Auffahrunfall - Totalschaden - Wieviel bekomme ich ca.?

BMW 3er E36

Hallo Freunde,

habe gestern einen Auffahrunfall gehabt. Meine Frau und ich haben ein Schleudertrauma, 1 Woche erstmal krankgeschrieben. Die Kinder haben Gott sei dank nichts abbekommen. Gutachter meint, das es ein Totalschaden ist, Stoßstange geplatzt, Heckabschlußblech Knick drin, Blech im Kofferaum bis zum Reserverad eingedrückt etc. Was meint ihr?

1. Was bekomme ich ca. raus? Was wichtiger ist, reißt sich in diesem Fall die Versicherung meinen Bimmer unter den Nagel?

2. Weiß jemand, wie die das rechnen mit dem Schmerzensgeld? Wird da pro Tag gezahlt, oder gibt es da für die verschiedenen Schmerzen eine Liste/Hausnummer o. ä.?

3. Wegen dem Schmerzensgeld nimm ich mir doch direkt einen Anwalt, oder? Meine Versicheung habe ich noch nicht kontaktiert. Was meint ihr?

30 Antworten

Schmerzensgeld geht nach Tabelle....Schleudertrauma bringt das, Armbruch das, Nasenbruch das, Arm ab das.....egal wie lange die Heilung dauert.

Wenn Du den Wagen behalten möchtest, kannst Du dies tun. Die Versicherung zahlt Dir den Widerbeschaffungswert abzüglich des Restwertes aus und wirt dir außerdem einen Verwerter nennen, bei dem Du den Wagen zum Restwert in Zahlung geben kannst, wenn Du möchtest. (Sollte die Versicherung dies nicht tun, kannst Du darauf bestehen) In jedem Falle solltest Du den Wagen von einem Gutachter deiner Wahl bewerten lassen und nicht von einem der gegnerischen Versicherung.

Ein guter Anwalt holt dor ca. 500€ pro Person raus.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von stop


Ein guter Anwalt holt dor ca. 500€ pro Person raus.... 😉

Ich meine sogar es wären genau 500,- Euro pro Kopf ( 😁 )...

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Zitat:

Original geschrieben von stop


Ein guter Anwalt holt dor ca. 500€ pro Person raus.... 😉

Habe nachher einen Termin bei meinem Anwalt. Schauen wir mal, was der sagt. Hoffentlich kann ich nachher meinen Wagen behalte. Sieht halt schlimmer aus, als es ist. Fahrbereit ist er ja. Ein Jahr brauche ich den mind. noch.

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune


Ich meine sogar es wären genau 500,- Euro pro Kopf ( 😁 )...

Gibt es da eine Liste? Oder hängt es von den Verhandlungen ab?

Was die Schadensfrage betrifft: Keiner hier ist ein Hellseher und ein "Gutachten" per Ferndiagnose sagt sowieso nichts aus...

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist übernimmt die gegnerische Versicherung deine Anwaltskosten, Schmerzensgeld ist immer so eine Sache - bei meinem letzten Unfall haben wir auch um die 500 geltend gemacht - die Versicherung hat sich bereit erklärt per "Vergleich" 400 zu zahlen.

Hatte ja in letzter Zeit nicht grad wenige Unfälle, bei allen Schmerzensgeldzahlungen kam immer so um die 400 Euro raus (Schleudertrauma)...

Gruß Micha

Zitat:

Original geschrieben von bmw320i


Gibt es da eine Liste? Oder hängt es von den Verhandlungen ab?

das geht nach Liste..Ist nicht so wie in den USA wo man millionen einklagen kann..Wir leben in Deutschland..Da ist das alles geordnet 😁

habe grad im Internet gelesen, dass es für ein Schleudertrauma früher 1000 DM gab..Jetzt angeblich 600,- Euro....

Diese Listen sind für die Versicherung nicht bindend sondern sollen einen Anhaltspunkt zur Bemessung des Schmerzensgeldes geben.

