Autohändler will Gewährleistung nicht einhalten
Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?
Beste Antwort im Thema
Der Mangel war dir von Anfang an bekannt und ihr habt nichts vereinbart. Du hast das ja so akzeptiert und den Wagen trotzdem gekauft. Du hättest ja auch vorher beim ADAC o. ä. einen Gebrauchtwagencheck machen und den Fehler genau lokalisieren lassen können, um mit dem Händler etwas zu vereinbaren, wie Preisreduzierung oder Reparatur durch den Händler vor dem Kauf.
Ob das jetzt im nachhinein das Radio, die Druckplatte oder der Motor hin ist, ist dein Problem. Klar muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel vorher nicht war, aber dieser war ja euch beiden bereits vorher bekannt. Fazit: Vergiss es!
60 Antworten
Du vergisst, das der Käufer hier garnichts beweisen muss. Und es von Seiten den Käufers keines Beweises bedarf, was die mündliche Abrede betrifft.
Um sich zu entlasten müsste der Verkäufer beweisen, dass er auf den Mangel ZMS hingeweisen hat. Das kann er nicht, denn er hat es nicht aufgeschrieben und dazu nach Aussage des Käufers auch nicht gemacht.
Dazu kommt: wir haben im Fuhrpark Fahrzeuge gehabt, welche (aus Unwissenheit) mehrere 10tkm mit bereits beschädigtem ZMS gefahren sind, bis sie sich zerstört haben (VW).
Nochmal: Der Gesetzgeber hat keine km Begrenzung vorgegeben.
Aber das Wichtigste: Der Mangel war ja tatsächlich schon da.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Wenn du der Richter bist, was nimmst du als Grundlage? Das Geschriebene.Von demher kann doch der Händler behaupten was er will, er wird schlechte Karten haben, weil er es nicht beweisen kann.
Hier stellt sich die Rechtssprechung in der Regel auf die Seite des Schwachen (dem Kunden).
Siehe es doch mal anders: Ich "Anton" habe einen Gebrauchtwagenhandel. Ich kaufe einen BMW mit ZMS Schaden für 5000€ und repariere ihn nicht.
Ich mache ihn schön und stelle ihn für 9500€ auf den Hof. Dann warte ich bis ein Unwissender kommt und das Fahrzeug kauft. Wenn er mich auf das Ruckeln anspricht sage ich: Kein Problem, ist nur das Ausrücklager. Der Kunde verhandelt nach und kauft ihn für 9000€.
Das mit dem ZMS bzw dem Ausrücklager schreibe ich natürlich nicht in den Vertrag.Jetzt kommt der Kunde irgendwann und sagt: Das ZMS ist kaputt, nicht das Ausrücklager. Dann speise ich ihn ab mit den Worten: Ich habe doch auf das Ruckeln hingewiesen. Dass es jetzt das ZMS ist, ist zwar schlimm aber dein Problem.
Und dann bekomme ich auch noch vor Gericht recht? Cool, so verdient man Geld. Ich werde Autoverkäufer.
Der TE hat doch geschrieben:
Zitat:
Ja es war von anfang an und ich machte den händler drauf aufmerksam. Er sagte dan das wäre der drucklager. Später mal wechselte ich die kupplung und den drucklager mit aber, der fehler ist ja noch immer da.
Der TE (Käufer) selbst baut innerhalb der gewährleistung das getriebe weg und tauscht die Kupplung und das Ausrücklager. danach baut er alles wieder zusammen und rekalmiert jetzt nach 30000 km ein defektes ZMS.
Was schöneres gibt es für den verkäufer gar net. kein Richter gibt dem TE recht weil der TE beweisen müsste das er alles korrekt gemacht hat mit Gutachten etc. Wie soll das funktionieren?
Der TE hätte niemals selbst die repeartur an Kupplung und Lager machen dürfen und damit sind seine chancen gleich Null.
Machen darf er was er will, ist sein Auto.
Aber: Der Verkäufer sagte ja es sei nur das Ausrücklager, das hat er getauscht. Warum sollte dann der VK was dagegen haben?
Ich weiß nicht, was das Gericht entscheiden wird. Nur bin ich der Meinung, dass es nicht so eindeutig ist, wie viele meinen. Der Verkäufer ist nicht einfach so raus.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Machen darf er was er will, ist sein Auto. Wenn er schlau ist, wird er den Kupplungstausch nicht angeben. Wenn er es schon getan hat, würde ich als Verkäufer natürlich auch auf die Schiene gehen und die Schuld dem Monteur zuschieben, klar.Ich weiß nicht, was das Gericht entscheiden wird. Nur bin ich der Meinung, dass es nicht so eindeutig ist, wie viele meinen. Der Verkäufer ist nicht einfach so raus.
Zitat:
Der Verkäufer ist nicht einfach so raus.
Doch ist er. Der TE müsste den Beweis führen und das kann er gar nicht und kein gericht wird sich mit diesem saxchverhalt beschäftigen und die bermerkung: "Wenn er schlau ist, wird er den Kupplungstausch nicht angeben". WO? Vor Gericht?
und:
Zitat:
Machen darf er was er will, ist sein Auto.
ja das darf jeder aber danach nicht die gewähleistung in anspruch nehmen wollen
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Innerhalb der ersten 6Monate, muss der Käufer nichts nachweisen! Das ist Sache des VK und wir befinden uns innerhalb dessen.
