Auto verkauft - Getriebeschaden laut Käufer
Hallo leute,
ja ich habe heute meinen Golf IV verkauft! Habe die Unfälle etc alles angegeben. Die Unfallberichte vorgelegt usw. Auch in Vertrag geschrieben.
(hab den ADAC vertrag benutzt!) Privat an Privat!
der käufer kam zu meiner mom (ich war beim arbeiten und sie hat das gemacht). er hat den vertrag unterschrieben. seiner freundin/kollegin wie auch immer den schlüssel gegeben und dann sind die wieder heim gefahren.
jetzt ruft der typ an dass das getriebe iwie kaputt ist o.ä.
(wir waren davor in ein paar autohäusern weil ich das auto in zahlung geben wollte) da hat man uns auch nichts gesagt. Ich bin EDVler ich habe davon keine ahnung.
er "hatte keine zeit um das auto probezufahren". er hatte nen dringenden termin und musste gleich wieder los.
was kann ich jetzt machen??
mir sind keinerlei schäden o.ä. bekannt! ich habe das auto jetzt 1 3/4 jahre oder so jeden tag gefahren und mir ists nichts am getriebe aufgefallen!
mfg
PS: bin für jede hilfe dankbar -.-
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von holgore
net dass der typ noch kommt und sien geld will!
das kann er verreiben.
Für mich stinkt das alles sehr nach einer billigen Abzockmasche. Da kauft einer mal eben zwischen zwei Geschäftsterminen ein Auto, macht unter einem Vorwand keine Probefahrt, kommt dann einige Zeit später anmarschiert und will Kohle für einen vermeintlichen Getriebeschaden sehen. Ich würde mich wie gesagt, auch auf rechtliche Schritte vorbereiten, wenn er wirklich hartnäckig bleiben sollte....
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TropicOrange
... Spaß beiseite, ich würde mich von dem Käufer nicht in die Irre führen lassen. Es heißt landläufig beim Kauf von privat "gekauft wie gesehen", da kann sich der Käufer jetzt ein Loch ins Knie bohren, es wird sich nix dran ändern.
Zitat:
Original geschrieben von blubingame
Kann er vergessen Gewährleistung oder sowas gibt es bei Privatverkäufen nicht , außer es wird eine Gewährleistung oder Garantier ausdrücklich im Vertrag festgehalten.Durch die Verwendung des Begriffs `Privatverkauf´ ist ohne weiteres erkennbar, dass sich der Verkäufer von den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers entbinden will .. etc
Soweit ist mein Stand der jetzigen Lage. ...
Falsch, ganz falsch!!!
"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr. Wenn der Verkäufer meint, ganz schlau zu sein, einen erheblichen Vorschaden (kein Unfall!) verschweigt, aber der Käufer später nachweisen kann, dass der Verkäufer davon gewusst hat, ist der Kaufvertrag ungültig. So entscheiden jedenfalls die Gerichte!
Und: Auch ein Privatverkäufer hat nach dem Gesetz eine Gewährleistung (= Sachmängelhaftung) zu geben. Ihr wisst schon: Im ersten halben Jahr muss im Streifall der Verkäufer beweisen, dass ein Fehler nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, in der folgenden Zeit bis zum Ablauf von 2 Jahren ist es umgekehrt. Bei Gebrauchtverkäufen kann der Verkäufer die Gesamtzeit auf 1 Jahr beschränken.
Ein Privatverkäufer kann aber (und sollte!!!), im Gegensatz zum Händler, diese gesetzliche Gewährleistungspflicht im Kaufvertrag auschließen. Wie der Wortlaut dabei nun genau sein muss, weiß ich nicht. Ich hoffe mal, dass die Formulierung im hier verwendeten Formular-Kaufvertrag genügt.
Ich wüsste aber auch gerne, was der Typ mit dem Getriebe angestellt hat. Entweder ist da wirklich ein plötzliches Problem aufgetreten, für das der Verkäufer, da es in seiner Haltungsdauer nicht auftrat, keine Verantwortung trägt, oder er will einfach nur noch nachträglich den Preis drücken. In beiden Fällen kann er aber eine Nachforderung eigentlich vergessen, da er als Käufer keine Probefahrt durchgeführt hat, der Verkäufer nichts von so einem Mangel wusste (also keine Täuschungsabsicht) und er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat (siehe Vertragsformular).
Gut, Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe. Eine fundiertere bzw. eine verbindliche Auskunft kann allerdings nur die Rechtsberatung einer Versicherung / eines Automobilclubs (Erstberatung meist kostenlos) oder ein Anwalt geben. Letzterer kostet aber immer etwas (m. W. n. so 100 - 200 €), daher würde ich den erst aufsuchen, wenn der Käufer mit etwas Konkretem kommt (Schreiben mit seiner Forderung oder sogar ein Anwaltsschreiben).
