Auffahrunfall mit einem Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Abend,
ich bin gestern morgen einer älteren Dame, die antscheinend einen Hasen am Straßenrand gesehen hat und dann vollgebremst hat, mit 50-60 km/h auf einer Schnellstrasse hinten reingefahren. Der Dame und mir ist Gott sei Dank nichts passiert. Dennoch hat mein Wagen erhebliche Schaden erlitten, allen voran das Auslösen der Airbags. Jetzt wollte ich mir ein Bild vom finanziellen Aufwand machen, der auf meine Versicherung zukommt und ob es sich überhaupt für sie lohnt den Wagen zu reparieren... Ich habe den Golf im September 2016 neu gekauft für 38’000€, meine Versicherung lässt bis zu 30% des Neuwerts das Auto reparieren, dh bis +-11500€. Liegt der Schaden über diesen 30%?
Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist Schrott. Hab ihn aber auf den Neupreis versichert, bekomme also den Neupreis zurückerstattet.

und für den Rest: ich wollte nie gegen die Dame vor Gericht ziehen, ich kann gut verstehen, dass man aus Reflex bremst und sehe ja ein, dass es komplett mein Fehler ist und habe daraus gelernt.... ob nun ein Hase da war oder nicht ist jetzt auch nicht mehr relevant, hauptsache ist keinem etwas passiert.

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch

L.

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Zitat:

@Roger66 schrieb am 4. Dezember 2017 um 14:55:37 Uhr:


Ist aber geübte Rechtspraxis. Bei allem "niedriger als Motorhaube" wird bei einer Notbremsung häufig eine Mitschuld des Vordermannes angenommen.

Mein Fahrlehrer hat damals immer gesagt "für alles, was in den Radkasten passt, wird nicht gebremst"...

Oder so...

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:49:45 Uhr:



Zitat:

@noah1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:41:43 Uhr:


Im endeffekt ist das aber Sache der Versicherung zu entscheiden, dass sie die Schuld des Kunden einsehen und voll zahlen, sowohl in det Haftpflicht, wie auch in der VK, oder eben eine Teilschuld der Unfallgegnerin sehen und sich weigern, die volle Summe zu begleichen.

Nein, dies zu entscheiden ist Sache eines Gerichts.

Die Schuldfrage zu klären ist Sache des Gerichts. Dafür bedarf es aber erst einmal jemanden, der das Gericht bemüht. Und das wird im Zweifel die Versicherung sein, die der Meinung ist, dass ihr Kunde nicht zu 100% Schuld ist und den Schaden also auch nicht zu 100% begleichen muß. Ergo muß erst einmal die Versicherung entscheiden.

Mir hat mal ein Anwalt für Verkehrsrecht erzählt, wie es bei Schuldfragen im Straßenverkehr geregelt ist. Grundsätzlich nimmt jeder, der ein Fahrzeug bewegt ein erhöhtes Risiko in Kauf, und hat somit an jedem Schaden erst einmal 50% Schuld (bei Einsatzfahrzeugen, die mit Blaulicht unterwegs sind geht man sogar von 80/20 aus). Nun wird bei jedem Schaden geguckt, wer daran mehr Schuld hat. Wenn man gegen ein stehendes Hindernis gefahren ist, hat das Hindernis mit Sicherheit 0%, bleiben 100% für den Unfallverursacher. Wenn aber das Hindernis vorher gefahren ist und, wie in diesem Fall plötzlich und für den Unfallverursacher nicht vorhersehbar eine Vollbremsung macht, verschiebt sich zwar der Anteil der Schuld zu Ungunsten des Verursachers, aber die Frage ist nur, wie weit...

Und da kommt wieder die Versicherung ins Spiel. Die wird nicht freiwillig mehr zahlen, als sie muß...

Hat der Hase wenigstens überlebt? Doof wäre ja, so einen Quatsch zu haben und der Hase ist trotzdem platt...

Zitat:

@maody66 schrieb am 4. Dezember 2017 um 14:56:04 Uhr:


.
Kenne ich anders. Gemäß StVO hat jeder sein Fahrzeug so zu bewegen, dass er unter allen Umständen in der Lage ist, anzuhalten ohne jemand hinten drauf zu semmeln. Ganz einfach. Und so ist - auch unter Berücksichtigung einer Vollbremsung wegen eines Tiers - der Auffahrende Schuld [Lediglich in diesen Betrugsfällen, in denen Typen mit Uralt-Autos Auffahrunfälle provoziert haben, gab es m. W. schon mal andere Rechtsprechung. Das ist aber auch erst aufgefallen, nachdem einzelne "Geschädigte" innerhalb kurzer Zeit mehrmals "geschädigt" wurden]. Ich hab das auch schon durch, unmotivierte Vollbremsung auf der AB weil der Vordermann angeblich dachte, es wechselt jemand die Spur (diesen "Phantom-Spurwechsler" gab es aber gar nicht), volle Schuld bei mir. Auch Zeugen, die von der komplett unmotivierten Bremsung berichteten, fanden kein Gehör. Ich hätte halt so fahren müssen, dass ich auch im Falle der Vollbremsung des Vordermannes zum stehen kommen kann, ohne ihm reinzufahren. Alles Andere ist zu wenig Abstand = volle Schuld! Punkt!

M.

[SCNR] 😁

Stimmt leider nicht. Der offizielle Wortlaut aus dem Bußgeldkatalog 2017:

"Bei Kleintieren und kleineren Wildtieren wird allerdings abgeraten, eine überstürzte Vollbremsung einzuleiten. Denn sollte der nachfahrende Wagen nicht mehr reagieren können und auf den Wagen vor ihm auffahren, etwa, weil der Grund für die Vollbremsung übersehen wird, kann der Fahrer des vorausfahrenden Wagens eine Teilschuld an dem Auffahrunfall tragen, da dem Fahrer in diesem Fall eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Die Klärung dieses Sachverhaltes bedarf allerdings einer individuellen Einzelfallentscheidung, die notfalls von einem Gericht getroffen wird."

