Auffahrunfall mit einem Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Abend,
ich bin gestern morgen einer älteren Dame, die antscheinend einen Hasen am Straßenrand gesehen hat und dann vollgebremst hat, mit 50-60 km/h auf einer Schnellstrasse hinten reingefahren. Der Dame und mir ist Gott sei Dank nichts passiert. Dennoch hat mein Wagen erhebliche Schaden erlitten, allen voran das Auslösen der Airbags. Jetzt wollte ich mir ein Bild vom finanziellen Aufwand machen, der auf meine Versicherung zukommt und ob es sich überhaupt für sie lohnt den Wagen zu reparieren... Ich habe den Golf im September 2016 neu gekauft für 38’000€, meine Versicherung lässt bis zu 30% des Neuwerts das Auto reparieren, dh bis +-11500€. Liegt der Schaden über diesen 30%?
Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist Schrott. Hab ihn aber auf den Neupreis versichert, bekomme also den Neupreis zurückerstattet.

und für den Rest: ich wollte nie gegen die Dame vor Gericht ziehen, ich kann gut verstehen, dass man aus Reflex bremst und sehe ja ein, dass es komplett mein Fehler ist und habe daraus gelernt.... ob nun ein Hase da war oder nicht ist jetzt auch nicht mehr relevant, hauptsache ist keinem etwas passiert.

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch

L.

78 weitere Antworten
78 Antworten

Aber er hat grundsätzlich die Möglichkeit sowas zu verhindern.

Das wird sowieso interessant, was die Versicherung zu der grundlosen Vollbremsung der älteren Dame sagt...da kann es sein, dass sie noch eine Teilschuld bekommt. Und dann wird die 130%-Regelung für beide interessant.

Zum Airbag: Er löst dann aus, wenn das Steuergerät eine Gefahr für den Kopf oder Oberkörper der Insassen erkennt. In diesem Fall hat es das, bei dem, der geschrieben hat, dass die bei ihm nicht ausgelöst hätten war das wohl nicht der Fall. Das kann daran liegen, dass der Winkel anders war, oder die Kräfte vom Unfallgegner anders absorbiert wurden, etc.

Wobei ich mich da frage wie er das erkennt. Immerhin bin ich auch mit 40 hinten glatt drauf. Der vor mir war ein Passat.

Achja: bei mir war es zwar nur ein Golf 6, der Schaden belief sich dennoch auf 11.500 Euro (Totalschaden), ohne Airbags.

Crash

Zitat:

@noah1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 08:56:27 Uhr:


Das wird sowieso interessant, was die Versicherung zu der grundlosen Vollbremsung der älteren Dame sagt...da kann es sein, dass sie noch eine Teilschuld bekommt.

.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Es hätte auch ein Kind auf die Straße rennen können. Er hat nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten. Ende. Wenn die Dame schlau ist, nimmt sie sich einen Anwalt, dann muss sie sich nicht mit der Versicherung über so einen Quatsch streiten.

D.

Ähnliche Themen

Zitat:

@rv112xy schrieb am 4. Dezember 2017 um 08:28:58 Uhr:


Auch nicht. Ich bin damals frei einem hinten drauf gefahren weil ich mit dem Blick in den Spiegel zum Spurwechsel beschäftigt war und einfach geschlafen habe. Hätte ich mir auch nie vorstellen können 🙁

Und genau bei solchen Aktionen hat mir der Frontassist schon mindestens dreimal den Arsch gerettet die letzten 4 Jahre . Bei mir hat der bis jetzt immer gut funktioniert ,obwohl man sich natürlich nicht 100% darauf verlassen darf da es nur ein Hilfsassistent ist!

Allein das Wort Hase könnte die Schuldfrage 100% drehen!

Wie Front-Assist das erkennt? Ganz simpel eigentlich übers Radar 😉 gut zur weiteren Vermeidung muss der Fahrer dann schon selber die Bremse treten. Das Ergebnis hängt u.a dann natürlich auch von Bremsweg und vorher bestehendem Abstand ab.

.
.
.

Auch wenn es zum Gerichtsstreit kommt und das Gericht in erste Instanz ein Zweifelhaftes Urteil fällt bekommt die Dame niemals 100 % der Schuld. Der Sicherheitsabstand ist stets so zu wählen, dass auch bei einer Vollbremsung des Vordermanns das eigene Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen gebracht werden kann, wo kämen wir denn da hin, wenn das anders wäre?

D.

