ForumAstra F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. Astra F CC Bj.92 Felgen/Reifengröße

Astra F CC Bj.92 Felgen/Reifengröße

Opel Astra F
Themenstarteram 26. September 2012 um 8:59

Hallo,

ich besitze einen Astra F CC Bj.92 (C14NZ, 60PS). Im Fahrzeugschein (neu) steht nur noch eine Reifengröße. Wo kann ich nachsehen, welche Felgen/Reifengröße ich draufziehen darf? Würde jetzt günstig an 15Zoll Alus kommen und 195/50R15 draufmachen wollen. Geht das überhaupt ohne weiteres? Oder müsste ich was verändern und/oder eintragen lassen?

Vielen Dank

Ähnliche Themen
16 Antworten

Sohnemann hat einen Astra F Caravan Bj 98 mit einer x18xe1 Maschine und ich habe gerade den alten KFZ Brief vor mir

Eingetragen sind:

175/65R14 82T und 195/60R14 85T

Nachträglich wurden eingetragen:

195/55R15 84T und Felgen 5 1/2JX15 ET 46mm

Ich glaube nicht das du 195/50 R15 fahren darfst

Doch, darf er ... fahre ich auch.

 

195 50 R15 sind absolut kein Problem beim Astra F.

 

Gültige ABE für entsprechende Felgen vorausgesetzt, denn eingetragen werden muss es, soweit ich weiß.

Zumindest war es bei mir so. Hab 15 Zoll mit ET 35 ... passt bestens ohne Bearbeitungen.

 

Ach ja ... lass dir nichts von Tachoangleichung erzählen, das ist Unfug ;)

 

Gruß und so ...

BassSuchti

April-2k12

Hatten wir hier schon mal.

Lade dir den Opel Umrüstkatalog herunter, für den Astra.

Dort sind mögliche Radreifen Kombinationen aufgeführt, dies ist aber nicht das Hauptaugenmerk, sondern die Tachowerte, denn mit diesen kannst du wie schon erwähnt, die Tachoangleichung sparen und dies auch beim Sachverständigen begründen.

Dazu noch einen Reifenrechner, dann ist sofort offensichtlich, dass das geht.

Es muss eingetragen werden, weil mit diesem Motor nicht als Original, bzw. Serienbereifung vorhanden.

Themenstarteram 26. September 2012 um 12:46

Vielen Dank schonmal. Habe mir die ABE des Herstellers runtergeladen und dort steht:

Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach

vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch

Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere

Maßnahmen erforderlich sein.

und

An Achse 2 ist die Radhauskante ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb

der Seitenleiste umzulegen. Zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere

anzuformen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der

Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der

Radhauskante). Die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende

Blechlasche ist nach außen aufzuweiten.

Also müsste ich die Radläufe verändern?

Felgen sind Größe: 6,5 x 15 ET35

Außerdem steht dort:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die

Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-

Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Muss ich sie trotzdem eintragen lassen? Bzw. bei Änderung an den Radläufen wahrscheinlich schon? Woran erkenne ich im Umrüstkatalog ob ich eine Tachoanpassung vornehmen muss oder nicht? Dort steht allerdings bei der Reifengröße das Querstabilisatoren vorhanden sein müssen?!?!?

Du musst keine Tachoangleichung vornehmen ...

 

Du musst auch keine Kanten umlegen, sofern die ET (Einpresstiefe der Felge) nicht unter 35 liegt.

 

Ich hab 7x15 mit ET 35 und musste nichts bearbeiten (siehe Bild weiter oben).

Deine Felgen sind etwas schmaler, stehen bei der gleichen ET also etwas weiter im Radhaus, womit eine eventuelle Berührung der Radhauskante auch bei maximalem Einfedern ausgeschlossen werden kann.

 

Eingetragen wird nur, dass du mit dieser Rad-Reifen-Kombination fahren darfst, das steht dann auf einem extra Zettel, der an deinen Fahrzeugschein getackert wird (so war es damals bei mir). Es ist nicht nötig einen neuen Fahrzeugschein anfertigen zu lassen, in dem dann die von dir gewählte Rad-Reifen-Kombination separat aufgeführt ist (anstelle des extra Zettels).

 

 

Kurz gesagt:

 

Kauf dir die Felgen, kauf dir passende (für dein Auto zugelassene) Reifen, lass es in einer freien Werkstatt aufziehen und fahr danach mit allen Papieren zu TÜV, DEKRA oder sonstigen Einrichtungen, die in der Lage (und befugt) sind so eine Abnahme und Eintragung vorzunehmen.

 

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Themenstarteram 26. September 2012 um 13:12

Gut, Vielen Dank. Dann werd ich die Felgen nehmen.

195/50 R15 genau die hab ich jetzt eingetragen bekommen, auf ATS Cup 7J 15 ET 28,- beim ersten anfragen bei der Dekra wollte der mir auch was von Tachoangleichung erzählen, war aber nicht mehr die Rede von als ich dann dort war. Hab nen 60/40 Fahrwerk, brauchte aber trotzdem nix umbörtel o.ä.. Der Mensch von der Dekra empfahl mir lediglich mir diese Kunststoff Spritzschutz Teile hinten in die Radläufe zu setzen. - Hatte ohnehin den Eindruck, das dem Dekra Prüfer das alles zielich egal war, der schaute in`s ATS Gutachten, kurz auf eine Felge, fuhr einmal wild im zick-zack über`n Hof und das war`s dann.

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

Du musst keine Tachoangleichung vornehmen ...