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von unbrakeable
"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr. Wenn der Verkäufer meint, ganz schlau zu sein, einen erheblichen Vorschaden (kein Unfall!) verschweigt, aber der Käufer später nachweisen kann, dass der Verkäufer davon gewusst hat, ist der Kaufvertrag ungültig. So entscheiden jedenfalls die Gerichte!
Ist aber noch nicht lange so, oder? Man lernt eben nie aus. 🙂
Andererseits: Wie will in diesem konkreten Fall der Käufer nachweisen, dass holgore von dem Getriebenschaden wusste und ihn verschwiegen hat, wenn nichtmal eine Probefahrt gemacht wurde?
Zitat:
Original geschrieben von TropicOrange
Andererseits: Wie will in diesem konkreten Fall der Käufer nachweisen, dass holgore von dem Getriebenschaden wusste und ihn verschwiegen hat, wenn nichtmal eine Probefahrt gemacht wurde?
Ist doch total egal, weil holgore die Gewährleistung ausgeschlossen hat und damit der erklärte Fall von unbreakable gar nicht erst eintritt. 😉
nicht ganz.
Man muss unterscheiden zwischen Gewährleistung (Garantie) und Sachmangelhaftung. Bei ersterem werden Schäden berücksichtigt, die NACH dem Kauf des Fahrzeugs auftreten. Sachmangelhaftung meint die Haftung für Defekte und Schäden, die BEIM Kauf vorhanden sind. Garantie wurde vom Verkäufer klar ausgeschlossen. Sachmangelhaftung kann er anscheinend nicht ausschließen, wie ich von unbrakeable erfahren habe. (War mir auch neu, ich dachte, der Grundsatz "gekauft wie gesehen" ist immer noch gültig.)
Die Problematik besteht nun darin, herauszufinden, ob der Getriebeschaden beim Kauf vorhanden war oder erst nach dem Kauf aufgetreten ist.
Ich geh aber davon aus, dass die Leute beim ADAC holgore gut beraten werden; besser als wir Hobbyjuristen. 😉
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Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge !
ok, bevor ich noch mehr Schmarrn von mir geb, halt ich lieber die Klappe... 😉
Entscheidend ist in diesem Fall vor allem ob der Schaden für den Käufer feststellbar war. Wenn nicht - etwa weil keine Probefahrt vereinbart wurde oder möglich war - hat der Käufer einen Anspuch gegenüber dem Verkäufer.
Da nutzt auch ein Haftungsausschluß nichts weil vereinfacht gesagt das Auto einfach in Ordnung sein muß beim Verkauf.
Zitat:
Original geschrieben von Chinch
Entscheidend ist in diesem Fall vor allem ob der Schaden für den Käufer feststellbar war. Wenn nicht - etwa weil keine Probefahrt vereinbart wurde oder möglich war - hat der Käufer einen Anspuch gegenüber dem Verkäufer.Da nutzt auch ein Haftungsausschluß nichts weil vereinfacht gesagt das Auto einfach in Ordnung sein muß beim Verkauf.
also:
hab vorhin in meiner werkstatt angerufen (is ne freie werkstatt). hatte vor 2 wochen das auto dort, damit man ganz neue bremsen (beläge + scheiben) vorne einbauen konnte. er hat auch ne probefahrt gemacht und er sagt er ist ~15 km gefahren und hat NICHTS bemerkt!
dann hab ich mal so nachgefragt in nem autohaus wo ich auch vor ca 2 wochen war, wollte mein auto in zahlung geben... die haben das ja durchgecheckt und mir wurde gegsat "der bericht ist gerade bei nem verkäufer aber der ist nicht da. jedoch wenn etwas in der art festgestellt worden wäre, dann hätte man es mir gesgat. jedoch hat man mir nichts gesgat geschweige denn irgdendwas in der richtung!! nichts getriebe motor etc! ich ruf aber morgen nochmals an!
er hätte eine probefahrt machen können, aber wenn er sagt "uhh ich muss zu nem termin ich hab keine zeit" dann kann ich ja nichts dafür?
seine frau ist ja mit dem auto dann ~250 km gefahren! und ganz plötzlich merkt sie das? schon komisch irgendwie!
nochmal zum anwalt:
das auto war auf meine tante zugelassen.. also war eig ihr auto ich bin damit nur gefahren!
die hat nen rechtschutz.. das läuft eh dann alles über sie also sollte das mit dem anwalt kein problem sein!
Zitat:
Original geschrieben von the_frog
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge !
Garantie ist eine freiwillige Sache seitens der Hersteller, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, wurde aber mit dem Kaufvertrag ausgeschlossen.
Na toll.
Da hast du mehr als genug Zeugen.
Da brauchst nix befürchten.
Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
Na toll.
Da hast du mehr als genug Zeugen.
