Auto unwissend Unfallfrei verkauft
Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
In den Rechnungsstapel ist anscheinend eine Rechnung
Drinnen wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.
Der Kaufvertrag ist verloren gegangen vom vorbesitzer und ich weiß nicht ob da was von einem unfaller steht. Der Typ ist jetzt zu seinem Anwalt gegangen. Was kommt auf mich zu
Beste Antwort im Thema
Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??
68 Antworten
Zitat:
@Blauers6c5 schrieb am 5. Oktober 2018 um 08:08:58 Uhr:
… Das muss der Käufer erst mal beweisen das er es hätte verschweigen wollen. …
Es geht nicht darum, ob etwas verschwiegen wurde oder verschwiegen hätte werden sollen.
Es geht einzig darum, dass der TE in seinem Kaufvertrag die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert hat und diese Eigenschaft nicht besteht. Alles andere interessiert die Rechtsgelehrten nicht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Oktober 2018 um 08:39:11 Uhr:
dass der TE in seinem Kaufvertrag die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert hat und diese Eigenschaft nicht besteht
Beides ist doch zweifelsfrei ohne weitere Infos garnicht festellbar aus der Ferne.
Dazu müsste man den KV erstmal sehn- das hat ja bis jetzt niemand hier...
und ob wirklich ein "Unfall" die Ursache der auf der Rechnung stehenden Posten ist weiß auch niemand.
Evtl. ist es ja auch ein üblicher Vordruck der die andere Formulierung enthält sprich "soweit bekannt" "in der Zeit des Besitz keinen Schaden ect."
dann sieht die Sache wieder ganz anders aus, selbst die vorhandenen Rechnungen wären dann nichts worauf man einen Laien festnageln könnte.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 5. Oktober 2018 um 09:00:51 Uhr:
Beides ist doch zweifelsfrei ohne weitere Infos garnicht festellbar aus der Ferne. …Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Oktober 2018 um 08:39:11 Uhr:
dass der TE in seinem Kaufvertrag die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert hat und diese Eigenschaft nicht besteht
Einfach den Eröffnungsthread lesen:
Zitat:
Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
ja das hat der TE gesagt.....aber auf dem KV kann evtl. trotzdem was anderes stehn. Zudem - was wenn die Instandsetzung gar kein Unfall war? Das sollte man erstmal klären....
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wichtig ist halt was te in den vertrag geschrieben hat.. wenn er unfallfrei dokumentiert hat ist es letztlich egal was er an unterlagen mitliefert.. der vertrag zählt, dem käufer kann nicht zugemutet werden alle unterlagen vor dem kauf zu lesen.. hat te ja offensichtlich auch nie..
ich denke auch das hier die klausel "unfallfrei soweit bekannt" nicht greifen würde.. das gericht würde davon ausgehen das man einem käufer nur unterlagen aushändigt die man selber auch angeschaut hat - ist halt alles dumm gelaufen und wie gesagt es muss halt einfach abgehandelt werden.. ich hoffe für beide seiten das sie sich vernünftig einigen können.. was hat der wagen denn überhaupt noch gebracht? wenn der käufer nicht wandeln wil, ist ja davon auszugehen das er den kaufpreis nachträglich mindern möchte.. dazu wäre es interessant einzuschätzen ob der wagen über oder unter marktpreis verkauft wurde.. wobei ein zig jahre alter unfallschaden der ordentlich repariert wurde den heutigen wert des fahrzeuges auch nicht so maßgeblich beeinflusst - denk der käufer wird einfach sauer gewesen sein und jetzt hat der anwalt ihm das grosse geld versprochen.
aber dieser thread sollte allen eine lehre sein.. nie unterlagen mitgeben die man nicht gelesen hat - alte fahrzeuge am besten als "bastlerfahrzeuge" verkaufen - wir bekommen langsam amerikanische zustände hier.
Ich würde dem TE auch erst einmal empfehlen mit der Rechnung zu Audi zu gehen und nachfragen ob es sich bei diese Reparaturrechnung um ein meldepflichtigen Unfallschaden Handel oder nicht.
Die werden keine Auskunft geben.
War vor einigen Monaten auch mit meinem Fahrzeugschein usw. bei Audi und wollte erfragen ob und wann der letzte Getriebeölwechsel gemacht wurde. Und trotzdem ich darstellen konnte, dass es sich hierbei um meinen privaten PKW handelt haben die mir keine Auskunft darüber erteilt. Nicht einmal ein „ja“ oder „nein“ war dein um einen Anhaltspunkt zu erfahren > Datenschutz
übersetzt heisst das nur das die keinen bock hatten - was hat das mit datenschutz zu tun ob getriebeöl an deinem auto gewechselt wurde.. lächerlich
Zitat:
@weissnich48 schrieb am 5. Oktober 2018 um 09:56:28 Uhr:
wichtig ist halt was te in den vertrag geschrieben hat.. wenn er unfallfrei dokumentiert hat ist es letztlich egal was er an unterlagen mitliefert.. der vertrag zählt, dem käufer kann nicht zugemutet werden alle unterlagen vor dem kauf zu lesen.. hat te ja offensichtlich auch nie..
ich denke auch das hier die klausel "unfallfrei soweit bekannt" nicht greifen würde.. das gericht würde davon ausgehen das man einem käufer nur unterlagen aushändigt die man selber auch angeschaut hat - ist halt alles dumm gelaufen und wie gesagt es muss halt einfach abgehandelt werden.. ich hoffe für beide seiten das sie sich vernünftig einigen können.. was hat der wagen denn überhaupt noch gebracht? wenn der käufer nicht wandeln wil, ist ja davon auszugehen das er den kaufpreis nachträglich mindern möchte.. dazu wäre es interessant einzuschätzen ob der wagen über oder unter marktpreis verkauft wurde.. wobei ein zig jahre alter unfallschaden der ordentlich repariert wurde den heutigen wert des fahrzeuges auch nicht so maßgeblich beeinflusst - denk der käufer wird einfach sauer gewesen sein und jetzt hat der anwalt ihm das grosse geld versprochen.aber dieser thread sollte allen eine lehre sein.. nie unterlagen mitgeben die man nicht gelesen hat - alte fahrzeuge am besten als "bastlerfahrzeuge" verkaufen - wir bekommen langsam amerikanische zustände hier.
