Auto unwissend Unfallfrei verkauft
Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
In den Rechnungsstapel ist anscheinend eine Rechnung
Drinnen wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.
Der Kaufvertrag ist verloren gegangen vom vorbesitzer und ich weiß nicht ob da was von einem unfaller steht. Der Typ ist jetzt zu seinem Anwalt gegangen. Was kommt auf mich zu
Beste Antwort im Thema
Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??
68 Antworten
das kommt auf den vertrag an den du mit dem käufer geschlossen hast.. je nachdem wie du die unfallfreiheit zugesichert hast (und haftungen ausgeschlöossen).. wobei auf unwissenheit kannst dich nicht rausreden wenn in dem stapel den du mitgegeben hast so eine rechnung ist.. empfehlung: gehe deinerseits zum anwalt.. entweder musst du dem käufer einen anteil des kaufpreises zurückgeben (minderung) oder eben das auto zurücknehmen (wandlung) das ganze natürlich plus seine anwaltskosten und eventuell noch gerichtskosten - also hättest dich am besten schon vorher mit ihm geeinigt..
und fürs nächstemal als tip: gib nur dokumente mit, die du vorher auch angeschaut hast
wieviel geld hast du denn für den wagen bekommen? und wie lang ist das her?
Was wurden die A und B Säule erneuert ? oder nur gerichtet
Zwei neue Türen sind kein Grund um die Unfallfreiheit anzugreifen, kann ja auch ein Rostproblem gewesen sein.
letztlich ist es so, das er einem käufer ein auto als unfallfrei verkauft hat, das es wohl nicht ist - ich denke man sollte ihm helfen die nummer wieder geradezurücken, nicht sich rauszureden.. keiner von uns würde auf der anderen seite stehen wollen.. wobei ich immer denke - bei so alten autos kommt es drauf an, das die vernünftig laufen und nicht ob es irgendwann mal nen bums gab.. (so umfangreiche reparaturen werden ja nicht mehr vor 1-2 jahren gemacht worden sein da wirtschaftliuch unsinnig)
die frage ist halt auch was der käufer jetzt will - will er das auto nicht mehr, soll op den einfach zurücknehmen und neu verkaufen - eben mit dem hinweis das der irgendwann mal nen unfall hatte - will er nur anteilig geld, muss op sehen ob er das hinbekommt oder lieber die rücknahme des autos anbietet..
mal ein hinweis an alle: bei so alten autos mit zig besitzern kann man "unfallfrei" eigentlich kaum zusichern also macht man es besser auch nicht.. ich schreib immer "unfallfrei soweit bekannt" falls ein käufer darum bittet - häte op aber nichts gebaracht da die rechnung ja in seinem besitz war - ihm der unfallschaden also bekannt gewesen sein muss/sollte.
Unfallfrei heißt doch eigentlich unfallfrei, aber wie oben schon geschrieben frage ich mich ob man für so alte Fahrzeuge rein rechtlich für die GESAMTE Vorgeschichte des Fahrzeugs verantwortlich gemacht werden kann oder tatsächlich nur für die Dauer des eigenen Besitz-Zeitraumes. In diesem Falle könnte man argumentieren "unfallfrei solange ich das Fahrzeug besessen habe".
Angenommen das Fahrzeug ist 19 Jahre alt, ich selbst habe es für z.b. 4 Jahre besessen und in dieser Zeit unfallfrei bewegt. Bin ich dann verpflichtet genau zu wissen was mit dem Fahrzeug passiert ist bevor ich es gekauft habe?
Genau diese Frage würde ich meinem Anwalt stellen wenn ich wie der Themenstarter in dieser Situation wäre.
@TJbone hoffe du kommst da unbeschadet wieder raus. Drücke dir die Daumen.
Gruß
Strassenkater78
Ähnliche Themen
Genau so ist es, Strassenkater, entweder man schreibt "solange in meinem Besitz unfallfei, was vorher war ist unbekannt" , oder schreibt gleich "unbekannt" somit ist man aus dem "
Schneider.