Da brauchst nix befürchten.
naja das gute ist ich kann wenigstens n reines gewissen haben
was nen bekannter + mein dad meinte
das ist so einer der das nebenher macht (er ist "autohändler"😉 und er vermtuet der will uns jetzt eig nur einschüchtern damit er noch mehr profit daran macht ~
naja ich hab das auto 1 3/4 jahre gefahren und habe keine probleme mit dem getriebe / schalten festgestellt!
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wie gesgat
alle schäden die er hatte stehen im kaufvertrag!!!!!!
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mal abwarten was kommt...
vor was ich jetzt halt sozusagen schiss hab...
wenn der iwie kommt und ich dem das geld zurückzahlen muss.. dann darf ich meinen a3 verkaufen den ich schon bestellt und gezahlt hab...
das ist derzeit mein einziges problem bzw befürchtung
Zitat:
Original geschrieben von holgore
vor was ich jetzt halt sozusagen schiss hab...
wenn der iwie kommt und ich dem das geld zurückzahlen muss.. dann darf ich meinen a3 verkaufen den ich schon bestellt und gezahlt hab...
das ist derzeit mein einziges problem bzw befürchtung
ganz ruhig! Soweit wirds nicht kommen.
Mal angenommen, der Käufer hat die Mängel nur erfunden, um den Preis zu drücken....erfüllt sowas eigentlich den Tatbestand des Betruges?
Zitat:
Original geschrieben von holgore
er hätte eine probefahrt machen können, aber wenn er sagt "uhh ich muss zu nem termin ich hab keine zeit" dann kann ich ja nichts dafür?
seine frau ist ja mit dem auto dann ~250 km gefahren! und ganz plötzlich merkt sie das? schon komisch irgendwie!
Ich würde mich nicht so auf die Probefahrt versteifen. Wenn ich ein Auto ohne Probefahrt kaufe, einsteige, und dann startet der Motor nicht, hab ich einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Das sagt einem schon das normale "Rechtsgefühl".
Entscheidend ist ob das Fahrzeug bei der Übergabe schon einen Schaden hatte oder nicht und wenn ja, ob der Schaden für den Käufer feststellbar war.
Dass das Problem so unmittelbar nach dem Kauf auftritt spricht eher dafür das es schon vorhanden war. Muß aber natürlich nicht so sein. Hier hat der Käufer u.u die Beweispflicht.
Wei genau äußert sich den der Getriebeschaden bzw was genau rügt der Käufer den eigentlich?
Zitat:
Original geschrieben von TropicOrange
ganz ruhig! Soweit wirds nicht kommen.Zitat:
Original geschrieben von holgore
vor was ich jetzt halt sozusagen schiss hab...
wenn der iwie kommt und ich dem das geld zurückzahlen muss.. dann darf ich meinen a3 verkaufen den ich schon bestellt und gezahlt hab...
das ist derzeit mein einziges problem bzw befürchtungMal angenommen, der Käufer hat die Mängel nur erfunden, um den Preis zu drücken....erfüllt sowas eigentlich den Tatbestand des Betruges?
vorsätzlicher betrug würde ich mal sagen!
Zitat:
Original geschrieben von Chinch
Ich würde mich nicht so auf die Probefahrt versteifen. Wenn ich ein Auto ohne Probefahrt kaufe, einsteige, und dann startet der Motor nicht, hab ich einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Das sagt einem schon das normale "Rechtsgefühl".Zitat:
Original geschrieben von holgore
er hätte eine probefahrt machen können, aber wenn er sagt "uhh ich muss zu nem termin ich hab keine zeit" dann kann ich ja nichts dafür?
seine frau ist ja mit dem auto dann ~250 km gefahren! und ganz plötzlich merkt sie das? schon komisch irgendwie!Entscheidend ist ob das Fahrzeug bei der Übergabe schon einen Schaden hatte oder nicht. Dass das Problem so unmittelbar nach dem Kauf auftritt spricht eher dafür das es schon vorhanden war. Muß aber natürlich nicht so sein. Hier hat der Käufer u.u die Beweispflicht.
Wei genau äußert sich den der Getriebeschaden bzw was genau rügt der Käufer den eigentlich?
ja dass sobald er in den 1, 2 und 3 gang schaltet ddass es kracht oder ähnlich!
er hat irgednwas von synkron digns gesprochen kA ^^
vllt wisst ihr was ich mein xD
aber sowas müssten doch autohäuser und werkstätten auch feststellen?!?!?!
Zitat:
Ich würde mich nicht so auf die Probefahrt versteifen. Wenn ich ein Auto ohne Probefahrt kaufe, einsteige, und dann startet der Motor nicht, hab ich einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Das sagt einem schon das normale "Rechtsgefühl".
Was für einen Anspruch???
Gibt es für blödheit Bonuspunkte vor Gericht???
Das ist sicher nicht der Fall.