Auffahrunfall mit einem Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Abend,
ich bin gestern morgen einer älteren Dame, die antscheinend einen Hasen am Straßenrand gesehen hat und dann vollgebremst hat, mit 50-60 km/h auf einer Schnellstrasse hinten reingefahren. Der Dame und mir ist Gott sei Dank nichts passiert. Dennoch hat mein Wagen erhebliche Schaden erlitten, allen voran das Auslösen der Airbags. Jetzt wollte ich mir ein Bild vom finanziellen Aufwand machen, der auf meine Versicherung zukommt und ob es sich überhaupt für sie lohnt den Wagen zu reparieren... Ich habe den Golf im September 2016 neu gekauft für 38’000€, meine Versicherung lässt bis zu 30% des Neuwerts das Auto reparieren, dh bis +-11500€. Liegt der Schaden über diesen 30%?
Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist Schrott. Hab ihn aber auf den Neupreis versichert, bekomme also den Neupreis zurückerstattet.

und für den Rest: ich wollte nie gegen die Dame vor Gericht ziehen, ich kann gut verstehen, dass man aus Reflex bremst und sehe ja ein, dass es komplett mein Fehler ist und habe daraus gelernt.... ob nun ein Hase da war oder nicht ist jetzt auch nicht mehr relevant, hauptsache ist keinem etwas passiert.

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch

L.

78 weitere Antworten
78 Antworten

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:42:01 Uhr:


Wahrscheinlich wurde der Hase bewusst von einem Versicherungsvertreter am Strassenrand ausgesetzt!?

Richtig. Auf Befragen der Polizei gab er übrigens an: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts."

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:03:54 Uhr:


Der offizielle Wortlaut aus dem Bußgeldkatalog 2017:

"Bei Kleintieren und kleineren Wildtieren wird allerdings abgeraten ...

Jetzt mal bitte keine Gerüchte verbreiten. Das ist doch kein Text aus dem Bußgeldkatalog. Es handelt sich um einen redaktionellen Text einer Website, die aus naheliegenden Gründen den Begriff "bussgeldkatalog" im Domainnamen trägt.

F.

.

😁

D.

.

Klasse Thread! (Allerdings viel weniger wegen des eigentlichen Themas)

M.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 04. Dez. 2017 um 15:48:10 Uhr:


Jetzt mal bitte keine Gerüchte verbreiten. Das ist doch kein Text aus dem Bußgeldkatalog. Es handelt sich um einen redaktionellen Text einer Website, die aus naheliegenden Gründen den Begriff "bussgeldkatalog" im Domainnamen trägt.

Ach Mist,erwischt😁

Ach kommt,das macht doch Spaß hier 😁

Ich denke dass der Hase für unzurechnungsfähig erklärt wird,er stand bestimmt unter Drogen und hatte eine schwere Kindheit. Er ist also schön aus dem Schneider 🙂

Ähnliche Themen

Der Wagen ist Schrott. Hab ihn aber auf den Neupreis versichert, bekomme also den Neupreis zurückerstattet.

und für den Rest: ich wollte nie gegen die Dame vor Gericht ziehen, ich kann gut verstehen, dass man aus Reflex bremst und sehe ja ein, dass es komplett mein Fehler ist und habe daraus gelernt.... ob nun ein Hase da war oder nicht ist jetzt auch nicht mehr relevant, hauptsache ist keinem etwas passiert.

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch

L.

Bin ich hier der Einzige mit einem G-Punkt?

G.

Ich doch auch... Siehe oben

G.

.

Eigentlich mag ich es ja überhaupt nicht wenn Threads unnötig vollgemüllt werden, aber hier mache ich auch mal eine Ausnahme :-)

U.

.
@luca318 so schaut’s aus! Hut ab dafür einen Fehler einzusehen! Machen wir einen Haken an die Sache und gut ist

T.

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:32:12 Uhr:


.

Nur zur Info: ab 01.01.2018 ist man als Bremser aus dem Schneider durch diesen Aufkleber. Dann hat dieses durcheinander endlich ein Ende.

s.

.
😁😁

M.

P.S.: Du musst Dir noch ein Farbe für Dein Kürzel aussuchen

.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:38:50 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:01:05 Uhr:


Wie schon gesagt, beim Stichwort Hase stehen die Chancen gut, mit 0% rauszukommen.

Völlig unmöglich. Die Chance, dass der TO mit 0 % rauskommt beträgt 0 %.

So isses!

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:38:50 Uhr:



Zitat:

@Roger66 schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:36:05 Uhr:


Wenn die Schuld nämlich 50:50 geteilt wird, zahlt jeder seinen Schaden selber. Somit wird die HP des Auffahrenden nicht beansprucht, was seinen HP-Schadenfreiheitsrabatt rettet.

Nicht richtig. Bei einer Quotelung von 50:50 zahlt jede Haftpflichtversicherung jeweils 50 % des Fremdschadens. Ein Mitverschulden ist vor allem für die Versicherungen günstig: Es verlieren dann nämlich zwei Versicherungsnehmer einen Teil des SF-Rabattes, obwohl die Schadenssumme gleich ist.

F.

Dazu haben viele Versicherungen untereinander übrigens sog. Halbteilungsabkommen. D. h., bei unklaren Verursachungs-/Verschuldenslagen machen die automatisch 50:50. Und als einzige profitieren.... na klar!

M.

Zitat:

@maody66 schrieb am 05. Dez. 2017 um 08:10:15 Uhr:


P.S.: Du musst Dir noch ein Farbe für Dein Kürzel aussuchen

.

Ohh, erst durch deinen Hinweis gesehen, dass alle farbig unterwegs sind. Am Smartphone ist es bei allen schwarz. Naja, auch nicht schlimm. Ist dann eben mein Alleinstellungsmerkmal: schwarz und als einziger Kleinbuchstabe 😉

s.

.

So besser?

S.

Und da fragt man sich warum die Aliens nicht bei uns landen 😁

@schlambambomil

.

Abgesegnet!

D.

Ähnliche Themen