Gruß jaro
@jaro66 danke. mir ist klar was man schreiben SOLLTE aber was mir nicht klar ist wofür man tatsächlich VERANTWORTLICH ist wenn man vergessen hat, schriftlich den Zeitraum für die Unfallfreiheit auf den eigenen Besitzzeitraum einzuschränken und stattdessen unfallfrei notiert hat was der Käufer nun auf die gesamte Historie des Fahrzeugs bezieht und sich offensichtlich betrogen fühlt. Eben so wie es TJbone leider passiert ist.
Abgesehen davon fällt mir gerade ein - wenn der Käufer die Belege noch vor der Unterschrift des Kaufvertrags durchschauen konnte - warum hat dieser dann nicht auf diese spezielle Rechnung hingewiesen und die Unfallfreiheit bereits VOR dem Kauf in Frage gestellt? Auch ein Punkt mit dem TJbone sich vielleicht verteidigen könnte.
Zitat:
@strassenkater78 schrieb am 3. Oktober 2018 um 10:23:13 Uhr:
… Angenommen das Fahrzeug ist 19 Jahre alt, ich selbst habe es für z.b. 4 Jahre besessen und in dieser Zeit unfallfrei bewegt. Bin ich dann verpflichtet genau zu wissen was mit dem Fahrzeug passiert ist bevor ich es gekauft habe? …
Nein, bist du natürlich nicht. Wenn du es nicht weißt, musst du es eben auch so in den Kaufvertrag schreiben. "Unfallfrei" ohne Einschränkung bezieht sich nunmal auf den Gegenstand und nicht auf eine Zeitspanne.
Zitat:
@strassenkater78 schrieb am 3. Oktober 2018 um 13:08:08 Uhr:
… Auch ein Punkt mit dem TJbone sich vielleicht verteidigen könnte.
Das bringt dem TE gar nichts, weil es nichts an der Zusicherung der Eigenschaft "unfallfrei" ändert, dass der Käufer einen Reparaturbeleg findet.
Erfahrungsgemäß wird das darauf hinaus laufen, das der Käufer einen kleinen Teil des Kaufpreises zurück haben will. Warum der Käufer seinerseits sofort Richtung Rechtsanwalt rennt ohne mit dem Verkäufer vorher ein klärendes Gespräch zu führen verstehe ich nicht. Andersherum tut es mir für den TE leid aber das ist ein klarer Fall von scheisse wenn man doof ist. Und zeigt auch, das der Te bei seinem kauf damals auch schon nicht zwischen den Zeilen gelesen hat. Denn dann hätte er gewusst das sein Fahrzeug nicht unfallfrei war.
@birscherl von wegen Bezug von "unfallfrei" auf den Gegenstand und nicht auf die Zeitspanne - das klingt logisch.
Dennoch sind viele wenn es um rechtsdeutsch geht Laien. Wenn der Mist tatsächlich vor Gericht geht könnte das vielleicht mildernde Umstände oder wie das heißt bringen. So nach dem Prinzip "Hoffnung" ...
@Captainmiddel - ich würde den TE nicht als doof bezeichnen. Er hat einen Fehler gemacht und sucht Hilfe, das ist per se mal der richtige Weg. Doof wäre er dann wenn er denselben Fehler zweimal macht...
@TJbone - ein paar Gedanken und Ideen hast du jetzt. Mal in aller Ruhe drüber nachdenken, ein Gespräch mit deinem Anwalt führen und gegebenenfalls noch mal versuchen mit dem Käufer direkt zu sprechen. Vielleicht lässt sich das ja noch einvernehmlich klären. Wenn nicht, aufregen bringt nichts. Letztlich geht es "nur" um ein Ding.