Nicht angeben, bezog sich auf den VK. Text wurde inzwischen geändert.
So leute heute war beim Anwalt und der wird erstmal einen brief an seinen anwalt schicken. Ich habe auch jetzt email von bmw wo bestätigt wird das der ZMS kein verschleisteil ist. Habe das auch mitgegeben. Der brief wird nicht teuer und erstmal versuche ich diesen weg zu gehen. Mal schauen wie er oder sein Anwalt drauf reagieren. Falls dann mein Anwalt meint das ich keine chance vor gericht habe lasse ich es sein und werde es selber reparieren. Ich wurde schonmal mitn auto beschissen mit zurückdrehte kilometer und den hat Polizei nie erwischt. Und da ich jetzt sowieso soviel auf meine kosten repariert habe bestehe ich wenigstens drauf das der Händler den ZMS repariert.
Die ganze Diskussion wegen Gewährleistung und Garantie ist doch hier irrelevant, da Verkauf B2B, also Unternehmer an Unternehmer. Und da kann man eben beides wirksam verkürzen oder ganz ausschließen, wie hier geschehen. In diesen beiden Fällen gibt es auch keine Beweislastumkehr.
Wenn der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, dann gilt erweiternd § 377 HGB. Ein nicht unverzüglich gerügter Mangel führt dann zur Genehmigungsfiktion und schließt damit grundsätzlich die Ansprüche des Käufers diesbezüglich aus.
Merke: Wer als Geschäftsmann auftritt, sollte zumindest ein Mindestmaß an Erfahrung oder Wissen haben, was unter Geschäftsleuten so üblich ist. Viele Regeln und Gesetze, die Verbraucher schützen, gelten eben nicht für Geschäftsleute, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese dieses Schutzes so nicht bedürfen.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hier gibts dazu was zum Lesen
Hier ist ziemlich viel Grundsätzliches zu lesen. Die Gegebenheiten im hier geschilderten konkreten Sachverhalt sind aber eben nicht von grundsätzlicher Natur sondern sehr speziell.
Zitat:
Original geschrieben von armin0664
So leute heute war beim Anwalt und der wird erstmal einen brief an seinen anwalt schicken. Ich habe auch jetzt email von bmw wo bestätigt wird das der ZMS kein verschleisteil ist. Habe das auch mitgegeben. Der brief wird nicht teuer und erstmal versuche ich diesen weg zu gehen. Mal schauen wie er oder sein Anwalt drauf reagieren. Falls dann mein Anwalt meint das ich keine chance vor gericht habe lasse ich es sein und werde es selber reparieren. Ich wurde schonmal mitn auto beschissen mit zurückdrehte kilometer und den hat Polizei nie erwischt. Und da ich jetzt sowieso soviel auf meine kosten repariert habe bestehe ich wenigstens drauf das der Händler den ZMS repariert.
wenn es kein verschleißteil ist warum ist des dann kaputt? bmw tauscht die auch oft mit der kupplung gleich mit. na ja aber nach 30 tsd. km ist schon ne menge holz für ein teil das schon kaputt gewesen sein soll. ich bin mal gespannt wie das ausgeht. denke mal höchstens 50/50
Ist es ein Verkauf von Gewerbe an Gewerbe? Dann wird es keine Haftung geben, alles bisher genannte geht von de
m Verkauf ab privat aus.
Ja, hier geht es offensichtlich wohl um den Verkauf an einen Gewerbetreibenden.
Zusammenfassend ist wohl festzustellen:
1.
Ein Gewerbetreibender kauft das Auto beim Händler. (Zumindest wurde weiter oben behauptet, der Käufer sei gewerbetreibend.)
2.
Ein möglicher Schaden wird schon vor dem Kauf genannt, allerdings geht der Händler irrtümlich von einem anderen Schaden aus als dem, der letztlich dann später festgestellt wurde.
3.
Der Käufer fährt in wenigen Monaten 30.000km mit dem gekauften Fahrzeug.
4.
Der Käufer tauscht in dieser Zeit selbständig Bauteile aus und zwar solche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bauteil stehen, dass nunmehr als defekt erkannt wurde.
Fazit:
Dass der (möglicherweise gewerbetreibende) Käufer nun beansprucht, den festgestellten Schaden auf Kosten des Händlers beseitigen zu lassen, dafür kann ich beim besten Willen keine Aussicht auf Erfolg erkennen.
Nebenbei bemerkt wurde der Kauf in Salzburg getätigt - mithin dürfte also österreichisches Gewährleistungsrecht einschlägig sein.
Nein es ist an privat verkauft worden. Kupplung wurde gewechselt aber, ZMS wurde nicht angefasst weil es auch nicht nötig war war weil man kan kupplung ausbauen ohne ZMS auszubauen zumüssen.
Ach so, das Auto wurde in Österreich gekauft. Dann gilt sowieso kein Deutsches Recht. Allenfalls kannst Du dir einen österreichischen Rechtsanwalt nehmen, und dich von Ihm beraten lassen. Im Klagefall musst Du auch vor ein österreichisches Gericht ziehen.
Natürlich kann man die Kupplung auch ohne ZMS wechseln, nur macht man das i.d.R. in einem Aufwasch, um weiteren Ärger zu vermeiden.