Auffahrunfall mit einem Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Abend,
ich bin gestern morgen einer älteren Dame, die antscheinend einen Hasen am Straßenrand gesehen hat und dann vollgebremst hat, mit 50-60 km/h auf einer Schnellstrasse hinten reingefahren. Der Dame und mir ist Gott sei Dank nichts passiert. Dennoch hat mein Wagen erhebliche Schaden erlitten, allen voran das Auslösen der Airbags. Jetzt wollte ich mir ein Bild vom finanziellen Aufwand machen, der auf meine Versicherung zukommt und ob es sich überhaupt für sie lohnt den Wagen zu reparieren... Ich habe den Golf im September 2016 neu gekauft für 38’000€, meine Versicherung lässt bis zu 30% des Neuwerts das Auto reparieren, dh bis +-11500€. Liegt der Schaden über diesen 30%?
Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist Schrott. Hab ihn aber auf den Neupreis versichert, bekomme also den Neupreis zurückerstattet.

und für den Rest: ich wollte nie gegen die Dame vor Gericht ziehen, ich kann gut verstehen, dass man aus Reflex bremst und sehe ja ein, dass es komplett mein Fehler ist und habe daraus gelernt.... ob nun ein Hase da war oder nicht ist jetzt auch nicht mehr relevant, hauptsache ist keinem etwas passiert.

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch

L.

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Zitat:

@luca318 schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:46:17 Uhr:


Guten Abend,
ich bin gestern morgen einer älteren Dame, die antscheinend einen Hasen am Straßenrand gesehen hat und dann vollgebremst hat, mit 50-60 km/h auf einer Schnellstrasse hinten reingefahren. Der Dame und mir ist Gott sei Dank nichts passiert. Dennoch hat mein Wagen erhebliche Schaden erlitten, allen voran das Auslösen der Airbags. Jetzt wollte ich mir ein Bild vom finanziellen Aufwand machen, der auf meine Versicherung zukommt und ob es sich überhaupt für sie lohnt den Wagen zu reparieren... Ich habe den Golf im September 2016 neu gekauft für 38’000€, meine Versicherung lässt bis zu 30% des Neuwerts das Auto reparieren, dh bis +-11500€. Liegt der Schaden über diesen 30%?
Danke im Vorraus.

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Wenn man hier Deine Frage beantworten könnte,
bräuchte man keine Sachverständigen mehr.
Ich tippe bei Deinem Zusatnd auf Schock ! Wird schon wieder, kopf hoch.

E.

@ERIBE
Hast du denn gar nicht den Ansporn mal herauszufinden weshalb bei dir immer dieser eigenartige Punkt vorm Beitrag kommt? 😉

@luca318
ERIBE hat völlig Recht! Laien Kaffeesatz lesen zu lassen macht wirklich keinen Sinn. Diese Frage wird ein Sachverständiger klären. Ich hoffe du lernst aus der Sache und hältst in Zukunft einen angemessenen Sicherheitsabstand. Ich sage das, weil viele ganz offensichtlich nicht lernfähig sind was das betrifft. Abstandsunfälle nehmen leider zu.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:58:30 Uhr:


@ERIBE
Hast du denn gar nicht den Ansporn mal herauszufinden weshalb bei dir immer dieser eigenartige Punkt vorm Beitrag kommt? 😉

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keine Ahnung !

E.

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Ich denke du veräppelst mich. 😉

Taugt natürlich gut um sich von allen anderen abzuheben.

D.

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Ich finde es lustig

G.
😁

Am besten du schraubst mal alle defekten Teile ab und fotografierst sie. Dann können wir hier besser zusammenrechnen.

G.

Ich bin erstaunt dass die Airbags ausgelöst haben. Bei mir sah die Front deutlich schlimmer aus und es war kein Airbag offen.
Ganz grob geschätzt sind wir hier aber schnell bei 10k Euro.
Wieso repariert Deine Versicherung nur 30% des NP?

Da scheinst du wohl etwas verwechselt zu haben. Ich will keine generelle Aussage für alle Versicherungen machen, aber was du meinst, läuft wohl auf die 130% Regelung hinaus. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird selbstverständlich durch einen Gutachter die Reparaturwürdigkeit und somit auch die Schadenhöhe festgestellt. Liegt die Schadenhöhe über dem ermittelten Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung kann(nicht alle Versicherungen) auch Schäden bis zu 130% dieser Summe regulieren. Danach ist sie nicht mehr verpflichtet dies zutun. Ich bin kein Gutachter, aber der Schaden dort sieht mir noch Reparaturwürdig aus. Gibt halt Selbstbeteiligung an der Vollkasko 😉

Die 130-Prozent-Regelung gilt nur bei Haftpflichtschäden, nicht in der Kaskoversicherung. Die Regelung wäre also nur für die ältere Dame interessant, nicht für den TO. Die Kasko sollte eigentlich Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zahlen (Zeitwert minus Restwert).

Guck an, man lernt nie aus :-) Aber trotzdem bin ich verwundert, wie er auf diese 30% kommt? Hab ich so noch nie gehört..

Tja mit Frontassist wäre das wohl nicht so passiert. Wenn die Airbags ausgelöst haben kann man schon von einem hohen Schaden oder sogar Totalschaden ausgehen .

Stimmt auch nicht. Hier hatte mal jemand ein Dashcamvideo gepostet, bei dem aufgefahren wurde und der Frontassist nicht mal gewarnt hat. Wenn man Pecht hat, ist man dabei.

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Der Front Assist verspricht aber nicht das Auto von Landstraßentempo auf null herunterzubremsen. Ich denke er hat das Aufpralltempo vor der Kollision schon deutlich reduziert. Das einzige was hier geholfen hätte wäre ein der Geschwindigkeit angepasster Sicherheitsabstand gewesen.

D.

Auch nicht. Ich bin damals frei einem hinten drauf gefahren weil ich mit dem Blick in den Spiegel zum Spurwechsel beschäftigt war und einfach geschlafen habe. Hätte ich mir auch nie vorstellen können 🙁

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