Du musst auch keine Kanten umlegen, sofern die ET (Einpresstiefe der Felge) nicht unter 35 liegt.

Ich hab 7x15 mit ET 35 und musste nichts bearbeiten (siehe Bild weiter oben).

Deine Felgen sind etwas schmaler, stehen bei der gleichen ET also etwas weiter im Radhaus, womit eine eventuelle Berührung der Radhauskante auch bei maximalem Einfedern ausgeschlossen werden kann.

Das ist schlichtweg FALSCH!

Nur weil es bei DIR und DEINEM Fahrzeug mit DEINEN Felgen bei DEINEM Sachverständigen ohne Umlegen geklappt hat heisst das noch LANGE nicht dass dies bei allen anderen Kombinationen ebenfalls geht!

Entscheidend ist grundsätzlich das was im Gutachten steht - das ist schließlich kein Streifen Klopapier sondern ein amtliches Dokument mit Auflagen die einzuhalten sind.

Wenn der individuelle Prüfer nun zum Schluss kommt, dass einzelne Auflagen bei dem individuellen Fahrzeug u.u. nicht umgesetzt werden müssen, dann ist das sein Ermessensspielraum und kann auch mit den nicht unerheblichen Fertigungstoleranzen jedes einzelnen Fahrzeugs zusammenhängen!

Dies ermöglicht aber in keinem Fall eine pauschale Aussage!

Pauschal lässt sich nur eines sagen: Auflagen in Gutachten sind einzuhalten!

Der TE sollte mit Gutachten vorab zum Prüfer und klären was zu tun ist - dann gibt es hinterher auch kein böses Erwachen!

Im Übrigen: bei mir 7,25" Breite, 35mm ET, 15" 195/50er - der Prüfer verlangte durch Umlegen der Radhauskante an Achse 2 min. 10mm mehr Freigängigkeit! (aber das nur am Rande)

Zitat:

Wenn der individuelle Prüfer nun zum Schluss kommt, dass einzelne Auflagen bei dem individuellen Fahrzeug u.u. nicht umgesetzt werden müssen, dann ist das sein Ermessensspielraum und kann auch mit den nicht unerheblichen Fertigungstoleranzen jedes einzelnen Fahrzeugs zusammenhängen!

Dies ermöglicht aber in keinem Fall eine pauschale Aussage!

kann Dir da nur Recht geben, was versch. Prüfer so angeht. Als ich o. erw. Cup Felgen kaufte, war ich bei der Dekra mit dem Gutachten, der sagte mir dann bei meiner gewünschten Reifengrösse" Sie benötigen da eine Tachoangleichung, er rmüsse dann Federweg prüfen.... " - Sein Kollege bei dem ich dann jetzt 14 Tage später war, reagierte wie o. beschrieben. - Kommt halt doch immer auf den Prüfer an, das ist nicht erst seid gestern so. Zu seeligen Manta Zeiten gab`s bei den Sonderabnahmen Prüfer, die " motzten " schon beim beleuchteten Aschenbecher, andere haben wirklich jeden Blödsinn eingetragen ( Wir schauten dann immer heimlich wer da gerade Dienst schob;) )

Ich habe im Sommer 16 Zoll drauf und brauchte auch nichts umbauen oder ändern. Wichtig ist jedoch das du Felgen die nicht im Schein bzw Brief stehen eintragen musst, daß natürlich mit der ABE bzw Teilegutachten für das jeweilige Fahrzeug. Das Cabrio hat da ganz tolle Tragfähigkeiten. Hinten werden pro Felge 600 kg verlangt. Beim Kombi könnte ich mir das auch vorstellen zumal der Kombi ja auch noch andere Reifen braucht von wegen Tragfähigkeit. Viele achten da nicht drauf, aber beim TÜV sehen die das sofort. Auch sollten die Felgen / Reifen beim Gebrauchtkauf nicht zu alt sein, da reagieren die auch gerne allergisch.

P1010095

Hey, also ich habe auch 92er Baujahr aber die Limo davon aber auch den c14NZ mit 60 PS.

Ich fahre 195/55 R15 ET 35 hab sie ohne Probleme eingetragen bekommen, musst auch kein Fahrwerk reintun, bördeln oder sowas. Und Reifen sind dafür auch relativ preiswert, weil es ne gängige Größe ist.

LG

Hallo habe da eine Frage

Fahre einen opel astra f cc

Habe jetzt felgen bekommen mit neuen Reifen (195/45 r15)

Habe auch ein gutachten für die Felgen nur die Reifen Größe IST für einen opel Corsa eingetragen

Jetzt meine Frage

Weiß einer ob ich 195/45 r15 auf meinem Auto fahren darf und wenn ja wo ich ein Gutachten dafür bekomme??

Gutachten bekommst du grundsätzlich beim Hersteller - jemand anderes lässt keine anfertigen.

Allerdings wirst du dort auch kein Gutachten für die o.g. Reifengröße auf dem Astra bekommen. Warum? Weil sie nicht auf den Astra passt - der Abrollumfang ist zu gering.

Also kauf dir einen Satz passende Reifen und gut ist - oder verkauf den Astra und leg dir einen Corsa zu :D

am 5. April 2014 um 20:35

Hab da mal ne Frage!Kann ich auf meinen Astra F-CC 185/65 R 14 86H drauf machen oder passen die nicht=?Wollts nur gern wissen,da ich welche suche und ein günstiges Angebot bekommen hab.Meine letzten Sommerr.waren aber 185/60R14.nur wurden mir alle vier Platt gestochen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. Astra F CC Bj.92 Felgen/Reifengröße