Ein schönes Beispiel ist die Schwackeliste. Der ermittelte Preis ist ja auch nicht verbindlich sondern stellt lediglich einen ungefähren Wert dar. Der letztendlich bezahlte Preis für ein Fahrzeug ist Verhandlungssache.

Wenn die Versicherung den geltend gemachten Betrag nicht zahlen möchte bleibt einem der Rechtsweg. Da liegt es dann im Ermessensspielraum des jeweiligen Richters😉

Also ich bin bei bisherigen Verhandlungen mit den Versicherungen immer gut gefahren und man konnte sich einigen. Von den meist geltend gemachten 500 Euro gab es immer so um die ca. 400. Wenn man dann wegen den "fehlenden" 100 Euro klagt, besteht die Gefahr das man ewig lang auf das Geld wartet bzw. vielleicht sogar leer ausgeht.

Schleudertrauma gibt aber kein Geld mehr,weil mans nicht 100%ig nachweisen kann😉

hier mal was Interessantes über HWS-Schleudertrauma und Schmerzensgeld:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/schleudertrauma.php

"In einer bahnbrechenden Entscheidung vom 28.01.2003 VI ZR 139/02 abgedruckt in NJW 2003, 1116 hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass dem Befund des erstbehandelnden Arztes sehr wohl Beweiswert zukommen könne. Der Arztbericht könne derart überzeugend sein, dass das Gericht weder ein kraftfahrzeugtechnisches Sachverständigengutachten zu der Höhe der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung noch ein biomechanisches Gutachten zu der Frage einholen müsse, ob der Unfall geeignet war, eine HWS-Verletzung hervorzurufen. Der Bundesgerichtshof wandte sich ausdrücklich gegen die Annahme einer schematischen "Harmlosigkeitsgrenze" bei Heckunfällen, weil das Entstehen von HWS-Verletzungen nicht nur von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, sondern auch von einer Vielzahl anderer Faktoren, wie z.B. der Sitzposition, abhänge. "

Meine Schwiegermutter hatte im Sommer einen Auffahrunfall mit Schleudertrauma und konnte am nächsten Tag fast nicht mehr den Kopf drehen.800€ hat sie von der Vers. bekommen

Mir ist vor einem Jahr auch einer drauf gefahren...war mit meinem Vater unterwegs, er hatte Schleudertrauma und ich "auch", haben 700€ zusammen bekommen...früher gabs viel mehr geld dafür..eigentlich ein Beschiss, was ist wenn man in 20 jahren Probleme deswegen bekommet nur weil einer da bei fahren gepennt hat....DEUTSCHLAND!!!

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


hier mal was Interessantes über HWS-Schleudertrauma und Schmerzensgeld:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/schleudertrauma.php

"In einer bahnbrechenden Entscheidung vom 28.01.2003 VI ZR 139/02 abgedruckt in NJW 2003, 1116 hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass dem Befund des erstbehandelnden Arztes sehr wohl Beweiswert zukommen könne. Der Arztbericht könne derart überzeugend sein, dass das Gericht weder ein kraftfahrzeugtechnisches Sachverständigengutachten zu der Höhe der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung noch ein biomechanisches Gutachten zu der Frage einholen müsse, ob der Unfall geeignet war, eine HWS-Verletzung hervorzurufen. Der Bundesgerichtshof wandte sich ausdrücklich gegen die Annahme einer schematischen "Harmlosigkeitsgrenze" bei Heckunfällen, weil das Entstehen von HWS-Verletzungen nicht nur von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, sondern auch von einer Vielzahl anderer Faktoren, wie z.B. der Sitzposition, abhänge. "

jja toll das alles kostet dann 10000€ und man bezahlt dann doch die 1000€ für den Verletzten..nja

Zitat:

Original geschrieben von AndyNo1


jja toll das alles kostet dann 10000€ und man bezahlt dann doch die 1000€ für den Verletzten..nja

deswegen wird wohl der ganze Zirkus nicht mehr gemacht ,sondern das Attest des Arztes anerkannt

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