Auto unwissend Unfallfrei verkauft

Audi A6 C5/4B

Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
In den Rechnungsstapel ist anscheinend eine Rechnung
Drinnen wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.
Der Kaufvertrag ist verloren gegangen vom vorbesitzer und ich weiß nicht ob da was von einem unfaller steht. Der Typ ist jetzt zu seinem Anwalt gegangen. Was kommt auf mich zu

Beste Antwort im Thema

Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??

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Ohne Rechtsschutz würde ich den Rechtsweg wirklich vermeiden. Olli hat das gut zusammengefasst was im Fall der Fälle bezahlt werden muss. Gib dem Typ die 800 und Ohrfeige dich kurz selbst. Dein dicken für 2700 ist ein guter Kurs. Der Typ hat gesucht und gefunden. Er zieht dich aus weil er genau weiß wie seine Chancen stehen. Du kannst nur finanziell als verliere daraus gehen. Entweder du bestehst nun auf Rückgabe des Fahrzeugs und erstattest im die Kosten, du zahlst die 800 Euro mit Vertrag und am besten zeugen, oder wenn du Eier hast und nicht arm bist zieh das Spielchen mit, und geh zum Anwalt.

Auto zurücknehmen, besser verkaufen oder eben kein Geld rückerstatten.
Wo liegt da das Problem?

Leute, da sind zwei Türen ersetzt worden, Hohlraumversiegelung und B Säule für 350.- inst. ist wirklich kein heftiger Unfallschaden. Das alles 2003 passiert sowie ordentlich gerichtet.

Zitat:

@quattrootti schrieb am 8. Oktober 2018 um 06:39:57 Uhr:


Wo liegt da das Problem?

Das Problem liegt darin das nun jemand aus einem 15 j. alten Rechnungsposten Kasse machen will- und so einfach geht das eben nicht bzw. sollte man nicht Blind Geld zahlen.

Selbst wenn man also vom schlechtesten Fall ausgeht und der TE "Unfallfreiheit" explizit zugesichert hat, müsste erstmal bewiesen sein das es sich wirklich um einen solchen gehandelt hat , welcher nun eine fehlende Eigenschaft ergeben würde. Alleine aus der Rechnung lässt sich das nämlich nicht ableiten.

Dir ist aber schon bewusst, wie der Begriff "Unfall" in diesem Zusammenhang definiert ist?

OLG Köln - Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74: "Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“

Eine Instandsetzung der A- und B-Säule ist demnach kein Bagatellschaden und somit ein Unfallschaden. Das lässt sich aus der Rechnung wunderbar ableiten.

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Ich find zwar auch unmöglich wegen so etwas rumzumachen. Aber: Wenn ich ein Auto kaufe, auch von privat, erwarte ich wenn der Verkäufer mit unfallfrei wirbt, dass er sicher ist, dass der Wagen unfallfrei ist. Als Zweitbesitzer wäre der Gedankengang auch nicht mal naiv. Warum verkauft man als unfallfrei? Um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, das ist ja wohl klar. Ich würde sagen, der TE ist hier ein hohes persönliches Risiko eingegangen mit der bloßen Annahme, dass er den Wagen bereits unfallfrei erworben hat und hat jetzt eben die A-Karte. Wer ein Risiko eingeht muss mit den Folgen leben, oder eben das Risiko vermeiden, indem man nicht beim Verkauf mit einem Zustand wirbt, der einem nicht bekannt ist.

Nichts desto trotz würde ich den Verkauf ebenfalls rückgängig machen, vorher aber mal den Marktwert checken, wie der vergleichsbare Wagen sich verkauft ohne die Angabe unfallfrei. Ggf. verkauft er sich ja nur um die gebotenen 800€ weniger.

Es ist als erstes zu prüfen ob es als Unfall oder Bagatellschaden gewertet wird.
2 Türen erneuert sind kein Unfallschaden in dem Sinne. B-Säule wurde ja nicht erneuert.

Die Position mit Hohlraumschutz versiegelt, gibt auch nichts her. Ist Standartangabe bei Instandsetzungen

Drauf ankommen lassen

A-Säule und B-Säule wurden laut Rechnung instandgesetzt. Das kann nicht als Bagatellschaden gewertet werden.

Zitat:

@TJbone schrieb am 3. Oktober 2018 um 20:43:35 Uhr:



Zitat:

@Blauers6c5 schrieb am 3. Oktober 2018 um 09:35:13 Uhr:


Was wurden die A und B Säule erneuert ? oder nur gerichtet

Zwei neue Türen sind kein Grund um die Unfallfreiheit anzugreifen, kann ja auch ein Rostproblem gewesen sein.

Das hier

Würde Dir empfehlen, dass erste Bild mit geschwärztem Namen zu posten. Ist immerhin sogar die Anschrift dabei, das ist schon bedenklich.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht unten letzte Position. Hohlraumkonservierung im Unfallbereich. Das sagt doch schon alles!!

BILD 1

Ich würde es knallhart auf eine Klage ankommen lassen und diese Haltung auch dem Käufer übermitteln. Denn: Wer klagt, muss auch beweisen.

Die Klage wäre eine Zivilklage, hier muss der Kläger beweisen, dass für einen Schaden der Beklagte geradezustehen hat. Offenbar geht es hier um einen Schadenersatz, der beziffert und mit Gutachten belegt werden muss.

Wenn der Verkäufer aber bereits angeboten hat, den Vertrag rückabzuwickeln (mit Übernahme der Zusatzkosten für Fahrten, Anmeldegebühren usw.), gibt es ja keinen Schaden mehr, höchsten eine gekränkte Eitelkeit. Der Käufer erhält doch jeden Euro seinen Geldeinsatzes zurück, es ist ihm somit kein Schaden entstanden. Die Klage läuft ins Leere.

