Auffahrunfall - Totalschaden - Wieviel bekomme ich ca.?
Hallo Freunde,
habe gestern einen Auffahrunfall gehabt. Meine Frau und ich haben ein Schleudertrauma, 1 Woche erstmal krankgeschrieben. Die Kinder haben Gott sei dank nichts abbekommen. Gutachter meint, das es ein Totalschaden ist, Stoßstange geplatzt, Heckabschlußblech Knick drin, Blech im Kofferaum bis zum Reserverad eingedrückt etc. Was meint ihr?
1. Was bekomme ich ca. raus? Was wichtiger ist, reißt sich in diesem Fall die Versicherung meinen Bimmer unter den Nagel?
2. Weiß jemand, wie die das rechnen mit dem Schmerzensgeld? Wird da pro Tag gezahlt, oder gibt es da für die verschiedenen Schmerzen eine Liste/Hausnummer o. ä.?
3. Wegen dem Schmerzensgeld nimm ich mir doch direkt einen Anwalt, oder? Meine Versicheung habe ich noch nicht kontaktiert. Was meint ihr?
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Schleudertrauma gibt aber kein Geld mehr,weil mans nicht 100%ig nachweisen kann😉
Mal wieder eine Aussage vom Fachmann.......danke......
@ bmw320i
Zum Thema Anwalt: In Deinem Fall auf jeden Fall (hast Du aber ja schon konsultiert), der wird Dich dann wahrscheinlich auf folgendes aufmerksam machen:
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist für Richter immer entscheidend, wie weit die Folgen der Einwirkung eines Unfalls für den Richter nachvollziehbar erscheinen. Sicherlich muss der Anlas zunächst gegeben sein eine Verletzung zu vermuten (sicherlich nicht der Fall bei z.B. durch Schlüssel verursachten Lackkratzer, um es einmal zu übertreiben). Dann hängt aber viel vom Eindruck über das Folgeverhalten des Verletzten ab.
Zwei Extrembeispiele.
1- Schwereres Schleudertrauma, dass erst nach 6 Monaten wieder vollständig verschwindet aber der Verletzte nie zum Arzt geht
Vermutung: kein bis wenig Schmerzensgeld
2- Leichtes Schleudertrauma, Schmerzen nach 8 Wochen verschwunden, aber Verletzter geht regelmäßig 1 x pro Woche zum Arzt/Physiotherapeuten
Vermutung: deutlich höheres Schmerzensgeld als in Beispiel 1
Zu Deinem Auto: Wenn der wirklich BJ 91 ist, wirst Du Dich über den geringen vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert (ich schätze ca. 2.500 EURO) nicht sehr freuen. Dein Auto wird nach Deiner Beschreibung des Schadens damit zum wirtschaftlichen Totalschaden, was bedeutet, dass Du maximal den Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung bekommst, diesen aber auch nur, wenn Du Dein Unfallfahrzeug an die Versicherung abtrittst.
Willst Du Deinen Wagen reparieren lassen, so zahlt Dir die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (vielleicht 1.800 EURO ???), ob eine Reparatur Deines Wagens von diesem Betrag bezahlbar ist ist fraglich. Über weitere Möglichkeiten, wie z.B. fachgerechte Reparatur bis zu 30% über Wiederbeschaffungswert mit Rechnungsnachweis, wird Dich sicher Dein Anwalt aufklären.
Ich hatte den gleichen Schaden!
Schaden laut Gutachter:
Reparaturkosten:
EUR 2.151,12 ohne Mwst.
EUR 2.495,30 incl. Mwst.
Widerbeschaffungswert: EUR 4.200,00
Gemacht wurde:
Stoßfänger + Einsatz a+e, ersetzt
PDC Sensoren (L)a+e, ersetzt
Stoßleisteen (L+M+R) a+e, ersetzt
Pralldämpfer (L+R) a+e, ersetzt
Träger Stoßfäbger a+e, ersetzt
Dichtung Heckklappe a+e, ersetzt
Dichtung Rückleuchte (L+R) a+e, ersetzt
Abschlussblech richten
Lackierarbeiten:
Abschlussblech, Kofferraumdeckel, Stoßfänger.
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Mal wieder eine Aussage vom Fachmann.......danke......
Was will ES von Mir?😁
Kann nur das wiedergeben,was mir mal vor Jahren im KH gesagt wurde😉
Kann ja sein,da sich da wieder was geändert hat!
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Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Ich hatte den gleichen Schaden!
Schaden laut Gutachter:Reparaturkosten:
EUR 2.151,12 ohne Mwst.