Also ich hab das Auto wirklich sehr sehr billig verkauft, würde sogar selber behaupten das dass unter dem Marktpreis ist. 2ter Besitzer 130tsd km TÜV neu sehr viele reperaturen, weiß nicht ob es eine Rolle spielt. Verkauft habe ich ihn für 3500euro.
Der Herr weiß das es sich nicht rentieren würde das Fahrzeug her zu geben da es zu gepflegt ist. Er will legedlich nur noch mehr Geld raus holen.
Kurzes Update habe ihn gefragt was er vorschlägt und er meinte wenn ich ihn 800euro zahle ist die sache gegessen. Wäre aber nur absolut blöd den ich würde einen zu großen Verlust machen. Habe ihm 450euro vorgeschlagen aber da er sich nicht mehr meldet denke ich das er wahrscheinlich zum Anwalt gehen wird. Ich habe keine Rechtschutzversicherung, kommt da viel auf mich zu oder gibt es da Hilfen? Wäre über jeden hilfreiche Nachricht glücklich
Gib ihm die 800€ und gut ist. Aber neuen Vertrag machen. Anwalt ist teuer bei 3500€ kannst du mit 5000 Streitwert rechnen. Anwalts und Gerichts kosten werden weit aus höher ausfallen. Mit 800€ bist du noch billig weggekommen. Lehrgeld oder du musst zu einem Anwalt. Der Typ hat dich bei deinen cochones.
Zitat:
@TJbone schrieb am 7. Oktober 2018 um 23:03:02 Uhr:
Er will legedlich nur noch mehr Geld raus holen.
Das ist mit Sicherheit so. Nur du stellst dich gerade MEHR als ungeschickt an 😕
Hör ab jetzt
vollständigauf mit der Gegenseite weiter zu kommunizieren. Du reitest dich immer mehr rein!
Mach dich besser schonmal schlau was hinter der Reperaturrechnung steckt evtl. bekommst du da was raus.
Davon abgesehn bleiben nun 2 Möglichkeiten:
1.entweder warten bis was vom Gericht kommt dann reagieren--> keinesfalls auf ein Anwaltsschreiben der Gegenseite reagieren
2. gleich selber einen Anwalt einschalten und sich über die Sachlage informieren und wie man am besten weiter vorgeht
Zitat:
Ich habe keine Rechtschutzversicherung
--> für die Zukunft eine abschließen das is das mindeste was man haben muß heute.
Zitat:
@A627tOlli schrieb am 7. Oktober 2018 um 23:36:28 Uhr:
Lehrgeld Der Typ hat dich bei deinen cochones.
Erzähl doch bitte nicht so einen Unsinn! 😮 du kennst weder der Kaufvertrag noch die Hintergründe der Reperaturrechnung! Dem TE da zu raten irgendwas vorschnell zu Zahlen ist völlig absurd!
In dem Fall sieht man zudem eindeutig worum es dem Käufer geht wenn er 800€ will & "die Sache dann vergisst" ich würde mich da auf überhaupt keine Diskussion einlassen und immer den Rechtsweg gehn.
Bei so einer Arroganten Drecksau (sorry für den Ausdruck) Der Vorschlägt mit 800,- wäre das Gegessen, würde ich sofort ohne Zögern sagen, Auto sofort zurück! Abmeldekosten werden erstattet + Kaufpreis. Auto erneut verkaufen! Den Verkäufer auf die Black List setzen und gut ist. Nachverhandelungen bei alten Autos Ausgeschlossen!!! Du bist kein Händler, Werkstatt, sondern Privatmensch, der nicht alles wissen kann.
Bei 3500€ Streitwert kostet der eigene Anwalt 863€ bei einer Außergerichtlichen einigung.Und sollte es vor Gericht gehen mit Urteil kostet das 1733,08€. Bei einer Gerichtlicheneinigung kommt man auf 2078,84€. Ohne Rechtschutzversichung wird alleine bei einer Anwaltlichen inanspruchnahme nach RVG ein Gebührensatz von 1,3 erhoben. Das sind 327,60€ +Pausch.+ MwSt = 413,64€. Sollte jeder mal selber durchrechnen.
Wenn der Typ zum Anwalt geht kostet es Kohle. Mehr als die 800€. Da der/die Anwälte auch bezahlt werden möchten.
Verliert der TE muss er die 3500€ zurückzahlen das Auto zurücknehmen und darf noch 1733,08€ Anwalts+Gerichtskosten zahlen.
Ja und? Natürlich kostet der Rechtsweg Geld das tut es immer aber darum gehts doch noch garnicht.
Nur weil irgendwo in einem 15 jahre alten Rechnungsstapel eine Teileposition auftaucht und der Käufer meint dafür müßte es jetzt nachträglich Kohle geben ist das noch lange nicht Gerichtsfest der Fall.
Wer sich gerne ausnehmen lassen will wie eine Weihnachtsgans soll das tun - ich hoffe der TE tut das nicht.