Hier das von mir angesprochene Video: https://www.youtube.com/watch?time_continue=6&v=YWmTZx6cDCY
Der User von hier hatte ebenfalls den Frontassist. Wie man hört, gab es nicht mal einen Warnton, geschweigenden eine Notbremsung. Manchmal geht es so schnell, dass auch die Technik versagt.

@rv112xy

Zu schnell ging das für die Technik aber in dem Fall sicher nicht. Über die Gründe kann man nur spekulieren ohne genaueres zu wissen.

Mich hat der Frontassist auch schon mal sinnvoll gewarnt. Ich erwarte von dem System auch, dass es bei dem geschilderten Unfall eingegriffen und den Aufprall zumindest deutlich gemindert hätte.
Allerdings gab es bei mir umgekehrt auch schon Situationen, wo das Auto eine Gefahr erkannt hat, wo keine war. Vor ein paar Tagen hat das System bei 50 km/h im fließenden Verkehr eine Vollbremsung mit roter Anzeige ausgeführt, diese dauerte etwa eine Sekunde lang, zum Glück war kein Auto direkt hinter mir.

Zum Thema Hase: Ich bin der Meinung, dass die ältere Dame zumindest Teilschuld trägt. Sicherheitsabstand hin oder her. Ist meine Meinung, keine Rechtsberatung.

Ich denke um da zu einem Urteil zu kommen, muss der Hase befragt werden. Wenn dort einer war, hat sie berechtigt gebremst und trägt keine Schuld. Ich denke hier wird Aussage gegen Aussage stehen und im Zweifel der TE als Schuldiger dastehen, aber ich bin kein Rechtsexperte.

Die alte Dame trägt definitiv eine Mitschuld. Sie hätte nicht "Hase" sagen dürfen:
https://www.anwalt.de/.../...ehrsunfall-spezial-wildunfall_022770.html

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:35:11 Uhr:



Zitat:

@noah1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 08:56:27 Uhr:


Das wird sowieso interessant, was die Versicherung zu der grundlosen Vollbremsung der älteren Dame sagt...da kann es sein, dass sie noch eine Teilschuld bekommt.

.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Es hätte auch ein Kind auf die Straße rennen können. Er hat nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten. Ende. Wenn die Dame schlau ist, nimmt sie sich einen Anwalt, dann muss sie sich nicht mit der Versicherung über so einen Quatsch streiten.

D.

Aber es war kein Kind. Bei einem Menschen, oder einem so großen Tier, dass durch das Überfahren eine Gefahr für den Fahrer besteht gebe ich Dir ja vollkommen Recht, aber nicht bei einem Hasen. Das rumpelt unterm Auto, aber gefährlich ist das nur, wenn man 'ne Vollbremsung macht oder das Lenkrad verreißt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bremsen-fuer-tiere_046644.html

Im endeffekt ist das aber Sache der Versicherung zu entscheiden, dass sie die Schuld des Kunden einsehen und voll zahlen, sowohl in det Haftpflicht, wie auch in der VK, oder eben eine Teilschuld der Unfallgegnerin sehen und sich weigern, die volle Summe zu begleichen. Die Kosten für den TE bleiben in jedem Fall gleich, er muss seine Selbstbeteiligung zahlen und wird in der VK hochgestuft.

Bei Kindern sieht es übrigens ähnlich aus. Wenn ein Kind (unter 6 Jahre) auf die Straße rennt, wodurch ein Unfall passiert und man den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann muss deren Haftpflicht ran.

Zitat:

@noah1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:41:43 Uhr:


Im endeffekt ist das aber Sache der Versicherung zu entscheiden, dass sie die Schuld des Kunden einsehen und voll zahlen, sowohl in det Haftpflicht, wie auch in der VK, oder eben eine Teilschuld der Unfallgegnerin sehen und sich weigern, die volle Summe zu begleichen.

Nein, dies zu entscheiden ist Sache eines Gerichts.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:49:45 Uhr:



Zitat:

@noah1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:41:43 Uhr:


Im endeffekt ist das aber Sache der Versicherung zu entscheiden, dass sie die Schuld des Kunden einsehen und voll zahlen, sowohl in det Haftpflicht, wie auch in der VK, oder eben eine Teilschuld der Unfallgegnerin sehen und sich weigern, die volle Summe zu begleichen.

Nein, dies zu entscheiden ist Sache eines Gerichts.

.

Traurig traurig wenn man keine eigenen Ideen für sein Profil hat . . .

E.

Ähnliche Themen