Auto unwissend Unfallfrei verkauft

Audi A6 C5/4B

Hallo, hab meinen A6 2.7t als unfallfrei verkauft.
In den Rechnungsstapel ist anscheinend eine Rechnung
Drinnen wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.
Der Kaufvertrag ist verloren gegangen vom vorbesitzer und ich weiß nicht ob da was von einem unfaller steht. Der Typ ist jetzt zu seinem Anwalt gegangen. Was kommt auf mich zu

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Also falls wer wissen will wie die Geschichte geendet hat, wir haben uns bei 500eu geeinigt und jetzt ist die Sache gegessen. Danke fuer eure Hilfe, in Zukunft pass ich besser auf, man lernt ja aus Fehlern ??

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Wenn du ihn das Angebot gemacht hast,frag ich mich warum das mit einem Anwalt geklärt werden muss

okay wenn du ihm bereits das angebot gemacht hast ist es ja in ordnung - das fände ich schon korrekt.. das mit dem anwalt versteh ich dann irgendwie auch nicht - das wird dann wohl böse enden.. falls du ne verkehrsrechtschutz hast würde es sich anbieten auch schonmal nen anwalt zu suchen..

Der will das Auto bestimmt behalten plus Geld wieder rausschlagen. Damit er es im Endeffekt günstiger bekommt

Genauso will er das.

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Was für einen Unfallwagen ja auch legitim ist.

Ich wuerde sagen dass der Kaeufer mit der Uebernahme der Rechnungen auch zur Kenntnis genommen hat, dass diese Reparatur erfolgt ist.

Ob die Reparatur auf Grund eines Unfalls erfolgte, wird schwer zu belegen sein, ausser es wurde durch die Versicherung reguliert und die rueckt Informationen raus.

Und selbst dann ist die Unterscheidung ob das als Bagatellschaden oder wertmindernder Unfallschaden gilt, fuer einen Laien Verkaeufer so schwer zu treffen, dass er durchaus das erstere annehmen und daher auch unfallfrei ankreuzen konnte.

Ich wuerde das sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Es gibt genug Drecknasen die auf die Tour reisen, erst einen Hobel fuer ein bisschen zu viel Talers kaufen, dann das Haar in der Suppe suchen und Kasse machen. Die erkennt man als erstes daran, dass sie sich auf eine Rueckabwicklung nicht einlassen.

geb dir Recht.

Zitat:

@rslrslrsl schrieb am 4. Oktober 2018 um 13:31:14 Uhr:


Ich wuerde sagen dass der Kaeufer mit der Uebernahme der Rechnungen auch zur Kenntnis genommen hat, dass diese Reparatur erfolgt ist. …

Das werden nur leider alle, die sich von Berufs wegen mit dem Recht auseinandersetzen, anders sehen. Die Aussichten in einem Rechtsstreit sind für den TE weiterhin sehr gering, auch wenn du persönlich eine andere Meinung dazu hast.

Also entweder den Wagen freiwillig zurück nehmen und die Zulassungskosten ebenfalls.
Oder mit dem Käufer über einen Preisnachlass diskutieren.

Anderseits frage ich mich tatsächlich, wer sich an einem Unfallschaden von vor 15 Jahren an einem 18 Jahre alten Auto hochzieht!
Doof gelaufen klar, aber als Käufer muss man doch echt ausgehen das in der ganzen Zeit mal etwas mit dem Wagen passiert sein könnte...

Der TE hat geschrieben, dass er dem Käufer den Vorschlag gemacht hat, das Auto zurückzunehmen inkl. der entstandenen Kosten.
Mehr kann der Käufer nicht verlangen!

Evtl. ihm noch als Alternative dazu einen Preisnachlass von x,- Euro anbieten.

Dies muss er ihm und seinem Anwalt (falls schon kekannt) nochmals telefonisch und vorallem schriftlich per mail oder besser noch per Einschreiben mitteilen.

Dann hat er seine Pflicht getan, und der Käufer ist am Zug, d.h. muss sich entscheiden.

Und der TE hat danach hoffentlich für die Zukunft gelernt.

Wenn ich das richtig lese, hat der Wagen 2 Türen bekommen, die B Säule ist instand gesetzt worden.
Nix Wildes.
Und das im Jahr 2003 !!

Also was soll das, glaube nicht, dass da wirklich was bei raus kommt.
Wir reden hier ja mittlerweile um alte Fahrzeuge.

Wie lange ist der Verkauf denn nun her?
Mag dies ein Vorwand sein, um den Wagen zurückzugeben?

Zitat:

wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.

Ich lese da, dass zwei tragende Säulen und zwei Türen gewechselt wurden. Die Türen sind sicher nix Wildes, kann man ja einfach austauschen. Aber zwei Säulen zu tauschen ist schon ein heftiger Eingriff in die Karosseriestruktur …

Da steht doch instandsetzen .

Ich glaube nicht das für 81€ eine Säule getauscht wird.

Das kann für die 81 €nicht viel gewesen sein,da diese ja nicht mal Lackiert wurden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2018 um 06:57:57 Uhr:



Zitat:

wo die a Säule b Säule und zwei linke Türen gewechselt wurden.

Ich lese da, dass zwei tragende Säulen und zwei Türen gewechselt wurden. Die Türen sind sicher nix Wildes, kann man ja einfach austauschen. Aber zwei Säulen zu tauschen ist schon ein heftiger Eingriff in die Karosseriestruktur …

Die Rechnungs-Scans hab ich grad erst gesehen, ich hatte mich auf den Eingangspost bezogen.
In der Rechnung steht aber auch "Hohlraumschutz im Unfallbereich …" und "Schadensbedingte Lackarbeiten" – das ist leider ein eindeutiger Nachweis für einen Unfall, die Angabe "unfallfrei" im Kaufvertrag ist daher falsch, mit allen Konsequenzen. Wann ein Unfall stattgefunden hat, ist für die Zusicherung einer Eigenschaft völlig egal. Dem TE kann man nur wünschen, dass der Käufer dessen Fehler nicht bis zum letzten auskostet und nicht unnötig Kosten produziert.

Das wird garantiert als Bagatellschaden deklariert. Da würde ich es drauf ankommen lassen. Außerdem hat der Käufer den Schaden in dem Sinne nicht verschwiegen, da er die Rechnung ja mitgeliefert hat.
Das muss der Käufer erst mal beweisen das er es hätte verschweigen wollen.
Hier geht darum noch etwas Geld rauszuholen.
Wenn der Käufer so entsetzt ist, warum gibt er ihn nicht zurück ? Wenn das Angebot des Verkäufers vorliegt

Mal schauen.

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