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Genau: Einzelfallentscheidung vor Gericht. 🙂

Sehr viel "kann" und "sollte" in diesem Text. 😉 Das hilft alles nichts, wenn Dir jemand zu geringen Sicherheitsabstand unterstellt oder gar nachweist (Unfallspuren), denn dann bist Du als Auffahrender immer dran.

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:03:54 Uhr:


Stimmt leider nicht. Der offizielle Wortlaut aus dem Bußgeldkatalog 2017:

"Bei Kleintieren und kleineren Wildtieren wird allerdings abgeraten, eine überstürzte Vollbremsung einzuleiten. [...]"

Dieser Bußgeldkatalog ist ja keine Rechtsverordnung. Was da drin steht, ist kein Gesetz.

Über diese Formulierung musste ich ohnehin erstmal herzhaft lachen. Wer einen Vollbremsung ausführt, hat in der Regel nicht die Zeit ausführlich abzuwägen. Wer aber zu eng auffährt, tut dies im Allgemeinen permanent oder zumindest über ausgedehnte Strecken, und vor allen Dingen nicht im Affekt, sondern bewusst.

Schon außergewöhnlich, wie Gerichte teilweise entscheiden. Aber dass dies die Regel sein soll, kann ich immer noch nicht erkennen.

Natürlich. Ich finde das auch bekloppt! Ich halte auch immer Abstand und könnte mich aufregen, wenn sich dann Jemand in diese "Lücke" quetscht, nur um eine Wagenlänge weiter vorn zu sein. Gerade bei Regen und Herbst und Winter und Glätte und und und, ist der Abstand wichtig. Aber hab es eben selbst erlebt, dass man eine Teilschuld bekommen kann. Von daher...ist bei allen Konjunktiven leider auch mal ein "Indikativ" dabei...

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:15:05 Uhr:



Zitat:

@Alwin83 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:03:54 Uhr:


Stimmt leider nicht. Der offizielle Wortlaut aus dem Bußgeldkatalog 2017:

"Bei Kleintieren und kleineren Wildtieren wird allerdings abgeraten, eine überstürzte Vollbremsung einzuleiten. [...]"


Dieser Bußgeldkatalog ist ja keine Rechtsverordnung.

Über diese Formulierung musste ich erstmal herzhaft lachen. Wer einen Vollbremsung ausführt, hat in der Regel nicht die Zeit ausführlich abzuwägen.

Genau so ist es...als Theorie 😁 Will mal einen Menschen sehen, der in Millisekunden abwägen kann 😁

Nunja, im Endeffekt lässt sich bilanzieren: Ein völlig überflüssiger Thread, mit einer Ausgangsfragestellung, die sich nicht beantworten lässt, viel Kaffeesatzleserei bzgl. irgendwelche Schuldfragen, und die Erkenntnis, dass ERIBE etwas ganz besonders sein möchte. Mehr war hier eigentlich von Anfang an nicht zu erwarten.

Vielleicht sollten wir hier Schluss machen, es führt sowieso zu nichts. 😉

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:22:13 Uhr:


Nunja, im Endeffekt lässt sich bilanzieren: Ein völlig überflüssiger Thread, mit einer Ausgangsfragestellung, die sich nicht beantworten lässt, viel Kaffeesatzleserei bzgl. irgendwelche Schuldfragen, und die Erkenntnis, dass ERIBE etwas ganz besonders sein möchte. Mehr war hier eigentlich von Anfang an nicht zu erwarten.

Vielleicht sollten wir hier Schluss machen, es führt sowieso zu nichts. 😉

Wenn es danach ginge, müssten auf MT etwa 8 von 10 Threads geschlossen werden... 😁

Kannst ja mal bimmeln. 😉

Nun, dieser hier war schon besonders sinnfrei. 😉

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Nur zur Info: ab 01.01.2018 ist man als Bremser aus dem Schneider durch diesen Aufkleber. Dann hat dieses durcheinander endlich ein Ende.

s.

41rP34ltzAL.jpg

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Gut zu wissen. Ich hab mir gleich einen bestellt. Damit ist man auf der sicheren Seite.

D.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:01:05 Uhr:


Wie schon gesagt, beim Stichwort Hase stehen die Chancen gut, mit 0% rauszukommen.

Völlig unmöglich. Die Chance, dass der TO mit 0 % rauskommt beträgt 0 %.

Zitat:

@Roger66 schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:36:05 Uhr:


Wenn die Schuld nämlich 50:50 geteilt wird, zahlt jeder seinen Schaden selber. Somit wird die HP des Auffahrenden nicht beansprucht, was seinen HP-Schadenfreiheitsrabatt rettet.

Nicht richtig. Bei einer Quotelung von 50:50 zahlt jede Haftpflichtversicherung jeweils 50 % des Fremdschadens. Ein Mitverschulden ist vor allem für die Versicherungen günstig: Es verlieren dann nämlich zwei Versicherungsnehmer einen Teil des SF-Rabattes, obwohl die Schadenssumme gleich ist.

F.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 04. Dez. 2017 um 15:38:50 Uhr:


Ein Mitverschulden ist vor allem für die Versicherungen günstig: Es verlieren dann nämlich zwei Versicherungsnehmer einen Teil des SF-Rabattes, obwohl die Schadenssumme gleich ist.

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Wahrscheinlich wurde der Hase bewusst von einem Versicherungsvertreter am Strassenrand ausgesetzt!?

s.

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