EUR 2.495,30 incl. Mwst.Widerbeschaffungswert: EUR 4.200,00
....
Die Rep. Kosten, wie von "320i" schätze ich etwas höher ein, da bei einem Schleudertrauma der Anstoss wahrscheinlich so heftig war, dass auch die hinteren Längsträger (sichtbar nach Herausnehmen der Kofferaumbodenablage und Abnehmen der linken und rechten Plastik-Bodenverkleidung) beschädigt worden sind. Ein Austausch (Schweißarbeit) lediglich eines dieser Träger kostet ca. 500,-Euro.
Den für Dein Fahrzeug ermittelten Wiederbeschaffungswert halte ich für das Fahrzeug von "320i" für nicht vergleichbar. Die Schwacke/DAT Liste (bis Bj. '94) gibt beispielsweise für einen 95er Baujahr 320i mit 150000 km einen Wert von ca. 3.100 Euro an. Der Wert für ein 91er Baujahr mit, evtl. noch mehr km auf dem Tacho, dürfte da deutlich niedriger ausfallen.
Ich spreche hier übrigens aus eigener ca. 2 Monate alter Erfahrung mit einem 318iS BJ Mitte 92 (gutachterlicher Wiederbeschaffungswert 2.000-2.500 EURO).
Tendenziell aufwertende Faktoren, wie z.B. fast neues Bilstein B8 Sportfahrwerk und Differentialsperre (welche heute für die E36er Modelle kaum noch zu bekommen sind) werden vom Gutachter nahezu gar nicht als aufwertend anerkannt, sondern als normale betriebsnotwendige KFZ Teile angesehen.
Es sollte nur ein Anhaltspunkt sein. Ich wurde im Stand torpediert und wurde (laut Gutachter) mit einer Auftreffgeschwindigkeit von 40km/h getroffen.
Der Reparaturwert dürfte in etwa gleich sein, den Restwert etc., habe ich vollständigerhalber genannt. Dass dieser auf den geposteten Unfallschaden nicht anwendbar ist, dürfte doch klar sein oder?
Es kommt auf den Körperbau an, ab wann ein Schleudertrauma auftritt (laut meinem Vater: Dr. med.). Meine Mutter wurde vor 10Jahren, mit 15km/h, von hinten getroffen (Mazda 121). Damals bekam sie ein Schleudertrauma und renkte sich den (?4.?) Halswirbel aus.
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Es sollte nur ein Anhaltspunkt sein. Ich wurde im Stand torpediert und wurde (laut Gutachter) mit einer Auftreffgeschwindigkeit von 40km/h getroffen.
Der Reparaturwert dürfte in etwa gleich sein, den Restwert etc., habe ich vollständigerhalber genannt. Dass dieser auf den geposteten Unfallschaden nicht anwendbar ist, dürfte doch klar sein oder?Es kommt auf den Körperbau an, ab wann ein Schleudertrauma auftritt (laut meinem Vater: Dr. med.). Meine Mutter wurde vor 10Jahren, mit 15km/h, von hinten getroffen (Mazda 121). Damals bekam sie ein Schleudertrauma und renkte sich den (?4.?) Halswirbel aus.
Hey, vollkommene Zustimmung (berufe mich auch auf persönliche Erfahrung sowie auf unmittelbare ärztliche und juristische Verwandschaft).
Ich wollte lediglich "320i" vorwarnen, dass er sich nicht allzu große Hoffnungen auf einen einträglichen Unfallschaden machen soll.
Ich schätze, bei dem Unfall, von dem Du berichtest (den Personenschaden mal ausgeklammert), war das Fahrzeug "jünger" als 16 Jahre ?!
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Hey, vollkommene Zustimmung (berufe mich auch auf persönliche Erfahrung sowie auf unmittelbare ärztliche und juristische Verwandschaft).
Ich wollte lediglich "320i" vorwarnen, dass er sich nicht allzu große Hoffnungen auf einen einträglichen Unfallschaden machen soll.
Ich schätze, bei dem Unfall, von dem Du berichtest (den Personenschaden mal ausgeklammert), war das Fahrzeug "jünger" als 16 Jahre ?!
Mein BMW ist Bj. 02/91. Das Gutachten ist gestern gekmmen, Wiederbeschaffungswert 2.250 Euro, Reparaturkosten 3200 Euro, Restwert 300 Euro. Also, der Wiederbeschaffungswert ist mir ein bißchen wenig. Der Gutachter sagte, das er im Netz stöbert, wegen dem Marktwert. Einen gleichwertigen mit Klima, Leder und Schiebedach findet er, und die Standheizng sowie Euro würde er och auf den Preis dazurechnen, das ergibt den Wiederbeschaffungswert.