Gruß
Strassenkater78
Vorsicht auch mit dem Begriff "Bagatellschaden". Im Werkstattjargon werden so Lack- und Karosserieschäden genannt, bei denen keine tragenden Teile des Autos verformt oder beschädigt worden sind. Beim Austausch von Kühler und Haube und bei einer eingedrückten Tür spricht man daher "Bagatellschäden". Damit gilt das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen". Aber erneut kommt es zu juristischen Spitzfindigkeiten: Obwohl kein "Unfallwagen" ist das Auto nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen. Dazu würde eine gesprungene Scheibe zählen, das Ausbessern von Lackkratzern oder das Ersetzen eines Scheinwerfers
Magenschmerzen machen die A und B Säule
Frei von Unfällen ist jedoch nicht gleichbedeutend mit mängel- und reparaturfrei. Sollte die Karosserie wegen Rost ausgebessert und neu lackiert worden sein, hat das nichts mit einem Unfall zu tun. Auch Schäden durch Feuchtigkeit, allgemeinen Verschleiß und unsachgemäße Wartung sind hiervon nicht berührt
stellt euch mal geistig auf die andere seite.. ihr habt ein auto als unfallfrei erworben und freut euch.. lest so abends gemütlich alle alten rechnungen durch (die der verkäufer ja kannte) und lest sowas.. a+b säule erneurt und zwei türen.. würdet ihr sicher auch nicht entspannt bleiben.. normal würd ich den verkäufer aber direkt anrufen und zusammenscheissen..
die frage ist hat er das eventuell sogar gemacht? und tj hats nicht geschrieben.. weil woher weiss tj was in der rechnung steht, die er doch nie gelesen hat? und warum schreibt er jetzt hier nichts dazu?
sorry ich bin hier eher beim käufer als beim op - wenn er den wagen als unfallfrei verkauft hat er das auch zu sein und wenn er die rechnung vorher hatte, hat er ja mindestens die möglichkeit gehabt das zu wissen.
ich würd an seiner stelle dem käufer die kohle zurückgeben + kosten der zulassung und des anwalts und das auto wieder abholen - dumm gelaufen.
und wenn das jemand mit mir macht kommen zu den anwaltskosten auch noch 14tage leihwagen den ich brauch weil ich mir ja ein anderes auto kaufen muss..
Zitat:
@Blauers6c5 schrieb am 3. Oktober 2018 um 09:35:13 Uhr:
Was wurden die A und B Säule erneuert ? oder nur gerichtetZwei neue Türen sind kein Grund um die Unfallfreiheit anzugreifen, kann ja auch ein Rostproblem gewesen sein.
Das hier
Zitat:
@weissnich48 schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:54:09 Uhr:
stellt euch mal geistig auf die andere seite.. ihr habt ein auto als unfallfrei erworben und freut euch.. lest so abends gemütlich alle alten rechnungen durch (die der verkäufer ja kannte) und lest sowas.. a+b säule erneurt und zwei türen.. würdet ihr sicher auch nicht entspannt bleiben.. normal würd ich den verkäufer aber direkt anrufen und zusammenscheissen..
die frage ist hat er das eventuell sogar gemacht? und tj hats nicht geschrieben.. weil woher weiss tj was in der rechnung steht, die er doch nie gelesen hat? und warum schreibt er jetzt hier nichts dazu?
sorry ich bin hier eher beim käufer als beim op - wenn er den wagen als unfallfrei verkauft hat er das auch zu sein und wenn er die rechnung vorher hatte, hat er ja mindestens die möglichkeit gehabt das zu wissen.ich würd an seiner stelle dem käufer die kohle zurückgeben + kosten der zulassung und des anwalts und das auto wieder abholen - dumm gelaufen.
und wenn das jemand mit mir macht kommen zu den anwaltskosten auch noch 14tage leihwagen den ich brauch weil ich mir ja ein anderes auto kaufen muss..
Und genau wegen solchen Leuten wie dir kommt der große Streit. Da ist ein 10cm Stapel an Rechnungen, natürlich habe ich mal drüber geschaut doch hab das völlig übersehen. Ich hab ihm den Vorschlag gemacht das ich das Auto zurücknehme und Zulassung plus Spritkosten zahlen werde.
Man kann auch Fehler machen jung.