Audi Autohaus Täuschung

Audi A5 8T Coupe

Hallo,
ich würde mich über Euren Rat freuen.
Ich habe vor 3 Jahren beim offiziellen Audi Autohaus einen gebrauchten Wagen (3 Jahre mit 75' km) gekauft.
Bei 110' km lag ein Motorschaden vor der teilweise auf Kulanz repariert wurde.

Jetzt wollte ich das Auto mit 130' km in Zahlung geben und das Audi Autohaus, sagte mir das sei unmöglich weil das Auto ja schon zwei mal Motorschaden hatte .. einen noch bei 47' km.

Davon wusste ich nichts, steht auch nicht im Kaufvertrag.

Fühle mich hier hintergangen.
Was tun?

16 Antworten

Zitat:

@djed-pfeiler schrieb am 28. Januar 2015 um 07:57:25 Uhr:


Hallo,
ich würde mich über Euren Rat freuen.
Ich habe vor 3 Jahren beim offiziellen Audi Autohaus einen gebrauchten Wagen (3 Jahre mit 75' km) gekauft.
Bei 110' km lag ein Motorschaden vor der teilweise auf Kulanz repariert wurde.

Jetzt wollte ich das Auto mit 130' km in Zahlung geben und das Audi Autohaus, sagte mir das sei unmöglich weil das Auto ja schon zwei mal Motorschaden hatte .. einen noch bei 47' km.

Davon wusste ich nichts, steht auch nicht im Kaufvertrag.

Fühle mich hier hintergangen.
Was tun?

Es könnte sein, ein Kaufvertrag ist ein Vertrag und kein Schadenheft.

Hallo
ich an Deiner stelle würde zum Rechtsanwalt gehen und würde mal fragen wie sich die Rechtslage verhält.
Denn anders wirst Du mit denen nicht klar kommen.
Die sind eigentlich verpflichtet solche Mängel mit anzugeben.
Und außerdem ist es keine Aussage weil der Wagen schon zwei Motorschäden hatte diesen nicht in Zahlung zu nehmen,denn diese wurden ja reguliert.

Gruß Radibergi

Das ist bitter aber ich würde auch mal ein Anwalt fragen...
Das nexte mal immer Auto von anderer VW/Audi Werkstatt oder wenn einen Bekannten hast, über die Fahrgestell Nr prüfen lassen...

Ich würde nicht nur zum Anwalt gehen, sondern auch mir eine andere Werkstatt suchen.

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Zitat:

@djed-pfeiler schrieb am 28. Januar 2015 um 07:57:25 Uhr:


Hallo,
ich würde mich über Euren Rat freuen.
Ich habe vor 3 Jahren beim offiziellen Audi Autohaus einen gebrauchten Wagen (3 Jahre mit 75' km) gekauft.
Bei 110' km lag ein Motorschaden vor der teilweise auf Kulanz repariert wurde.

Jetzt wollte ich das Auto mit 130' km in Zahlung geben und das Audi Autohaus, sagte mir das sei unmöglich weil das Auto ja schon zwei mal Motorschaden hatte .. einen noch bei 47' km.

Davon wusste ich nichts, steht auch nicht im Kaufvertrag.

Fühle mich hier hintergangen.
Was tun?

Das ist ja komisch...😕

Dann hat Dir das Audi-Autohaus einen Wagen mit angeblich 75 Tkm verkauft, obwohl er durch den Austauschmotor eigentlich erst 28 Tkm (75 Tkm - 47 Tkm) gelaufen hatte???

Macht für mich irgendwie keinen Sinn aus Sicht des Autohauses.

die KM-Stände beziehen sich immer auf die Karosserie...

Ohne Anwalt würde ich Dir auch nicht raten was zu unternehmen.
Der wurde ja mal zurück genommen.und gescheckt. Dann weiter
verkauft. Ohne Anwalt werden die dir nicht sagen was der hatte.
Es sei denn es steht was im Vertag.

Ein Austauschmotor muss im Kaufvertrag immer angegeben werden.
Da steht dann sinngemäß:

Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug...
1) Noch den ersten Motor hat... JA NEIN
2) Noch den ersten Tacho hat... JA NEIN

Zitat:

@combatmiles schrieb am 29. Januar 2015 um 11:16:54 Uhr:


die KM-Stände beziehen sich immer auf die Karosserie...

Diese Aussage ist ja wohl nicht ernst gemeint, d.h. einfach Quatsch, um nicht zu sagen totaler Schwachsinn. 🙄

Würde bedeuten ich baue in ein 3 Jahre altes Auto - sprich Karosse - mit z. Bsp. einen 8 Jahre alten Motor mit zig gelaufenen km ein, und brauche es nicht anzugeben.

Du kannst es angeben, entscheidend für den Kaufvertrag ist aber die Laufleistung der Karosserie.
Darunter kann dann angeben werden:

"Der Verkäufer versichert, dass der Wagen noch den ersten Motor hat NEIN
sondern einen Austauschmotor mit einer Laufleistung von 0KM bei Tachostand 56000 KM verbaut wurde."

Ich vermute mal der Kaufvertrag enthält keinen Hinweis zu dem ATM, also insbesondere auch keine (falsche) Bestätigung, dass dies noch der erste Motor ist. Meines Wissens besteht keine direkte Aufklärungspflicht des Verkäufers, wenn ein typgleicher, neuer ATM fachmännisch eingebaut wurde.

Es gibt sicher Einzelfälle, wo trotzdem mit RA was zu machen ist. Aber generell leitet sich aus der "Nicht-Aufklärung" meines Wissens noch kein rechtlicher Ansatzpunkt ab. Anders wäre die Sachlage, falls etwa ein anderer Motortyp eingebaut würde oder ein ATM mit hoher LL. Ebenso wenn der Käufer explizit gefragt hätte und damals eine falsche Auskunft bekommen hat. Wenn dort alles sauber ist, wird es m.E. schwierig bis unmöglich. Es gibt auch Urteile in ähnlichen Fällen. Es reicht nicht aus, dass diese Tatsache ein "kaufentscheidendes Kriterium" für den Käufer hätte sein können. Eine arglistige Täuschung o.ä. entsteht dadurch allein noch nicht.

Ein Austauschmotor muss immer angegeben werden!
Dieser ist wertbeeinflussend und muss daher benannt werden.

Zitat:

@SQ5-313 schrieb am 30. Januar 2015 um 17:20:28 Uhr:


Ein Austauschmotor muss immer angegeben werden!

M.E. nein, bzw. nicht generell. Ich habe das OLG Urteil dazu aber nicht parat.

Ich hatte mich dazu extra beraten lassen, weil ich mal so einen Fall hatte.
Der Stand vor 2 oder 3 Jahren war, dass jeder Austauschmotor angegeben werden muss.

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