Nutzungsentschädigung = 50 Euro pro Tag, Reparaturdauer 4-5 Tage, Wiederbeschaffungsdauer = 12-14 Tage.
Was heißt das jetzt genau für mich?
Wenn sich weiter nichts ergibt (anderer Wiederbeschaffungswert) und Du den Wagen behalten willst, bedeutet das Folgendes:
Du behälst Dein beschädigtes Auto und bekommst 2250 - 300 = 1950 Euro von der Versicherung. Die fiktive Abrechnung für den Nutzungsausfall bekommst Du im Normalfall nur, wenn Du die sachgerechte Repartur nachweist (wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Regelung auch im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens greift).
Gruß
hl
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Du behälst Dein beschädigtes Auto und bekommst 2250 - 300 = 1950 Euro von der Versicherung. Die fiktive Abrechnung für den Nutzungsausfall bekommst Du im Normalfall nur, wenn Du die sachgerechte Repartur nachweist...
...soweit richtig. Den Nutzungsausfal bekommst du jedoch auch wenn du dir ein neues Fahrzeug zulegst und das der Versicherung gegenüber nachweist (Kopie Fahrzeugschein).
Dabei solltest du dir natürlich nicht unnötig viel Zeit lassen i.d.R. kannst du je nach Versicherung ca. 4 Wochen geltend machen - so lange wird die Neubeschaffung nämlich in aller Regel dauern.
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Wenn sich weiter nichts ergibt (anderer Wiederbeschaffungswert) und Du den Wagen behalten willst, bedeutet das Folgendes:
Du behälst Dein beschädigtes Auto und bekommst 2250 - 300 = 1950 Euro von der Versicherung. Die fiktive Abrechnung für den Nutzungsausfall bekommst Du im Normalfall nur, wenn Du die sachgerechte Repartur nachweist (wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Regelung auch im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens greift).
Gruß
hl
Meinst Du, das ich meinen Wagen behalten kann? Oder kann es passieren, das die Versicherung den Wagen einsackt? Und was meinst Du, der Wiederbeschaffungswert ist doch ein bißchen wenig. Ich habe mal gestöbert und kann kein vergleichbares im Netzt finden. Ob ich den Sachverständigen nochmal anrufen soll?
Zitat:
Original geschrieben von bmw320i
Meinst Du, das ich meinen Wagen behalten kann?
Das schrieb er doch! Du hast es doch selber zitiert - und ja, du kannst ihn behalten.
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Du behälst Dein beschädigtes Auto und bekommst 2250 - 300 = 1950 Euro von der Versicherung.
Hallo bin Lackierer und ein guter Freund ein sehr guter Karosseriebauer könnten deinen BMW eventuell günstig machen. WOher kommste den?
Zitat:
Original geschrieben von Stephan323
Hallo bin Lackierer und ein guter Freund ein sehr guter Karosseriebauer könnten deinen BMW eventuell günstig machen. WOher kommste den?
Danke für das Angebot. Komme aus Bergisch Gladbach. Aber ich habe auch einen guten Kumpel, der das günstig macht. Aber ich habe keien Lust mehr. Wenn ich den behalten kann (was ich nicht glaube, denn meine Freunde sagen das der von der Versicherung an Händler angeboten wird, und dise werden bestimmt mehr bieten als 300 Euro), werde ich nur die Stoßstange richten. Dann noc hein paar Monate fahren und einen neuen Gebrauchten holen. Mal schauen, auf jeden Fall kein Geld mehr reinstecken.
Der sogenannte Restwert (in Deinem Falle 300,- EURO) müsste vom Sachverständigen sofern dieser seriös ist, bereits über eine Internet Restwertbörse ermittelt worden sein (die meisten Versicherer fordern diese Vorgehensweise).
Beim Wiederbeschaffungswert sollte man sich nicht allzu große Hoffnungen machen, es reicht, wenn ein bis wenige Fahrzeugangebote in der vom Gutachter genannten Preislage in Deiner Umgebung verfügbar sind (muss nicht der Durchschnittspreis aller angebotenen Fahrzeuge sein!). Es dürfen aber grundsätzlich nur regionale Angebote bezogen auf Deinen Wohnort einbezogen werden. Was in diesem Zusammenhang "regional" genau bedeutet, kann Dir am besten dein Anwalt erläutern. Der Gutachter kann aber sicherlich nicht argumentieren, dass ein ähnliches Fahrzeug zum genannten Wiederbeschaffungswert z.B. in München angeboten wird, wenn Du in Köln wohnst.
Gruß
hl