Zitat:

@a3Autofahrer schrieb am 8. Oktober 2018 um 14:56:27 Uhr:


Ich würde es knallhart auf eine Klage ankommen lassen und diese Haltung auch dem Käufer übermitteln. Denn: Wer klagt, muss auch beweisen.

Damit würde der TE voll auf die Schnauze fallen, weil er dann sämtliche Kosten der Gegenpartei zu tragen hat. Der Beweis ist innerhalb weniger Sekunden erbracht: 1) "Unfallfrei" im Kaufvertrag. 2) Rechnung über Unfallinstandsetzung. Da lächelt der Richter noch nicht mal.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Oktober 2018 um 15:17:30 Uhr:



Damit würde der TE voll auf die Schnauze fallen, weil er dann sämtliche Kosten der Gegenpartei zu tragen hat. Der Beweis ist innerhalb weniger Sekunden erbracht: 1) "Unfallfrei" im Kaufvertrag. 2) Rechnung über Unfallinstandsetzung. Da lächelt der Richter noch nicht mal.

Tatsächlich? Dann mache doch mal einen Vorschlag, wie genau ein Klagepunkt hier aussehen soll, nach dem ein Richter den Beklagten dann verurteilen kann.

Ein möglicher Klagepunkt könnte so aussehen, wenn in einem Gutachten ein in Euro bemessbarer Schaden erkannt werden würde.

"Der Beklagte ist zu verurteilen, den Schaden in Höhe von xyz Euro gemäß Gutachten blabla dem Kläger zu bezahlen..."

Es läuft immer auf das Selbe hinaus. Es geht um Schadenersatz, der hier einklagbar sein müsste.

Der Schaden ist doch aber genau dann nicht mehr existent, wenn der Verkäufer einer Rückabwicklung mit Übernahme der Kosten für Kauf, Fahrten schon vor dem Rechtsweg zustimmt und anbietet. Jede Klage wäre ja dann sinnlos.

Auto zurücknehmen würde ich auch. Wenn du dann sicher bist, dass du das Fahrzeug sowieso für zu wenig verkauft hast, stelle ihn erneut für 200€ mehr ein. So hast du die Zulassungskosten des Käufers vielleicht wieder drin.

Ich weiß zwar nicht ob der TE hier alle Beiträge liest, aber ich würde dir wenn du keine Rechtsschutz hast und er das Fahrzeug behalten will dazu raten:

Biete ihm an das du den Betrag, die 450€ die du auch vorgeschlagen hast erstattest oder das Auto komplett zurück nimmst. Lasse dir dieses bei Einverständnis aber auch schriftlich bestätigen.

Wenn er nicht reagiert wird er wohl zum Anwalt laufen wenn du Pech hast. Dann warte ab, was dir dieser für ein Schreiben aufsetzt.
In der Regel wird es ein Schreiben mit einer Forderung sein.
Erfahrungsgemäß ist die Forderung, das Fahrzeug gegen den vollen Kaufpreis zurückgeben immer eine Option vom Anwalt. Anderseits wird er dich vielleicht auffordern das Problem mit 800€ Rückerstattung zu beenden. Passiert das, kannst du dich auf einen Vergleich einlassen und 500€ oder 600€ anbieten.

Und dann heißt es abwarten, ist der Käufer einverstanden ist alles gut. Falls nicht, überlege tatsächlich die 800€ zu zahlen und erstelle die Kaufverträge beim nächsten Mal penibler und gebe alte Rechnungen von vor so vielen Jahren einfach garnicht mehr mit. Die letzten Jahre bzw. die Rechnungen der letzten Wartungen sollten bei einem solchen Fahrzeug durchaus genügen.

Viel Erfolg.

Zitat:

@a3Autofahrer schrieb am 8. Oktober 2018 um 15:27:49 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Oktober 2018 um 15:17:30 Uhr:



Damit würde der TE voll auf die Schnauze fallen, weil er dann sämtliche Kosten der Gegenpartei zu tragen hat. Der Beweis ist innerhalb weniger Sekunden erbracht: 1) "Unfallfrei" im Kaufvertrag. 2) Rechnung über Unfallinstandsetzung. Da lächelt der Richter noch nicht mal.

Tatsächlich? Dann mache doch mal einen Vorschlag, wie genau ein Klagepunkt hier aussehen soll, nach dem ein Richter den Beklagten dann verurteilen kann. Ein möglicher Klagepunkt könnte so aussehen, wenn in einem Gutachten ein in Euro bemessbarer Schaden erkannt werden würde. "Der Beklagte ist zu verurteilen, den Schaden in Höhe von xyz Euro gemäß Gutachten blabla dem Kläger zu bezahlen..." Es läuft immer auf das Selbe hinaus. Es geht um Schadenersatz, der hier einklagbar sein müsste. Der Schaden ist doch aber genau dann nicht mehr existent, wenn der Verkäufer einer Rückabwicklung mit Übernahme der Kosten für Kauf, Fahrten schon vor dem Rechtsweg zustimmt und anbietet. Jede Klage wäre ja dann sinnlos.

Mein post bezieht sich auf die Aussage von "a3autofahrer":

Zitat:

Ich würde es knallhart auf eine Klage ankommen lassen und diese Haltung auch dem Käufer übermitteln.

und nicht darauf, dass der TE im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung sich mit dem Käufer einigt.

Wenn man ein Unfall Fahrzeug als unfallfrei verkauft könnte man sich auch des Betruges schuldig machen. Wo bei man dann im Strafrecht wäre.

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