Auto unwissend Unfallfrei verkauft
Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
In den Rechnungsstapel ist anscheinend eine Rechnung
Drinnen wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.
Der Kaufvertrag ist verloren gegangen vom vorbesitzer und ich weiß nicht ob da was von einem unfaller steht. Der Typ ist jetzt zu seinem Anwalt gegangen. Was kommt auf mich zu
Beste Antwort im Thema
Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??
68 Antworten
betrug begeht man aber vorsätzlich.. dabei gibt man dem betrogenen nicht den beweis des betruges mit.. also das läuft ins leere..
insgesamt halte ich die forderung der gegenseite 800,- auch für deutlich zu hoch.. die 450,- sind sicher mehr als angemessen und ich würde folgendes machen - beide vorschläge ordentlich aufsetzen.. also die klomplette wandlung wie auch die 450,- minderung... das ganze unter zeugen eintüten und per einschreiben zusenden.. damit es gerichtsfest ist.. wenn die gegenseite dennoch klagt sollte op auf der sicheren seite sein.. wobei man vor gericht und auf hoher see.......
Achja???
So nun schauen wir uns die Sache mal von der anderen Seite her an.
Du suchst ein neues Auto. Nach mehreren versuchen hast du endlich ein Auto gefunden, das gut darsteht und auch der Preis ist angemessen. Der Verkäufer sichert dir zu das daß Fahrzeug Unfallfrei wäre. Also kaufst du es. Auch im Kaufvertrag wird die Unfallfreiheit zugesichert. Du fährst nun nachhause und freust dich über dein neues Auto. Zuhause blätterst du nun man in den Unterlagen die der Verkäufer dir mitgegeben hatte. Und findest eine Rechnung über eine Reparatur eines Unfallschadens?
Was nun??
Das Auto gefällt dir und du möchtest es ungerne zurückgeben.
Ist es nun falsch nach zuverhandeln? Und den Kaufpreis zu reduzieren? Ein Reparierter Unfallschaden ist immer Problematisch.
Was ist nun ok? 800€ vom Kaufpreis zurück zuverlangen? Zum Anwalt zugehen? Anzeigen?
Man sollte sich mal in die Situation versetzten.
Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Er ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt.
"Ja Herr Richter ich wusste das auch nicht obwohl ich die Rechnungen Jahre lang im Schrank hatte habe ich sie mir nie angesehen."
Zitat:
@A627tOlli schrieb am 8. Oktober 2018 um 23:21:10 Uhr:
Auch im Kaufvertrag wird die Unfallfreiheit zugesichert.
Der Kaufvertrag war bis jetzt noch nicht hier zu sehn & so wie es aussieht möchte der TE das auch nicht auflösen. Der Punkt ist also nach wie vor offen.
Zitat:
Und findest eine Rechnung über eine Reparatur eines Unfallschadens?
Was nun??
Ich würde mich zu allererst mal kundig machen was es damit auf sich hat & zwar bei Audi direkt.
Dann würde ich mich fragen ob ersetzte Türen und eine Reparatur ein Problem an einem immerhin 18Jahre alten Auto für mich darstellt. Dann würde ich weitersehn.
(mir persönlich wäre das in dem Preisbereich egal ,da es eh nur ein Verbrauchsauto ist & wenn die Reparatur ordentlich gemacht wurde ist die Wertminderung bezogen auf das Alter der Fahrzeuge eh minimal)
Zitat:
Das Auto gefällt dir und du möchtest es ungerne zurückgeben.
Ist es nun falsch nach zuverhandeln?
Man kann versuchen das zu tun nur muß der VK eben nicht automatisch darauf eingehn. Er muß nach dem Verkauf an sich überhaupt nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren.
Zitat:
Was ist nun ok? um Anwalt zugehen?
Das wäre die einzig sinnvolle Möglichkeit die ich sehe, je nachdem wie ehrlich dieser ist wird der Anwalt über evtl. Chancen richtig aufklären
Zitat:
"Ja Herr Richter ich wusste das auch nicht obwohl ich die Rechnungen Jahre lang im Schrank hatte habe ich sie mir nie angesehen."
Der Satz ist Frage und Auflösung zugleich. Eben
weilder VK diesen Fakt nicht kannte gab er die Papiere unbedarft mit. Wäre es seine
Absichtgewesen etwas zu verschleiern hätte er dies bestimmt
nichtgetan. Vorsatz fällt hier also raus.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bzw Doofheit.
Es sind doch 2 paar Schuhe ob ich ein Auto kaufe als unfallfrei und verkaufe es als unfallfrei. Später stellt sich raus das der einen Unfall hatte. Kann ich nichts für hatte ich keine Kenntnis darüber.
Nur anders ist es doch wenn ich ein Auto als unfallfrei kaufe und bekomme unterlagen in dem steht das er einen seiten Schaden hatte. Verkaufe den wagen weiter als unfallffrei und gebe die Unterlagen mit. Man hätte hier aber Kenntnis haben können. Was beim ersten Fall nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Auch sollte man bedenken das dieses keine Rechtsberatung darstellt.
Und wer KFZler gelernt hat. Der sollte wissen wenn Tür und A-B Säule konserviert wird muss da schon mehr gewesen sein als ein kleiner Parkrempler.
Klar ist es ein 18 Jahres Auto. Trotzdem ist ein unfaller weniger Wert als ein unfallfreier Wagen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Oktober 2018 um 22:37:38 Uhr:
und nicht darauf, dass der TE im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung sich mit dem Käufer einigt.
Weil die juristische Auseinandersetzung in Form einer Klage genau dann ins Leere läuft, wenn der TE den Rückkauf anbietet. Will der Käufer allerdings nur Geld rausschlagen, kann das klappen, wenn dem TE dieser rauszuschlagende Betrag es wert ist und es finanziell augleicht. Aber juristisch Geld zurückbekommen und Auto behalten wollen, das wird für den Käufer nicht durchsetzbar sein, solange der Verkäufer sein Angebot aufrecht erhält, den Vetrag rückabzuwickeln.
Zitat:
@A627tOlli schrieb am 9. Oktober 2018 um 00:00:18 Uhr:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Der Satz bezieht sich allerdings auf die Kenntnis der Gesetzeslage, also dass man sich z.B. nicht rausreden kann, dass man doch gar nicht wusste, dass es ein Gesetz gibt, welches Diebstahl mit Strafe bedroht.
Ob hier tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich müsste erstmal klar werden, ob der Verkäufer überhaupt Kenntnis davon gehabt haben muss, dass am Fahrzeug Unfallspuren beseitigt wurden. Das ist nämlich auch fraglich, wenn es mehrere Halter gegeben hatte.
Ich glaube einige bewerten hier die Instandsetzung der B-Säule zu hoch.
Das steht quasi bei sowas immer mit auf der Rechnung.
Hohlraumversiegelung heißt nix anderes, dass man hier den Hohlraum einsprüht.
Im blödsten Fall hat dies nicht mal stattgefunden.
Wäre die B-Säule ernsthaft beschädigt gewesen, wäre dies bedeutend teurer gewesen.
Zwei Türen sind schnell fällig, wenn da jemand diese so stark berührt, dass Kanten entstehen welche man nicht ohne Spachtelmasse richten kann, dann eben die Türen erneuern muss.
Ich würde wie gesagt den Wagen zurücknehmen, es sei denn es ist zu lange her.
Auf keinen Fall dem Käufer Geld auszahlen, bei dem Kaufpreis schon extrem dreist... da sieht man auch, dass es nicht wirklich um eine erhoffte Unfallfreiheit sondern nur um Kohle geht.
Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??