung nicht einhalten

BMW 3er E46

Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?

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Der Mangel war dir von Anfang an bekannt und ihr habt nichts vereinbart. Du hast das ja so akzeptiert und den Wagen trotzdem gekauft. Du hättest ja auch vorher beim ADAC o. ä. einen Gebrauchtwagencheck machen und den Fehler genau lokalisieren lassen können, um mit dem Händler etwas zu vereinbaren, wie Preisreduzierung oder Reparatur durch den Händler vor dem Kauf.

Ob das jetzt im nachhinein das Radio, die Druckplatte oder der Motor hin ist, ist dein Problem. Klar muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel vorher nicht war, aber dieser war ja euch beiden bereits vorher bekannt. Fazit: Vergiss es!

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Zitat:

Original geschrieben von hydrou


Natürlich kann man die Kupplung auch ohne ZMS wechseln, nur macht man das i.d.R. in einem Aufwasch, um weiteren Ärger zu vermeiden.

genau und

Zitat:

3.
Der Käufer fährt in wenigen Monaten 30.000km mit dem gekauften Fahrzeug.
4.
Der Käufer tauscht in dieser Zeit selbständig Bauteile aus und zwar solche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bauteil stehen, dass nunmehr als defekt erkannt wurde.

das war der fehler während der gewährleistung

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